Gesetzliche Rente Rente erhöhen und Steuern sparen

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Gesetzliche Rente - Rente erhöhen und Steuern sparen

Vorsorgeplan. Wer früher in Rente gehen will als zum gesetzlichen Renten­alter, sollte vorsorgen. Eine Möglich­keit sind freiwil­lige Einzahlungen in die Rentenkasse. © Getty Images / Kevin Dodge

In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuer­nach­lass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.

Mit Mitte 50, spätestens Anfang 60 wird der Plan für den Ruhe­stand für viele konkreter. Wann gehe ich in Rente? Wie viel Geld wird mir zur Verfügung stehen? Fällt der erste Finanz­check ernüchternd aus, steht die nächste Frage im Raum: Wie lässt sich eine Rentenlücke noch inner­halb weniger Jahre schließen?

Ein möglicher Weg für Arbeitnehmende, die kurz­fristig mehrere Tausend Euro anlegen können ist, sie zahlen eine größere Summe an die gesetzliche Renten­versicherung. Und das zusätzlich zu den Pflicht­beiträgen, die für ihren monatlichen Verdienst fällig werden. Damit sichern sie sich für den Ruhe­stand höhere Einnahmen und für den Moment einen oft sehr attraktiven Steuerrabatt. Das ist aufwendiger als etwa die Einzahlung auf ein Fest­geld­konto – muss aber nicht abschre­cken: Wir zeigen die nötigen Schritte und was sie an Rentenplus und Steuerersparnis bringen können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • finley01 am 21.06.2023 um 23:21 Uhr
    Vordatierung hat auch Vorteile

    Wie in anderen Foren zutreffend dargestellt, lohnt sich die Vordatierung, wenn man die Möglichkeit der Ausgleichszahlung nutzt. Genaueres zu dem legalen Trick, findet man auch www.rentenfuchs.info.
    Damit konnte man beim letzten Jahreswechsel rund 8 Prozent sparen.
    Ein wirkliches Problem mit dem Finanzamt dürfte nicht bestehen. Man kann doch einfach den Kontoauszug aus dem der Tag der Überweisung hervorgeht, einreichen. Man kann es aber natürlich der Finanztest Empfehlung folgen, und das Ganze bürokratisch in die Länge für alle Beteiligten ziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.05.2023 um 09:35 Uhr
    Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

    @Chrizzly55: Sie können sich von der Rentenversicherungsträgerin auch eine Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen lassen. Diese enthält das tatsächliche Datum der Beitragszahlung bzw. des Geldeingangs.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2023 um 14:55 Uhr
    Vordatierung des Datums durch Rentenversicherung

    @Chrizzly55: Lassen Sie sich nicht beirren. Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip. Bei einer einmaligen, freiwilligen Einzahlung kommt es auf das Datum der tatsächlichen Durchführung der Überweisung durch Ihre Bank an. Nachweisen können Sie das mit dem Kontoauszug.

  • Chrizzly55 am 15.05.2023 um 20:58 Uhr
    Unsinnige Vordatierung von Überweisungen

    Am 5.1.2023 habe ich einen größeren Betrag an die Deutsche Rentenkasse überwiesen, aber im nachfolgenden Bescheid stand, dass das Geld am 28.12. des Vorjahres eingegangen sei.
    Das war für mich äußerst unbefriedigend, da ich diesen Betrag in 2024 für das Steuerjahr 2023 geltend machen möchte und ein Bescheid, in dem 2022 erscheint, voraussichtlich zu Scherereien mit dem Finanzamt führen wird.
    Ein Anruf bei der Rentenkasse ergab, dass gemäß einer Verwaltungsvorschrift eintreffende Überweisungen "um 8 Tage vorzudatieren" seien.
    Nun ist klar, dass die Postkutsche von Stuttgart nach Berlin auch dann mehrere Tage unterwegs ist, wenn die Pferde nicht an Kolik leiden ... Aber in welcher Welt leben diese Beamten eigentlich??
    Leider wird dieser ärgerliche Umstand nicht in dem Finanztest-Artikel erwähnt, aber ich kann nur jedem raten, entsprechende Zahlungen nach Möglichkeit erst Mitte Januar zu tätigen, um Scherereien mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.05.2023 um 15:07 Uhr
    Witwenrente

    @ohneworte1960: Eine ausführliche Darstellung der Witwenrente finden Sie auf
    www.test.de/Witwenrente-Hinterbliebenenrente-fuer-Witwen-und-Waisen-4942096-0/