1. Situation anerkennen
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, sollten Sie schnell handeln. Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Nehmen Sie schnellstmöglich mit Ihrem Krankenversicherer und anderen Gläubigern Kontakt auf und schildern Sie Ihre Situation.
2. Hilfe holen
Suchen Sie Hilfe, bevor hohe Schulden entstehen. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, vor allem wenn Sie sich mit Formularen und Briefen schwertun. Das kann eine Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale sein oder eine andere Art von Sozialberatung, zum Beispiel von Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder kommunalen Stellen. Ist Ihr finanzieller Engpass nur vorübergehend, lässt sich der Versicherer vielleicht darauf ein, Ihre Beiträge einige Zeit zu stunden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
3. Auf Mahnung reagieren
Werden Sie sofort aktiv, wenn Sie eine Mahnung von Ihrem Krankenversicherer erhalten. Ab jetzt fallen Säumniszuschläge von 1 Prozent im Monat sowie Mahnkosten an. Haben Sie zwei Monate nach der ersten Mahnung noch Schulden von einem Monatsbeitrag oder mehr, mahnt der Versicherer erneut. Zahlen Sie dann nicht, landen Sie im Notlagentarif.
4. Schaden begrenzen
Haben Sie nicht genug Geld für alle Beiträge, nennen Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck „Pflegepflichtversicherung“. Wer mehr als sechs Monate mit den Pflegebeiträgen im Rückstand ist, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2 500 Euro bestraft werden. Ein Pflegenotlagentarif existiert nicht.
5. Raus aus dem Notlagentarif
Im Notlagentarif erhalten Sie medizinische Versorgung nur für Notfälle und akute Krankheiten. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Falls Sie im Notlagentarif gelandet sind, versuchen Sie, schnell wieder rauszukommen. Je länger Sie dort bleiben, desto teurer wird es später für Sie in Ihrem normalen Tarif.
6. Hilfe vom Amt
Ein Ausweg aus dem Notlagentarif führt über das Jobcenter oder Sozialamt. Bei bestehender oder drohender Hilfebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis hin zur vollständigen Übernahme. Außerdem kommen Sie aus dem Notlagentarif zurück in Ihren bisherigen Vertrag. Sie können dort bleiben oder in den Basis- oder Standardtarif wechseln. Was davon sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Noch besser ist es, sich bereits ans Jobcenter oder Sozialamt zu wenden, bevor Sie überhaupt in Beitragsrückstand geraten.
7. Schulden loswerden
Zuschüsse vom Sozialversicherungsträger erhalten Sie nur für laufende Beiträge, nicht für bereits aufgehäufte Schulden. Erarbeiten Sie einen Plan, wie Sie die Beitragsschulden loswerden, damit Sie nicht wieder in den Notlagentarif geraten, wenn die Hilfebedürftigkeit endet. Manchmal kann eine Privatinsolvenz die Lösung sein. Mehr dazu in unserem Special Überschuldung.
8. Rückkehr organisieren
Haben Sie die finanzielle Krise innerhalb von zwei Jahren überstanden, dürfen Sie aus dem Basistarif auf Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren früheren Tarif zurückwechseln.
9. Dauerlösung finden
Falls Sie voraussichtlich dauerhaft hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze sind oder es durch die Krankenversicherungskosten würden, ist der Basistarif ohne Selbstbehalt die beste Lösung. Das Jobcenter oder Sozialamt beteiligt sich an den halbierten Beiträgen oder übernimmt sie komplett, wenn Sie sie nicht aufbringen können.
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@tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.
Wie errechnet sich diese?