
Wird die Rente reichen? Um das zu beurteilen, brauchen Versicherte zunächst einmal Fakten statt Falschinformationen. © Roman Klonek
Ist die Rente sicher oder kurz vor dem Kollaps? Rund um die gesetzliche Rente gibt es viele Missverständnisse. Hier werden Sie schlauer!
Seit 1889 gibt es die gesetzliche Rentenversicherung. In dieser langen Zeit hat sie sich immer wieder politischen Veränderungen angepasst und wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen. Beispiele aus jüngerer Zeit: die Einführung von Mütter- und Grundrente. Mit jeder Anpassung entstehen neue Missverständnisse. Hier stellen wir besonders weit verbreitete Irrtümer richtig.
Alle Fragen im Überblick
- Die Rentenbeiträge sind immer weiter angestiegen.
- Ostdeutsche Beschäftige erhalten weniger Rente für ihre Beiträge.
- Ob ich eine Ost- oder Westrente erhalte, hängt vom Wohnort ab.
- Die gesetzliche Rente wird immer weiter abgesenkt.
- Ich bekomme später eh keine gesetzliche Rente. Das System ist am Ende.
- Die Rentenkasse legt meine Beiträge an. Daraus zahlt sie später meine Rente.
- Die Grundrente für Niedrigverdienende muss ich beantragen.
- Für die Grundrente muss ich 35 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten.
- Als Top-Verdiener müsste ich eigentlich eine viel höhere Rente kriegen.
- Nach 45 Jahren Arbeit müsste meine Rente höher ausfallen.
- Zahle ich weniger als fünf Jahre ein, sind meine Beiträge futsch.
- Die abschlagsfreie Frührente beginnt mit 63 Jahren.
- Abschläge fallen weg, sobald ich das reguläre Rentenalter erreiche.
Häufige Behauptungen – und die Fakten dazu
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Die Rentenbeiträge sind immer weiter angestiegen.
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Nein. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen, nur unwesentlich höher als etwa 1983 bis 1984 (18,5 Prozent). Niedriger war er zuletzt 1993 mit 17,5 Prozent. Danach lag er stets auf dem jetzigen Stand oder darüber – 1997 etwa betrug er 20,3 Prozent.
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Ostdeutsche Beschäftige erhalten weniger Rente für ihre Beiträge.
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Im Gegenteil. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten bekommen für die gleiche Einzahlung mehr Rente als Beschäftigte im Westen.
Beispiel. Marcel Franck aus Weimar verdient im Jahr 2023 insgesamt 43 142 Euro und zahlte zusammen mit seinem Arbeitgeber rund 8 024 Euro an Rentenbeiträgen. Nach derzeitigen Werten schreibt ihm die Rentenkasse dafür Rentenansprüche im Wert von 38,65 Euro im Monat gut.
Der Düsseldorfer Daniel Dobert verdient genauso viel, und die gleiche Summe an Rentenbeiträgen fließt an die Rentenkasse. Er bekommt dafür aber nur Anwartschaften im Wert von aktuell 37,60 Euro gutgeschrieben.
Die Rentenkasse wertet die Ostgehälter anhand eines bestimmten Umrechnungsfaktors auf. Daher fallen Francks Anwartschaften höher aus als die von Dobert. 2023 liegt der Umrechnungsfaktor bei 1,028. Mit diesem Faktor multipliziert die Rentenkasse Francks Verdienst, wodurch der von 43 142 Euro auf 44 350 Euro steigt.
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es nur noch einen gemeinsamen Rentenwert. Der Umrechnungsfaktor fällt ab 2025 weg.
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Ob ich eine Ost- oder Westrente erhalte, hängt vom Wohnort ab.
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Nein. Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente erhalten, hängt von ihren jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Hat ein Angestellter zunächst 20 Jahre in Dortmund gearbeitet, dann 20 Jahre in Schwerin, und verbringt er seinen Ruhestand wieder im Ruhrgebiet, berechnet sich seine Rente aus den Teilwerten für West und Ost. Das gilt auch für spätere Rentenerhöhungen. Auch die werden anteilig nach den Beschäftigungszeiten im Osten oder Westen berechnet.
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Die gesetzliche Rente wird immer weiter abgesenkt.
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Nein. Die individuellen Renten sinken nicht. Das ist durch die staatliche Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen. Allerdings kann das Rentenniveau sinken. Es zeigt das Verhältnis zwischen der Höhe einer Rente und dem durchschnittlichen Einkommen einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers.
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Ich bekomme später eh keine gesetzliche Rente. Das System ist am Ende.
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Das ist sehr unwahrscheinlich. Unser Rentensystem mit rund 77 Millionen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern steht nicht vor dem Kollaps. Das Umlageverfahren (siehe nächster Punkt) schützt sogar recht gut vor unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten. Die Folgen der Finanzkrise perlten praktisch an ihr ab. Auch sieht es so aus, als würde ihm die Corona-Pandemie keine nachhaltigen Probleme bereiten.
Das heißt aber nicht, dass es keine Herausforderungen gibt. Sollten die wirtschaftlichen Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine in Deutschland mittelfristig zu hoher Arbeitslosigkeit führen, würden Beiträge wegbrechen.
Auch die Alterung der Bevölkerung ist für das Umlageverfahren ungünstig. Das gesetzliche Rentensystem ist darauf angewiesen, dass es viele und hohe Beiträge Zahlende gibt, die die Renten der älteren Generation finanzieren.
Es gibt aber Stellschrauben, um das System stabil zu halten. Je nach politischer Färbung wird die eine oder andere Möglichkeit favorisiert. Zum Beispiel:
- staatliche Zuschüsse erhöhen,
- Versichertenkreis um Beamte und Selbstständige erweitern,
- Produktivität und Löhne steigern,
- Einwanderung in den Arbeitsmarkt fördern,
- Renteneintrittsalter, Beitragssatz oder Beitragsbemessungsgrenze erhöhen,
- eine stärkere Umverteilung zugunsten bestimmter Gruppen, zum Beispiel Niedrigverdienenden oder Eltern.
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Die Rentenkasse legt meine Beiträge an. Daraus zahlt sie später meine Rente.
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Nein. Bis auf eine kleine Reserve, die unerwartete Schwankungen ausgleichen soll, nutzt die gesetzliche Rentenversicherung die Beiträge der Versicherten, um sie direkt an Rentnerinnen und Rentner auszuzahlen.
Den Versicherten schreibt sie für ihre Beiträge Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gut. Daraus errechnen sich dann später die Renten der heutigen Beitragszahlerinnen und -zahler. Deren Renten werden wiederum vor allem aus den Beiträgen der nachfolgenden Generationen gezahlt werden. Man spricht deshalb vom Umlageverfahren und einem Generationenvertrag.
Laut Koalitionsvertrag soll die gesetzliche Rentenversicherung künftig aber auch ein wenig in die sogenannte Kapitaldeckung einsteigen, bei der investiertes Geld Erträge generieren soll. 10 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt sollen als Fonds verwaltet und global angelegt werden. Gemessen an den Einnahmen und Ausgaben – 334 Milliarden beziehungsweise 338 Milliarden Euro im Jahr 2020 – ist das freilich nicht viel.
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Die Grundrente für Niedrigverdienende muss ich beantragen.
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Nein. Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden. Sie ist keine eigenständige Rente, sondern ein Zuschlag, auf den seit dem 1. Januar 2021 viele Menschen einen Anspruch haben, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, ob ein Anspruch besteht und zahlt das Geld entsprechend aus. Beantragen müssen Versicherte aber die Altersrente, die Altersrente für Schwerbehinderte und die Erwerbsminderungsrente.
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Für die Grundrente muss ich 35 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten.
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Nein. Um die volle Grundrente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen aus Berufstätig- oder Selbstständigkeit auch
- Zeiten der ehrenamtlichen Pflege,
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege,
- Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten der politischen Haft in der DDR).
Für alle, die mindestens 33, aber nicht 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen können, gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grundrente erreicht ist. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Special Grundrente.
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Als Top-Verdiener müsste ich eigentlich eine viel höhere Rente kriegen.
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Nein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sehr hohem Gehalt zahlen nicht auf ihren kompletten Bruttoverdienst Rentenbeiträge, sondern nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt derzeit bei 87 600 Euro im Jahr. Für den Verdienst oberhalb dieser Grenze zahlen sie keine Beiträge und bekommen daraus später auch keine gesetzliche Rente.
Beispiel. Karsten Wilski verdient als Manager eines großen Stuttgarter Unternehmens 200 000 Euro im Jahr 2022. Zusammen mit seinem Arbeitgeber überweist er für das gesamte Jahr 16 293 Euro an Rentenbeiträgen. Seine gesetzlichen Rentenansprüche steigen dadurch nach derzeitigen Werten um rund 76 Euro im Monat.
Volker Mayr arbeitet im selben Unternehmen als Designer und verdient 87 600 Euro. Auch er überweist zusammen mit dem Arbeitgeber 16 293 Euro an Rentenbeiträgen. Seine Rentensprüche steigen nach derzeitigen Werten ebenfalls um rund 76 Euro im Monat.
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Nach 45 Jahren Arbeit müsste meine Rente höher ausfallen.
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Nicht unbedingt. Im deutschen Rentensystem kommt es nicht nur darauf an, wie lange Versicherte gearbeitet haben, sondern auch darauf, wie viel sie verdient haben. Das gilt immer noch, auch wenn der Grundrentenzuschlag (siehe oben) bei vielen Niedrigverdienenden die Rente anhebt.
Beispiel. Karla Schmidt ist Sachbearbeiterin in Augsburg und hat immer durchschnittlich verdient. 2023 entspricht das 43 142 Euro im Jahr. Nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bekommt sie nach derzeitigen Werten rund 1 692 Euro im Monat von der Rentenversicherung.
Die Kieler Wirtschaftsinformatikerin Irina Scheel zahlt nur 30 Jahre lang in die Rentenversicherung ein. Ihr Jahresgehalt ist stets doppelt so hoch wie das eines Durchschnittsverdieners, 2022 sind das 86 284 Euro. Ihre gesetzliche Rente beträgt nach derzeitigen Werten rund 2 256 Euro im Monat.
Obwohl Scheel auf 15 Beitragsjahre weniger kommt als Schmidt, ist ihre monatliche Rente 564 Euro höher.
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Zahle ich weniger als fünf Jahre ein, sind meine Beiträge futsch.
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Nein. Menschen, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Beitragszeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre eingezahlten Beiträge erstatten lassen.
Oft wird es aber günstiger sein, die fehlenden Zeiten vorher durch freiwillige Beiträge auszugleichen und sich so eine gesetzliche Rente zu sichern. Ob das im konkreten Einzelfall zutrifft, kann ein Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Rentenversicherung klären.
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Die abschlagsfreie Frührente beginnt mit 63 Jahren.
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Nein. Die Rente für besonders langjährig Versicherte – so der offizielle Name – soll Langzeitversicherten mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen frühen Rentenstart ohne Abschläge ermöglichen. Oft wird sie „Rente mit 63“ genannt, weil bei ihrer Einführung vor 1953 geborene Versicherte die Rente mit 63 Jahren erhalten konnten.
Die Altersgrenze der Rente für besonders langjährig Versicherte steigt ab Jahrgang 1953 stufenweise auf 65 Jahre an. Wer 1959 geboren wurde, kann sie 2023 erst mit 64 Jahren und 2 Monaten beziehen.
Versicherte, die auf jeden Fall mit 63 in Rente gehen möchten, müssen die Rente für langjährig Versicherte beantragen (ohne das Wörtchen „besonders“). Nachteil: Hier können kräftige Rentenabschläge anfallen. Vorteil: Es reichen bereits 35 Versicherungsjahre für einen Anspruch.
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Abschläge fallen weg, sobald ich das reguläre Rentenalter erreiche.
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Nein. Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn fallen dauerhaft an. Jeder Monat, den Versicherte vor ihrem regulären Renteneintrittsalter in Altersrente gehen, kostet sie 0,3 Prozent ihrer Rente. Zumindest immer dann, wenn sie nicht auf insgesamt mindestens 45 Versicherungsjahre kommen (siehe vorherige Frage). Wer beispielsweise drei Jahre früher geht, muss mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen – für den Rest seines Lebens.
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- Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente.
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- In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.
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- Eine medizinische Reha soll die Menschen fit für den Beruf machen. Die Stiftung Warentest erklärt, wann die Rentenversicherung zahlt und was beim Antrag zu beachten ist.
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Eine Beratung zu Rentenfragen, z. B. ob sich eine Zahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnt, ist auch vor Ort bei den kommunalen Versicherungsämtern kostenfrei und neutral möglich.
Nicht nur die Rentenversicherung berät dazu.
Zumindest für diejenigen, die ganz gut verdienen, gibt es bezüglich Abfindung, Steuern, Sozialversicherung, Umgang mit der Agentur für Arbeit usw. viele gute Hinweise und Tipps auf der Internetseite des Privatiers. Hier haben wir von einigen Tipps - zumindest in Bezug auf finanzielle Themen - mehr profitiert als von einer anwaltlichen und gewerkschaftlichen Beratung, die wir beide ebenfalls in Anspruch genommen haben.
Falls Links erlaubt sind:
https://der-privatier.com/
Ich weiß allerdings nicht wie sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz verträgt.
Man braucht nur ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und schon wird die Rente zu 100% besteuert!!!
Obwohl man die gleichen Beiträge eingezahlt hat!
Das scheint eine Art der Vergeltung zu sein :-(
*: Allgemein erlaube ich mir die Anmerkung: test.de ist nicht Facebook. Wir versuchen dort den Austausch mit den Usern sachlich zu halten und eben nicht Wut, Ärger, etc. den freien Lauf zu lassen. - ...habe gerade mein, seit 1991 bestehendes Abo gekündigt, - Herr *...! Wenn SIE mit meinen "emotionalen Kommentaren" nicht umgehen können, sogar den Vergleich mit Facebook nicht scheuen, kann ich test.de nicht weiter unterstützen! Eine Frechheit ist es meine nervlich angespannte Situation durch 3 gerichtliche Instanzen, zur Startgutschrift VBL, zu ignorieren und meine Erfahrungen mit VBL auf Facebook-Niveau herab zu ziehen, möchte ich hiermit öffentlich machen. Mit einem Mitschnitt der ZDF-Sendung Frontal 2009 versuche ich diese Ungerechtigkeit über Youtube publik zu machen, weil gerichtlich seit 2004 "nur" eine Neuberechnung erzielt wurde!
https://www.youtube.com/watch?v=r_tC1GS-FvA - 6Min40Sec oder https://www.youtube.com/watch?v=tX3gKp94DxI gekürzt 4Min1
*Name des Mitarbeiters der Stiftung Warentest vom Moderator gelöscht
Warum müssen in Deutschland die arbeitenden Bürger (außer Beamte) sich mit dieser Art gesetzlichen/staatlichen Rente = Almosen zufrieden geben? In den Niederlanden bekommt jeder Bürger eine Grundrente von über 1.200,- Euro + 2. Säule (schwankend). Somit sind bis über 2000,- Euro drin. Rund um Deutschland z.B. Österreich, Dänemark und ... bekommen das besser hin.
Die Leute im Osten wurden ja schon immer betrogen, jetzt merken das viele Leute auch in den alten Ländern wie sie über den Tisch gezogen wurden. Besonders die Betriebsrenten verflüchtigen sich zu Portosummen, weil alles versteuert wird und die vollen Sozialabgaben zu zahlen sind - obwohl alles schon versteuert und auch Sozialabgaben bezahlt wurden. Besonders die VBL tut sich da hervor!!! Bisher hat noch kein Politiker etwas dagegen getan. Sogar der Petitionsausschuss antwortet nicht!
Hätte ich das vorher gewusst - dann hätte ich auf dem Kapitalmarkt vorgesorgt. Leider wird der einfache Bürger gläsern und somit zum Freiwild.