Private Kranken­versicherung

Steck­brief: Der Notlagen­tarif

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Private Kranken­versicherung - Stan­dard­tarif, Basis­tarif, Notlagen­tarif

Nur Akutfälle. Im Notlagen­tarif erhalten erwachsene Versicherte nur die nötigste Versorgung in akuten Fällen. © Getty Images/iStockphoto

Der 2013 einge­führte Notlagen­tarif ist bei allen privaten Kranken­versicherern gleich geregelt. Kundinnen und Kunden können ihn nicht wählen: Sie landen auto­matisch dort, wenn sie nach wieder­holter Mahnung ihre Beiträge nicht zahlen. Ende 2021 waren laut PKV-Verband rund 83 500 Personen im Notlagen­tarif.

Für wen ist der Notlagen­tarif gut?

Der Notlagen­tarif kann für kurze Zeit das Auflaufen hoher Schulden begrenzen. Er ist keine Dauer­lösung, da der alte Tarif bei der Rück­kehr umso teurer wird, je länger jemand im Notlagen­tarif war.

Wer kann rein?

Die Versicherungs­gesell­schaften stufen Versicherte auto­matisch in den Notlagen­tarif um, die mit mindestens zwei Monats­beiträgen im Rück­stand sind und auch nach der zweiten Mahnung nicht alle Schulden begleichen. Nur wer hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze ist, kommt nicht in den Notlagen­tarif. Eine bereits bestehende Umstufung endet, sobald Hilfebedürftig­keit eintritt.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag im Notlagen­tarif beträgt laut PKV-Verband derzeit etwa 100 Euro im Monat. Risiko­zuschläge wegen Vorerkrankungen gibt es nicht.

Welche Leistungen gibt es?

Der Notlagen­tarif sichert für Erwachsene lediglich eine Akut­versorgung bei Notfällen, Schmerz­zuständen und akuten Erkrankungen sowie die notwendigen Dauer­behand­lungen bei chro­nisch Kranken. Vorsorgeunter­suchungen, Psycho­therapie oder Zahn­ersatz sind nicht enthalten. Hier gibt es eine Tabelle mit allen Leistungen des Notlagentarifs im Vergleich zu normalen PKV-Tarifen.

Wie kommt man wieder raus?

Sobald Versicherte alle rück­ständigen Beiträge, Säum­niszuschläge und Mahn­kosten voll­ständig bezahlt haben, kehren sie ab dem ersten Tag des über­nächsten Monats auto­matisch wieder in den ursprüng­lichen Tarif zurück. Der Beitrag wird dort allerdings höher sein als zuvor, da der Versicherer während der Zeit im Notlagen­tarif Geld aus der Alterungs­rück­stellung entnommen hat.

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