Frage und Antwort Sind E-Books vererbbar?

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Ich habe gehört, dass ich meine E-Book-Biblio­thek nicht an meine Tochter vererben kann. Stimmt das?

Finanztest: E-Books können tatsäch­lich oft nicht vererbt werden. Das hängt von den allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungs­bedingungen der Anbieter ab. Dort steht meist, dass derjenige, der sich ein E-Book herunter­lädt, lediglich ein einfaches Nutzungs­recht erhält, das er nicht über­tragen darf. Dass der Leser Eigentümer des E-Books wird, ist oft ausdrück­lich ausgeschlossen. Das bedeutet: Der Leser darf das E-Book nicht vererben und auch nicht verkaufen oder verschenken. Eine digitale Biblio­thek muss der Erbe also unter Umständen neu aufbauen, während gedruckte Bücher an die Erben weiterge­geben werden können.

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