Rentenberatung im Test Unser Praxis­test: Guter Rat ist hier kostenlos

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Rentenberatung im Test - Unser Praxis­test: Guter Rat ist hier kostenlos

Gesetzlich, betrieblich, privat. In der Rentenberatung geht es um alle Anwart­schaften. © Getty Images / Tempura

Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Renten­versicherung bei der Planung der Alters­vorsorge hilft.

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Update [23.02.23]: Mehr Intensiv­gespräche

Zum Zeit­punkt unseres Praxis­tests bot nur der Renten­versicherungs­träger Baden-Württem­berg 90-minütige Intensiv­gespräche zur Alters­vorsorge per Video an. Die Deutsche Renten­versicherung hat nach unserer Veröffent­lichung darauf hingewiesen, dass bei jedem der insgesamt 16 Versicherungs­träger Intensiv­gespräche zur Alters­vorsorge bei einer Auskunfts- und Beratungs­stelle möglich sind. Allerdings ist die Video­beratung bei den meisten noch im Aufbau. Wir haben die Online­version des Artikels entsprechend angepasst.

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Wie sind Ihre persönlichen Erfahrungen mit der Alters­vorsorgeberatung der Deutschen Renten­versicherung? Teilen Sie sie mit anderen Lese­rinnen und Lesern in den Kommentaren unten oder schreiben Sie uns direkt: rentenberatung@stiftung-warentest.de.

Die eigene Alters­versorgung realistisch einzuschätzen, ist nicht trivial. Wir wollten wissen, wie gut die Deutsche Renten­versicherung ihren Versicherten dabei hilft. Drei Test­personen haben sich in unserem Auftrag per Video zu ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alters­vorsorge beraten lassen. Die Renten­expertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben diese Beratungs­gespräche ausgewertet. Sie sagen, wie Versicherte das Beste aus der Video­beratung machen, auf was es bei der Analyse der eigenen Anwart­schaften ankommt und welche Möglich­keiten es gibt, Lücken bei der gesetzlichen Rente zu schließen.

Warum sich der Praxis­test Rentenberatung für Sie lohnt

Der Praxis­test

Unsere Teste­rinnen und Tester haben für Sie die Alters­vorsorgeberatung der gesetzlichen Renten­versicherung per Video ausprobiert. Wir sagen, was sie bringt und wie sie abläuft.

Wir zeigen, auf was es ankommt

Unsere Tabelle zeigt von der Termin­ver­einbarung bis zum Gesprächs­abschluss alle wichtigen Aspekte, die ein gutes Beratungs­gespräch ausmachen und wie die Ratgebenden der Renten­versicherung die einzelnen Aspekte meisterten.

Wir geben konkrete Anleitung

Durch unserer Test­personen wissen wir genau, worauf es bei der Beratung ankommt. Unsere Tipps helfen Ihnen, ein klares Bild von Ihrer Alters­vorsorge zu bekommen.

Wir schlagen Lösungen vor

Mit Ausgleichs- und Nach­zahlungen für Schul- und Studien­zeiten lassen sich Lücken bei der gesetzlichen Rente auffüllen. Unsere Renten­expertinnen zeigen, wie es geht.

Erfassungs­bogen als PDF

Top vorbereitet zur Rentenberatung: Unser Erfassungs­bogen hilft Ihnen, Ordnung ins Rentenchaos zu bringen.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 3/23 zum Download.

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Rentenberatung aus Baden-Württem­berg für alle

Der Versicherungs­träger Baden-Württem­berg bietet 90-minütige Intensiv­gespräche zur Alters­vorsorge per Video an, die gesetzliche, betriebliche und private Renten umfassen. Viele andere Beratungs­stellen der Deutschen Renten­versicherung befassen sich vorrangig mit Fragen zur gesetzlichen Rente.

Ratsuchende müssen keine aktiven Beitrags­zahlerinnen und -zahler sein, um sich bei der Deutschen Renten­versicherung kostenlos beraten zu lassen. Es reicht, dort Versicherungs­zeiten zu haben, etwa aus Kinder­erziehungs­zeiten.

Es geht um gesetzliche, betriebliche und private Renten

Im Intensiv­gespräch zur Alters­vorsorge analysieren die Mitarbeiter und Mitarbeite­rinnen der Renten­versicherung zusammen mit den Versicherten alle Anwart­schaften – entweder in einem der Service­zentren vor Ort oder per Video.

Wir wollten wissen:

  • Ist eine Beratung per Video außer­halb Baden-Württem­bergs möglich und
  • hilft sie Versicherten wirk­lich weiter.

So viel vorweg: Die Beratung per Video hat funk­tioniert und unsere Test­personen waren sehr angetan von den Ratgebenden. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungs­gespräch war aber wichtig. Nur so konnten sie das beste aus der Beratung machen. Allein schon die jähr­lichen Mitteilungen der verschiedenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungs­träger – Grund­lage für jede seriöse Rentenberatung – sind eine Wissenschaft für sich.

Ratsuchende müssen keine aktiven Beitrags­zahler sein, um sich bei der Deutschen Renten­versicherung kostenlos beraten zu lassen.

Renten­mitteilungen sind unüber­sicht­lich

Besserung ist in Sicht. Ab Ende 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger über eine Onlineplatt­form jeder­zeit einen leicht verständlichen Über­blick über den Stand ihrer Alters­vorsorge bekommen. Unter dem Dach der Deutschen Renten­versicherung entwickelt die Zentrale Stelle für die digitale Renten­über­sicht (ZfDR) das Onlineportal. Es wird eine individuelle Beratung nicht ersetzen können, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Unser FAQ zur Digitalen Rentenübersicht beant­wortet alle wichtigen Fragen zur neuen Onlineplatt­form für alle.

Rund um die Rente auf test.de

Altersvorsorge im Überblick: In drei Schichten fürs Alter sparen
Gesetzliche Rente: So funk­tioniert das gesetzliche Renten­system
Früher in Rente: Den vorzeitigen Ruhe­stand richtig planen
Freiwillige Beiträge: Die gesetzliche Rente erhöhen
Altersrente für Schwerbehinderte: Die besten Optionen

Steuern, Sozial­abgaben und Inflation berück­sichtigen

Eine umfassende Rentenberatung ist mehr als nur eine Über­sicht zum Status Quo. Sie geht auf Faktoren ein, die beein­flussen, wie viel Geld den späteren Rentne­rinnen und Rentnern tatsäch­lich zur Verfügung steht. Viele Annahmen spielen eine Rolle: So hängt die voraus­sicht­liche gesetzliche Rentenhöhe unter anderem davon ab, wie sich das beitrags­pflichtige Gehalt bis zum Renten­start noch entwickelt.

Bei privaten und betrieblichen Renten hängt die künftige Rentenhöhe oft von Über­schüssen ab, die die Versicherer in den nächsten Jahren erwirt­schaften. Berück­sichtigen müssen Versicherte außerdem, dass Steuern und Sozial­abgaben die späteren Renten teils deutlich schmälern können.

Unerläss­lich in diesen Zeiten: die Inflation auf dem Schirm zu haben. Auch wenn sie sich künftig wieder auf einem nied­rigeren Niveau einpendeln mag, spielt der Kauf­kraft­verlust bei der Planung der Alters­vorsorge eine wichtige Rolle.

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Einzuschätzen, wie viel Rente im Alter zur Verfügung steht, ist komplex. Sich dabei beraten zu lassen, deshalb absolut sinn­voll. Gut, dass es fach­kundigen Rat auch kostenlos gibt.

Stephan Kühnlenz, Wissenschaftlicher Leiter

Sozial­verbände, Rentenberater und Versicherten­älteste

Die Renten­versicherung ist erste Anlauf­stelle für Ratsuchende in Rentenfragen. Ihre Beratung ist kostenlos und die Mitarbeiter in Fragen rund um die gesetzliche Rente in der Regel gut geschult. Kommt es zu Auseinander­setzungen, etwa um Versicherungs­zeiten oder Renten­ansprüche, kann es sinn­voll sein, sich von dritter Seite beraten zu lassen. Hier können Sozial­verbände wie der VdK oder SoVD oder unabhängige Rentenberater weiterhelfen. Beide kosten Geld.

Eine kostenlose Anlauf­stelle können auch Versicherten­älteste sein. Diese ehren­amtlichen Versichertenberater arbeiten zwar im Auftrag der gesetzlichen Renten­versicherung und werden von dieser geschult. Sie sind aber keine fest angestellten Mitarbeiter und haben unter Umständen einen etwas anderen Blick auf bestimmte Sach­verhalte.

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67 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2023 um 15:43 Uhr
Zur Steuerberechnung

@alle: Zur Frage warum wir im Erfassungsbogen (im Finanztest 03/2023, S. 32/33) die um die Inflation korrigierten Rentenbeträge als Grundlage für eine Besteuerung verwenden möchten wir Folgendes ausführen:
Da der Erfassungsbogen eine eventuelle Rentenlücke identifizieren soll, müssen die Alterseinkünfte bei Rentenbeginn im Jahr 2039 in die Gegenwart übertragen werden, um den inflationären Effekt abbilden zu können. Dafür wurden die Beträge um einen jährlich angenommenen Kaufkraftverlust von 2% reduziert (ausgenommen davon wurde die gesetzliche Rente). In unserem Modellfall würde folglich die Auszahlung im Jahr 2039 von 100 € aus dem Riester-Vertrag (Zeile 3) heutigen 73 € entsprechen – und diese müssen dann auch der derzeit geltenden Steuerbelastung unterworfen werden.

kochi64 am 18.04.2023 um 16:19 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

finley01 am 26.02.2023 um 16:20 Uhr
@Echnaton2 Steuerprognose sollte man auch nicht ma

@Echnaton2
Die Finanztestrechnung stimmt schon.
Denn die 100 Euro sind der Wert in 8 Jahren , wenn der Beispielkunde 63 ist (leider wurde das Alter nicht angegeben).
In 8 Jahren wird es auch einen anderen wesentlich höheren Steuerfreien Betrag geben, der sicherlich auch entsprechend der Inflation steigen wird/ muss.
Daher ist es schon halbwegs nachvollziehbar mit den 73 Euro zu rechnen. Und dass bei der Betriebsrente die KV/PV genau so wie bei der GRV Rente abgezogen wird, macht Sinn. Denn diese kann man genau so wie als Beschäftigter bis zu 1900 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen.
Aber ihre berechtigte Nachfrage zeigt, dass sich Finanztest bei der Thematik etwas übernommen hat. Steuerlichen Berechnungen bzw Prognosen sollte man den Profis wie Steuerberatern und der Finanzverwaltung überlassen.
So verwirrt man mehr als dass man informiert.

kptools am 25.02.2023 um 18:09 Uhr
Verlustausgleich durch Ausgleichszahlungen

Sie schreiben: "Nach heutigen Werten würde die Rente aus unserem Beispiel bei einem Renten­beginn mit 67 Jahren nicht um 288 Euro steigen, sondern um rund 337 Euro."
Das verstehe ich nicht. 8 Rentenpunkte bleiben 8 Rentenpunkte. Und das sind auch nach 4 Jahren (nach heutigem Wert) 288 Euro. Ihre 337 Euro können sich also nur aus prognostizierten Rentenerhöhungen ergeben. Dann läge 1 Rentenpunkt bei gut 42 Euro.
Zudem ist das nur die halbe Wahrheit, denn wenn im Beispielfall dann doch bis zum 67. Lebensjahr weitergearbeitet wird, dann werden auch weiter Punkte gesammelt. In diesem Fall also noch (mindestens) 5 Punkte. Annahme dabei: 55,5555 Punkte geteilt durch 45 Jahre ergibt einen Durchschnitt von rund 1,25 Punkten pro Jahr. Vermutlich sogar deutlich mehr, da im letzten Drittel des Arbeitslebens meist der höchste Verdienst erzielt wird. Damit ergäbe sich ein Gewinn von rund 546 Euro (8 + 5 = 13 Punkte mal 42 Euro), also noch einmal rund 210 Euro mehr, als von Ihnen beschrieben.

echnaton2 am 25.02.2023 um 17:16 Uhr
Fehler im Erfassungsbogen? / Steuer niedrig

Fehler im Erfassungsbogen? / Steuer niedrig
Im Erfassungsbogen wird in der Spalte 'Bemessungsgrundl. f. Steuer' stets d kaufkraftreduzierte Wert gezogen. Due wirkliche Steuer wird aber auf d realen Bruttowert berechnet ( Zeile 3 also 100,- statt 73,-).
In Zeile 4 haben Sie sogar erst noch d Krankenkassenbeiträge abgezogen als Steuergrundlage, das wird so nicht hinhauen.
Bitte korrigieren.