
Besserer Überblick. Bisher ist es schwierig, sich ein Bild von der eigenen Vorsorgesituation zu machen. Das soll aber bald besser werden. © Getty Images / Westend61
Die digitale Rentenübersicht ist am Start. Sie soll über die eigene Altersvorsorge informieren. Wir sagen, was sie Verbrauchern bringt und was nicht klappt.
Startschuss für die digitale Rentenübersicht
Seit 30. Juni 2023 gibt es eine digitale Rentenübersicht für alle Bügerinnen und Bürger. Sie informiert kostenlos und übersichtlich über die eigene Altersvorsorge. Die Idee, allen über eine Onlineplattform jederzeit Zugang zum Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche zu gewähren, ist erst einmal gut. Zu hohe Erwartungen sollten Verbraucher an das Portal aber nicht haben.
Eine drohende Rentenlücke können Vorsorgende mit der Digitalen Rentenübersicht nicht erkennen. Auch können sie keine eigenen Prognosen für ihre zukünftige Absicherung erstellen. Dabei kämen zu viele individuelle Faktoren ins Spiel, die sich im Rahmen der digitalen Rentenübersicht nicht darstellen lassen.
Private Anbieter beteiligen sich bisher kaum
Die größte Enttäuschung aber: Außer der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen sich bisher aus der betrieblichen Altersvorsorge nur die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an der Onlineplattform und von den privaten Anbietern die Fondsgesellschaft Union Investment – die privaten Lebens- und Rentenversicherer lassen auf sich warten. Dabei sind gerade sie es, die immer ihre wichtige Rolle bei der Altersvorsorge der Bevölkerung betonen.
Wann letztlich alle mitmachen? Die Frage ist offen. „Perspektivisch sind praktisch alle Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichtet, sich an die Digitale Rentenübersicht anzubinden. Wann das sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt,“ sagt Christian Ponzel, Sprecher des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft.
Trotzdem – nach jahrzehntelangen Diskussionen ist die digitale Rentenübersicht ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Schon seit mehr als 20 Jahren fordern Altersvorsorge-Experten und Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest einen solchen Überblick.
Was die digitale Rentenübersicht bietet und wie sie funktioniert, erklärt das FAQ.
Alle Fragen im Überblick
- Was ist die digitale Rentenübersicht?
- Wann kann ich die digitale Rentenübersicht nutzen?
- Ist die Rentenübersicht auch für Beamte und Freiberufler gedacht?
- Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?
- Gibt es eine Pflicht, die digitale Rentenübersicht zu nutzen?
- Welche konkreten Angaben finden sich in der digitalen Rentenübersicht?
- Zeigt das Portal auch an, ob eine Rentenlücke besteht?
- Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?
- Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen angezeigt?
- Zeigt die Übersicht auch andere Vorsorgeprodukte wie Risikolebensversicherungen an?
- Kann ich mich beim Onlineportal auch persönlich beraten lassen?
- Wie wird die Anmeldung funktionieren?
- Kann ich die Übersicht persönlich abspeichern?
- Wer setzt die digitale Rentenübersicht um?
- Wohin wende ich mich bei Fragen oder um Feedback zu geben?
Fragen und Antworten zur Digitalen Rentenübersicht
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Was ist die digitale Rentenübersicht?
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Die digitale Rentenübersicht ist ein Onlineportal, das Ihnen helfen soll, besser über den Stand Ihrer individuellen Altersvorsorgesituation Bescheid zu wissen. Sie sollen über das Portal ihre erworbenen Altersvorsorgeansprüche digital abrufen können und so einen Gesamtüberblick über Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten aus einer Hand erhalten.
Derzeit nehmen allerdings erst wenige Anbieter von Altersvorsorge-Produkten teil und nicht alle Formen der Altersvorsorge werden angezeigt. Ihre gesetzlichen Anwartschaften können Sie aber abrufen; ebenso bereits alle mit Betriebsrente bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder mit Altersvorsorgevertrag bei der Fondsgesellschaft Union Investment.
Die Übersicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jederzeit zugegriffen werden kann.
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Wann kann ich die digitale Rentenübersicht nutzen?
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Seit 30. Juni 2023 können Sie die Informationen der digitalen Rentenübersicht abrufen. Allerdings ist das Angebot bisher sehr eingeschränkt (siehe oben). Die Zahl der teilnehmenden Versorgungsträger soll sich im Laufe des Jahres 2023 noch erhöhen.
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Ist die Rentenübersicht auch für Beamte und Freiberufler gedacht?
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Zukünftig ja, bisher sind die Ansprüche aus Beamtenversorgung und berufsständischen Versorgungswerke aber noch nicht abrufbar.
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Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?
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Die digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das Ansprüche aus:
- Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- der betrieblichen Altersversorgung der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- der geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- privaten kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr,
- Altersvorsorge-Verträgen in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr.
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Gibt es eine Pflicht, die digitale Rentenübersicht zu nutzen?
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Nein. Sie ist nur ein Angebot.
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Welche konkreten Angaben finden sich in der digitalen Rentenübersicht?
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Die digitale Rentenübersicht zeigt Ihnen die jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die betrieblichen und privaten Vorsorgeträger Ihnen ohnehin zur Verfügung stellen. Die digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben digital.
Wichtig ist, dass Sie zwischen bereits erreichten und prognostizierten Werten unterscheiden. Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- oder Auszahlungsbeginn gesichert.
Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet. Sie fallen anders aus, wenn sich künftige Einzahlungen ändern, etwa wenn Sie nach einem Jobwechsel ihre Betriebsrente nicht fortführen.
Eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen nicht möglich. Sie können deshalb rückwirkend nicht die Entwicklung Ihrer Altersvorsorge mithilfe des Onlineportals nachvollziehen.
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Zeigt das Portal auch an, ob eine Rentenlücke besteht?
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Nein. Um eine Rentenlücke zu errechnen, müsste Ihr persönlicher Finanzbedarf bekannt sein. Dieser ist von sehr vielen individuellen Faktoren abhängig, etwa Ihrer Wohnsituation, davon, ob Sie finanzielle Verantwortung für weitere Personen tragen oder Ihrem persönlichen Lebensstil.
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Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?
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Nein. Diese hängen zu stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Sie können aber eine Detailansicht abrufen, die Ihnen Hinweise gibt, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen könnten.
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Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen angezeigt?
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Nein. Das Rentenübersichtsgesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder typischerweise dafür genutzt werden.
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Zeigt die Übersicht auch andere Vorsorgeprodukte wie Risikolebensversicherungen an?
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Nein. Produkte, die nicht der Altersvorsorge dienen, weil sie etwa nur das Todesfallrisiko oder das Risiko der Berufs- oder Dienstunfähigkeit absichern, zeigt die digitale Übersicht Ihnen nicht an.
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Kann ich mich beim Onlineportal auch persönlich beraten lassen?
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Nein. Aber Sie können die Daten des Online-Portals exportieren und für eine unabhängige Beratung nutzen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, Versichertenämtern, Sozialverbänden wie dem VdK oder SoVD oder unabhängigen Rentenberaterinnen und -beratern.
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Wie wird die Anmeldung funktionieren?
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Sie können das Onlineportal kostenfrei von jedem gängigen Internetbrowser aus nutzen. Sie müssen sich dafür mit dem elektronischen Personalausweis (oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR) authentifizieren. So soll Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden. Sie benötigen zudem die steuerliche Identifikationsnummer, damit Ihre Altersvorsorge-Ansprüche Ihnen zugeordnet werden können. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht prüft derzeit, ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können.
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Kann ich die Übersicht persönlich abspeichern?
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Ja. Sie können die Gesamtübersicht exportieren und in einem persönlichen Laufwerk abspeichern. Damit stehen Ihnen die Daten zur eigenständigen persönlichen Weiterverwendung– etwa für die Weiterleitung per E-Mail – zur Verfügung.
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Wer setzt die digitale Rentenübersicht um?
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Das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft. Es wurde von der Deutschen Rentenversicherung entwickelt. Eingebunden in die Umsetzung sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung das Bundesfinanzministerium, das Bundesarbeitsministerium sowie Vertreter der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes unter anderem der Stiftung Warentest.
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Wohin wende ich mich bei Fragen oder um Feedback zu geben?
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Über die Website Digitale Rentenübersicht können Sie Kontakt aufnehmen.
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Ich habe mir die Mühe gemacht, es zu nutzen - Der Zugang war nicht einfach. Thema Ausweis App und Personalausweis ID
Beim Informationsgehalt ist noch viel Luft nach oben.
Von der deutschen Rentenversicherung erhält man hier nur die einfache Renteninformation (2 Seiten). Die detaillierte Rentenauskunft mit den Ausstiegsmöglichkeiten nach 35 bzw. 45 Beitrags-Jahren, die Berechnung und ggfs. die Fehlzeiten muss man bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und erhält sie auf Papier (Viel unnötiges Papier)