
Einkommen schützen. Versicherung gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Nach dem Berufsstart gilt es, wichtige Lebens- und Haftungsrisiken abzusichern. Dazu gehören Krankheit und Einkommensausfall. Auch Schutz fürs Haus ist wichtig.
Falls das Erwerbseinkommen wegfällt
Wer allein von seinem Einkommen lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn das Einkommen infolge einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit wegfällt. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Monatsrente. Im Idealfall läuft ein Vertrag bis zum Beginn der Altersrente.
Alle, die sich in jungen Jahren um den Schutz gekümmert und eine Monatsrente von 700 Euro oder 1 000 Euro vereinbart haben, prüfen jetzt besser, ob dieser Betrag später noch ausreicht, um einen Verdienstausfall auszugleichen. In guten Verträgen ist eine Aufstockung der Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen möglich. Wer nicht erhöhen kann, sollte sich um einen zweiten Vertrag kümmern.
Alternativen zum Berufsunfähigkeitsschutz
Diejenigen, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommen sollten prüfen, ob Alternativen in Betracht kommen, etwa eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung. Auch mit einer Funktionsinvaliditäts- oder Dread-Disease-Versicherung lassen sich spezielle Invaliditätsrisiken absichern. Eine private Unfallversicherung bietet Schutz bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall. In unserem Überblick Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zeigen wir, welche Versicherung für wen sinnvoll sein kann.
An das Kostenrisiko Pflege denken
Auch wenn es mitunter schwerfällt, sich Gedanken über die Pflege im Alter zu machen: Eine private Pflegetagegeldversicherung ist sinnvoll. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Regelfall nicht alle Pflegekosten für eine professionelle Pflege zu Hause oder im Pflegeheim ab. Pflegetagegeldtarife können eine mögliche Lücke zwischen Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den Pflegekosten schließen.
Bestehende Verträge prüfen und optimieren
Unser Rat
Verbessern. Liegt ein Vertrag schon mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte in der Schublade, fragen Sie beim Versicherer nach, ob eine Vertragsumstellung oder Erweiterung des Schutzes möglich ist. Bestandskunden bekommen manchmal einen neuen Vertrag mit besseren Leistungen angeboten, teilweise sogar günstiger.
Ordentlich kündigen. Einige Verträge, etwa die Auslandsreisekranken- oder Autoversicherung können Sie jährlich zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Unfallschutz gilt eine dreimonatige Frist. Eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung sollten Sie keinesfalls ohne neuen Vertrag kündigen. Mehr zum Thema Kündigungsfristen lesen Sie in unserem Special Versicherung abschließen und kündigen.
Wohngebäudeversicherung anpassen
Hauseigentümer brauchen eine Wohngebäudeversicherung. Sie springt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ein. Viele Eigentümer können einen hohen Gebäudeschaden – etwa nach einem Brand – finanziell nicht ausgleichen.
Bei Starkregen, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren greift die Gebäudeversicherung nicht automatisch. Hausbesitzer müssen prüfen, ob ihre Police solche Schäden abdeckt. Falls nicht, sollten sie sich an den Versicherer wenden. In Deutschland fehlt aktuell jedem zweiten Gebäude dieser Naturgefahrenschutz, auch Elementarschadenschutz genannt.
Hausratpolice prüfen
Geht es um Möbel und Wertsachen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Passt die Versicherungssumme noch? Kunden sollten Unterversicherung vermeiden. Sind Naturgefahren mitversichert? Stiftung Warentest Finanzen hat zudem festgestellt, dass ein neuer Vertrag oft bessere Leistungen bietet. Beispielsweise kürzt der Versicherer nicht die Leistung, wenn ein Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt. Wir raten, einen Altvertrag umzustellen.
Zusammen leben, zusammen versichern
Ziehen zwei zusammen, wird der zweite Kühlschrank oder Herd überflüssig. Auch bei einigen Versicherungen reicht dann ein Vertrag. Für unverheiratete Paare gelten zum Teil andere Regeln als für verheiratete Paare.
Versicherung |
Unverheiratetes Paar |
Verheiratetes Paar/ eingetragene Lebenspartnerschaft |
Privathaftpflicht |
Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Der neuversicherte Partner muss namentlich im älteren Vertrag genannt werden. |
Eine Police reicht. Der Ehepartner ist meist automatisch mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. |
Hausrat |
Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Die Versicherungssumme muss an den neuen Hausrat angepasst werden. |
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Rechtsschutz |
Eine Police reicht. Der Partner kann in vielen Policen mitversichert werden, muss aber im Vertrag genannt sein. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. |
Eine Police reicht. Der Ehepartner ist in vielen Policen mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. |
Autoversicherung |
Nutzen beide das Auto, sollte die Person mit dem höchsten Schadenfreiheitsrabatt das Auto versichern. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts bei gemeinsamer Nutzung des Wagens ist meist möglich. |
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Unfallversicherung |
Einige Versicherer gewähren einen „Paarbonus“, wenn beide Partner bei ihnen abschließen. |
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Auslandsreise-Kranken-versicherung |
Familienpolice oft nur möglich, wenn das Paar einen gemeinsamen Hausstand nachweist. |
Ehepartner können einen Familien- oder Paarvertrag abschließen. |
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung |
Partner kann nicht beitragsfrei in der Familienversicherung abgesichert werden. |
Beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners möglich, wenn ein Partner nur geringfügig verdient. |

© Stiftung Warentest / René Reichelt
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Finanzwissen aus Verbraucherschutzperspektive: Das bietet unsere neue Reihe „Finanztest-Talk“ auf Youtube. In Folge 3 geht es um das Thema Versicherungen.
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@Mmedracula: Die Gesundheitsfragen stellen für viele eine nicht zu überwindende Hürde für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, findet im folgenden Artikel Anregungen, welche Alternativen es mit einem abgespeckten Schutz gibt:
www.test.de/invaliditaetsschutz
Überall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung empfohlen. Seit 23 Jahren bin ich im Beruf und alle Anfragen an Versicherungen diesbezüglich wurden von den Versicherungen abgelehnt, da ich als Rollstuhlfahrer 100% aG habe und "sowie eine Arbeitsunfähigkeit immer irgendwie auf die Behinderung zurückgeführt würde". Die Behinderung (eine orthopädische Erkrankung der Beine!) und Krankheiten, die darauf beruhen, würde natürlich generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Auf meine Frage, was denn z. B. mit Berufsunfähigkeit durch Burnout wäre kam die Antwort "Durch Ihre Behinderung sind Sie ja psychisch schon vorbelastet, das würde dann als Folge davon ausgelegt".
Daher meine Frage: was würden Sie unversicherbaren Personen wie mir empfehlen, außer einem Sparbuch, was mir eiskalt bei Sozialleistungen durch Berufsunfähigkeit abgeknöpft wird, bevor ich irgendwas zur Existenzsicherung erhalte?
@joecry: Uns liegen keine Informationen vor, die uns ermöglichen, Ihnen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherungspolice zu geben.
Mir steht kein Herausgabeanspruch aus §810BGB zu....da das Versicherungsverh. bereits abgewickelt ist. Ablauf zum 01.02.2022.
Meine Frage: Lassen sich aufgrund folgender Buchstaben/Zahlenkombinationen der Beginn des Vertrages feststellen? KS-2ND-B-Versicherung Nr. 1-24.277.715-8
Versicherungssumme 126.542,00EUR
Überschussbet. 29.175,00EUR
Schlussüberschu.ant. 9.395,90EUR
Anteil an Bewert.reserven 416,40EUR
Auszahlungsbetrag 165.529,30EUR vielen Dank für Ihre Mühe.
@Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/