Versicherungen checken

Mitten im Leben – welche Policen nun wichtig sind

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Testleitung: Claudia Bassarak
Versicherungen checken - Gut versichert mit den Testsiegern

Einkommen schützen. Versicherung gegen Einkommens­ausfall durch Krankheit oder Unfall. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Nach dem Berufs­start gilt es, wichtige Lebens- und Haftungs­risiken abzu­sichern. Dazu gehören Krankheit und Einkommens­ausfall. Auch Schutz fürs Haus ist wichtig.

Falls das Erwerbs­einkommen wegfällt

Wer allein von seinem Einkommen lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn das Einkommen infolge einer vorüber­gehenden oder dauer­haften Berufs­unfähigkeit wegfällt. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Monats­rente. Im Ideal­fall läuft ein Vertrag bis zum Beginn der Alters­rente.

Alle, die sich in jungen Jahren um den Schutz gekümmert und eine Monats­rente von 700 Euro oder 1 000 Euro vereinbart haben, prüfen jetzt besser, ob dieser Betrag später noch ausreicht, um einen Verdienst­ausfall auszugleichen. In guten Verträgen ist eine Aufstockung der Rente im Rahmen der Nach­versicherungs­garantie bei bestimmten Ereig­nissen möglich. Wer nicht erhöhen kann, sollte sich um einen zweiten Vertrag kümmern.

Alternativen zum Berufs­unfähigkeits­schutz

Diejenigen, die keinen Berufs­unfähigkeits­schutz bekommen sollten prüfen, ob Alternativen in Betracht kommen, etwa eine Erwerbs­unfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung. Auch mit einer Funk­tions­invaliditäts- oder Dread-Disease-Versicherung lassen sich spezielle Invaliditäts­risiken absichern. Eine private Unfallversicherung bietet Schutz bei dauer­hafter Invalidität nach einem Unfall. In unserem Über­blick Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zeigen wir, welche Versicherung für wen sinn­voll sein kann.

An das Kostenrisiko Pflege denken

Auch wenn es mitunter schwerfällt, sich Gedanken über die Pflege im Alter zu machen: Eine private Pflegetagegeldversicherung ist sinn­voll. Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt im Regelfall nicht alle Pflege­kosten für eine professionelle Pflege zu Hause oder im Pfle­geheim ab. Pfleg­etagegeld­tarife können eine mögliche Lücke zwischen Zahlungen der gesetzlichen Pflege­versicherung und den Pflege­kosten schließen.

Bestehende Verträge prüfen und optimieren

Unser Rat

Verbessern. Liegt ein Vertrag schon mehrere Jahre oder gar Jahr­zehnte in der Schublade, fragen Sie beim Versicherer nach, ob eine Vertrags­umstellung oder Erweiterung des Schutzes möglich ist. Bestands­kunden bekommen manchmal einen neuen Vertrag mit besseren Leistungen angeboten, teil­weise sogar güns­tiger.

Ordentlich kündigen. Einige Verträge, etwa die Auslands­reisekranken- oder Auto­versicherung können Sie jähr­lich zum Ende der Lauf­zeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für Hausrat-, Privathaft­pflicht- oder Unfall­schutz gilt eine dreimonatige Frist. Eine private Kranken-, Berufs­unfähigkeits- oder Privathaft­pflicht­versicherung sollten Sie keinesfalls ohne neuen Vertrag kündigen. Mehr zum Thema Kündigungs­fristen lesen Sie in unserem Special Versicherung abschließen und kündigen.

Wohn­gebäude­versicherung anpassen

Haus­eigentümer brauchen eine Wohn­gebäude­versicherung. Sie springt bei Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel ein. Viele Eigentümer können einen hohen Gebäudeschaden – etwa nach einem Brand – finanziell nicht ausgleichen.

Bei Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren greift die Gebäude­versicherung nicht auto­matisch. Haus­besitzer müssen prüfen, ob ihre Police solche Schäden abdeckt. Falls nicht, sollten sie sich an den Versicherer wenden. In Deutsch­land fehlt aktuell jedem zweiten Gebäude dieser Naturgefahren­schutz, auch Elementarschaden­schutz genannt.

Hausrat­police prüfen

Geht es um Möbel und Wert­sachen, ist eine Hausrat­versicherung sinn­voll. Passt die Versicherungs­summe noch? Kunden sollten Unter­versicherung vermeiden. Sind Naturgefahren mitversichert? Stiftung Warentest Finanzen hat zudem fest­gestellt, dass ein neuer Vertrag oft bessere Leistungen bietet. Beispiels­weise kürzt der Versicherer nicht die Leistung, wenn ein Kunde einen Schaden grob fahr­lässig herbeiführt. Wir raten, einen Altvertrag umzu­stellen.

Zusammen leben, zusammen versichern

Ziehen zwei zusammen, wird der zweite Kühl­schrank oder Herd über­flüssig. Auch bei einigen Versicherungen reicht dann ein Vertrag. Für unver­heiratete Paare gelten zum Teil andere Regeln als für verheiratete Paare.

Versicherung

Unver­heiratetes Paar

Verheiratetes Paar/ einge­tragene Lebens­part­nerschaft

Privathaft­pflicht
Privathaftpflicht

Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Der neuversicherte Partner muss namentlich im älteren Vertrag genannt werden.

Eine Police reicht. Der Ehepartner ist meist auto­matisch mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden.

Hausrat
Hausratversicherung

Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Die Versicherungs­summe muss an den neuen Hausrat angepasst werden.

Rechts­schutz
Rechtsschutz

Eine Police reicht. Der Partner kann in vielen Policen mitversichert werden, muss aber im Vertrag genannt sein. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden.

Eine Police reicht. Der Ehepartner ist in vielen Policen mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden.

Auto­versicherung
Autoversicherung

Nutzen beide das Auto, sollte die Person mit dem höchsten Schadenfrei­heits­rabatt das Auto versichern. Eine Über­tragung des Schadenfrei­heits­rabatts bei gemein­samer Nutzung des Wagens ist meist möglich.

Unfall­versicherung
Private-Unfallversicherung

Einige Versicherer gewähren einen „Paarbonus“, wenn beide Partner bei ihnen abschließen.

Auslands­reise-Kranken-versicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung

Familien­police oft nur möglich, wenn das Paar einen gemein­samen Hausstand nach­weist.

Ehepartner können einen Familien- oder Paar­vertrag abschließen.

Gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Partner kann nicht beitrags­frei in der Familien­versicherung abge­sichert werden.

Beitrags­freie Mitversicherung des Ehepart­ners möglich, wenn ein Partner nur gering­fügig verdient.

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

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28 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2025 um 06:51 Uhr
    Alternativer Invaliditätsschutz

    @Mmedracula: Die Gesundheitsfragen stellen für viele eine nicht zu überwindende Hürde für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, findet im folgenden Artikel Anregungen, welche Alternativen es mit einem abgespeckten Schutz gibt:
    www.test.de/invaliditaetsschutz

  • Mmedracula am 07.05.2025 um 12:54 Uhr
    Versicherungen als Schwerbehinderter

    Überall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung empfohlen. Seit 23 Jahren bin ich im Beruf und alle Anfragen an Versicherungen diesbezüglich wurden von den Versicherungen abgelehnt, da ich als Rollstuhlfahrer 100% aG habe und "sowie eine Arbeitsunfähigkeit immer irgendwie auf die Behinderung zurückgeführt würde". Die Behinderung (eine orthopädische Erkrankung der Beine!) und Krankheiten, die darauf beruhen, würde natürlich generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Auf meine Frage, was denn z. B. mit Berufsunfähigkeit durch Burnout wäre kam die Antwort "Durch Ihre Behinderung sind Sie ja psychisch schon vorbelastet, das würde dann als Folge davon ausgelegt".
    Daher meine Frage: was würden Sie unversicherbaren Personen wie mir empfehlen, außer einem Sparbuch, was mir eiskalt bei Sozialleistungen durch Berufsunfähigkeit abgeknöpft wird, bevor ich irgendwas zur Existenzsicherung erhalte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.07.2024 um 09:52 Uhr
    Anfrage zum Inhalt einer Versichungspolie

    @joecry: Uns liegen keine Informationen vor, die uns ermöglichen, Ihnen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherungspolice zu geben.

  • joecry am 22.07.2024 um 19:27 Uhr
    Proxalto gewährt k. Einblick i. Lebensversicherung

    Mir steht kein Herausgabeanspruch aus §810BGB zu....da das Versicherungsverh. bereits abgewickelt ist. Ablauf zum 01.02.2022.
    Meine Frage: Lassen sich aufgrund folgender Buchstaben/Zahlenkombinationen der Beginn des Vertrages feststellen? KS-2ND-B-Versicherung Nr. 1-24.277.715-8
    Versicherungssumme 126.542,00EUR
    Überschussbet. 29.175,00EUR
    Schlussüberschu.ant. 9.395,90EUR
    Anteil an Bewert.reserven 416,40EUR
    Auszahlungsbetrag 165.529,30EUR vielen Dank für Ihre Mühe.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2024 um 12:54 Uhr
    Unfallversicherung

    @Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/