
Bürgergeld. Diese Leistung ersetzt Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Sie wird im zuständigen Jobcenter beantragt. © picture alliance / CHROMORANGE / Fabian Steffens
Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abgelöst. Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
Finanzielle Hilfen für Arbeitssuchende
Arbeitslosengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstützung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Bürgergeld. Sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, bekommen Erwerbslose in der Regel Bürgergeld. Während Arbeitslose Arbeitslosengeld 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen müssen, sind für das Bürgergeld die Jobcenter zuständig. Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger.
Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstützung verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Arbeitssuchende in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Zu diesem Zweck leistet sie über die Sicherung des Lebensunterhalts hinaus etwa Zuschüsse für Weiterbildung oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind, zum Beispiel Arbeitskleidung. Diese Hilfen werden ebenfalls über die Jobcenter vergeben.
Mitwirkungspflichten. Bezieher von Bürgergeld haben ebenso wie Bezieher von Arbeitslosengeld 1 Mitwirkungspflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen wie Kürzung der Leistungen.
Weitere Hilfen. Auf Arbeitslosigkeit folgt meist eine Einkommenseinbuße. Beantragen Sie Hilfen wie Kinderzuschläge oder Wohngeld. Beziehen Sie Bürgergeld, bekommen Sie diese Leistungen jedoch nicht mehr, da Sie für Ihre Kinder Anspruch auf den Regelsatz und für Ihre Wohnkosten Anspruch auf deren Übernahme haben.
Überschuldung. Häufen sich Rechnungen auf, können Sie in eine finanzielle Schieflage geraten. Wichtige Tipps, wie Sie wieder herausfinden können, finden Sie in unserem Special Überschuldung.
Was ist Bürgergeld?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Das Arbeitslosengeld 2 beziehungsweise Hartz 4 und das Sozialgeld sind abgeschafft. Menschen, die bisher eine von beiden Leistungen erhalten haben, bekommen seit Anfang des Jahres das Bürgergeld. Dafür mussten sie nichts unternehmen, die Umstellung passierte automatisch.
Das Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es sichert das Existenzminimum ab. Anders als das Arbeitslosengeld 1 wird das Bürgergeld nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuergeldern finanziert.
Wer bekommt Bürgergeld?
Wer arbeitslos, aber erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn andere vorrangige Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld 1 oder Wohngeld nicht (mehr) gezahlt werden. Darüber hinaus können Menschen, deren Einkommen zu niedrig ist, Bürgergeld als aufstockende Leistung beantragen.
Diese Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld müssen Personen darüber hinaus erfüllen:
- hauptsächlich in Deutschland leben,
- älter als 15 und jünger als 67 Jahre alt sein,
- mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können,
- den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Was deckt das Bürgergeld ab?
Das Bürgergeld richtet sich nach einem pauschalierten Regelbedarf. Das ist ein Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts der Anspruchstellenden dienen soll. Das umfasst Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkosten, Bedürfnisse des täglichen Lebens und die Teilnahme am kulturellen Leben. Dieser Geldbetrag wird Regelsatz genannt.
Wie hoch ist der Regelsatz? Gibt es weitere Leistungen?
Seit Januar 2023 erhalten Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld einen Regelsatz von 502 Euro im Monat. Die Regelsätze sind damit beim Bürgergeld für eine Alleinstehende oder einen Alleinstehenden um 53 Euro höher als früher beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4).

© Stiftung Warentest
Einige Regeln gelten darüber hinaus:
- Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro.
- Hilfebedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro.
Zum Regelsatz dazu kommen weitere Zahlungen:
- Kosten für Wohnraum und Heizung,
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
- Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), zum Beispiel für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, und Lernförderung,
- Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen, etwa in der Schwangerschaft,
- einmalige Unterstützungen, beispielsweise Anschaffungskosten bei einem Wohnungsumzug (Erstausstattung).
Welche Rolle spielt eigenes Einkommen und Vermögen?
Eigenes Einkommen und Vermögen können dazu führen, dass ein Erwerbsloser oder eine Erwerbslose nicht als hilfebedürftig gilt. Als Einkommen zählen – neben Verdiensten aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit – beispielsweise Kapital- und Zinserträge und private Renten. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Wohneigentum.
Bevor der Staat einspringt, müssen zuerst eigene Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden. Aber es gibt Freibeträge. Das Jobcenter zieht sie bei der Berechnung des Bürgergelds vom Einkommen und Vermögen ab.
Einkommen. Der Grundfreibetrag für Einkommen beträgt 100 Euro brutto monatlich. Bei höherem Hinzuverdienst müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld mit Abzügen rechnen:
- Bei einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei.
- Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1 000 Euro bleiben für den Teil zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent anrechnungsfrei.
- Bei einem Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro werden für den Teil zwischen 1 000 und 1 200 Euro noch mal 10 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet. Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsgrenze sogar bis zu einem Einkommen von 1 500 Euro.
Vermögen. Vermögen von bis zu 40 000 Euro des Leistungsempfängers in einem Haushalt wird nicht auf den Anspruch angerechnet – und zwar für ein Jahr. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es 15 000 Euro.
Bürgergeld-Rechner
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Wie beantrage ich Bürgergeld?
Den Antrag auf Bürgergeld gibt es beim Jobcenter am Wohnort – vor Ort, telefonisch oder per formlosem Anschreiben. Er lässt sich aber auch im Internet herunterladen und zu Hause ausfüllen. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wurde.
Lebt der Antragsteller mit anderen Personen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft. Für den Antrag müssen alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft genannt, ihr Einkommen und Vermögen dargelegt und alle Nachweise, wie etwa über Wohn- und Heizkosten, beigebracht werden. Als Bedarfsgemeinschaft gelten in der Regel:
- Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
- eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
- eheähnlich Zusammenlebende.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind, sofern sie unverheiratet und erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Keine Bedarfsgemeinschaften sind reine Haushalts- und Wohngemeinschaften.
Wie schnell entscheidet das Jobcenter über den Antrag?
Grundsätzlich muss das Jobcenter innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag entscheiden. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin beim Sozialgericht Klage erheben.
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wurde der Antrag auf Bürgergeld (teilweise) abgelehnt, kann der Antragsteller oder die Antragstellerin innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch einen Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen – am besten postalisch per Einschreiben.
Bleibt es trotz Widerspruch bei der Entscheidung, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Wie lange wird Bürgergeld gezahlt?
Der Bewilligungszeitraum für Bürgergeld beträgt normalerweise sechs bis zwölf Monate. Endet er, muss der Bezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dann prüft das Jobcenter, ob der Anspruch auf Bürgergeld immer noch besteht.
Welche Regeln gelten während des Bezugs von Bürgergeld?
Wer Bürgergeld bekommt, hat bestimmte Verhaltens-, Melde- und Mitwirkungspflichten. Kommt er ihnen nicht nach, drohen ihm Kürzungen der finanziellen Hilfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bezieher von Bürgergeld unentschuldigt trotz Aufforderung, sich beim Jobcenter zu melden, nicht dort erscheinen oder sich anderweitig melden.
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@TestUN: Krügerrandmünzen gehören zum Vermögen. Erwerbslose müssen z.B. auch wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlungen zu Geld machen, bevor ihnen Bürgergeld bewilligt wird – auch mit Verlusten.
Gelten für Empfänger:innen von Bürgergeld auch Krügerrandmünzen als Vermögen? Zumindest dann, wenn sie zu (Bar-)Geld gemacht werden? Wie in einem Beitrag zu Geldwäsche geschrieben wurde, muss die Herkunft von Münzen nicht nachgewiesen werden. Vielleicht gibt es auch in anderen Vermögensbereichen Unterschiede?