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- Horst J. aus Köln: Mein Bruder ist vor zwei Jahren gestorben. Er hatte eine Wohnung vermietet. Da kein Testament vorlag, erbten seine Frau und seine beiden Kinder je 50 Prozent. Die Kinder verzichten auf die Mieteinnahmen. Dennoch verlangt das...
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- Stirbt ein Riester-Sparer, bleibt Hinterbliebenen in vielen Fällen zumindest ein Teil des Vermögens. Die Förderung ist aber oft weg. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Großteil des...
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- Ich habe gehört, dass ich meine E-Book-Bibliothek nicht an meine Tochter vererben kann. Stimmt das?
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- Heiraten Partner, die Kinder aus früheren Beziehungen haben, empfehlen sich für sie ein Ehevertrag und ein Testament. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch kennt bis heute keine eigenen Regeln für Patchworkfamilien, obwohl deren Zahl von Jahr zu Jahr...
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- Legt ein Enkel die Beerdigungskosten für seine Großmutter aus, kann er sie von seiner Mutter zurückverlangen. Denn diese ist als Kind der Großmutter unterhalts- und damit zahlungspflichtig. Diesen Streitfall entschied das Amtsgericht Büdingen...
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- Verstirbt ein Kunde bereits kurz nach Abschluss einer Sterbegeldversicherung, muss der Versicherer nicht die vereinbarte Summe zahlen, sondern nur die eingezahlten Beiträge erstatten. Das Landgericht Köln wies die Klage einer Witwe ab, deren Mann...
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- Herrmann W., Duisburg: Der Bausparvertrag meines verstorbenen Vaters ist zugeteilt worden. Die Bausparkasse hat mir mitgeteilt, ich müsse als Erbe den Betrag umgehend abrufen, weil ich sonst Wohnungsbauprämien und Bonuszinsen verlieren würde....
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- Banken dürfen nicht generell einen Erbschein verlangen. Erben können sich auch anders legitimieren, urteilte der Bundesgerichtshof über die Klausel, die viele Banken nutzen (Az. XI ZR 311/04). Hinterbliebene können auch einen Erbvertrag vorlegen...
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- Fast ein Drittel aller Bundesbürger will nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Alternativen sind Wald und Meer. Umfassende Informationen über Bestattungsformen sowie alles Wichtige rund um den Todesfall bietet jetzt das test Spezial...
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- Die Erben eines Verstorbenen müssen dessen Miete nur dann weiterzahlen, bis der Vertrag gekündigt ist, wenn der Nachlass so viel Geld hergibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage eines Vermieters ab.
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- Um an das Konto eines Verstorbenen zu gelangen, brauchen Erben weder ein Zeugnis von einem Testamentsvollstrecker noch einen Erbschein. In der Regel reichen ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag und ein amtliches Protokoll der...
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- Paare mit mehr als einer halben Million auf dem Gemeinschaftskonto müssen aufpassen. Ihnen droht die Schenkungsteuer.
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- Drei Geschwister müssen die 2 543,76 Euro für die Beerdigung ihres Bruders bezahlen. Dass sie 50 Jahre lang kaum Kontakt zu ihm hatten und nichts erben, ändert daran nichts. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 9 SO 226/10).
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- Sollen Minderjährige eine Immobilie geschenkt bekommen, können die Eltern das Geschenk nicht allein im Namen des Kindes annehmen. Ein vom Amtsgericht bestellter Ergänzungspfleger muss zustimmen (Bundesgerichtshof, Az. V ZB 206/10).
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- Ohne Spenden würde es viele Hilfsprojekte nicht geben. Um an Spendengelder zu kommen, gehen einige Hilfswerke auch auf die Straße. An einem Stand oder nur mit Klemmbrett ausgerüstet, informieren sie über ihre Arbeit und werben um eine...
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- Schließt jemand einen Grabpflegevertrag ab, um für die Zeit nach seinem Tod die Pflege seines Grabs zu sichern, kann er den Vertrag auch wieder auflösen. Ein Kündigungsverbot im Kleingedruckten ist unwirksam (Bundesgerichtshof, Az. III ZR 142/08).
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- Altersvorsorge ist fürs Alter. Doch auch Ehepartner und Kinder lassen sich mit Riester-, Rürup- und sonstigen Vorsorgeverträgen gezielt absichern. Je nach Vorsorgevertrag bleibt sogar fürs Erbe noch was übrig. Viele Verträge lassen sich nachträglich...
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- Erben können sich auch ohne einen teuren Erbschein das Bankguthaben des Verstorbenen auszahlen lassen. Als Legitimation reicht ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag plus Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Das hat der...
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- Ingrid C., Berlin: