Versorgungs­ausgleich Halbe Rente nach Scheidung

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Versorgungs­ausgleich - Halbe Rente nach Scheidung

Aus und vorbei. Bei einer Scheidung teilt das Familien­gericht die Alters­vorsorge. © Getty Images

Die Aufteilung der Alters­versorgung nach einer Scheidung kann massive Auswirkungen haben. Was Sie über den Versorgungs­ausgleich wissen und worauf Paare achten müssen.

Wenn zwei sich scheiden lassen, steht die Rente nicht unbe­dingt im Vordergrund. Sorgerecht, Unterhalt, Haus oder Auto sind erst einmal wichtiger, um im getrennten Alltag klar zu kommen. Die Auswirkungen des Versorgungs­ausgleichs zeigen sich erst viel später. Doch sie können massiv sein. Besser ist es, wenn Paare bei der Scheidung genau hinschauen, auch wenn der Ruhe­stand Licht­jahre entfernt scheint. Im Jahr 2019 waren Männer bei der Scheidung durch­schnitt­lich 46,6 Jahre alt, Frauen 44,4 Jahre, so das Statistische Bundes­amt. Die Ehen hielten im Schnitt 14,8 Jahre.

Familien­gericht teilt die Renten

Zur Alters­vorsorge im Sinne des Versorgungs­ausgleichs­gesetzes gehören nur Renten und Pensionen, unter anderem aus

Andere Formen der Vorsorge wie Immobilien oder Investmentfonds­anteile fallen nicht darunter.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2021 um 17:04 Uhr
Versorgungsausgleich

@kclark: Den Versorgungsausgleich kann man im Ehevertrag oder gleich in der Scheidungsfolgevereinbarung ausschließen. Das muss vertraglich geregelt werden. (TK)

kclark am 21.03.2021 um 13:32 Uhr
Versorgungsausgleich

Inwieweit ist der Versorgungsausgleich verpflichtend?
Sollten beide Parteien sich einig sein, dass sie einen Ausgleich ablehnen, würde ein Gericht dies akzeptieren?

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.04.2020 um 11:23 Uhr
Garantiezins des neu begründeten Anrechts

@WoKa2506: Neuere höchstrichterliche Urteile zu diesem Thema sind uns nicht bekannt. (PH)

WoKa2506 am 21.04.2020 um 19:02 Uhr
Garantiezins des neu begründeten Anrechts

Guten Tag, gibt es zu diesem Thema neuere Erkenntnisse aus den letzten drei Jahren. Ggf Rechtssprechung?
Herzlichen Dank

Profilbild Stiftung_Warentest am 29.06.2017 um 15:03 Uhr
Garantiezins des neu begründeten Anrechts

@Antje68: Das ist nach unsere Kenntnis in der Praxis ein immer wiederkehrender Streitpunkt, an deren Ende oft eine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Eine Rechtsprechung zu dieser Frage ist uns nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an einen gericht­lich zugelassenen Rentenberater zu wenden und über diesen zu versuchen, mit dem Versicherer eine für Sie bessere Lösung auszuhandeln: www.rentenberater.de . (maa)