Bürgergeld Neue Hilfe für Erwerbs­lose

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Bürgergeld - Neue Hilfe für Erwerbs­lose

Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeits­losengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens

Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abge­löst. Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.

Finanzielle Hilfen für Arbeits­suchende

Arbeits­losengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstüt­zung, um seinen Lebens­unterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeits­platzes ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Bürgergeld. Sind die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbs­lose in der Regel Bürgergeld. Während Arbeits­lose Arbeits­losengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die Jobcenter zuständig. Jobcenter sind gemein­same Einrichtungen der Bundes­agentur für Arbeit und kommunaler Träger.

Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstüt­zung verfolgt die Bundes­agentur für Arbeit das Ziel, Arbeits­suchende in ein neues Beschäftigungs­verhältnis zu bringen. Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebens­unter­halts hinaus etwa Zuschüsse für Weiterbildung oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeits­kleidung. Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben.

Mitwirkungs­pflichten. Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeits­losengeld 1 Mitwirkungs­pflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen.

Weitere Hilfen. Auf Arbeits­losig­keit folgt meist eine Einkommens­einbuße. Beantragen Sie Hilfen wie Kinderzuschläge oder Wohngeld. Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regel­satz und für Ihre Wohn­kosten Anspruch auf deren Über­nahme haben.

Über­schuldung. Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder heraus­finden können, finden Sie in unserem Special Überschuldung.

Was ist Bürgergeld?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeits­losengeld 2 beziehungs­weise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abge­schafft. Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte auto­matisch.

Das Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeits­suchende. Es sichert das Existenz­minimum ab. Anders als das Arbeits­losengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeits­losen­versicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.

Wer bekommt Bürgergeld?

Wer arbeitslos, aber erwerbs­fähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozial­leistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Wohngeld nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu nied­rig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.

Diese Voraus­setzungen für den Anspruch auf Bürgergeld müssen Personen darüber hinaus erfüllen:

  • haupt­sächlich in Deutsch­land leben,
  • älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein,
  • mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
  • den Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Was deckt das Bürgergeld ab?

Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geld­betrag, der der Sicherung des Lebens­unter­halts der Anspruch­stellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körper­pflege, Hausrat, Haus­halts­energie ohne Heiz­kosten, Bedürf­nisse des täglichen Lebens und die Teil­nahme am kulturellen Leben. Dieser Geld­betrag wird Regel­satz genannt.

Wie hoch ist der Regel­satz? Gibt es weitere Leistungen?

Seit Januar 2023 erhalten Bezieher und Beziehe­rinnen von Bürgergeld einen Regel­satz von 502 Euro im Monat. Die Regelsätze sind damit beim Bürgergeld für eine Allein­stehende oder einen Allein­stehenden um 53 Euro höher als früher beim Arbeits­losengeld 2 (Hartz 4).

Bürgergeld - Neue Hilfe für Erwerbs­lose

© Stiftung Warentest

Einige Regeln gelten darüber hinaus:

  • Im Falle einer Bedarfs­gemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro.
  • Hilfe­bedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.

Zum Regel­satz dazu kommen weitere Zahlungen:

  • Kosten für Wohn­raum und Heizung,
  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung,
  • Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugend­lichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung, und Lern­förderung,
  • Mehr­bedarf in besonderen Lebens­situationen, etwa in der Schwangerschaft,
  • einmalige Unterstüt­zungen, beispiels­weise Anschaffungs­kosten bei einem Wohnungs­umzug (Erst­ausstattung).

Welche Rolle spielt eigenes Einkommen und Vermögen?

Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbs­loser oder eine Erwerbs­lose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbst­ständiger und nicht selbst­ständiger Tätig­keit – beispiels­weise Kapital- und Zins­erträge und private Renten. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Spar­guthaben, Wert­papiere, Fahr­zeuge und Wohn­eigentum.

Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebens­unter­halts einge­setzt werden. Aber es gibt Frei­beträge. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.

Einkommen. Der Grund­frei­betrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuver­dienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:

  • Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungs­frei.
  • Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungs­frei.
  • Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen ange­rechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjäh­riges Kind haben, gilt die letzte Frei­betrags­grenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.

Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungs­empfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch ange­rechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haus­halts­mitglied sind es 15 000 Euro.

Bürgergeld-Rechner

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Wie beantrage ich Bürgergeld?

Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohn­ort – vor Ort, telefo­nisch oder per formlosem Anschreiben. Er lässt sich aber auch im Internet herunter­laden und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde.

Lebt der Antrag­steller mit anderen Personen zusammen und über­nehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfs­gemeinschaft. Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfs­gemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nach­weise, wie etwa über Wohn- und Heiz­kosten, beigebracht werden. Als Bedarfs­gemeinschaft gelten in der Regel:

  • Eheleute, die nicht dauer­haft getrennt sind,
  • einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner, die nicht dauer­haft getrennt leben, oder
  • eheähnlich Zusammenlebende.

Zur Bedarfs­gemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unver­heiratet und erwerbs­fähig sind und ihren Lebens­unterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfs­gemeinschaften sind reine Haus­halts- und Wohn­gemeinschaften.

Wie schnell entscheidet das Jobcenter über den Antrag?

Grund­sätzlich muss das Jobcenter inner­halb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin beim Sozialge­richt Klage erheben.

Was kann ich tun, wenn der Antrag abge­lehnt wird?

Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teil­weise) abge­lehnt, kann der Antrag­steller oder die Antrag­stel­lerin inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe durch einen Bescheid des Jobcenters Wider­spruch einlegen – am besten posta­lisch per Einschreiben.

Bleibt es trotz Wider­spruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglich­keit, Klage beim Sozialge­richt zu erheben.

Wie lange wird Bürgergeld gezahlt?

Der Bewil­ligungs­zeitraum für Bürgergeld beträgt normaler­weise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewil­ligungs­antrag stellen. Dann prüft das Jobcenter, ob der Anspruch auf Bürgergeld immer noch besteht.

Welche Regeln gelten während des Bezugs von Bürgergeld?

Wer Bürgergeld bekommt, hat bestimmte Verhaltens-, Melde- und Mitwirkungs­pflichten. Kommt er ihnen nicht nach, drohen ihm Kürzungen der finanziellen Hilfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bezieher von Bürgergeld unent­schuldigt trotz Aufforderung, sich beim Jobcenter zu melden, nicht dort erscheinen oder sich anderweitig melden.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 05.04.2023 um 10:45 Uhr
Frage zu Vermögen

@TestUN: Krügerrandmünzen gehören zum Vermögen. Erwerbslose müssen z.B. auch wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlungen zu Geld machen, bevor ihnen Bürgergeld bewilligt wird – auch mit Verlusten.

TestUN am 04.04.2023 um 11:56 Uhr
Frage zu Vermögen

Gelten für Empfänger:innen von Bürgergeld auch Krügerrandmünzen als Vermögen? Zumindest dann, wenn sie zu (Bar-)Geld gemacht werden? Wie in einem Beitrag zu Geldwäsche geschrieben wurde, muss die Herkunft von Münzen nicht nachgewiesen werden. Vielleicht gibt es auch in anderen Vermögensbereichen Unterschiede?