Private Kranken­versicherung Beitrag zu hoch? Das bringen Stan­dard­tarif, Basis­tarif und Notlagen­tarif

Private Kranken­versicherung - Beitrag zu hoch? Das bringen Stan­dard­tarif, Basis­tarif und Notlagen­tarif

Hohe Kosten. Manchmal können Menschen ihre private Kranken­versicherung (PKV) nicht mehr bezahlen. Es gibt Wege, wie sie ihre medizi­nische Versorgung auch in solchen Fällen sichern können. © Getty Images / SVETIKD

Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Stan­dard­tarif und Basis­tarif können Auswege sein, der Notlagen­tarif ist nur eine Zwischenlösung.

Ob im Renten­alter oder als Solo-Selbst­ständige – manchmal ist es kaum mehr möglich, die Beiträge der privaten Kranken­versicherung (PKV) weiter aufzubringen. Privatversicherte sollten dann rasch handeln, bevor sich Schulden auftürmen. Die sogenannten Sozial­tarife können in einigen Fällen eine Lösung bieten.

Unser Rat

Gegen­steuern. Handeln Sie früh­zeitig, wenn es Ihnen schwerfällt, Ihre private Kranken­versicherung auf Dauer zu finanzieren. Oft können Sie Ihre Beiträge senken, indem Sie in einen güns­tigeren Tarif Ihres Versicherer wechseln. In unserem Special Tarif in der privaten Krankenversicherung wechseln lesen Sie, wie es geht. Sind Sie unter 55 Jahren, lohnt es zu prüfen, ob Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse können.

Vorsicht beim Selbst­behalt. Lassen Sie sich nicht auf hohe Selbst­behalte von einigen Tausend Euro ein, um Beiträge zu sparen. Erkranken Sie ernst­haft, können hohe Kosten auf Sie zukommen, und Sie können den Selbst­behalt dann nicht mehr rück­gängig machen.

Stan­dard­tarif für Ältere. Sind Sie 55 Jahre oder älter und finden bei Ihrem Versicherer keine geeignete Wechsel­möglich­keit, bietet der Standardtarif oft einen Ausweg. Er bringt in der Regel eine deutliche Beitrags­senkung bei geringerem Leistungs­umfang.

Basis­tarif. Ein Wechsel in den ­Basistarif entlastet Sie nicht genügend, wenn Sie den Höchst­beitrag von derzeit rund 943 Euro im Monat zahlen müssen. Der Basis­tarif ist sinn­voll, wenn Sie Sozial­leistungen wie Bürgergeld oder Grund­sicherung beziehen oder diese Hilfen wegen der Kranken­versicherungs­beiträge voraus­sicht­lich benötigen werden.

Alle privaten Kranken­versicherer bieten Sozial­tarife

Es gibt insgesamt drei Sozial­tarife, in denen 2023 rund 175 000 Menschen versichert waren:

  • Der Stan­dard­tarif ist ein Ausweg für ältere Versicherte (hier gehts zum Steckbrief Standardtarif). Er bietet Leistungen, die sich grob an denen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) orientieren. Die Beiträge stiegen nach einer längeren stabilen Phase 2024 und 2025 deutlich an. Laut PKV-Verband zahlen Stan­dard­tarif-Versicherte seit Juli 2025 durch­schnitt­lich rund 500 Euro im Monat. Dennoch liegen die Beiträge für lang­jährig Versicherte oft deutlich unter dem, was sie zuvor in ihrem „normalen“ Tarif bezahlt haben.
  • Der Basistarif ist häufig sinn­voll für Hilfs­bedürftige, die Sozial­leistungen beziehen. Wer auf längere Sicht nicht genug Geld hat, um die Kranken­versiche­rung zu bezahlen, sollte sich schnell ans Jobcenter oder den Sozial­hilfeträger wenden, bevor Schulden entstehen. Für Hilfebedürftige im Sinne der Sozialgesetze ist der Basis­tarif oft die passende Lösung. Er bietet Leistungen, die fast exakt denen der gesetzlichen Krankenversicherung nachgebildet sind und die Versicherer müssen seinen Beitrag halbieren, solange finanzielle Hilfebedürftig­keit vorliegt oder droht. Endet die Hilfebedürftig­keit, ist die optimale Lösung oft nicht der PKV-Basis­tarif. Die monatlichen Kosten liegen für die meisten beim Höchst­beitrag von 942,64 Euro im Monat (Wert für 2025). Hinzu kommt der Beitrag für die Pflege­versicherung. Rentner zahlen im Stan­dard­tarif meist deutlich weniger.
  • Der Notlagentarif ist allenfalls eine Zwischenlösung, um vorüber­gehende Engpässe zu über­brücken. 2024 befanden sich rund 89 000 Menschen in dieser Lage. Für diesen Sozial­tarif kann sich niemand aktiv entscheiden. Die Versicherungs­gesell­schaften stufen Kundinnen und Kunden auto­matisch in den Not­lagen­tarif um, wenn sie über mehrere Monate ihre Beiträge nicht zahlen konnten. Dort erhalten sie nur die Kosten für die nötigsten medizi­nischen Leistungen erstattet, zum Beispiel eine Behand­lung im Kranken­haus in akuten, nicht aufschieb­baren Fällen. Aus medizi­nischer Sicht ist die Versicherung im Notlagen­tarif wegen des stark einge­schränkten Leistungs­umfangs riskant. Zahnersatz oder Psychotherapie werden nicht über­nommen. Auch aus finanzieller Sicht ist er dauer­haft nicht empfehlens­wert. Denn im Notlagen­tarif entnehmen Versicherer Geld aus den angesparten Alterungs­rück­stel­lungen des normalen Tarifs. Je länger jemand im Notlagen­tarif verbleibt, umso teurer wird es später im Normal­tarif.

Staatliche Hilfe ist möglich

Hilfebedürftig­keit. In finanziellen Notlagen gibt es auch Hilfe vom Amt. Wir geben Hinweise, wie privat Kranken­versicherte vorgehen sollten, wenn sie Hilfe vom Jobcenter oder Sozial­amt (zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung) benötigen. Unsere tabellarische Über­sicht zeigt die Vor- und Nachteile von Basis­tarif, Stan­dard­tarif und dem Verbleiben im „normalen“ privaten Tarif für finanziell Hilfebedürftige.

Schritt-für-Schritt-Anleitung. Was tun, wenn‘s brennt? Unsere Kurz­anleitung gibt Tipps, wie Betroffene Weg aus der Notlage finden und sich ihren Kranken­versicherungs­schutz erhalten können.

Geringere Leistungen akzeptieren

Wer aus einem PKV-Hoch­leistungs­tarif kommt, muss sich umstellen: Alle drei Sozial­tarife bieten zum Beispiel keine Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus sowie keine oder begrenzte Leistungen beim Zahn­ersatz. Eine Versorgungs­garantie gibt es nur bei Praxen mit Kassen­zulassung. Die kassen­ärzt­lichen und -zahn­ärzt­lichen Vereinigungen müssen sicher­stellen, dass Patientinnen und Patienten in den Sozial­tarifen medizi­nisch versorgt werden. Wer keine Praxis findet, kann sich an diese Stellen wenden.

Die Versorgungs­garantie ist wichtig, denn Ärzte und Zahn­ärzte dürfen von Versicherten in Sozial­tarifen nur deutlich geringere Honorare verlangen als von anderen Privatpatienten. Am geringsten ist die Vergütung im Basis­tarif: Sie ist auf den 1,2-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Ärzte begrenzt. Üblicher­weise rechnen Ärztinnen und Ärzte den 2,3- bis 3,5-fachen Satz ab. Die Sozial­tarife erstatten dann ebenfalls nur die reduzierten Gebührensätze. Weist ein Patient sich vor Behand­lungs­beginn nicht als Sozial­tarif-Versicherter aus, muss er die verbleibende Differenz im Arzt­honorar selbst zahlen.

Ihre Erfahrungen sind uns wichtig

Die Beitrags­ersparnis in den Sozial­tarifen ist allerdings nur ein Gesichts­punkt. Wichtig ist auch, wie es Stan­dard-, Basis- oder Notlagen­tarif-Versicherten beim Arzt oder Zahn­arzt ergeht und wie die Abrechnung mit dem Versicherer läuft. Bitte berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen.

Passende Lösung finden

Welches die passende Lösung ist, hängt dabei von der jeweiligen Lebens­lage ab:

  • Bezahl­baren Tarif sichern. Vor allem Menschen im Renten­alter haben dieses Problem: Einkünfte und Erspartes reichen zum Leben, doch die Kranken­versicherungs­beiträge werden zunehmend zur Belastung. Sie können gegen­steuern, indem sie in einen güns­tigeren Tarif ihres Versicherers oder in den Standardtarif wechseln. Der Stan­dard­tarif bietet Leistungen, die sich grob an denen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) orientieren. Die Beiträge sind für lang­jährig Versicherte oft besonders nied­rig. Allerdings steht der Tarif nicht jedem offen.
  • Engpässe über­brücken. Selbst­ständige stecken mitunter für einige Wochen in Zahlungs­schwierig­keiten, danach geht es wieder berg­auf. Sie können ihren Versicherer bitten, die Beiträge zu stunden und diese später in Raten abzahlen. Nur in Ausnahme­fällen und für kurze Zeit ist der Notlagentarif die passende Lösung. In den Notlagen­tarif werden Privatversicherte auto­matisch umge­stuft, wenn sie über mehrere Monate ihre Beiträge nicht zahlen konnten. Dort erhalten sie nur noch die nötigsten medizinischen Leistungen. Aus medizi­nischer Sicht ist die Versicherung im Notlagen­tarif riskant, aus finanzieller Sicht ebenfalls auf Dauer nicht empfehlens­wert. Denn im Notlagen­tarif entnehmen Versicherer Geld aus den angesparten Alterungs­rück­stel­lungen der normalen Tarife. Je länger jemand im Notlagen­tarif verbleibt, umso teurer wird es später im Normal­tarif. In den kehren Versicherte zurück, wenn alle Schulden getilgt sind. Im Schnitt verbringen Menschen zurzeit allerdings fast zwei Jahre im Notlagen­tarif.
  • Hilfe suchen. Wer nicht genug Geld hat, um die Kranken­versicherung zu bezahlen, sollte sich schnell ans Jobcenter oder den Sozial­hilfeträger wenden, bevor Schulden entstehen. Für Hilfebedürftige im Sinne der Sozialgesetze ist der Basistarif oft die passende Lösung. Der bietet Leistungen, die fast exakt denen der GKV nachgebildet sind und die Versicherer müssen seinen Beitrag halbieren, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt oder droht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Stift-123 am 21.02.2025 um 19:18 Uhr
    Basistarif oder zurück in GKV vor dem 55. ?

    Die Anzahl der Versicherten in Basistarif ist äußerst gering mit 34100 (2022). Es stellt sich mir die Frage: welcher Arzt verzichtet gerne auf höhere Honorare bei einem Basistarif Versicherten…Ich könnte mir vorstellen, dass es bei rechnungserstattung da häufig Ärger mit PKV gibt…ist da nicht die Rückkehr in die GKV die klarere Entscheidung ( sofern Arbeitgeber dies ermöglicht)…

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 12:22 Uhr
    PKV-Standardtarif/Höhe

    @tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.

  • tanteherma am 10.07.2023 um 05:11 Uhr
    Die Höhe in der PKV-Standard?

    Wie errechnet sich diese?