Verlieren ältere Menschen ihren Job, stellen sich Fragen zum Übergang in den Ruhestand und Auswirkungen auf die Rente. Wir geben die wichtigsten Antworten.
Der Verlust des Arbeitsplatzes wirbelt Alltag und Finanzen durcheinander. Ältere Arbeitslose fragen sich obendrein, wie sich der Jobverlust auf die gesetzliche Rente auswirkt.
Ältere sind stärker als der Durchschnitt von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch sind sie vergleichsweise häufig langzeitarbeitslos. Zu dem Ergebnis kommt die Studie „Situation Älterer am Arbeitsmarkt“ der Bundesagentur für Arbeit vom April 2022. Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.
Reicht das Arbeitslosengeld bis zu meiner Rente?
Das hängt davon ab, um welches Arbeitslosengeld es geht: um das – meist höhere – Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) aus der Arbeitslosenversicherung oder um die Sozialleistung Arbeitslosengeld 2 (ALG 2).
Wie lange Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird, ist unter anderem von Ihrem Alter abhängig und davon, wie lange Sie in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Verlieren Sie ab 50 Ihren Job, gilt meist Folgendes:
- Zwischen 50. und 54. Lebensjahr haben Sie 15 Monate Anspruch auf ALG 1, wenn Sie in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens 30 Monate versichert waren.
- Von 55 bis 57 gelten 18 Monate ALG 1, wenn Sie in den fünf Jahren davor mindestens 36 Monate versichert waren.
- Ab dem 58. Lebensjahr haben Sie 24 Monate Anspruch auf ALG 1, wenn Sie in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens 48 Monate versichert waren.
Läuft das Arbeitslosengeld 1 vor der Rente aus, ohne dass Sie einen neuen Job finden und können Sie Ihren Lebensunterhalt auch nicht anders decken, beantragen Sie Arbeitslosengeld 2. Ab Januar 2023 will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil es in ein höheres Bürgergeld umwandeln.
Was ist eigentlich Arbeitslosengeld 1 und 2?
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Die meisten Beschäftigten sind dort pflichtversichert und zahlen Beiträge. Beantragt wird ALG 1 bei der Agentur für Arbeit. Eltern, die Kindergeld erhalten, bekommen grob gerundet 67 Prozent des vorherigen Nettoentgelts, alle anderen um die 60 Prozent. Weiteres Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet.
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) ist eine Sozialleistung. Sie soll den grundlegenden Lebensunterhalt von Menschen sichern, denen die finanziellen Mittel dafür fehlen. Arbeitslose können es beim Jobcenter beantragen. Anderes Einkommen und Vermögen wird zum großen Teil auf ALG 2 angerechnet. Die Bundesregierung plant hier Änderungen ab 2023, wenn ALG 2 zu einem Bürgergeld werden soll.
Muss ich vorzeitig in Rente gehen?
Wenn Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen, darf die Arbeitsagentur Sie nicht auffordern, vorzeitig eine Altersrente zu beantragen. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beziehen, sind sie nicht direkt gezwungen, Rente zu beantragen. Allerdings gilt hier – anders als beim ALG 1 –, dass Sie andere Leistungen, die Ihnen zustehen, vorrangig in Anspruch nehmen müssen.
Haben Sie zum Beispiel ab 63 Anspruch auf eine Frührente, weil Sie lange gearbeitet haben, kann Ihnen unter Umständen das ALG 2 gestrichen werden. Eine Frührente hat Vorrang vor der ALG-2-Leistung.
Gibt es allerdings gute Gründe, die Frührente nicht zu beantragen, können Sie weiterhin ALG 2 beziehen, etwa wenn Sie einen neuen Job gefunden haben und kurz davor sind, wieder zu arbeiten. Oder wenn Ihre vorzeitige Rente so niedrig ist, dass staatliche Unterstützung erforderlich wäre. Weitere Ausnahmen finden Sie in der „Unbilligkeitsverordnung“ (gesetze-im-internet/unbilligkeitsverordnung).
Rat und Hilfe
Holen Sie Rat ein, bevor Sie wichtige Entscheidungen zu Ihrer weiteren Lebensplanung treffen.
Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie kostenfreie Beratungstermine vereinbaren – telefonisch (0 800/10 00 48 00) oder online (deutsche-rentenversicherung.de). Die Behörde kann Ihnen auch Kontakt zu einem ehrenamtlichen Versichertenberater in Ihrer Nähe vermitteln.
Agentur für Arbeit. Detaillierte Informationen und Anträge zum Arbeitslosengeld finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur (arbeitsagentur.de). Dort erfahren Sie auch, welche Agentur oder welches Jobcenter vor Ort zuständig ist.
Sozialverbände. Kommt es zu sozialrechtlichen Problemen mit den Behörden oder wünschen Sie unabhängigen Rat, helfen Sozialverbände wie der VdK (vdk.de) oder SoVD (sovd.de) weiter. Der monatliche Mitgliedsbeitrag kostet rund 7 bis 8 Euro.
Zählen Arbeitslosenzeiten für die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren?
Teilweise ja. Um ohne Kürzungen, also Abschläge, früher in Rente gehen zu können, müssen Sie mindestens auf 45 Versicherungsjahre kommen. Zu diesen Jahren zählen neben Zeiten aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Allerdings – und das ist wichtig für ältere Versicherte – gilt das uneingeschränkt nur bis zwei Jahre vor Rentenbeginn. Danach zählt ein ALG-1-Bezug nur dann noch als Versicherungszeit, wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss oder das Geschäft aufgegeben hat.
Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen und auch der Bezug von Arbeitslosengeld 2 zählt dann nicht mehr für eine abschlagsfreie Frührente mit.
Arbeitslosengeld beantragen oder gleich in Frührente für langjährig Versicherte?
Arbeitslosengeld 1 ist meist höher als die Rente, aber nicht immer. Doch selbst wenn es niedriger ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Rentenantrag zu warten. Eventuell vermeiden oder verringern Sie so Rentenabschläge, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn oft anfallen.
Auch erhöhen sich Ihre Rentenansprüche während des ALG-1-Bezugs weiter (siehe nächste Frage). Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung von der gesetzlichen Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit beraten.
Erhöht Arbeitslosengeld die Rente und wenn ja, um wie viel?
Arbeitslosengeld 1 erhöht Ihre Rente. Denn auch die Agentur für Arbeit zahlt Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitrag errechnet sich auf der Grundlage von 80 Prozent Ihres letzten Bruttoentgelts. Ihre Rentenansprüche bei ALG-1-Bezug sind deshalb niedriger als Sie es wären, wenn Sie weiter arbeiten würden. Wie sich das konkret für unterschiedliche Gehaltsklassen auswirkt, zeigt unsere Tabelle „Rentenansprüche“ unten.
Bei Arbeitslosengeld-2-Bezug zahlt die Agentur für Arbeit seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr an die Rentenkasse.
Rentenansprüche
So steigt 2022 der monatliche Rentenanspruch, wenn Sie ein Jahr Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Vorheriges Brutto-Jahres-gehalt (Euro) |
Rentenanspruch bei ALG-1-Bezug im Monat (Euro) |
Zum Vergleich: Rentenanspruch (Monat) bei versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit mit Gehalt aus Spalte 1 (Euro) |
||
West |
Ost |
West |
Ost |
|
35 000 |
24,40 |
25,09 |
30,50 |
31,36 |
40 000 |
27,89 |
28,67 |
34,86 |
35,84 |
45 000 |
31,38 |
32,25 |
39,22 |
40,32 |
50 000 |
34,86 |
35,84 |
43,58 |
44,80 |
55 000 |
38,35 |
39,42 |
47,93 |
49,28 |
60 000 |
41,83 |
43,01 |
52,29 |
53,76 |
65 000 |
45,32 |
46,59 |
56,65 |
58,24 |
70 000 |
48,81 |
50,17 |
61,01 |
62,72 |
75 000 |
52,29 |
53,76 |
65,37 |
67,20 |
80 000 |
55,78 |
67,34 |
69,72 |
71,68 |
Stand: Juli 2023.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund und eigene Berechnungen.
Wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Das kann passieren. Vereinbaren Sie zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag inklusive Abfindung, drohen Sperrzeiten für Arbeitslosengeld 1. Die Regeln sind kompliziert. Deshalb sollten Sie sich beraten lassen, bevor Sie unterschreiben – gerade wenn Ihnen der ungekürzte Bezug von Arbeitslosengeld wichtig ist, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
Fragen Sie bei Betriebsrat, Gewerkschaft, Sozialverbänden oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach. Einen ersten Überblick, wie Sie Sperrzeiten vermeiden, gibt Merkblatt 17 der Arbeitsagentur.
Kann ich mit einer Abfindung Rentenabschläge ausgleichen?
Ja. Möchten Sie nach einer Kündigung vorzeitig in den Ruhestand, kann es teils zu kräftigen Rentenabschlägen kommen. Es ist es aber möglich, solche Kürzungen durch Sonderzahlungen zu verringern oder ganz auszugleichen. Der Staat hilft: Sie können Ausgleichszahlungen als Altersvorsorgeaufwendungen in gewissem Umfang von der Steuer absetzen.
Ob Zahlungen sinnvoll sind, hängt von vielen Faktoren ab – auch davon, wie stark Sie steuerlich profitieren. Holen Sie Rat bei Rentenversicherung sowie Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater ein.
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Eine Beratung zu Rentenfragen, z. B. ob sich eine Zahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnt, ist auch vor Ort bei den kommunalen Versicherungsämtern kostenfrei und neutral möglich.
Nicht nur die Rentenversicherung berät dazu.
Zumindest für diejenigen, die ganz gut verdienen, gibt es bezüglich Abfindung, Steuern, Sozialversicherung, Umgang mit der Agentur für Arbeit usw. viele gute Hinweise und Tipps auf der Internetseite des Privatiers. Hier haben wir von einigen Tipps - zumindest in Bezug auf finanzielle Themen - mehr profitiert als von einer anwaltlichen und gewerkschaftlichen Beratung, die wir beide ebenfalls in Anspruch genommen haben.
Falls Links erlaubt sind:
https://der-privatier.com/
Ich weiß allerdings nicht wie sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz verträgt.
Man braucht nur ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und schon wird die Rente zu 100% besteuert!!!
Obwohl man die gleichen Beiträge eingezahlt hat!
Das scheint eine Art der Vergeltung zu sein :-(
*: Allgemein erlaube ich mir die Anmerkung: test.de ist nicht Facebook. Wir versuchen dort den Austausch mit den Usern sachlich zu halten und eben nicht Wut, Ärger, etc. den freien Lauf zu lassen. - ...habe gerade mein, seit 1991 bestehendes Abo gekündigt, - Herr *...! Wenn SIE mit meinen "emotionalen Kommentaren" nicht umgehen können, sogar den Vergleich mit Facebook nicht scheuen, kann ich test.de nicht weiter unterstützen! Eine Frechheit ist es meine nervlich angespannte Situation durch 3 gerichtliche Instanzen, zur Startgutschrift VBL, zu ignorieren und meine Erfahrungen mit VBL auf Facebook-Niveau herab zu ziehen, möchte ich hiermit öffentlich machen. Mit einem Mitschnitt der ZDF-Sendung Frontal 2009 versuche ich diese Ungerechtigkeit über Youtube publik zu machen, weil gerichtlich seit 2004 "nur" eine Neuberechnung erzielt wurde!
https://www.youtube.com/watch?v=r_tC1GS-FvA - 6Min40Sec oder https://www.youtube.com/watch?v=tX3gKp94DxI gekürzt 4Min1
*Name des Mitarbeiters der Stiftung Warentest vom Moderator gelöscht
Warum müssen in Deutschland die arbeitenden Bürger (außer Beamte) sich mit dieser Art gesetzlichen/staatlichen Rente = Almosen zufrieden geben? In den Niederlanden bekommt jeder Bürger eine Grundrente von über 1.200,- Euro + 2. Säule (schwankend). Somit sind bis über 2000,- Euro drin. Rund um Deutschland z.B. Österreich, Dänemark und ... bekommen das besser hin.
Die Leute im Osten wurden ja schon immer betrogen, jetzt merken das viele Leute auch in den alten Ländern wie sie über den Tisch gezogen wurden. Besonders die Betriebsrenten verflüchtigen sich zu Portosummen, weil alles versteuert wird und die vollen Sozialabgaben zu zahlen sind - obwohl alles schon versteuert und auch Sozialabgaben bezahlt wurden. Besonders die VBL tut sich da hervor!!! Bisher hat noch kein Politiker etwas dagegen getan. Sogar der Petitionsausschuss antwortet nicht!
Hätte ich das vorher gewusst - dann hätte ich auf dem Kapitalmarkt vorgesorgt. Leider wird der einfache Bürger gläsern und somit zum Freiwild.