Der Ruhestand nähert sich, doch der Blick aufs Rentenkonto trübt die Vorfreude? Keine einfache Situation, denn gute Anlagemöglichkeiten werden im letzten Viertel des Arbeitslebens rarer. Mit zusätzlichen Zahlungen können gesetzlich Rentenversicherte ihre künftige Rente aufbessern und gleichzeitig kräftig Steuern sparen – Die Stiftung Warentest zeigt, wie es geht.
Zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen
Dass die Rente etwas höher ausfallen könnte, dürfte sich so mancher wünschen, der auf den Ruhestand zugeht. Doch für chancenreiche Manöver an den Aktienmärkten bleibt bis zum Rentenbeginn dann nur noch wenig Zeit. Sichere Anlagen werfen kaum etwas ab. Eine Alternative für ältere Arbeitnehmer können zusätzliche Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse sein. Zusammen mit der Steuerersparnis, die dabei drin ist, lohnt sich das leicht.
Das bietet der Artikel „Zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen“ der Stiftung Warentest
Gelegenheit.
Beschäftigte ab 50 können eine Regelung nutzen, die streng genommen dafür da ist, die Abschläge einer Frührente bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Genauso gut können sie damit aber ihre reguläre Altersrente erhöhen.
Beispielrechnung.
Warum Extrazahlungen für kommende Ruheständler interessant sein könnten, rechnen wir am Beispiel einer 55-jährigen Muster-Arbeitnehmerin vor, die 50 000 Euro brutto im Jahr verdient. Sie kann ihre gesetzliche Rente damit um mehr als 200 Euro erhöhen und gleichzeitig rund 13 700 Euro Steuern sparen, wenn sie über drei Jahre verteilt zusätzlich 44 916 Euro in die Rentenkasse einzahlt.
Anleitung.
Ganz so einfach wie bei einem Sparplan läuft das zusätzliche Einzahlen in die Rentenkasse nicht. Aber mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung ist das schnell erledigt. Dort nennen wir die wichtigsten Vor- und Nachteile.
Heftartikel.
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Artikel „Zusätzlich einzahlen in die Rentenkasse“ aus Finanztest 08/20.
Einzahlungssumme ist gedeckelt
Frei wählen können Arbeitnehmer den Einzahlbetrag nicht. Die Rentenkasse rechnet einen individuellen Maximalbetrag aus. Das ist die Summe, die sie einzahlen müssten, um anfallende Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen. Mehr geht nicht, und damit ist auch das mögliche Plus bei der Rente begrenzt. Verglichen mit einer klassischen, aufgeschobenen Privatrente mit Garantieverzinsung ist die Einzahlung in die Rentenkasse gar nicht schlecht.
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butje65 am 29.01.2023 um 12:43 Uhr
Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung
Hallo in die Runde, vielen Dank für ihre Zusammenfassung und ihre Bestätigung meiner Informationen. Da sie viele tolle andere Geld-Anlagen beleuchtet haben (super finde ich das Pantoffel-Portfolio) u.a. mit Auszahlungsplänen, werde ich mich dann doch daran halten. Vielen Dank nochmal für die Information. MfG
@butje65: Wenn Ihre Einkünfte trotz Frührente mit Abschlag ausreichen, um alle wichtigen Ausgaben zu schultern, auch bei einem sehr langen Leben, benötigen Sie keine Ausgleichszahlungen, um Ihre Frührente zu erhöhen. Dann können Sie Ihr Geld flexibler und auch renditeorientierter anlegen. Einzahlungen in die gesetzliche (und auch private) Rentenversicherung lohnen sich erst, wenn Sie sehr lange leben. Suchen Sie für Ihr Geld eine Renditeanlage, bekommen Sie mit anderen Anlageformen, wie zum Beispiel mit Aktien-ETF die Chance auf eine höhere Rendite: www.test.de/Anlagestrategie-pantoffelportfolio-auszahlphase-5754765-0 Suchen Sie für Ihr Geld eine Anlage, die mit einer lebenslangen Rente daherkommt, dann haben Sie die Wahl zwischen der Einzahlung in die gesetzliche oder in die private Rentenversicherung. Von diesem Standpunkt her, spricht vieles für die Ausgleichszahlungen. Konkret zu Ihrer Frage: Ja, es stimmt, dass Sie mit der Ausgleichszahlung nicht auf das Rentenniveau kommen, das Sie mit einer Weiterarbeit bis zum regulären Renteneintritt erreicht hätten, aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist der von Ihnen angesprochene Aspekt.
Hallo in die Runde, Ich darf bis 67 Jahre arbeiten. Möchte aber mit 63 Jahren (langjährig versichert) früher in Rente gehen. Ich war bei der Deutschen Rentenversicherung zur Beratung mit folgender Information: Wenn ich Beitragszahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung vornehmen würde (hier Ausgleich 14,4%), werden diese Gelder in meinen "großen Rententopf" eingezahlt. Wenn ich vorzeitig in Rente gehe (mit 63 Jahren) würden von meinen o.g. Ausgleichzahlungen auch 14,4% abgezogen werden. Leider habe ich in ihren Artikeln hierzu noch nichts gelesen. Wenn ich jetzt mal zusammen rechne, was von meiner extra Einzahlung übrigbleibt (Einzahlung minus 14,4% minus Steuer minus Krankenversicherung minus Pflegeversicherung) dann fehlt mir das Verständnis, dass eine solche extra Beitragszahlung Sinn macht. Das wurde mir im Gespräch mit dem Berater (Deustche Rentenversicherung) bestätigt. Wenn ich mit meinen Ausführungen falsch liege, würde ich mich über eine Korrektur ihrerseits freuen. MfG
@dojo36. Für den Rentenzugang im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 wird bei der Berechnung der Entgeltpunkte für 2022 das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 zugrunde gelegt. Denn das endgültige Durchschnittsentgelt wird immer zwei Jahre später festgelegt. Bei einem Rentenzugang im Jahr 2024 oder später wird dann bei der Berechnung der Entgeltpunkte für 2022 das endgültige Durchschnittsentgelt für 2022 zugrunde gelegt werden. Wie hoch am Ende das Durchschnittsentgelt für 2022 ist, lässt sich heute nicht sagen. In der Vergangenheit lag es mal über aber auch mal unter dem vorläufigen Durchschnittsentgelt.
Dann muss ich mein Anliegen und meine Frage ausführlicher darlegen: letztes Jahr stellte ich einen Antrag auf Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung (V0210) und zahlte einen Teilbetrag der genannten Summe ein. Wie Sie Koschka_324 ja antworteten, muss für dieses Jahr ein erneuter Antrag gestellt werden, da eine Überzahlung unbedingt vermieden werden muss und die Berechnung auf aktuellen Zahlen basiert, sich also nicht einfach durch Subtraktion der gezahlten Summe vom in 2021 genannten Betrag ermitteln lässt. Meinen erneuten Antrag V0210 stellte ich am 27.1.2022. Durch eine Nachlässigkeit der DRV mit extrem langsamer Kommunikation seitens der DRV habe ich bis heute keine aktuelle Berechnung vorliegen. Verzögert sich die Antragsbearbeitung der DRV noch über den 1.7.2022 hinaus, stelle ich die Frage, ob dann die Rentenerhöhung zum 1.7.2022 eine evtl. negative Auswirkung auf meine Rückkauf-Summe hat.
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Hallo in die Runde,
vielen Dank für ihre Zusammenfassung und ihre Bestätigung meiner Informationen. Da sie viele tolle andere Geld-Anlagen beleuchtet haben (super finde ich das Pantoffel-Portfolio) u.a. mit Auszahlungsplänen, werde ich mich dann doch daran halten.
Vielen Dank nochmal für die Information.
MfG
@butje65: Wenn Ihre Einkünfte trotz Frührente mit Abschlag ausreichen, um alle wichtigen Ausgaben zu schultern, auch bei einem sehr langen Leben, benötigen Sie keine Ausgleichszahlungen, um Ihre Frührente zu erhöhen. Dann können Sie Ihr Geld flexibler und auch renditeorientierter anlegen.
Einzahlungen in die gesetzliche (und auch private) Rentenversicherung lohnen sich erst, wenn Sie sehr lange leben.
Suchen Sie für Ihr Geld eine Renditeanlage, bekommen Sie mit anderen Anlageformen, wie zum Beispiel mit Aktien-ETF die Chance auf eine höhere Rendite:
www.test.de/Anlagestrategie-pantoffelportfolio-auszahlphase-5754765-0
Suchen Sie für Ihr Geld eine Anlage, die mit einer lebenslangen Rente daherkommt, dann haben Sie die Wahl zwischen der Einzahlung in die gesetzliche oder in die private Rentenversicherung. Von diesem Standpunkt her, spricht vieles für die Ausgleichszahlungen.
Konkret zu Ihrer Frage: Ja, es stimmt, dass Sie mit der Ausgleichszahlung nicht auf das Rentenniveau kommen, das Sie mit einer Weiterarbeit bis zum regulären Renteneintritt erreicht hätten, aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist der von Ihnen angesprochene Aspekt.
Hallo in die Runde, Ich darf bis 67 Jahre arbeiten. Möchte aber mit 63 Jahren (langjährig versichert) früher in Rente gehen. Ich war bei der Deutschen Rentenversicherung zur Beratung mit folgender Information: Wenn ich Beitragszahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung vornehmen würde (hier Ausgleich 14,4%), werden diese Gelder in meinen "großen Rententopf" eingezahlt. Wenn ich vorzeitig in Rente gehe (mit 63 Jahren) würden von meinen o.g. Ausgleichzahlungen auch 14,4% abgezogen werden.
Leider habe ich in ihren Artikeln hierzu noch nichts gelesen.
Wenn ich jetzt mal zusammen rechne, was von meiner extra Einzahlung übrigbleibt (Einzahlung minus 14,4% minus Steuer minus Krankenversicherung minus Pflegeversicherung) dann fehlt mir das Verständnis, dass eine solche extra Beitragszahlung Sinn macht. Das wurde mir im Gespräch mit dem Berater (Deustche Rentenversicherung) bestätigt. Wenn ich mit meinen Ausführungen falsch liege, würde ich mich über eine Korrektur ihrerseits freuen. MfG
@dojo36. Für den Rentenzugang im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 wird bei der Berechnung der Entgeltpunkte für 2022 das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2022 zugrunde gelegt. Denn das endgültige Durchschnittsentgelt wird immer zwei Jahre später festgelegt.
Bei einem Rentenzugang im Jahr 2024 oder später wird dann bei der Berechnung der Entgeltpunkte für 2022 das endgültige Durchschnittsentgelt für 2022 zugrunde gelegt werden. Wie hoch am Ende das Durchschnittsentgelt für 2022 ist, lässt sich heute nicht sagen. In der Vergangenheit lag es mal über aber auch mal unter dem vorläufigen Durchschnittsentgelt.
Dann muss ich mein Anliegen und meine Frage ausführlicher darlegen: letztes Jahr stellte ich einen Antrag auf Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung (V0210) und zahlte einen Teilbetrag der genannten Summe ein. Wie Sie Koschka_324 ja antworteten, muss für dieses Jahr ein erneuter Antrag gestellt werden, da eine Überzahlung unbedingt vermieden werden muss und die Berechnung auf aktuellen Zahlen basiert, sich also nicht einfach durch Subtraktion der gezahlten Summe vom in 2021 genannten Betrag ermitteln lässt. Meinen erneuten Antrag V0210 stellte ich am 27.1.2022. Durch eine Nachlässigkeit der DRV mit extrem langsamer Kommunikation seitens der DRV habe ich bis heute keine aktuelle Berechnung vorliegen. Verzögert sich die Antragsbearbeitung der DRV noch über den 1.7.2022 hinaus, stelle ich die Frage, ob dann die Rentenerhöhung zum 1.7.2022 eine evtl. negative Auswirkung auf meine Rückkauf-Summe hat.