Art der Leistung |
Normale Tarife in der privaten Krankenversicherung |
Standardtarif in der privaten Krankenversicherung1 |
Regelleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)2 |
Krankenhaus |
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Auswahl des Krankenhauses |
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Unterbringung |
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Behandelnder Arzt |
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Arzthonorare (Krankenhaus) |
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Zuzahlungen im Krankenhaus |
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Stationäre Vorsorge- und Rehakuren |
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Hospiz |
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Ambulante Leistungen |
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Auswahl des Arztes und Zahnarztes |
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Versorgungsgarantie |
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Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte |
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Die Honorare der Kassen(zahn)ärzte werden zu 100 Prozent erstattet, wenn sich der Patient vor der Behandlung als Versicherter im Standardtarif ausweist. Die Vergütung beträgt zur Zeit maximal4
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Arzneimittel |
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Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen) |
Je nach Tarif:
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Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Massagen) |
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Psychotherapie |
Je nach Tarif:
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Vorsorgeuntersuchungen |
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Vorsorgeleistungen analog zu denen der GKV, das heißt insbesondere
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Übernommen werden insbesondere:
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Häusliche Krankenpflege |
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Haushaltshilfe |
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Ambulante Vorsorge- und Rehakuren |
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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung |
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Zahnarzt |
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Zahnbehandlung (z.B. Füllungen, Inlays) |
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Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) |
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Kieferorthopädie |
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Verdienstausfall |
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Krankengeld/ Krankentagegeld |
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Stand: 01.04.2022
- 1
- Für den beihilfekonformen Standardtarif für Beamte gelten die Leistungen analog bezogen auf den zu versichernden Prozentsatz.
- 2
- Gesetzlich festgelegte Mindestleistungen. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen für bestimmte Leistungsbereiche (z.B. bei ambulanten Kuren, häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe) in begrenztem Umfang auch über diese Mindestleistungen hinausgehen.
- 3
- Versicherte können zusätzlich eine stationäre Zusatzversicherung für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung abschließen.
- 4
- Diese Höchstsätze können durch entsprechende Verträge zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherung und den kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Zukunft auch geändert werden.
- 5
- Die Selbstbeteiligungen von 20 Prozent für Arzneimittel, sowie von 20 Prozent für Hilfsmittel und 20 Prozent für Heilmittel betragen insgesamt maximal 306 Euro im Jahr.
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- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
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- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
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- Die privaten Krankenversicherungen aus unserem Test bieten höhere Leistungen als gesetzliche Kassen. Eine gute Auswahl ist wichtig, da spätere Änderungen schwierig sind.