
Generationenvertrag. Unser Rentensystem ist darauf angewiesen, dass es immer genug junge Beitragszahlerinnen und -zahler gibt. © Getty Images / Westend61 / Rainer Berg
Mütterrente, Frühstart-Rente, Aktivrente – wir zeigen, was CDU, CSU und SPD bei der Rente vorhaben und geben Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Eintrittsalter.
Was die neue Koalition ändern will und was nicht
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Was die Rente angeht, finden sich darin vier interessante Neuerungen.
- Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen mehr Geld bekommen.
- Kinder erhalten Geld vom Staat, um für ihr Alter vorzusorgen.
- Ältere, die das gesetzliche Rentenalter erreichen und freiwillig weiterarbeiten, können bis zu 2 000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
- Alle neuen Selbstständigen sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden.
Auch werden zwei Punkte ausdrücklich genannt, bei denen sich erst einmal nicht ändern soll. Einige werden darüber erleichtert sein.
- Der vorzeitige Rentenbeginn bleibt für Menschen, die lange gearbeitet haben, weiterhin abschlagsfrei möglich.
- Das Rentenniveau soll zunächst weiterhin bei 48 Prozent gesichert werden.
Mehr Rente für viele Mütter und einige Väter
Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten bisher weniger Entgeltpunkte für die Erziehung ihrer Kinder als Mütter mit jüngeren Kindern. Das empfanden viele als ungerecht und die Koalition will das nun ändern. Die Rentenversicherung gewährt ihnen zurzeit nur zweieinhalb Entgeltpunkte pro Kind. Künftig sollen es auch bei ihnen drei sein.
Nach derzeitigen Werten würde sich so die Erziehungsrente einer Mutter mit einem vor 1992 geborenen Kind von rund 98 Euro auf rund 118 Euro im Monat erhöhen. Bei Müttern mit zwei vor dem Stichtag geborenen Kindern würde sich die Monatsrente von rund 197 auf 236 Euro und bei drei Kindern von rund 295 Euro auf 354 Euro steigern.
Erziehungszeiten für ein Kind bekommt immer das Elternteil angerechnet, das sich sich überwiegend um das Kind gekümmert hat. In den meisten Fällen waren das bei vor 1992 geborenen Kindern die Mütter – daher der Name Mütterrente.
Finanzieren will Schwarz-Rot die Mütterrente aus Steuermitteln. Sie bilde eine gesamtgesellschaftliche Leistung ab, so der Koalitionsvertrag. Auch Eltern, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, etwa als Selbstständige, erhalten von dieser in vielen Fällen Rente für die Kindererziehung.
Altersvorsorge soll mit sechs Jahren beginnen
Ab 1. Januar 2026 plant die Koalition eine „Frühstart-Rente“. Sie will für jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Es soll kapitalgedeckt und privatwirtschaftlich organisiert sein.
Ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt können Sparende das Depot weiterführen und durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag ergänzen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei und vor staatlichem Zugriff geschützt sein. Zur Auszahlung kommt es erst, wenn Sparende ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.
Tipp: Unser Ratgeber Geld anlegen für Kinder zeigt, worauf es bei der richtigen Geldanlage für den Nachwuchs ankommt, welche Finanzprodukte etwas taugen und wovon man besser die Finger lässt.
Steuerliche Anreize für längeres Arbeiten
Für Ältere hat die Koalition eine „Aktivrente“ vorgesehen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2 000 Euro seines Monatsgehalts steuerfrei ausgezahlt bekommen. Auch will sie die Rückkehr von Menschen zu ihrem Arbeitgeber, wenn sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, erleichtern.
Wie das steuerfreie Arbeiten im Rentenalter konkret umgesetzt wird, ist unklar. Im Koalitionsvertrag steht aber, dass Fehlanreize und Mitnahmeeffekte vermieden werden sollen. Insbesondere solle die Regelung nicht bei Renteneintritten gelten, die unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente liegen. Frührentner scheinen demnach nicht zu profitieren.
Zudem will die Koalition die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente verbessern und das gleiche auch für die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung im Alter prüfen. Grundsicherung ist eine staatliche Leistung für ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.
Tipp: Wie Sie heute schon Job und Rente optimal vereinbaren zeigt unser Artikel zum vorzeitigen Rentenbeginn.
Versicherungspflicht für Selbstständige
Alle neuen Selbstständigen, die bisher keinem verpflichtendem Alterssicherungssystem zugeordnet sind, will die Koalition in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Dazu gehören zum Beispiel Laden- oder Cafébetreiber, Makler oder Floristen.
Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, sollen aber weiterhin möglich bleiben. So sind Freiberufler wie Anwälte oder Ärzte meist über berufsständische Versorgungswerke abgesichert.
Tipp: In unserer Untersuchung zu freiwilligen Beiträgen haben wir ausgerechnet, welche Rentenerhöhung und Steuerersparnis Selbstständigen die freiwillige Vorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung bringen kann.
Keine Änderung bei Rentenalter und Rentenniveau
Am Rentenalter soll sich laut Koalitionsvertrag nichts ändern – die Altersgrenze wird weiterhin schrittweise auf 67 Jahre ansteigen, aber nicht weiter. Auch ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll künftig möglich bleiben. Der frühester Zeitpunkt liegt hier zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter. Die vorzeitige Rente mit 63 Jahren, bei der Abschläge anfallen, erwähnt der Koalitionsvertrag nicht eigens.
Union und SPD wollen das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich festschreiben. Die Mehrausgaben dafür will Schwarz-Rot mit Steuermitteln ausgleichen. Eine neue Rentenkommission soll bis zur Mitte der Legislatur aber eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen – gesetzlich, betrieblich, privat – prüfen.
Die bisherige Kenngröße ist der Verhältniswert aus der verfügbaren gesetzlichen Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt. „Verfügbar“ meint, dass die Sozialbeiträge von Rente und Entgelt jeweils abgezogen werden, Steuern aber nicht.
Die verfügbare Standardrente entspricht einer Rente nach 45 Beitragsjahren, in denen der Rentner in seinem Job zuvor durchschnittlich verdient hatte. Sollte das Rentenniveau zukünftig sinken, bedeutet das nicht, dass die Renten selbst sinken, sondern dass sie langsamer steigen als die Einkommen.
Im Sommer starke Rentenerhöhung
Im Juli 2025 können sich Rentnerinnen und Rentner aber erst einmal über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Um 3,74 Prozent soll sie sich erhöhen, teilte das Bundessozialministerium bereits Anfang März mit. Rund 21 Millionen Rentenbeziehende werden davon profitieren. „Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen. Die Kaufkraft der Renten legt daher in diesem Jahr erneut zu“, sagt Gundula Roßbach, Präsidentin Deutsche Rentenversicherung Bund.
Rente im Umlageverfahren
Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren. Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlenden einnimmt, wird größtenteils sofort wieder an die Rentnerinnen und Rentner ausgeschüttet. Die Beschäftigten erhalten durch Ihre Einzahlungen Ansprüche in Form von Entgeltpunkten. Wie hoch die tatsächliche Rente in Zukunft ausfallen wird, hängt von der Rentenentwicklung ab. In der Regel gewinnt ein Entgeltpunkt jedes Jahr an Wert.
Genau vorhersagen lässt sich die Rentenhöhe erst kurz vor dem Ruhestand. Ab dem 27. Geburtstag erhalten Versicherte aber jährlich Renteninformationen mit dem aktuellen Stand zu ihren erworbenen Rentenansprüchen. Außerdem finden sie dort Hochrechnungen zur voraussichtlichen Höhe ihrer Altersrente und der Erwerbsminderungsrente.
Gesetzliche Rente ist für viele Pflichtprogramm
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlen jeden Monat Rentenversicherungsbeiträge. Das Geld wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.
Tipp: Was Sie tun können, um Ihre gesetzliche Rente zu ergänzen, zeigen wir in unserem Artikel Altersvorsorge im Überblick.
Rentenbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Einzahlen müssen Beschäftigte jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei monatlich 8 050 Euro. Auf den Bruttolohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat zur Folge, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind. Aus dem Lohn oberhalb der Grenze erwerben Versicherte keine zusätzlichen Rentenanrechte. Dieser Teil spielt bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenhöhe also keine Rolle.
Tipp: In unserem Abschnitt zu gängigen Renten-Irrtümern finden Sie hierzu einen konkreten Beispielfall mit Rechnung.
Schreiben Sie uns!
Bei Fragen zur gesetzlichen Rente kann es manchmal um die Existenz gehen. Wichtig ist deshalb, dass Versicherte verlässlich, verständlich und zeitnah die Auskünfte bekommen, die sie brauchen. Wir interessieren uns dafür, welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger gemacht haben – egal, ob sie gut oder schlecht waren. Schicken Sie Ihre E-Mail an gesetzliche-rente@stiftung-warentest.de.
Versicherte sammeln Entgeltpunkte
Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgeltpunkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten. Ein Versicherter, der 2025 genau den Durchschnitt von 50 493 Euro verdient und dafür Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgeltpunkt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Ein Entgeltpunkt „kostet“ damit derzeit also rund 9 392 Euro. Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber. Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger. Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 80 Prozent des Durchschnitts verdient, bekommt 0,8 Entgeltpunkte. Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Entgeltpunkte.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige
Nicht nur Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch bestimmte Selbstständige wie Handwerker, Tennislehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Hebammen sind Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem.
Während bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss, schultern viele pflichtversicherte Selbstständige ihren obligatorischen Rentenbeitrag alleine. Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden.
Freiwillige Rentenversicherung möglich
Alle Selbstständigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können freiwillig Beiträge einzahlen. Dazu gehören zum Beispiel Floristen, Maklerinnen, IT-Berater oder Ladenbesitzerinnen. Gerade für Selbstständige, die zuvor einige Zeit gesetzlich pflichtversichert war, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen, ist das sinnvoll. Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern.
Aber auch sonst ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglichkeiten aktuell attraktiv. Das liegt auch an den hohen Steuervorteilen, die sich Selbstständige für freiwillige Einzahlungen sichern können.
Tipp: Im Artikel Wann sich freiwillige Beiträge lohnen rechnen wir vor, wie Selbstständige über die gesetzliche Rente vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen können.
Das Rentenalter steigt für jeden Jahrgang
Eine Maßnahme zur Stabilisierung des Rentenniveaus in der Vergangenheit war die Erhöhung des Rentenalters. Das reguläre Rentenalter für die Arbeitnehmer steigt schrittweise an. Je nach Jahrgang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renteneintritt verschiebt sich: Menschen, die 1959 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann tatsächlich die beschlossene Rente mit 67.
Geburtsjahr |
Regulärer Rentenbeginn im Alter von … |
1959 |
66 Jahren + 2 Monaten |
1960 |
66 Jahren + 4 Monaten |
1961 |
66 Jahren + 6 Monaten |
1962 |
66 Jahren + 8 Monaten |
1963 |
66 Jahren + 10 Monaten |
Ab 1964 |
67 Jahren |
Berechnen Sie Ihren Rentenbeginn
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links.
Rechner Renteneintritt
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Wer früher in Rente gehen kann
Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon früher in Rente zu gehen:
- Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte, als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte.
Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renteneintritts und den Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie in unserem Artikel Früher in Rente. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante liegt das früheste Eintrittsalter für den Rentenbeginn immer zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter. Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Rentenzeiten bis zur regulären Altersgrenze sorgen auch hier für weniger Rente.
- Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erstmals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regelaltersgrenze – von ihrem Geburtsjahr ab.
Tipp: Genauere Informationen zu den Regelungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special Rente für Schwerbehinderte.
Ausführliche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Artikel Rente mit 63.
Tipp: Wer berät zur Altersvorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Umfassenden Rat gibt unser Artikel Rentenberatung im Praxistest.
Arbeit plus Rente
Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen. Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Rentenantrag aufschieben lohnt sich nur selten
Ältere Beschäftigte können den Rentenbeginn aber auch aufschieben. Für jeden Monat, den sie ihre Rente freiwillig später beziehen, erhöhen sie ihre Rentenzahlung um 0,5 Prozent. Wer also die Rente zwölf Monate später als regulär beginnt, erhält einen Rentenzuschlag von 6 Prozent. Doch das lohnt sich nur für Menschen, die sehr alt werden. Warum, erklären wir in unserem Artikel Später in Rente gehen.
Mehr Rente durch Pflegezeiten und Erziehungszeiten
Nicht nur für klassische Erwerbstätigkeit gibt es Punkte aufs eigene Rentenkonto. Auch unbezahlte Arbeit mit hohem gesellschaftlichen Wert wird bei der Rente berücksichtigt. So etwa bei Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Die Rentenkasse erkennt Pflegezeit an, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat. Den Pflegegrad legt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung fest.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Der Pflegende muss für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regelmäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden.
- Er darf neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
- Er darf keine Vollrente wegen Alters beziehen, sollte er die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Unser Special Rente für Pflegende zeigt, wie sich der ehrenamtliche Einsatz auf die Rente auswirkt.
Unser Rat
Konto klären. Wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Rentenansprüche, die Ihnen für Kindererziehung, Pflege, Freiwilligendienste oder Wehrdienst zustehen, bereits korrekt erfasst sind, machen Sie frühzeitig einen Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Termine können Sie online oder telefonisch buchen (deutsche-rentenversicherung.de und Tel. 0 800 / 10 00 48 00).
Kümmern. Bei Eltern und Pflegenden werden Rentenzeiten nicht automatisch anerkannt. Nötig ist ein Antrag, eine Erklärung oder das Ausfüllen eines Fragebogens.
Aufstocken. Reduzieren Sie Ihre Arbeit, um ein Ehrenamt auszuüben, können Sie Ihre Rentenbeiträge unter Umständen aufstocken. Erkundigen Sie sich bei der Rentenversicherung.
Erziehungszeit: Pro Kind maximal drei Rentenpunkte
Wer Kinder großzieht, erwirbt ebenfalls Rentenansprüche, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Als Kindererziehungszeiten werden sie Mutter oder Vater aufs Rentenkonto gutgeschrieben und sorgen für ein Rentenplus. Wie hoch es pro Kind nach derzeitigen Werten ist, zeigt die Tabelle unten.
Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind drei Entgeltpunkte auf ihr Rentenkonto. Ein Entgeltpunkt entspricht Beiträgen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes eines Jahres. Mutter oder Vater bekommen für die Kindererziehung eines Kindes also so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient. Die Beiträge für sie übernimmt der Bund.
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, erwerben derzeit nur zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind. Das will die schwarz-rote Koalition laut Koalitionsvertrag aber ändern. Auch sie sollen zukünftig drei Punkte pro Kind erhalten.
Tabelle: So steigt die Rente durch Kinder
Für die Zeit der Kindererziehung werden Versicherte in etwa so gestellt, als hätten sie Beiträge wie Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst gezahlt.
Anzahl Kinder |
Rentenplus in Euro / Monat |
|
Geburt der Kinder... |
||
bis 1991 |
ab 1992 |
|
1 |
98 |
118 |
2 |
197 |
236 |
3 |
295 |
354 |
4 |
393 |
472 |
Legende
Stand 01.01.2025, Werte gerundet.
Zugrundegelegt wurde das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2025.
Auch Väter können Erziehungszeiten bekommen
Erziehungszeiten für ein Kind bekommt nur ein Elternteil angerechnet – derjenige, der sich überwiegend um das Kind kümmert. Teilen sich Mutter und Vater die Aufgabe, hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen Eltern dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Wichtig: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rückwirkend.
Meist bekommen Eltern die Rentenpunkte für die Erziehungszeit zusätzlich zu Rentenpunkten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Allerdings nur, solange ihr Verdienst nicht zu hoch ist. Warum das so ist, erklären wir in unserem Special Rente für Kindererziehung.
Soziales Jahr, ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst
Auch viele junge Menschen engagieren sich für das Gemeinwohl, etwa wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Sie erhöhen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement ihre Rentenansprüche, ohne dass sie Rentenbeiträge an die Rentenkasse zahlen müssen.
Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr können nur Jüngere bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leisten. Bundesfreiwilligendienst können auch Ältere leisten. Rentenrechtlich gibt es dabei kaum Unterschiede. Die Rentenversicherungsbeiträge für die Freiwilligen zahlen die Einrichtungen, die sie einsetzen. Träger können soziale oder kulturelle Einrichtungen sein, etwa Schulen, Sportvereine, Behindertenwerkstätten oder Naturschutzverbände. Die Einsatzstelle muss die Dienstleistenden beim Rentenversicherungsträger anmelden und ihm alle relevanten Informationen übermitteln.
Rentenplus für Freiwilligendienst hält sich in Grenzen
Allzu viel können Freiwillige rentenmäßig allerdings nicht erwarten. Die Beiträge bemessen sich auf Grundlage des Taschengelds, das die Einsatzstellen ihnen zahlen. Hinzu kommen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung, die als geldwerter Vorteil ebenfalls in die Berechnung einfließen können. Wie hoch Taschengeld und Sachleistungen sind, hängt von der Einsatzstelle ab. Die Obergrenze dafür liegt 2025 bei 644 Euro pro Monat.
-
Altersvorsorge für Frauen Wie Frauen ihre Rente aufbessern und Lücken schließen
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Nur reicht das bei Frauen allein nicht unbedingt. Viele müssen sich breiter aufstellen. Wir zeigen, wie das geht.
-
Versorgungsausgleich Wann eine Scheidung zum Risiko für die Rente wird
- Eine Scheidung kann die Altersvorsorge gefährden. Wir zeigen, wie Paare in guten Zeiten Rentenfallen vermeiden und was bei einer Scheidung vor Gericht passiert.
-
Gesetzliche Rente Rente erhöhen und Steuern sparen
- In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren. Wir zeigen, welche Ersparnis 2024 mit Einzahlungen in die gesetzliche Rente möglich ist.
36 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wer also mit durchschnittlich circa 25-30 Jahren sein Vollzeitstudium abschließt wird behandelt als ob er/sie 12 Jahre kürzer gearbeitet hat, bzw. der Hauptschüler darf früher in Rente? Auf welcher Basis? Meine Frau arbeitet mit Master als DaF Lehrerin und hat jetzt bereits mit 30 Probleme das 8-12 Stunden täglich auszuhalten (zu viel Stehen, über 12.000 Schritte täglich, akustische Belastung). Ihr Gehalt ist das selbe wie von einem Busfahrer. Deutschland macht Studium (und damit den eigentlichen Motor seiner Wirtschaft) unrentabel. Faulheit und geringe Schulleistung werden belohnt!
@A.Schmidt/11.03.2025
Viele Bürgerinnen und Bürger kennen zwar das bekannte Brettspiel "Monopoly", das inzwischen über 100 Jahre alt ist, und seine Spielregeln (inkl. Variationen).
Nur wenige verstehen offenbar den Sinn dieses genialen Brettspiels bzw. die ökonomische Absicht, die die Erfinderin den "einfachen" Bürgern damit spielerisch vermitteln wollte. (Das DIW = "Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung" offenkundig auch nicht.) Aber daran ist schon Elizabeth Magie Phillips, die inzwischen höchstrichterlich als Erfinderin des Brettspiels gilt, vor 100 Jahren gescheitert.
@A.Schmidt/11.03.2025
Es ist zwar unbestreitbar, dass Beamte ceteris paribus (Qualifikation usw.) eine höhere Pension bekommen als Arbeitnehmer. Jedoch lenkt man damit vom grundlegenden Problem ab und das besteht nicht in der Differenz zwischen kleinen und "großen" Renten/Pensionen oder dem Alter der Wähler.
Der erste Bundeswirtschaftsminister der BRD (Ludwig Erhard, CDU), der das ökonomische und soziale Scheitern der Demokratie von Weimar (1918 bis 1933) und das totalitäre Regime von 1933 bis 1945 miterlebt hatte, wollte nach dem Ende des Krieges mit seiner Sozialen Marktwirtschaft einmal die "alte konservative soziale Struktur überwinden" und "Wohlstand für Alle" schaffen. Davon ist heute keine Rede mehr und zwar mit Ausnahme der unbedeutenden Partei "Die Linke" bei keiner Partei, die es 2025 in den Dt. Bundestag geschafft hat. Wir leben wieder wie am Ende der Weimarer Republik in plutokratischen Verhältnissen. Multimilliardäre werden immer reicher und die Armen immer zahlreicher.
Die steigenden Renten sind ein Wahlgeschenk an die Rentner. Eines, das von den Beitragszahlern getragen wird. Das jetzt angekündigte Rentenpaket II wird den Beitragssatz für die Berufstätigen deutlich steigern, laut DIW von heute 18,6 % auf 22 % innerhalb von vierzehn Jahren.
Friedrich Merz wird bald 70 Jahre alt, und so eine Politik macht er auch. Die SPD als Renterpartei ist nicht anders. Beide Parteien haben viele Wähler über Sechzig.
Viel wichtiger wäre eine Angleichung von Pensionen und Renten. Außerdem bräuchten wir ein Plus bei kleinen Renten und ein Minus bei großen Renten. Insofern macht die Einkommenssteuer auf Renten schon Sinn, weil viele wohlhabende Renter neben der oft schmalen gesetzlichen Rente noch Haus, Aktien und andere Einkommen haben. Ganz anders bei den Mindestlohnbeziehern und den Ostdeutschen, wo die Durchschnittsrenten wirklich gering sind.
@Rüdiger-H: Die Mütterrente ist nicht neu. Es gibt keinen Handlungsbedarf für Mütter, die sich bereits in der Altersrente befinden. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die Kindererziehungszeiten.
www.test.de/kindererziehungszeiten