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- Legt ein Enkel die Beerdigungskosten für seine Großmutter aus, kann er sie von seiner Mutter zurückverlangen. Denn diese ist als Kind der Großmutter unterhalts- und damit zahlungspflichtig. Diesen Streitfall entschied das Amtsgericht Büdingen...
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- Verstirbt ein Kunde bereits kurz nach Abschluss einer Sterbegeldversicherung, muss der Versicherer nicht die vereinbarte Summe zahlen, sondern nur die eingezahlten Beiträge erstatten. Das Landgericht Köln wies die Klage einer Witwe ab, deren Mann...
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- Herrmann W., Duisburg: Der Bausparvertrag meines verstorbenen Vaters ist zugeteilt worden. Die Bausparkasse hat mir mitgeteilt, ich müsse als Erbe den Betrag umgehend abrufen, weil ich sonst Wohnungsbauprämien und Bonuszinsen verlieren würde....
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- Banken dürfen nicht generell einen Erbschein verlangen. Erben können sich auch anders legitimieren, urteilte der Bundesgerichtshof über die Klausel, die viele Banken nutzen (Az. XI ZR 311/04). Hinterbliebene können auch einen Erbvertrag vorlegen...
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- Fast ein Drittel aller Bundesbürger will nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Alternativen sind Wald und Meer. Umfassende Informationen über Bestattungsformen sowie alles Wichtige rund um den Todesfall bietet jetzt das test Spezial...
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- Fast ein Drittel aller Bundesbürger will nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Alternativen sind Wald und Meer. Umfassende Informationen über Bestattungsformen sowie alles Wichtige rund um den Todesfall bietet jetzt das test Spezial...
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- Die Erben eines Verstorbenen müssen dessen Miete nur dann weiterzahlen, bis der Vertrag gekündigt ist, wenn der Nachlass so viel Geld hergibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage eines Vermieters ab.
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- Um an das Konto eines Verstorbenen zu gelangen, brauchen Erben weder ein Zeugnis von einem Testamentsvollstrecker noch einen Erbschein. In der Regel reichen ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag und ein amtliches Protokoll der...
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- Paare mit mehr als einer halben Million auf dem Gemeinschaftskonto müssen aufpassen. Ihnen droht die Schenkungsteuer.
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- Die Bestattungskultur in Deutschland verändert sich. Das traditionelle Familiengrab verschwindet allmählich. Die überwiegende Zahl der Deutschen wählt inzwischen ein Urnengrab für sich oder verstorbene Angehörige. Auch zurück zur Natur heißt heute...
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- Drei Geschwister müssen die 2 543,76 Euro für die Beerdigung ihres Bruders bezahlen. Dass sie 50 Jahre lang kaum Kontakt zu ihm hatten und nichts erben, ändert daran nichts. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 9 SO 226/10).
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- Sollen Minderjährige eine Immobilie geschenkt bekommen, können die Eltern das Geschenk nicht allein im Namen des Kindes annehmen. Ein vom Amtsgericht bestellter Ergänzungspfleger muss zustimmen (Bundesgerichtshof, Az. V ZB 206/10).
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- Ohne Spenden würde es viele Hilfsprojekte nicht geben. Um an Spendengelder zu kommen, gehen einige Hilfswerke auch auf die Straße. An einem Stand oder nur mit Klemmbrett ausgerüstet, informieren sie über ihre Arbeit und werben um eine...
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- Seit Jahren rät Finanztest von Sterbegeldversicherungen ab. Sie sind in der Regel zu teuer und die Konditionen wenig kundenfreundlich. Das belegt auch der aktuelle Test. Gerade mal drei Tarife kommen für jüngere Kunden infrage. Wer erst mit...
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- Schließt jemand einen Grabpflegevertrag ab, um für die Zeit nach seinem Tod die Pflege seines Grabs zu sichern, kann er den Vertrag auch wieder auflösen. Ein Kündigungsverbot im Kleingedruckten ist unwirksam (Bundesgerichtshof, Az. III ZR 142/08).
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- Seit Anfang 2009 gelten neue Steuerregeln für Kapitaleinkünfte und Schenkungen. Gerade Familien können jetzt viel Steuern sparen. Die Freibeträge sind durch die neue Erbschafts- und Schenkungsteuer enorm gestiegen. So können Eltern und...
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- Wer einen Angehörigen zu Grabe trägt, fragt selten nach finanziellen Details. Das nutzen manche Bestatter aus. Gern verkaufen sie den Hinterbliebenen mehr als nötig. Im Test: Sechs überregional tätige Bestattungsunternehmen sowie sieben Bestatter...
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- Sterbegeldversicherungen sollen eine würdige Bestattung garantieren. Doch die Policen sind überflüssig und teuer. Selber sparen bringt mehr. test sagt warum.
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- Streit um eine Schenkung als vorweggenommene Erbfolge ist kein Erbstreit. Eine Rechtsschutzversicherung muss in so einem Fall zahlen, auch wenn Erbstreit nicht versichert ist (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 12 U 27/07).
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- Altersvorsorge ist fürs Alter. Doch auch Ehepartner und Kinder lassen sich mit Riester-, Rürup- und sonstigen Vorsorgeverträgen gezielt absichern. Je nach Vorsorgevertrag bleibt sogar fürs Erbe noch was übrig. Viele Verträge lassen sich nachträglich...