Fast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Die gesetzliche Rentenversicherung ist unangefochtenes Rückgrat der Alterssicherung in Deutschland. Vor allem soll sie den Ruhestand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern absichern.
Aber auch Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Bisher machen viele von ihnen eher einen großen Bogen um das gesetzliche Standardprogramm. Das mag unter anderem an der starken Lobby der privaten Versicherungswirtschaft liegen, die viel dafür tut, sie in ihre eigenen Produkte zu locken. Dass die nicht immer der Königsweg sind, zeigt die Riester-Rente.
2022 gibt es mehr Rentenansprüche fürs Geld
Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bringen und wie sinnvoll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbssituationen ist.
Das wichtigste Ergebnis: 2022 ist ein gutes Jahr für Einzahlungen. Es gibt mehr Rentenansprüche fürs Geld. Die Rentenexpertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben die Möglichkeit, über die Rentenkasse vorzusorgen, für fünf Erwerbssituationen beispielhaft durchgerechnet. Wir zeigen, wie sich mit freiwilligen Beiträgen die Rente erhöhen und die Steuerlast senken lässt.
Noch bis 31. März für 2021 Rentenbeiträge nachzahlen
Um freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interessierte zuerst einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen (siehe Checkliste). Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 83,70 Euro und 1 311,30 Euro überweisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2022 für das komplette Jahr 2021 nachzahlen. Wer den jährlichen Höchstbeitrag von 15 735,60 Euro nicht ausschöpft, fährt aufgrund der günstigeren Bedingungen besser, wenn er möglichst viel für 2022 einzahlt.
Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2022 und 2021 rechnen können. Mit unserem Rechner können sie die Rentenerhöhung auch individuell ausrechnen.
Teils hohe Steuervorteile
Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuervorteile. An unseren fünf Fällen haben wir daher nicht nur untersucht, wie unterschiedliche Einzahlungen die Rente erhöhen, sondern auch, wie sehr einzelne Gruppen steuerlich profitieren. Beispielhaft gerechnet haben wir für:
- Selbstständige,
- Beamtinnen und Beamte,
- Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Frührentnerinnen und -rentner,
- Hausfrauen und -männer.
Auch pflichtversicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft zusätzliche Einzahlungen leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen. Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schulbesuch, Studium oder Ausbildung Beiträge nachzahlen.
Steuerboni besonders für Selbstständige attraktiv
Gerade für Selbstständige sind die Steuerboni teils sehr attraktiv. Unsere Rechnungen zeigen, dass sie über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen können. Auch bei anderen sind Steuerersparnisse von über 30 Prozent der Einzahlung drin. Aber nicht für alle sind die freiwilligen Einzahlungen gleich gut. Frührentner können meist weniger stark von den Steuervorteilen profitieren als während des Berufslebens.
Viele Faktoren spielen eine Rolle
Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhestand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufsleben. Dazu kommen bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent.
Vor einer Investition in die gesetzliche Rentenversicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwillige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt sie von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispielrechnungen zeigen aber, was Interessierte in ihre Überlegungen einbeziehen müssen.
Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Überblick über die Vor- und Nachteile.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@reiner_1: Nur Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig versichern. (§ 7 Abs. 1 SGB VI).
Zahlt die Krankenkasse für pflegende Beamtinnen Rentenversicherungsbeiträge ein, können diese nicht zusätzlich freiwillige Einzahlungen tätigen.
Hallo,
meine Frau, Beamtin, wollte freiwillig Rentenbeiträge einzahlen. Dies wurde aber abgelehnt, da Sie schon Beiträge aus häuslicher Pflege bekommt, die aber sehr niedrig sind. Ein Aufstocken ist also nicht möglich.
Ist diese Information richtig? Ist es sinnvoll, dass hier freiwillige Vorsorge ausgebremst wird?
Danke für die Antwort!
@40ModuleHIT180: Nein, der Erhalt einer Erwerbsminderungsrente reicht nicht als Voraussetzung aus, um eine freiwillige Einzahlung zur Kompensierung der Abschläge einer Frührente tätigen zu dürfen.
Danke für Ihre Antwort.
Kann ja sein, dass ich schwer von Begriff bin - aber nochmal zu meiner eindeutigen Frage und diese bitte mit Ja, es ist in meinem Fall möglich oder mit klarem nein beantworten:
Ich bin 62 Jahre alt und beziehe seit 2003 eine volle Erwerbsminderungsrente - regulärer Rentenbeginn mit 66 Jahren. Jetzt habe ich in der Zeitschrift Finanztest gelesen, dass man bis 31. März 2022 auch noch eine Ausgleichszahlung für 2021 leisten kann, die dann ab dem regulären Rentenbeginn zu einer höheren monatlichen Rente führt.
Laut Auskunft Deutscher Rentenversicherung geht das nicht - was stimmt den nun?
Mit freundlichem Gruß
H. Müller
@40ModuleHIT180: Den Rechner können auch (erwerbsgeminderte) Frührentner nutzen, die berechnen wollen, um wie viel die Altersrente durch freiwillige Einzahlungen steigt.
Aber nur Bezieher einer Frührente können (wie alle anderen Frührentnerinnen auch) die Abschläge durch freiwillige Einzahlungen für den Zeitraum der vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersrente kompensieren. Die freiwilligen Einzahlungen können erwerbsgeminderte Frührentner bis zum Beginn Ihrer Regelaltersgrenze für Erwerbsgeminderte vornehmen.
Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente allein eröffnet nicht den Weg zur freiwilligen Einzahlung.
Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, die sich noch nicht im vorzeitigen Ruhestand befinden, steht die Möglichkeit der Kompensation der Abschläge für die Frührente nicht offen.