
Zu krank zum Arbeiten? Dann hilft eine Erwerbsminderungsrente.
Wer dauerhaft zu krank zum Arbeiten ist, kann eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine solche Rente. Erwerbsminderungsrentner dürfen mit bestimmten Einschränkungen Geld hinzuverdienen. Hier lesen Sie alles, was Sie rund um die Erwerbsminderungsrente und die Teilerwerbsminderungsrente wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Tipps zur Erwerbsminderungsrente
Anspruch. Sind Sie dauerhaft krank und fürchten, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren, haben Sie als gesetzlich Rentenversicherter Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Es gelten aber Bedingungen. Und: Anspruch auf eine volle Rente haben Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen könnten. Anderenfalls kommt eine Teilerwerbsminderungsrente infrage.
Krankengeld. Schöpfen Sie als gesetzlich Krankenversicherter Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld voll aus. Ziehen Sie erst dann eine Erwerbsminderungsrente in Erwägung. Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, so eine Rente zu beantragen. Reha-Maßnahmen könnten helfen, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren. Details zum Krankengeld lesen Sie im Special Einfach erklärt: Krankentagegeld.
Antrag. Wenn Sie absehen können, dass Sie auf Dauer zu krank zum Arbeiten sind, beantragen Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wie Sie vorgehen, zeigt unsere Checkliste am Ende dieses Textes.
Widerspruch. Wird Ihr Rentenantrag nicht genehmigt, können Sie kostenlos in Monatsfrist Widerspruch einreichen. Unterstützung bieten zum Beispiel Sozialverbände, bei denen Sie Mitglied werden können.
Altersrente für Schwerbehinderte. Sind Sie schwerbehindert und haben Sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in Altersrente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher. Lassen Sie sich kostenlos von der Rentenkasse beraten.
Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat
Volle Erwerbsminderungsrente
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung sind bestimmte Versicherungszeiten: Die Betroffenen müssen mindestens fünf Jahre Mitglied in der Rentenversicherung gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Bezug der Rente müssen sie Pflichtmitglied der Rentenversicherung sein (Rentenversicherungs-Details im Special Einfach erklärt: Rentenversicherung). Dann ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente möglich. Sie wird gezahlt, wenn ein gesetzlich Rentenversicherter eine beliebige Berufstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben kann. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn ein Antragsteller dauerhaft so krank ist, dass er weniger als drei Stunden am Tag arbeiten könnte.
Teilerwerbsminderungsrente in halber Höhe
Kann jemand noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen, aber nicht länger, kann er statt einer vollen Erwerbsminderungsrente Teilerwerbsminderungsrente bekommen – in Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente.
Ältere Arbeitnehmer. Versicherten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, steht eine Teilerwerbsminderungsrente auch dann zu, wenn sie nur noch eingeschränkt in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf arbeiten können. In diesen Fällen gibt es oft Streit darum, welche Tätigkeiten vergleichbar und zumutbar sind. Wird die Rentenzahlung abgelehnt, sollten Betroffene sich beraten lassen und Widerspruch einlegen.
Jüngere Arbeitnehmer. Für alle ab dem 2. Januar 1961 geborene Arbeitnehmer gilt: Sie bekommen nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in keinem Beruf mehr tätig sein können. Ihre berufliche Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielt keine Rolle. Hier ist es ratsam, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Die besten Tarife finden Sie in unserem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier finden Sie auch alle wichtigen Informationen und Testergebnisse.
Tabelle: Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente?
Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsfähigkeit (irgendeine Arbeit) | Rentenanspruch |
Erwerbsfähigkeit (irgendeine Arbeit) | Rentenanspruch |
Versicherter kann weniger als 3 Stunden täglich arbeiten. | Volle Rente. |
Versicherter kann 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten. | Halbe Rente. |
Versicherter kann 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten, ist aber arbeitslos. | Volle Rente. |
Versicherter kann:
| Keine Rente. |
Versicherter kann:
| Halbe Rente. |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Arbeitsmarkt spielt eine Rolle
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland beziehen zurzeit eine Erwerbsminderungsrente. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen betrug sie 2018 im Durchschnitt 776 Euro. Der Großteil der Erwerbsminderungsrentner erhält eine volle Rente. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird aber auch dann gezahlt, wenn jemand zwar noch zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könnte, also nur Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hätte, wegen der Arbeitsmarktlage jedoch keinen Teilzeitjob findet. Jeder siebte Erwerbsminderungsrentner war 2018 trotzdem zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen. Dies betraf rund 195 000 Menschen, gut 150 Prozent mehr als 2005, so die Bundesregierung.
Hauptgrund für Frührente ist die Psyche
Psychische Störungen waren auch im Jahr 2019 wieder mit Abstand die häufigste Ursache für die Bewilligung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. 67 321 Frauen und Männer mussten aufgrund einer psychischen Störung wie Burn-out, Depressionen oder Suchterkrankung vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.

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Zurechnungszeit lässt die Rentenzahlung steigen
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente muss wie jede Rente beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung untersucht dann mit eigenen medizinischen Gutachtern, ob und in welchem Umfang ein Antragsteller noch arbeiten kann. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen prüft die Rentenversicherung, ob der Antragsteller mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Vor allem psychische Erkrankungen zwingen Menschen zu einem frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben – vor Rücken- und Krebserkrankungen.
Tipp: Stellen Sie bei der Rentenversicherung möglichst schon in frühen Jahren einen Antrag auf Kontenklärung. Das erspart Ihnen Bürokratie, wenn Sie krankheitsbedingt irgendwann eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist. Alles, was Sie über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollten, lesen Sie im Special Einfach erklärt: Rentenversicherung.
Zurechnungszeit erhöht Rentenzahlung
Erwerbsgeminderten fehlen oft viele Jahre bis zum Beginn ihrer regulären Altersrente – und somit auch viele Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diese Zeit erhalten sie einen Ausgleich in Form einer sogenannten Zurechnungszeit. Es wird dann rechnerisch so getan, als ob die Person weitergearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hätte. Vor 2018 wurde eine Zurechnungszeit bis zum 62. Geburtstag zugrunde gelegt. Für alle, die im Jahr 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragten, erhöhte sich die Zurechnungszeit auf 62 Jahre und drei Monate. Die günstigere Regelung gilt nur für Neurentner, nicht für diejenigen, die schon eine Rente erhalten.
Zurechnungszeit seit 2019 sprunghaft gestiegen
Menschen, die seit 2019 eine Erwerbsminderungsrente beantragen, sind deutlich besser gestellt. Die Zurechnungszeit war in diesem Jahr sprunghaft auf 65 Jahre und acht Monate gestiegen. 2020 liegt sie bei 65 Jahren und neun Monaten. Bis 2031 erhöht sie sich weiter schrittweise auf dann 67 Jahre.
Beispiel: Eine 50-jährige Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von gut 2 367 Euro, was etwa drei Viertel des Durchschnittsverdienstes eines gesetzlich Rentenversicherten entspricht, war im Dezember 2018 neu in Rente gegangen. Sie erhält monatlich 947 Euro volle Erwerbsminderungsrente. Hätte sie die Rente erst im Januar 2019 beantragt, bekäme sie 1 021 Euro im Monat, also knapp 74 Euro mehr oder 79 Euro mehr im Vergleich zu jemandem mit diesem Einkommen, der schon vor 2018 eine volle Erwerbsminderungsrente bezog (siehe Grafik).

Die Rentenbeträge gelten für einen Erwerbsminderungsrentner, der in seiner aktiven Zeit drei Viertel des Durchschnittseinkommens verdient hat (derzeit rund 2 367 Euro brutto). Er bezieht die Rente vorzeitig mit 10,8 Prozent Abschlag.
Rentenabschläge bis 10,8 Prozent
Für Erwerbsminderungsrenten gelten genauso wie für alle Altersrenten sogenannte Rentenabschläge, sofern sie vorzeitig bezogen werden. Daran hat sich auch durch die neuen Reformen nichts geändert. Für jeden Monat, den die Erwerbsminderungsrente vor diesem Zeitpunkt beginnt, werden 0,3 Prozent abgezogen. Maximal sind es 10,8 Prozent, und zwar dann, wenn die Rente 2020 mit 61 Jahren und vier Monaten – oder früher – anfängt. Die Altersgrenze, ab der es eine ungekürzte Rente gibt, erhält 2020 nur jemand, der erst mit 64 Jahren und vier Monaten voll oder teilweise erwerbsgemindert wird. Diese Altersgrenze für eine ungekürzte Erwerbsminderungsrente steigt für die jeweiligen Neurentner stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre. Das Durchschnittsalter der Antragsteller liegt zurzeit bei 52,2 Jahren. Das bedeutet: Vielen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird durch Abschläge 10,8 Prozent weniger ausgezahlt. Nur 4 Prozent aller neuen Erwerbsminderungsrentner erhalten zurzeit eine ungekürzte Rente.
Tipp: Sie können Abschläge kompensieren, indem Sie als Frührentner bis zu Ihrer Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – sofern Sie Geld dafür übrig haben. Sie können so Ihre Alters- oder Ihre Erwerbsminderungsrente steigern.
Günstigerprüfung seit dem 1. Juli 2014
Seit dem 1. Juli 2014 können Erwerbsunfähigkeitsrentner von einer sogenannten Günstigerprüfung profitieren. Die Rentenversicherung klärt, ob sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Mindern diese Jahre die Rentenansprüche, fallen sie beim Berechnen der tatsächlichen Rente heraus. Hintergrund: Viele Menschen sind in der Zeit vor dem Rentenbeginn gesundheitlich schon so stark eingeschränkt, dass sie zum Beispiel nur noch Teilzeit arbeiten können, länger krankgeschrieben sind oder Krankengeld beziehen. Die Berechnung der Rentenhöhe beruht normalerweise auf dem Durchschnitt aller Jahresverdienste eines Versicherten. Krankheitsbedingte Einkommenseinbußen in den letzten Jahren schlagen ansonsten voll durch.Wer schon vor dem 1. Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezog, kann die Günstigerprüfung nicht nachträglich in Anspruch nehmen.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos. Führen Sie den Krankheitsverlauf und wichtige Behandlungen wie Operationen oder Rehamaßnahmen tabellarisch auf. Geben Sie zum Nachweis möglichst keine Originale aus der Hand, sondern nur Kopien. Von der Günstigerprüfung profitieren alle Neurentner, die zum Zeitpunkt der Erwerbsunfähigkeit jünger als 62 Jahre sind.
Wenn der Antrag abgelehnt wird – richtig reagieren
Viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt
Bei vielen Antragstellern klappt es mit der Erwerbsminderungsrente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Nur gut die Hälfte der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird genehmigt. Von den knapp 342 300 Anträgen, die im Jahr 2018 von der Deutschen Rentenversicherung erledigt wurden, wurden mehr als 49 Prozent abgelehnt. Dabei lehnt die Rentenversicherungsträger einen Antrag entweder komplett ab oder sie spricht einem Antragsteller statt der vollen nur die halbe Rente zu.
Widerspruch und Klage
Antragsteller können zunächst Widerspruch einlegen, wenn ihr Antrag scheitert. Lehnt der Rentenversicherer den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente auch danach ab, können Versicherte klagen. Bei Rentenanträgen und Widersprüchen ziehen die Rentenversicherungsträger immer ihre eigenen Gutachter zurate. Erst das Gericht bestellt in der Regel einen neutralen Gutachter. Entscheidet der Gutachter zugunsten des Versicherten, bewilligt der Rentenversicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Die Richter folgen in den meisten Fällen einem solchen Gutachten.
Tipp: Während des Verfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld (Details im Special Einfach erklärt: Krankentagegeld). Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Unter Umständen haben Sie bis zur Entscheidung über den Antrag einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Hinzuverdienst ist möglich
Die Erwerbsminderungsrente betrug 2018 im Durchschnitt aller Rentner 776 Euro pro Monat. Erwerbsunfähige, die 2018 neu in Rente gingen, bekommen im Schnitt nur noch 735 Euro. Zum Leben reicht das nicht. Mehr als 15 Prozent aller Erwerbsminderungsrentner sind auf Grundsicherung angewiesen. Bei Altersrentnern sind es nur 3 Prozent.
Tipp: Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, können Sie bis zu einer gewissen Grenze Geld hinzuverdienen. Dies gilt unter Umständen auch bei voller Erwerbsminderung. Fragen Sie den Rentenversicherer danach.
Grundsicherung als Ergänzung
Grundsicherung wird gewährt, wenn jemand gar keine Einkünfte hat, also auch gar keine Rente. Sie wird außerdem ergänzend gezahlt, wenn das Einkommen oder zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente zu gering ist.
Die Höhe der Grundsicherung
Ist die Grundsicherung die einzige Einkommensquelle, beträgt sie für einen Alleinstehenden 432 Euro (2020) plus Miete und Heizung. Die Unterkunftskosten dürfen nicht „unangemessen“ sein. Dafür gibt es je nach Kommune unterschiedliche Richtwerte, oft zwischen knapp 400 und 500 Euro für die Monatskaltmiete. Die Heizkosten kommen jeweils hinzu. Mehr zur Grundsicherung in unseren FAQ Grundsicherung.
Tipp: Ziehen Sie in Betracht, Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei beiden Verbänden jeweils rund sechs Euro im Monat. Sie finden dort Beratung und rechtlichen Beistand und können sich beim Ausfüllen des Rentenantrags helfen lassen. Auch Gewerkschaften unterstützen ihre Mitglieder in Sozialrechtsfragen.
Checkliste - So bekommen Sie Erwerbsminderungsrente
Kurz und knapp zum abhaken
Kontenklärung. Stellen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihr Versicherungsverlauf vollständig. Eine Beratungsstelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.
Rentenhöhe. Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie in der Renteninformation. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jährlich zugeschickt.
Krankengeschichte. Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos mit einer Tabelle (Krankheitsverlauf, wichtige Behandlungen, Operationen, Rehamaßnahmen). Geben Sie nur Kopien aus der Hand.
Antrag. Die Versichertenberater der Rentenversicherung helfen. Bringen Sie ärztliche Attests und Nachweise über Ausbildungszeiten und die Geburtsurkunde mit.
Sozialverband. Sie können Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich sechs Euro. Dafür erhalten Sie Beratung, Rechtsbeistand und Hilfe beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften helfen ihren Mitgliedern.
Übergangszeit. Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Eventuell können Sie bis zur Entscheidung einen Arbeitslosengeldanspruch haben.
Bescheid. Prüfen Sie den Bescheid sofort. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur die halbe Rente bewilligt, können Sie in Monatsfrist widersprechen.
Widerspruch. Widersprechen Sie rechtzeitig. Eine Begründung und weitere Dokumente können Sie nachreichen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz haben, holen Sie eine Kostendeckungszusage ein. Haben Sie keine Versicherung, nutzen Sie die Beratung der Sozialverbände VdK oder SoVD. Hilfe gegen Honorar bieten auch die Rentenberater. Suchen können Sie nach diesen Fachleuten unter Bundesverbands der Rentenberater e.V..
Akteneinsicht. Beantragen Sie Einsicht in entscheidungserhebliche Unterlagen. Das können etwa medizinische Gutachten der Rentenversicherung sein.
Klage. Sie können beim Sozialgericht klagen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.
Grundsicherung. Eine Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben. Haben Sie kein zusätzliches Einkommen, können Sie beim Sozialhilfeträger Grundsicherung beantragen. Zuständig sind zumeist die Kommunalbehörden (Städte, Kreise, Landschaftsverbände, Bezirke oder Landessozialämter). Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Hinzuverdienst. Sie sind teilweise erwerbsgemindert? Dann können Sie in bestimmten Grenzen Geld hinzuverdienen, unter Umständen auch bei voller Erwerbsminderung. Mehr Infos bei der Deutschen Rentenversicherung.
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