
Zwei Systeme. Versicherte dürfen nicht beliebig zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hin und her wechseln. © Getty Images / Matthias Tunger
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
Wenn Sie in frühen oder auch späteren Jahren in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt sind und das heute bereuen, kann das verschiedene Gründe haben. Der häufigste: Die Beiträge steigen, Ihr Einkommen nicht. Oder: Früher waren Sie Single, heute haben Sie Kinder, für die Sie eigene Verträge benötigen. Das summiert sich. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder lange kostenfrei familienversichert. Die Hürden für einen Wechsel zurück in die GKV sind hoch. Das ist nicht leicht, aber machbar. Bis zum 55. Geburtstag gibt es für Sie als privat krankenversicherte Person verschiedene Wege, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Sind Sie 55 Jahre alt oder älter, ist Ihnen der Weg meist versperrt – die Expertinnen der Stiftung Warentest sagen Ihnen, wie es trotzdem noch klappen kann.
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@Clave: Grundsätzlich wird derjenige, der als Arbeitnehmer vor Vollendung des 55. Lebensjahres ein Einkommen erzielt, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht übersteigt, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit den Einnahmen sind immer Bruttoeinnahmen gemeint. Die allgemeine JAEG gilt für diejenigen, die sich als Angestellte oder Arbeiter ab dem 1.1.2003 privat versichert haben.
Ausnahme: Wer sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, ist an diese Entscheidung in der Regel gebunden. Um die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu verhindern, nachdem die JAEG angehoben wurde, muss einen Antrag auf Befreiung stellen, siehe § 8 SGB V:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html
Letztes Jahr lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze 64350, also konnte sich ein Angestellter mit 65000 (und keinen weiteren Arbeitgebern oder selbstständigen Tätigkeiten) privat versichern. Dieses Jahr ist sie bei 66600, also darf er zurück in die gesetzliche, wenn es keine Gehaltserhöhung gab. Frage: DARF er das oder MUSS er sogar?
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kennt jemand in diesem Forum eine seriöse, ggf auch Honorarberatung/Kanzelei im Raum Düsseldorf zu diesem Thema, an die man sich wenden kann?
Nach der erfolgreichen Rückkehr in die GKV stellt man einige Jahre später als Rentner fest, dass da noch ein Haken ist. Um in die Krankenkasse für Rentner zu kommen muß man 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in der GKV gewesen sein. D.H jemand der von 25 - 65 gearbeitet hat, muss spätenstens mit 46 zurück, sonst kann er als Rentner nur freiwilliges Mitglied werden und muß auf alle Einkommen, z.B. auf Kapitalerträge, Beiträge zahlen.
Die meisten Opfer dieser Regelung sind Partner von Privatversicherten, die wärend der Erziehungspause auch in der PKV waren, dann aber nach einer Scheidung mit Ende 40 wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben.