
Private Krankenversicherung. Privat Versicherte sichern sich meist höhere Leistungen, dafür steigen die Beiträge im Alter stark. © Getty Images
Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
Nur wenige Bundesbürger können die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Und nicht für jeden, der gehen kann, ist ein Wechsel zur privaten Versicherung zu empfehlen. Gehen dürfen Angestellte mit einem Monatseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 5 550 Euro brutto (66 600 Euro brutto im Jahr. Werte für 2023). Die Einkommensgrenzen der Sozialversicherung sind gesetzlich geregelt und die Bundesregierung legt sie jährlich neu fest. Hauptberuflich Selbstständige und Beamte dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Soll ich mich privat versichern? Diese Entscheidung hat sehr langfristige Auswirkungen, die Vor- und Nachteile sind genau abzuwägen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Leistungen.
Klug entscheiden: Kasse oder privat
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vieles ganz anders geregelt als in der gesetzlichen. Das fängt schon damit an, dass Versicherte dann nicht mehr Mitglieder einer öffentlichen sozialstaatlichen Einrichtung sind, sondern Kundinnen und Kunden eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Wer den Schritt in die PKV tut, sollte wissen, worin die Unterschiede zwischen den beiden Systemen bestehen. In unserem Special Kasse oder privat? haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Kasse oder privat – auf die Leistungen kommt es an
Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen, beispielsweise im Krankenhaus durch Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch beim Zahnersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der Gesetzlichen. Doch nicht alle Leistungen sind besser. Bei der Psychotherapie oder bei häuslicher Krankenpflege etwa sind viele ältere Privatversicherungs-Tarife schlechter. Kunden sollten bei der Auswahl eines geeigneten Angebots genau darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Im Krankheitsfall den Versicherungsschutz zu erhöhen, ist in der Regel nicht möglich.
Tipp: Unsere Checkliste: Kasse oder privat zeigt im Detail, für wen die private Krankenversicherung geeignet ist und wer besser in der gesetzlichen bleiben sollte. Darin enthalten ist auch ein ausführlicher Vergleich der Leistungen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung – das sollten Sie wissen
Pflicht zur Versicherung. Jeder in Deutschland muss für den Krankheitsfall abgesichert sein. Die meisten sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (Basiswissen Krankenkassen). Privat versichern dürfen sich nur wenige.
Gesetzliche Grenzen. Angestellte dürfen sich nur privat krankenversichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 66 600 Euro brutto im Jahr liegt (Wert für 2023). Beamte und Selbstständige dürfen unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung.
Teuer für Familien. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern. Jede Person braucht einen Vertrag, für den Beiträge zu zahlen sind. Rechnen Sie pro Erwachsenen mit mindestens 500 Euro und pro Kind mit etwa 150 Euro monatlich.
Freie Vertragswahl. Wer sich privat versichert, hat eine große Auswahl an Angeboten. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss zu vergleichen (Vergleich Private Krankenversicherung).
Rücklagen bilden. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen im Alter stark an – auch wenn das Einkommen geringer wird. Wer sich privat versichert, sollte deshalb von Anfang an mehrere Hundert Euro im Monat ansparen, um sich die Beiträge später leisten zu können.
Rückweg schwierig. In die gesetzliche Krankenversicherung können privat Versicherte nicht ohne weiteres zurückkehren. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr nahezu unmöglich.
Wechsel des Versicherers – Problem Vorerkrankungen
Gegen einen Wechsel sprechen außerdem Vorerkrankungen, denn hier drohen hohe Zuschläge oder sogar Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Außerdem müssen Privatversicherte anders als gesetzlich Versicherte viel Papierkram in Kauf nehmen: Sie müssen alle Arztrechnungen, Therapien und Medikamente zunächst selbst bezahlen und die Rechnungen dann zwecks Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen. Generell abzuraten von einem Wechsel ist außerdem Neukunden ab Mitte vierzig. Wer erst in diesem Alter einsteigt, muss mit hohen Beitragssteigerungen im Rentenalter rechnen, weil die angesparten Alterungsrückstellungen, die der Versicherer vornimmt, möglicherweise nicht ausreichen, um den späteren Beitragsanstieg zu bremsen.
Tipp: Wenn es um Gesundheitsfragen beim Wechsel geht, hilft unser Special Mit Gesundheitsfragen optimal umgehen.
Private Krankenversicherung – Sonderfall Beamte
Leicht zu entscheiden ist die Frage für Beamte. Für die meisten von ihnen ist die private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen sinnvoller als die gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe an den Behandlungskosten – bei ledigen Bundesbeamten zum Beispiel zu 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten schließen sie am besten eine private Krankenversicherung ab. Würde sich ein Beamter gesetzlich krankenversichern, müsste er den gesamten Versicherungsbeitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Anders als bei Angestellten, für die der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlt, beteiligen sich der Bund und die meisten Bundesländer nicht an den Versicherungsbeiträgen ihrer Staatsdiener. Lediglich in Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen können Neubeamte wählen, ob sie anstelle der Beihilfe einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung wollen. Auch in anderen Bundesländern wird darüber diskutiert, Beamten diese Möglichkeit künftig anzubieten.
Angestellte und Selbstständige sollten genau überlegen
Schwieriger ist die Entscheidung für Angestellte und für Selbstständige. Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, egal ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Im Rentenalter erhalten sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Der deckt jedoch nicht mehr die Hälfte des dann zu zahlenden Beitrags ab, sondern nur einen geringen Anteil.
Selbstständige müssen sowohl im aktiven Berufsleben als auch im Rentenalter alles selbst zahlen. Deshalb kann es sich für sie lohnen, trotz der anfänglich höheren Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Seit 2019 ist die gesetzliche Krankenversicherung für gering verdienende Selbstständige günstiger, es gelten niedrigere Mindestbeiträge. Welche Möglichkeiten Existenzgründer und andere Solo-Selbstständige haben, beschreibt das Special Gesetzliche Krankenversicherung.
Teuer für Familien: Arbeitnehmer und Selbstständige sollten sich einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung gut überlegen, wenn sie in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben. Bei den Privaten zahlt jedes Familienmitglied extra. Das kann teuer werden.
Tabelle: Kasse und privat im Systemvergleich
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
Zugang |
|
Krankenkasse muss jeden aufnehmen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. |
Private Versicherung kann Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Nur im Basistarif besteht ein Annahmezwang. |
Wechsel zwischen geöffneten Krankenkassen ist beliebig möglich. |
Wechsel des Unternehmens nur eingeschränkt möglich, für Ältere und Kranke nur im Basistarif. |
Beiträge |
|
Gleicher Beitrag für Alte und Junge, Kranke und Gesunde. |
Wer bei Vertragsschluss älter ist, zahlt mehr. Beitragserhöhungen wirken sich bei langer Vertragsdauer stärker aus. Kranke zahlen Risikozuschläge für Krankheiten, die bei Vertragsschluss schon bestanden. |
Kinder und Ehepartner/in ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. |
Für jede Person muss Beitrag gezahlt werden, auch für Kinder. |
Beiträge nach Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag. |
Beiträge nach Eintrittsalter, Umfang der Leistungen und Gesundheitszustand bei Abschluss. |
Leistungen |
|
Art und Umfang der medizinischen Leistungen ist gesetzlich geregelt, bei allen Kassen gleich |
Art und Umfang der Leistungen unterscheidet sich je nach Unternehmen und je nach Tarif. |
Patient erhält Behandlungen und Medikamente bargeldlos über die Versichertenkarte und zahlt nur die gesetzlichen Zuzahlungen. |
Patient bezahlt Behandlungen und Medikamente selbst und reicht die Rechnungen später beim Versicherer zur Erstattung ein. |
Viele Leistungen sind budgetiert, z.B. pauschale Vergütung der Ärzte, Arzneimittel-Richtgrößen. |
Keine Ausgabengrenzen. Ärzte und Krankenhäuser rechnen pro Behandlung mit dem Patienten ab. |
Leistungen können per Gesetz gestrichen oder geändert werden. |
Vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden. Sie sind bis ans Lebensende garantiert. |
Recht im Streitfall |
|
Widerspruch kostenlos. Klage nach Sozialrecht. Geringeres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nicht nach dem Streitwert, sondern sind gesetzlich begrenzt. |
Kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert, ohne Begrenzung. |
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht die der Krankenkasse. |
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er die eigenen und die Kosten des Gegners tragen, z.B. auch für teure Gutachten. |
Krankenversicherung – passende Angebote finden
Wer sich für den Weg in die private Krankenversicherung (PKV) entschieden hat, steht einer großen Anzahl von Angeboten gegenüber. In der PKV legen Versicherte selbst fest, welchen Leistungsumfang sie wünschen, zum Beispiel beim Arzt, im Krankenhaus, beim Zahnarzt oder für Medikamente. Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Tarife, oft können Kunden ihren Versicherungsschutz aus verschiedenen Bausteinen selbst zusammenstellen.
Tipp: Sparen Sie nicht an den Leistungen. Es ist wichtig, einen umfassenden Versicherungsschutz zu vereinbaren, der möglichst über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Sind sie erst einmal erkrankt, können sie Lücken im Schutz in der Regel nicht nachträglich schließen.
Private Krankenversicherung im Vergleich
In unserem Test der privaten Krankenversicherung bewerten wir Angebote für Angestellte, Selbstständige und Beamte nach ihrem aktuellen Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Hinweis auf die Stabilität der Beiträge ist außerdem die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit ein wichtiger Indikator. Da die privaten Krankenversicherer seit Ende 2012 nur noch Tarife mit geschlechtsneutral kalkulierten Beiträgen (Unisex-Tarife) verkaufen dürfen, gibt es erst seit dem Test 2019 wieder aussagekräftige Zahlen für die Beitragsentwicklung. Alle in unseren Test aufgenommenen Tarife erfüllen die Mindestanforderungen der Stiftung Warentest. Was die Leistungen angeht, sind Kunden also mit jedem dieser Angebote auf der sicheren Seite.
Verträge prüfen mit unseren Checklisten
Doch was ist, wenn der Versicherungsvermittler ein anderes Angebot vorschlägt? Mit unseren Checklisten Private Krankenversicherung können Angestellte, Selbstständige und Beamte die Leistungen von PKV-Tarifen Punkt für Punkt durchgehen. So können sie verschiedene Angebote selbst vergleichen und gefährliche Lücken im Versicherungsschutz vermeiden.
Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag
Ob Sie einen Vertrag bekommen und wie viel Sie dafür bezahlen müssen, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Im Versicherungsantrag müssen Sie deshalb eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Bei bestimmten Diagnosen wie zum Beispiel Diabetes, Krebs oder psychischen Erkrankungen ist es sehr wahrscheinlich, dass der Versicherer Sie ablehnt. Für andere Erkrankungen wie zum Beispiel Rückenprobleme kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
Keine Krankheiten verschweigen
Im Antrag Krankheiten zu verschweigen oder zu verharmlosen, ist keine gute Idee. Der Versicherer darf bei Ärzten nachforschen. Kommt dann heraus, dass Ihre Angaben falsch oder unvollständig waren, kann Sie das den Versicherungsschutz kosten. Das ist bei allen Versicherungen so, die mit der Gesundheit oder dem Leben zu tun haben, also Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen.
Tipp: Unser Special zum Thema Versicherungsantrag zeigt, wie Sie mit Gesundheitsfragen optimal umgehen.
Vorsorgen für hohe Beiträge
Angestellte und Selbstständige sollten gleich beim Einstieg in die private Krankenversicherung beginnen, regelmäßig Geld anzusparen und verzinslich anzulegen. Es ist notwendig, jeden Monat mehrere Hundert Euro auf die hohe Kante zu legen. Das so angesparte Geld ist im Alter notwendig, um sich die hohen Beiträge der privaten Krankenversicherung dann noch leisten zu können. Die Beiträge für Beamte steigen zwar genauso, sie werden aber beim Eintritt in den Ruhestand deutlich entlastet: Die Beihilfe übernimmt dann einen höheren Anteil der Krankheitskosten, so dass sie ihre private Versicherung reduzieren können. So sind sie von Beitragserhöhungen weniger stark betroffen.
Mit starkem Anstieg der Versicherungsbeiträge rechnen
Versicherungskunden sollten davon ausgehen, dass die Beiträge sich vom Abschluss des Vertrags bis zum Renteneintritt mindestens verdreifachen und auch danach noch weiter steigen. Eine Möglichkeit der Vorsorge bieten die Krankenversicherer selbst an: Beitragsentlastungstarife sollen den Beitragsanstieg im Alter abmildern. Welche Vor- und Nachteile sie gegenüber anderen Formen der Geldanlage bieten und was die Konditionen der einzelnen Anbieter sind, steht in unserem Vergleich der Beitragsentlastungstarife.
Zähne, Brille, Krankenhaus: Extras für Beamte
Beamte bekommen ihre Krankheitskosten von zwei Seiten erstattet: Zum einen erhalten sie Beihilfe vom Dienstherrn, zum anderen übernimmt ihr privater Krankenversicherer Kosten. Die Beihilfe fällt für Bundesbeamte und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus und kann auch gekürzt werden. Nicht in allen Bundesländern haben Staatsdiener beispielsweise Anspruch auf Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Auch die Kosten von Heilpraktikerbehandlungen sind nicht überall in der Beihilfe enthalten. Oft bleiben Beamte auch beim Zahnarzt auf einem erheblichen Teil der Labor- und Materialkosten für Zahnersatz sitzen. Für solche Fälle können Beamte mit einem Beihilfeergänzungstarif vorsorgen, der den gleichen Zweck erfüllt wie Zusatzversicherungen für Kassenpatienten. Kunden können den Ergänzungstarif immer nur bei dem Krankenversicherer abschließen, bei dem sie auch den Hauptvertrag haben. Hier geht es zu unserem Vergleich von Beihilfeergänzungstarifen.
Sonderfall: Menschen ohne Krankenversicherung
Offiziell ist es in Deutschland gar nicht zulässig, ohne Absicherung für den Krankheitsfall zu sein. Es gibt jedoch extreme Lebenssituationen, in denen es nicht anders geht. Menschen ohne Krankenversicherung, die zuletzt privat krankenversichert waren und keine Möglichkeit haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung unterzukommen, haben Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Er steht allen Kunden offen, auch wenn sie schon alt und krank sind. Seine Leistungen sind bei allen Versicherern gleich und entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Der Artikel zu Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif informiert unter anderem darüber, für wen der Basistarif infrage kommt und stellt gegenüber, welche Leistungen er im Vergleich zur „normalen“ privaten Krankenversicherung enthält.
Ärger mit dem Versicherer – so gehen Sie vor
Die häufigsten Probleme von privat Krankenversicherten
Wer eine langwierige oder schwere Erkrankung hat, macht oft die Erfahrung: Das Leben als Privatpatient ist oft kompliziert. Manchmal begleicht der Versicherer Rechnungen nicht oder kürzt die Erstattung. Manchmal dauert es lange, bis die Zahlungen eingehen. Der Papierkrieg mit der Versicherungsgesellschaft – für Beamte zusätzlich mit der Beihilfestelle – ist gerade für ältere und kranke Menschen sehr anstrengend.
In unserem Special Häufige Probleme mit der privaten Krankenversicherung erfahren Sie, welches die häufigsten Probleme sind. Das Special zeigt anhand von Beispielen, wie Leser mit den häufigsten Problemen umgehen. Außerdem erhalten Sie hier viele praktische Tipps und weiterführende Informationen.
Außergerichtliche Streitschlichtung: der PKV-Ombudsmann
Gibt es Stress mit dem Versicherer oder mit dem Versicherungsvermittler, der ihnen den Vertrag verkauft hat, können Kunden sich beim Ombudsmann der privaten Krankenversicherung beschweren. Dieser darf zwar nicht verbindlich entscheiden, doch er kann Empfehlungen aussprechen, an die sich die Versicherungsunternehmen meist halten.
Zwischen Arzt und Versicherer: Verträge mit zwei Seiten
Ein großer Teil der Probleme resultiert aus der besonderen rechtlichen Rolle von privat Krankenversicherten. Als Patienten haben sie einen Behandlungsvertrag mit Ärzten, Therapeuten oder Krankenhäusern und müssen deren Rechnungen bezahlen. Unabhängig davon haben sie einen Vertrag mit ihrer Versicherungsgesellschaft. Was darin vereinbart ist und welche Leistungsgrenzen gelten, braucht die Ärzte nicht zu interessieren – sie stellen ihre Rechnungen an den Patienten. Gibt es Verzögerungen oder Diskussionen um einzelne Rechnungsposten, kann es passieren, dass Privatpatienten auf den Kosten sitzen bleiben. Auch für die Folgen von Zahlungsverzug und Mahnkosten müssen sie selbst geradestehen.
Das Special Private Krankenversicherung: So handeln Sie wenn es Probleme gibt zeigt, wie Versicherte vorgehen können, um die Kostenerstattung für medizinische Leistungen schon im Vorfeld abzuklären und welche Rechte sie haben, wenn es zum Streit mit Ärzten oder dem Versicherer kommt. Darin enthalten ist auch eine Sammlung beispielhafter Gerichtsurteile, auf die sich Versicherte beziehen können.
Tipp: Hat der Arzt zu viel abgerechnet? Der Verband der Privaten Krankenversicherung bietet ein kostenloses Prüfprogramm für Arztrechnungen. Damit können Privatpatienten eine erste Einschätzung vornehmen, ob die Rechnung den Vorgaben der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte entspricht.
Beitragserhöhung – was Versicherte tun können
Warum die Beiträge steigen
Nur weil ältere Menschen häufiger schwer erkranken, dürfen die Versicherungsprämien nicht erhöht werden. Die Versicherer müssen einen Tarif von Anfang an so kalkulieren, dass die Summe der bis zum Lebensende eingezahlten Beiträge reicht, um alle im Lauf der Zeit nötigen Untersuchungen und Behandlungen zu finanzieren.
Warum die Krankenversicherungsbeiträge steigen
Theoretisch bleibt der Beitrag also über das gesamte Versichertenleben hinweg konstant. Trotzdem steigen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung regelmäßig. Die wichtigsten Gründe:
- Der medizinische Fortschritt führt dazu, dass Versicherte mehr und teurere Leistungen in Anspruch nehmen.
- Die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten steigt.
- Die Zinserträge für das angelegte Kapital der Versicherer schrumpfen. In den vergangenen Jahren mussten Versicherer mehrfach den sogenannten Rechnungszins senken. Das heißt, sie müssen mehr Beitrag verlangen und das Geld anlegen, um ihre Leistungsverpflichtung dauerhaft erfüllen zu können.
Wann die Beiträge in der privaten Krankenversicherung erhöht werden dürfen
Die Beiträge dürfen private Krankenversicherungsunternehmen nur dann erhöhen, wenn entweder die Sterbewahrscheinlichkeit sich ändert oder sie dauerhaft mehr Geld für medizinische Leistungen ausgeben, als sie ursprünglich kalkuliert hatten.
Allein wegen des Niedrigzins-Problems dürfen sie nicht an der Beitragsschraube drehen. Sie müssen so lange warten, bis einer der beiden anderen Faktoren eine Beitragsanpassung auslöst. Dann aber können sie ihren gesamten Beitragsbedarf in die Erhöhung „hineinpacken“ – auch den Anteil, der durch die niedrigen Zinsen verursacht wurde. Deshalb müssen privat Krankenversicherte in manchen Jahren plötzlich sehr viel höhere Beiträge bezahlen, nachdem zuvor mehrere Jahre lang „Ruhe“ war.
Wann eine Beitragsanpassung wirksam ist
Ob die Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung erfüllt sind, muss ein sogenannter unabhängiger Treuhänder überprüfen. Er soll auch kontrollieren, dass der Tarif nicht von Anfang an falsch kalkuliert war. Nur mit seiner Zustimmung ist die Beitragserhöhung wirksam.
So will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherer in neuen Tarifen bewusst die erwarteten Leistungsausgaben zu niedrig ansetzen, um mit besonders günstigen Beiträgen auf Kundenfang zu gehen. In solchen „unterkalkulierten“ Tarifen wären relativ schnell starke Beitragserhöhungen nötig.
Eine Beitragserhöhung wird zum Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung an die Kundinnen und Kunden folgt. Die Information muss also zum Beispiel im November 2023 kommen, wenn die Police zum 1. Januar 2024 teurer werden soll. Versicherer sind verpflichtet, schriftlich über die Gründe zu informieren, die für die Erhöhung maßgeblich waren.
Gerichtlich gegen steigende Beiträge vorgehen
Erscheint eine Prämienanhebung ungerechtfertigt hoch, können Versicherte vor Gericht dagegen klagen. Dafür haben sie bis zu drei Jahre Zeit.
Ob die Erhöhung wirksam ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Angriffspunkte haben Versicherte in der Vergangenheit versucht zu nutzen:
- Hat der Versicherer richtig gerechnet?
- Ist der Treuhänder, der der Erhöhung zugestimmt hat, wirklich unabhängig?
- Hat der Versicherung die Erhöhung richtig begründet?
Tipp: Falls Sie wegen einer Beitragserhöhung klagen wollen, zahlen Sie die höheren Beiträge zunächst nur unter ausdrücklichem Rückforderungsvorbehalt. Rechtsberatung erhalten Sie bei allen Verbraucherzentralen oder bei Fachanwältinnen und Fachanwälten für Versicherungsrecht. Warten Sie gegebenenfalls die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Nachrechnen ist schwierig
Eine Beitragserhöhung kann zum Beispiel dann gerichtlich abgewehrt oder zumindest gemildert werden, wenn die Versicherungsgesellschaft gegen gesetzliche Kalkulationsvorschriften verstoßen hat. Das ist schwierig nachzuweisen und geht nur über ein Gerichtsverfahren. Gegenüber den Kunden müssen Versicherungsgesellschaften ihre internen Kalkulationsgrundlagen nicht offenlegen. Das sind Geschäftsgeheimnisse. Für eine gerichtliche Überprüfung müssen sie sie allerdings zur Verfügung stellen. Doch selbst wenn Versicherte einen Gutachter mit versicherungsmathematischen Fachkenntnissen beauftragen, ist nicht gesagt, dass sie dem Unternehmen einen Fehler nachweisen können.
Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Versicherer vorschriftsmäßig kalkuliert hat, muss der Kunde die Gerichtskosten, die Kosten der Gegenseite sowie die Honorare seines Anwalts und des Gutachters tragen. Das ist nur sinnvoll mit einer Rechtsschutzversicherung (Vergleich Rechtsschutzversicherung).
Wie unabhängig ist der Treuhänder?
In der Regel gehen Gerichte außerdem davon aus, dass eine Beitragserhöhung korrekt sein sollte, weil der sogenannte „unabhängige Treuhänder“ ihr zugestimmt hat. Viele Versicherte versuchten daher in den vergangenen Jahren, Beitragserhöhungen anzufechten, indem sie die Unabhängigkeit des Treuhänders anzweifelten.
Im Jahr 2018 gab es bundesweit nur 16 aktive Treuhänder, die sämtliche Tarife der privaten Krankenversicherung überprüften. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor. Oft ist derselbe Treuhänder über viele Jahre für dasselbe Versicherungsunternehmen tätig. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann nicht immer ausgeschlossen werden.
Doch der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden: Nur weil es Zweifel an der Unabhängigkeit des Treuhänders gibt, ist eine Beitragserhöhung nicht unwirksam. Durch das Grundsatzurteil können die Versicherungsgesellschaften Rückzahlungen an ihre Versicherten nun ablehnen, wenn die Forderung ausschließlich mit fehlender Unabhängigkeit des Treuhänders begründet wird. Ist der Treuhänder ordnungsgemäß durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestellt worden, kann keine gesonderte Prüfung seiner Unabhängigkeit durch die Zivilgerichte stattfinden (Az. IV ZR 255/17).
Versicherer müssen Gründe für Beitragserhöhung nennen
Viele Versicherte wehren sich trotzdem weiter gegen steigende Beiträge, indem sie nun die Begründung der Beitragserhöhung angreifen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei solcher Fälle am 16. Dezember 2020 entschieden: Im ersten (Az. IV ZR 294/19) muss der Versicherer zwei Erhöhungen zurücknehmen, weil er sie seinem Kunden gegenüber nicht ausreichend begründete. Im zweiten (Az. IV ZR 314/19) reichte die übermittelte Begründung nach Ansicht der Richter dagegen aus. Im April 2021 entschied der Bundesgerichtshof erneut zugunsten eines Kunden (Az. IV ZR 36/20). Der Versicherer muss in diesem Fall 2 081 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Zugleich legte der BGH im April 2021 fest, wie genau private Krankenversicherer über die Gründe für eine Beitragserhöhung Auskunft geben müssen. Ausreichend begründet sei eine Beitragserhöhung nach Urteil des BGH, wenn der Kunde über den Anlass unterrichtet wird. Konkret heißt das: Der Versicherer muss die Rechnungsgrundlage nennen, deren Veränderung die Beitragssteigerung ausgelöst hat. Eine allgemeine Aufzählung, welche Faktoren zu Beitragsanpassungen führen können, reicht nicht.
Kundinnen und Kunden sollen so verstehen können, dass die Erhöhung nichts mit ihrer individuellen Krankengeschichte zu tun habe. Die Mitteilung braucht aber nicht so detailliert zu sein, dass Kundinnen und Kunden kontrollieren können, ob der Anstieg plausibel ist.
Spätestens wenn der Versicherer eine formal korrekte Begründung schickt, müssen Kunden die Erhöhung aber akzeptieren und den höheren Beitrag zahlen.
Ausweichen in günstigere Tarife der privaten Krankenversicherung
Der gerichtliche Weg kostet Zeit, Mühe und Geld – möglicherweise übersteigen die Kosten eine mögliche Beitragsrückzahlung. Ein kostenloser Weg, um die Beitragsbelastung zu senken, ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif der eigenen Versicherungsgesellschaft.
Kosten senken durch Tarifwechsel
Kündigung und Anbieterwechsel ist meist keine Lösung
Auch wenn es häufige Konflikte mit der Versicherungsgesellschaft gibt und die Beiträge sich massiv erhöhen – Kunden mit älteren Verträgen können ihrem Versicherer nicht einfach den Rücken kehren. Aufgrund ihres Alters würden sie bei einem anderen Versicherer wahrscheinlich noch mehr bezahlen oder müssten mit dramatischen Beitragsanstiegen rechnen. Grund: Bei einem Wechsel des Anbieters verlieren sie die Rückstellungen, die dieser gebildet hat, um erforderliche Beitragsanstiege im Alter abzumildern. Sind sie bereits erkrankt, ist es schwierig bis unmöglich, einen neuen Versicherer zu finden, der sie überhaupt noch in einen regulären Tarif aufnimmt.
Weniger zahlen durch klugen Tarifwechsel
Die Lösung für viele privat Krankenversicherte heißt Tarifwechsel. Kunden haben in der privaten Krankenversicherung das Recht, bei ihrem Versicherer in andere gleichartige Tarife zu wechseln. Oft gibt es Angebote, die vergleichbare Leistungen enthalten, aber deutlich günstiger sind. Es ist wichtig, sich vor einem Wechsel gut zu informieren, denn nicht immer sind die Informationen vom Versicherer oder die Empfehlungen des Versicherungsvermittlers die beste Lösung. Beim Wechsel des Tarifs innerhalb desselben Unternehmens behalten Kunden die für sie gebildete Alterungsrückstellung und alle anderen im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte. Unser Special "Private Krankenversicherung: Tarif wechseln" zeigt, wie Privatversicherte durch einen Tarifwechsel Geld sparen können. Die Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige und Beamte helfen, sich einen Überblick über die Leistungen des derzeitigen Tarifs und möglicher Alternativen zu verschaffen.
Tipp: Den Tarif wechseln dürfen Kunden, so oft sie wollen. Der Wechsel ist kostenlos.
Auf Tarife mit geringeren Leistungen umsteigen
Noch mehr Kosten senken können privat Versicherte, indem sie auf Tarife mit geringeren Leistungen umsteigen. Sie können beispielsweise im Krankenhaus das Ein- oder Zweibettzimmer abwählen und stattdessen einen Tarif mit Unterbringung im Mehrbettzimmer wählen. Weitere Möglichkeiten sind der Verzicht auf die Behandlung beim Heilpraktiker oder eine niedrigere Erstattung für Zahnersatz. Solche Leistungskürzungen lassen sich jedoch nicht rückgängig machen. Wer später wieder in einen Tarif mit höheren Leistungen will, muss dafür eine Gesundheitsprüfung machen und unter Umständen hohe Risikozuschläge zahlen.
Den Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung erhöhen
Einfach den Selbstbehalt zu erhöhen, wie manche Versicherer vorschlagen, ist ebenfalls riskant: Es bedeutet, Behandlungskosten in erheblicher Höhe selbst zahlen zu müssen. Selbstbehalte können ebenso wie Beiträge vom Versicherer weiter erhöht werden. Unterm Strich fällt die Ersparnis also deutlich geringer aus, als es zunächst erscheint. Außerdem ist es in der Regel nicht möglich, den Selbstbehalt später wieder zu senken, wenn man bereits erkrankt ist.
Wenn es finanziell eng wird
Wenn der Wechsel in einen günstigeren Tarif nicht reicht und Kunden weiterhin Schwierigkeiten haben, die Beiträge aufzubringen, gibt es zwei Auswege: Den Standardtarif für Versicherte, die schon länger privat krankenversichert sind, und den Basistarif für alle anderen. Diese sogenannten Sozialtarife wurden der privaten Krankenversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben und enthalten bei allen Unternehmen dieselben Leistungen. Auch die Regeln für den Zugang und die Beitrags-Obergrenzen sind bei allen Versicherern gleich.
Standardtarif: Ein guter Ausweg
Eine sinnvolle Lösung, um die Beiträge deutlich zu reduzieren, ist der Standardtarif. Er bietet ungefähr die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung und bringt vor allem für langjährig Versicherte eine erhebliche Entlastung. Der Standardtarif steht allerdings nur denjenigen offen, die ihren privaten Krankenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Im Artikel zu Sozialtarifen in der PKV erfahren langjährig Versicherte unter anderem, unter welchen Voraussetzungen sie in den Standardtarif wechseln können, wie hoch die maximalen Beiträge für Einzelpersonen und für Ehepaare sind und für wen der Standardtarif empfehlenswert ist. Sie erhalten dort außerdem eine detaillierte Übersicht der Leistungen des Standardtarifs im Vergleich mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der „normalen“ privaten Krankenversicherung andererseits.
Basistarif: Nur im äußersten Notfall
Versicherte, die ihren Vertrag 2009 oder später abgeschlossen haben, dürfen nicht in den Standardtarif wechseln. Ihnen steht lediglich der Basistarif zur Verfügung, wenn sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Seine Leistungen orientieren sich ebenfalls an denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Basistarif-Versicherten müssen allerdings den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag zahlen, das heißt, um die 770 Euro im Monat plus Pflegeversicherung.
Im Artikel zum Basistarif erfahren sie, für wen der Basistarif trotzdem sinnvoll ist, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Beiträge halbieren muss und wann das Sozialamt einspringt. Interessierte erhalten dort außerdem eine detaillierte Übersicht der Leistungen des Basistarifs im Vergleich mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der „normalen“ privaten Krankenversicherung andererseits.
Zurück in die gesetzliche Krankenkasse
Der Weg in die private Krankenversicherung ist als Einbahnstraße angelegt. Einmal privat versichert, ist es nicht ohne weiteres möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln. Das gesetzliche System basiert auf sozialen Prinzipien: Die jüngeren, gesünderen und besser verdienenden Kassenmitglieder bezahlen für die älteren, kränkeren und ärmeren mit. Dieser soziale Ausgleich würde nicht mehr funktionieren, wenn junge Leute von den günstigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung profitieren und später, wenn sie älter sind und höhere Behandlungskosten verursachen, beliebig in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren könnten. Deshalb hat der Gesetzgeber hohe Hürden zwischen beiden Systemen aufgebaut.
Für Arbeitnehmer ist der Rückweg am einfachsten
Arbeitnehmer haben es noch vergleichsweise einfach: Sobald ihr regelmäßiges Bruttogehalt unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt, werden sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und können dann auch ihre Kinder wieder mit zurück in die beitragsfreie Familienversicherung nehmen. Wenn jemand vorübergehend sein Einkommen reduziert, etwa durch Teilzeitarbeit, und später wieder mehr verdient, kann er als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Selbstständige müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben
Selbstständige kommen – unabhängig von ihren Einkünften – nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, solange sie ihre selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Sie müssen also zwei Veränderungen organisieren: Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis finden und ihre Selbstständigkeit auf ein so geringes Maß zurückfahren, dass der Zeitaufwand und die Einkünfte der Arbeitnehmertätigkeit überwiegen.
Ab 55 sind die meisten Türen verschlossen
Über eine Versicherungspflicht wieder in die gesetzliche Kasse zu kommen, funktioniert aber nur bis zum 55. Geburtstag. Alle, die 55 oder älter sind, müssen auch bei sehr niedrig bezahlten Stellen privat versichert bleiben. Selbst wenn jemand arbeitslos wird, ALG II bezieht oder in Rente geht, bleiben die Türen zur gesetzlichen Krankenkasse verschlossen.
Wenn Sie zurück in die gesetzliche Kasse wollen
In unserem Special Zurück in die gesetzliche Kasse zeigen wir, welche Wege es für Arbeitnehmer und für Selbstständige gibt, sich vor Erreichen des 55. Lebensjahrs wieder gesetzlich zu versichern. Außerdem enthält das Special Tipps, in welchen Ausnahmefällen es auch für Menschen ab 55 Jahren möglich ist, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
-
Private Krankenversicherung Standardtarif, Basistarif, Notlagentarif
- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
-
Krankenversicherung Gesetzlich oder privat? Eine Entscheidungshilfe
- Soll ich mich privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
-
Wechsel der Krankenversicherung Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts
- Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Wir erklären, wer in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück wechseln kann und wie das geht.
15 Kommentare Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Niemand kennt die zukünftige Beitragsentwicklung in einem privaten Krankenversicherungstarif. Wer in die private Krankenversicherung wechselt, sollte auf Beitragssteigerungen im Alter gefasst sein, also über eine entsprechend hohe Altersversorgung verfügen, um Beiträge zu stemmen, die weit über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
Auch wenn es immer wieder Beispiele gibt, bei denen sich der Wechsel in die private Krankenversicherung rechnet, können sich privat Versicherte nicht sicher sein, dass ihre Beiträge im Alter nur moderat ansteigen.
Als "Gutverdiener" und Angestellter habe ich noch mit 57 Jahren den Wechsel in die PKV gewagt und es bis heute - seit 10 Jahren Rentner - nicht bereut. Der Hinweis auf die höheren Kosten der PKV im Alter ist prinzipiell richtig, aber nicht immer zutreffend. Ein sehr gut verdienender Angestellter hat in der Regel auch eine "bessere" Altersversorgung,
also nicht nur die gesetzliche Rente. Mit einer entsprechenden Betriebsrente kommt man dann auch in der gesetzlichen KV schnell über die Beitragsbemessungsgrenze und zahlt dann den Höchstbeitrag, und der ist bei geschickter Auswahl der PKV und der einzelnen Tarifbausteine manchmal höher (!) als in der Privaten KV. Da nützt es auch wenig, als Rentner in die günstigere KV der Rentner aufgenommen zu werden, denn diese verbeitragt auch bis zur Beitragsbemessungsgrenze, im Gegensatz zur freiwilligen gesetzlichen KV nur ohne evtl. Miet- und Zinseinnahmen. Im übrigen ist der Zuschuss der PKV zur Rente exakt so hoch wie in der GKV.
@Freiberufler.Beamter: Wir haben zu den Details der PKV-Tarife / Beihilferichtlinien unter diesem Aspekt noch nicht berichtet. Daher kann ich Ihnen an dieser Stele mit keinen weiterführenden Informationen dienen. Fragen Sie beim eigenen Versicherer / beim Versicherer des Beamten nach.
Sie können auch bei der unabhängigen Patientenberatung www.patientenberatung.de
oder der Verbraucherzentrale sich erkundigen: www.verbraucherzentrale.de
(maa)
Wie sieht die Situation im Alter aus, wenn bis zum 60. Lebensjahr ein Partner Beamter und ein Partner Freiberufler (privat versichert) ist?
Beispiel:
Partner 1: Ab dem 30. Lebensjahr verbeametet
Partner 2: Ab dem 20. Lebensjahr freiberuflich (privatversichert)
Wenn Partner 2 mit 60 Jahren die freiberufliche Tätigkeit beendet, gibt es dann eine Möglichkeit sich beim verbeamteten Partner mitzuversichern bzw. ist dies dann auch über die Beihilfe abgedeckt?
Eigentlich nur eines: widerliche, elitäre 2-Klassenmedizin gehört abgeschafft.
Genauso wie die fast 300 anderen GKVen. Eine Bürgerversicherung für alle à la CNS in Luxembourg, und allen zivilisierten Ländern, in die alle gleichermaßen, relativ zum Einkommen einzahlen. Wie viel Zeit, Nerven und - vor allem - Kosten man dadurch sparen könnte. Unglaublich.