
Nur Akutfälle. Im Notlagentarif erhalten erwachsene Versicherte nur die nötigste Versorgung in akuten Fällen. © Getty Images/iStockphoto
Der 2013 eingeführte Notlagentarif ist bei allen privaten Krankenversicherern gleich geregelt. Kundinnen und Kunden können ihn nicht wählen: Sie landen automatisch dort, wenn sie nach wiederholter Mahnung ihre Beiträge nicht zahlen. Ende 2021 waren laut PKV-Verband rund 83 500 Personen im Notlagentarif.
Für wen ist der Notlagentarif gut?
Der Notlagentarif kann für kurze Zeit das Auflaufen hoher Schulden begrenzen. Er ist keine Dauerlösung, da der alte Tarif bei der Rückkehr umso teurer wird, je länger jemand im Notlagentarif war.
Wer kann rein?
Die Versicherungsgesellschaften stufen Versicherte automatisch in den Notlagentarif um, die mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind und auch nach der zweiten Mahnung nicht alle Schulden begleichen. Nur wer hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze ist, kommt nicht in den Notlagentarif. Eine bereits bestehende Umstufung endet, sobald Hilfebedürftigkeit eintritt.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag im Notlagentarif beträgt laut PKV-Verband derzeit etwa 100 Euro im Monat. Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen gibt es nicht.
Welche Leistungen gibt es?
Der Notlagentarif sichert für Erwachsene lediglich eine Akutversorgung bei Notfällen, Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen sowie die notwendigen Dauerbehandlungen bei chronisch Kranken. Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie oder Zahnersatz sind nicht enthalten. Hier gibt es eine Tabelle mit allen Leistungen des Notlagentarifs im Vergleich zu normalen PKV-Tarifen.
Wie kommt man wieder raus?
Sobald Versicherte alle rückständigen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten vollständig bezahlt haben, kehren sie ab dem ersten Tag des übernächsten Monats automatisch wieder in den ursprünglichen Tarif zurück. Der Beitrag wird dort allerdings höher sein als zuvor, da der Versicherer während der Zeit im Notlagentarif Geld aus der Alterungsrückstellung entnommen hat.
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Kommentarliste
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@tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.
Wie errechnet sich diese?