Freiwil­lige Rentenbeiträge Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

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Freiwil­lige Rentenbeiträge - Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

Vorsorge. Nicht nur für Angestellte – viele andere können freiwil­lig in die Rente einzahlen und die Beiträge steuerlich geltend machen. © Isabella Roth / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

Selbst­ständige, Frührentner oder Beamte können freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.

Freiwil­lige Rentenbeiträge Wann sich freiwil­lige Beiträge lohnen

Rente hoch, Steuern runter

Fast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentne­rinnen und Rentner: Die gesetzliche Renten­versicherung ist unangefochtenes Rück­grat der Alters­sicherung in Deutsch­land. Vor allem soll sie den Ruhe­stand von Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern absichern.

Aber auch Selbst­ständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Teils greift ihnen der Staat dabei kräftig unter die Arme. Wir zeigen, für wen freiwil­lige Rentenbeiträge steuerlich besonders interes­sant sind.

Warum sich unsere Unter­suchung Freiwil­lige Rentenbeiträge für Sie lohnt

Entscheidungs­hilfe

Unser „Pro und Kontra“ hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob die Vorsorge mit freiwil­ligen Rentenbeiträgen etwas für Sie ist.

Tabelle „Freiwil­lige Rentenbeiträge“

An unserer Tabelle können Sie sehen, wie verschiedene Einzahlhöhen die Rente nach derzeitigen Werten steigen lässt. Da Antrag­steller noch bis Ende März 2023 Zahlungen für das Jahr 2022 nach­holen können, zeigen wir die Renten­erhöhung für beide Jahre.

Steuerersparnis

Fünf Beispiele für unterschiedliche Erwerbs­situationen zeigen Ihnen, wie viel Steuerersparnis drin ist, wenn Sie mit freiwil­ligen Beiträgen Ihre Rente erhöhen. Spezielle Informationen und Tipps für Selbst­ständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der individuellen Entscheidung.

Beitrags­rechner

Mit unserem Rechner können Sie sich schnell einen Über­blick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.

Check­liste

Eine Check­liste zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, wenn Sie freiwil­lig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen möchten.

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Noch bis 31. März für 2022 einzahlen

Um freiwil­lig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interes­sierte zuerst einen Antrag auf freiwil­lige Versicherung stellen. Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchst­beitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 96,72 Euro und 1 357,80 Euro über­weisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2023 für das komplette Jahr 2022 nach­zahlen.

Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2023 und 2022 rechnen können. Mit unserem Rechner können sie die Renten­erhöhung auch individuell ausrechnen.

Modell­rechnungen für unterschiedliche Berufe

Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung bringen und wie sinn­voll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbs­situationen ist.

Die Renten­expertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben für fünf Erwerbs­situationen beispielhaft die Möglich­keit durch­gerechnet, über die Rentenkasse vorzusorgen.

Teils hohe Steuer­vorteile

Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuer­vorteile. An unseren fünf Fällen haben wir daher nicht nur untersucht, wie unterschiedliche Einzahlungen die Rente erhöhen, sondern auch, wie sehr einzelne Gruppen steuerlich profitieren. Beispielhaft gerechnet haben wir für:

  • Selbst­ständige,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Freiberuf­lerinnen und Freiberufler,
  • Frührentne­rinnen und -rentner,
  • Hausfrauen und -männer.

Auch pflicht­versicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft zusätzliche Einzahlungen leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen. Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schul­besuch, Studium oder Ausbildung Beiträge nachzahlen.

Freiwil­lig in die Rente einzahlen – die wichtigsten Tipps

Freiwil­lig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, können Sie durch freiwil­lige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbst­ständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer.

Angestellte. Auch Pflicht­versicherte, insbesondere Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, können freiwil­lig mehr einzahlen. Sind sie unter 45 Jahre, kommen Nachzahlungen für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeiten infrage. Über 50-Jährige können Ausgleichszahlungen für einen früheren Renten­beginn leisten.

Vorsorge klären. Freiwil­lige Beiträge können Sie nutzen, um sich lang­fristig eine Basis­vorsorge aufzubauen, um im Alter damit die laufenden Kosten zu decken. Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhe­stand aufpeppen, etwa wenn Sie fest­stellen, dass Ihre Rürup-Rente nied­riger ausfällt als gedacht.

Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Renten­versicherung. Wägen Sie vorher genau ab, ob freiwil­lige Beiträge zu Ihrer individuellen Situation passen.

Rat einholen. Bevor Sie freiwil­lig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberate­rinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten.

Sozial­verbände. Bei Streitig­keiten mit der Renten­versicherung können die Sozial­verbände VdK und SoVD Sie unterstützen. Der Mitglieds­beitrag liegt zwischen rund 5 Euro und 8 Euro im Monat.

Steuerboni können sehr attraktiv sein

Unsere Rechnungen zeigen, dass die Steuerersparnis deutlich über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen kann. Aber nicht für alle sind die freiwil­ligen Einzahlungen gleich gut. Die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Alters­vorsorge neben den freiwil­ligen Beiträgen beein­flusst zum Beispiel stark, wie sehr einzelne von den Steuer­vorteilen profitieren können.

Viele Faktoren spielen eine Rolle

Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhe­stand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufs­leben. Dazu kommen bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von rund 11 Prozent.

Vor einer Investition in die gesetzliche Renten­versicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwil­lige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt sie von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispiel­rechnungen zeigen aber, was Interes­sierte in ihre Über­legungen einbeziehen müssen.

Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Über­blick über die Vor- und Nachteile.

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Alles rund um die Rente auf test.de

Hilfe beim Rentencheck: Die Rentenlücke erkennen und schließen
Zusatz­zahlungen unter 45:
Für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeit nachzahlen
Vorzeitiger Renten­start: Abschläge ausgleichen und Steuern sparen
Früher in Rente: Basiswissen Rente mit 63
Rente für schwerbehinderte Menschen: Früher in den Ruhestand
Zu krank zum Arbeiten:
Was Sie von der Erwerbsminderungsrente erwarten können
Rente und Scheidung: Basiswissen Versorgungsausgleich

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2023 um 09:24 Uhr
Freiwillige Beiträge in der Steuererklärung

@HBHBHB696969: Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in die Zeile 6 ein.
Lesetipp: Finanztest Spezial Steuern 2023:
www.test.de/steuerheft

HBHBHB696969 am 26.03.2023 um 12:04 Uhr
Wie erkennt Finanzamt den freiw. Beitrag an?

Hallo,
wo bzw. in welcher Form kann man beim Elster-Verfahren ggü dem Finanzamt den freiwilligen Beitrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Eine Schreiben der DRV dass ich freiwillige Beiträge geleistet habe liegt mir vor.
MfG
HB

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 10:21 Uhr
Untätigkeitsklage

@hebraweb: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten:
finanztest@stiftung-warentest.de

hebrawarb am 31.01.2023 um 18:54 Uhr
Untätigkeitsklage

Nach dem Erreichen des regulären Rentenalters für meinen Jahrgang habe ich seit März 2022 Anspruch auf zusätzlche Rentenbeträge auf Grund gezahlter freiwilliger Beiträge. Bis heute habe ich keine Zahlungen erhalten. Auf einen Widerspruch und eine Terminsetzung wurde nicht reagiert. Kürzlich habe ich deswegen eine Untätigkeitsklage gegen die Deutsche Rentenversicherung beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Interessieren würde mich, ob dies ein Einzelfall ist oder es häufiger zur verzögerten oder ganz ausbleibenden Bearbeitung durch die RV kommt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.10.2022 um 12:51 Uhr
Höchstgrenze für Nachzahlungen Ausbildungszeiten

@Thorsten_online: Ja, Sie haben Recht. Auch bei Nachzahlungen für Ausbildungszeiten gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Mehr als den monatlichen Höchstbeitrag kann man pro Nachzahlungsmonat nicht zahlen.
Im Artikel zur Nachzahlung für Ausbildungszeiten wollten wir sagen, die Höhe der Nachzahlung in der Summe über dem Höchstbetrag von 15 736 e in 2021 liegen darf.
Wir werden uns bemühen, dies in Zukunft deutlicher herauszustellen.