
Aus und vorbei. Bei einer Scheidung teilt das Familiengericht die Altersvorsorge. © Getty Images
Die Aufteilung der Altersversorgung nach einer Scheidung kann massive Auswirkungen haben. Was Sie über den Versorgungsausgleich wissen und worauf Paare achten müssen.
Wenn zwei sich scheiden lassen, steht die Rente nicht unbedingt im Vordergrund. Sorgerecht, Unterhalt, Haus oder Auto sind erst einmal wichtiger, um im getrennten Alltag klar zu kommen. Die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs zeigen sich erst viel später. Doch sie können massiv sein. Besser ist es, wenn Paare bei der Scheidung genau hinschauen, auch wenn der Ruhestand Lichtjahre entfernt scheint. Im Jahr 2019 waren Männer bei der Scheidung durchschnittlich 46,6 Jahre alt, Frauen 44,4 Jahre, so das Statistische Bundesamt. Die Ehen hielten im Schnitt 14,8 Jahre.
Familiengericht teilt die Renten
Zur Altersvorsorge im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes gehören nur Renten und Pensionen, unter anderem aus
- der gesetzlichen Rente,
- der Beamtenversorgung,
- berufsständischen Versorgungswerken, etwa der Ärzteversorgung
- der betrieblichen Altersvorsorge,
- privaten Rentenverträgen,
- Riester- und Rürup-Renten.
Andere Formen der Vorsorge wie Immobilien oder Investmentfondsanteile fallen nicht darunter.
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@kclark: Den Versorgungsausgleich kann man im Ehevertrag oder gleich in der Scheidungsfolgevereinbarung ausschließen. Das muss vertraglich geregelt werden. (TK)
Inwieweit ist der Versorgungsausgleich verpflichtend?
Sollten beide Parteien sich einig sein, dass sie einen Ausgleich ablehnen, würde ein Gericht dies akzeptieren?
@WoKa2506: Neuere höchstrichterliche Urteile zu diesem Thema sind uns nicht bekannt. (PH)
Guten Tag, gibt es zu diesem Thema neuere Erkenntnisse aus den letzten drei Jahren. Ggf Rechtssprechung?
Herzlichen Dank
@Antje68: Das ist nach unsere Kenntnis in der Praxis ein immer wiederkehrender Streitpunkt, an deren Ende oft eine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Eine Rechtsprechung zu dieser Frage ist uns nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater zu wenden und über diesen zu versuchen, mit dem Versicherer eine für Sie bessere Lösung auszuhandeln: www.rentenberater.de . (maa)