Durch­blick bei der Alters­vorsorge Das bringt Ihnen die neue digitale Renten­über­sicht

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Durch­blick bei der Alters­vorsorge - Das bringt Ihnen die neue digitale Renten­über­sicht

Besserer Über­blick. Bisher ist es schwierig, sich ein Bild von der eigenen Vorsorgesituation zu machen. Das soll aber bald besser werden. © Getty Images / Westend61

Die digitale Renten­über­sicht ist am Start. Sie soll über die eigene Alters­vorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.

Start­schuss für die digitale Renten­über­sicht

Seit 30. Juni 2023 gibt es eine digitale Rentenübersicht für alle Bügerinnen und Bürger. Sie informiert kostenlos und über­sicht­lich über die eigene Alters­vorsorge. Die Idee, allen über eine Onlineplatt­form jeder­zeit Zugang zum Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alters­vorsorgeansprüche zu gewähren, ist erst einmal gut. Zu hohe Erwartungen sollten Verbraucher an das Portal aber nicht haben.

Eine drohende Rentenlücke können Vorsorgende mit der Digitalen Renten­über­sicht nicht erkennen. Auch können sie keine eigenen Prognosen für ihre zukünftige Absicherung erstellen. Dabei kämen zu viele individuelle Faktoren ins Spiel, die sich im Rahmen der digitalen Renten­über­sicht nicht darstellen lassen.

Private Anbieter beteiligen sich bisher kaum

Die größte Enttäuschung aber: Außer der gesetzlichen Renten­versicherung beteiligen sich bisher aus der betrieblichen Alters­vorsorge nur die Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL) an der Onlineplatt­form und von den privaten Anbietern die Fonds­gesell­schaft Union Investment – die privaten Lebens- und Renten­versicherer lassen auf sich warten. Dabei sind gerade sie es, die immer ihre wichtige Rolle bei der Alters­vorsorge der Bevölkerung betonen.

Wann letzt­lich alle mitmachen? Die Frage ist offen. „Perspektivisch sind praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichtet, sich an die Digitale Rentenübersicht anzu­binden. Wann das sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt,“ sagt Christian Ponzel, Sprecher des Gesamt­verbands der deutschen Versicherungs­wirt­schaft.

Trotzdem – nach jahr­zehnte­langen Diskussionen ist die digitale Renten­über­sicht ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Schon seit mehr als 20 Jahren fordern Alters­vorsorge-Experten und Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest einen solchen Über­blick.

Was die digitale Renten­über­sicht bietet und wie sie funk­tioniert, erklärt das FAQ.

Fragen und Antworten zur Digitalen Renten­über­sicht

Was ist die digitale Renten­über­sicht?

Die digitale Rentenübersicht ist ein Onlineportal, das Ihnen helfen soll, besser über den Stand Ihrer individuellen Alters­vorsorgesituation Bescheid zu wissen. Sie sollen über das Portal ihre erworbenen Alters­vorsorgeansprüche digital abrufen können und so einen Gesamt­über­blick über Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten aus einer Hand erhalten.

Derzeit nehmen allerdings erst wenige Anbieter von Alters­vorsorge-Produkten teil und nicht alle Formen der Alters­vorsorge werden ange­zeigt. Ihre gesetzlichen Anwart­schaften können Sie aber abrufen; ebenso bereits alle mit Betriebs­rente bei der Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder mit Alters­vorsorgever­trag bei der Fonds­gesell­schaft Union Investment.

Die Über­sicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jeder­zeit zugegriffen werden kann.

Wann kann ich die digitale Renten­über­sicht nutzen?

Seit 30. Juni 2023 können Sie die Informationen der digitalen Renten­über­sicht abrufen. Allerdings ist das Angebot bisher sehr einge­schränkt (siehe oben). Die Zahl der teilnehmenden Versorgungs­träger soll sich im Laufe des Jahres 2023 noch erhöhen.

Ist die Renten­über­sicht auch für Beamte und Freiberufler gedacht?

Zukünftig ja, bisher sind die Ansprüche aus Beamten­versorgung und berufs­stän­dischen Versorgungs­werke aber noch nicht abruf­bar.

Welche Anwart­schaften genau werden dargestellt?

Die digitale Renten­über­sicht umfasst Anwart­schaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alters­vorsorge. Im Einzelnen sind das Ansprüche aus:

- Pflicht­systemen wie der gesetzlichen Renten­versicherung,

- der betrieblichen Alters­versorgung der Privatwirt­schaft (Direkt­versicherung, Direkt­zusage, Unterstüt­zungs­kasse, Pensions­kassen und Pensions­fonds),

- der Zusatz­versorgung des öffent­lichen Dienstes,

- der geförderten privaten Alters­vorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),

- privaten kapital­bildenden Lebens­versicherungen mit Auszahlungs­beginn ab dem 60. Lebens­jahr,

- Alters­vorsorge-Verträgen in Form von Fonds­sparplänen mit Auszahlungs­beginn ab dem 60. Lebens­jahr.

Gibt es eine Pflicht, die digitale Renten­über­sicht zu nutzen?

Nein. Sie ist nur ein Angebot.

Welche konkreten Angaben finden sich in der digitalen Renten­über­sicht?

Die digitale Renten­über­sicht zeigt Ihnen die jeweils zum Zeit­punkt des Abrufs aktuellen Werte aus den Renten- und Stand­mitteilungen der Anbieter. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Renten­versicherungs­träger und die betrieblichen und privaten Vorsorgeträger Ihnen ohnehin zur Verfügung stellen. Die digitale Renten­über­sicht bündelt diese Angaben digital.

Wichtig ist, dass Sie zwischen bereits erreichten und prognostizierten Werten unterscheiden. Die ausgewiesenen erreichten garan­tierten Werte sind schon jetzt zum Renten- oder Auszahlungs­beginn gesichert.

Erreich­bare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Stand­mitteilung berechnet. Sie fallen anders aus, wenn sich künftige Einzahlungen ändern, etwa wenn Sie nach einem Jobwechsel ihre Betriebs­rente nicht fortführen.

Eine Speicherung der Informationen oder Stand­mitteilungen aus voran­gegangenen Abrufen nicht möglich. Sie können deshalb rück­wirkend nicht die Entwick­lung Ihrer Alters­vorsorge mithilfe des Onlineportals nach­voll­ziehen.

Zeigt das Portal auch an, ob eine Rentenlücke besteht?

Nein. Um eine Rentenlücke zu errechnen, müsste Ihr persönlicher Finanzbedarf bekannt sein. Dieser ist von sehr vielen individuellen Faktoren abhängig, etwa Ihrer Wohn­situation, davon, ob Sie finanzielle Verantwortung für weitere Personen tragen oder Ihrem persönlichen Lebens­stil.

Werden in der Über­sicht Steuern oder Sozial­abgaben berück­sichtigt?

Nein. Diese hängen zu stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können aber eine Detail­ansicht abrufen, die Ihnen Hinweise gibt, ob Steuern oder Sozial­abgaben anfallen könnten.

Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fonds­vermögen ange­zeigt?

Nein. Das Renten­über­sichts­gesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Alters­vorsorge dienen oder typischer­weise dafür genutzt werden.

Zeigt die Über­sicht auch andere Vorsorgepro­dukte wie Risiko­lebens­versicherungen an?

Nein. Produkte, die nicht der Alters­vorsorge dienen, weil sie etwa nur das Todes­fall­risiko oder das Risiko der Berufs- oder Dienst­unfähigkeit absichern, zeigt die digitale Über­sicht Ihnen nicht an.

Kann ich mich beim Onlineportal auch persönlich beraten lassen?

Nein. Aber Sie können die Daten des Online-Portals exportieren und für eine unabhängige Beratung nutzen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, Versicherten­ämtern, Sozial­verbänden wie dem VdK oder SoVD oder unabhängigen Rentenberate­rinnen und -beratern.

Wie wird die Anmeldung funk­tionieren?

Sie können das Onlineportal kostenfrei von jedem gängigen Internet­browser aus nutzen. Sie müssen sich dafür mit dem elektronischen Personal­ausweis (oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR) authentifizieren. So soll Daten­schutz und Daten­sicherheit gewähr­leistet werden. Sie benötigen zudem die steuerliche Identifikations­nummer, damit Ihre Alters­vorsorge-Ansprüche Ihnen zuge­ordnet werden können. Die Zentrale Stelle für die Digitale Renten­über­sicht prüft derzeit, ob noch andere Möglich­keiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können.

Kann ich die Über­sicht persönlich abspeichern?

Ja. Sie können die Gesamt­über­sicht exportieren und in einem persönlichen Lauf­werk abspeichern. Damit stehen Ihnen die Daten zur eigen­ständigen persönlichen Weiterverwendung– etwa für die Weiterleitung per E-Mail – zur Verfügung.

Wer setzt die digitale Renten­über­sicht um?

Das Gesetz zur Entwick­lung und Einführung einer digitalen Renten­über­sicht trat im Februar 2021 in Kraft. Es wurde von der Deutschen Renten­versicherung entwickelt. Einge­bunden in die Umsetzung sind neben der gesetzlichen Renten­versicherung das Bundes­finanz­ministerium, das Bundes­arbeits­ministerium sowie Vertreter der privaten und betrieblichen Alters­sicherung und des Verbraucher­schutzes unter anderem der Stiftung Warentest.

Wohin wende ich mich bei Fragen oder um Feedback zu geben?

Über die Website Digitale Rentenübersicht können Sie Kontakt aufnehmen.

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  • DRaa am 25.08.2023 um 11:08 Uhr
    Viel Luft nach oben

    Ich habe mir die Mühe gemacht, es zu nutzen - Der Zugang war nicht einfach. Thema Ausweis App und Personalausweis ID
    Beim Informationsgehalt ist noch viel Luft nach oben.
    Von der deutschen Rentenversicherung erhält man hier nur die einfache Renteninformation (2 Seiten). Die detaillierte Rentenauskunft mit den Ausstiegsmöglichkeiten nach 35 bzw. 45 Beitrags-Jahren, die Berechnung und ggfs. die Fehlzeiten muss man bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und erhält sie auf Papier (Viel unnötiges Papier)