
Das deutsche Namensrecht sehr liberal. Fast alle Kombinationen sind nach der Heirat möglich. © Shutterstock / Stiftung Warentestk (M)
Heiraten Partner, die Kinder aus früheren Beziehungen haben, empfehlen sich für sie ein Ehevertrag und ein Testament. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch kennt bis heute keine eigenen Regeln für Patchworkfamilien, obwohl deren Zahl von Jahr zu Jahr steigt. Bevor ein Paar mit Kindern aus früheren Beziehungen zum Standesamt geht, sollte es daher einiges klären – zum Wohl von Eltern und Kindern. Anhand eines Fallbeispiels erklärt test.de die wichtigsten Punkte.
Modell Patchworkfamilie
Maria und Wolfgang wollen heiraten. Sie hat zwei Kinder aus erster Ehe, Lina und Tom. Seine Tochter heißt Ina. Sie stammt aus einer früheren Beziehung ohne Trauschein. Sie wohnen in Wolfgangs Haus.
Unterhalt und Sorgerecht
Wer ist nach der Heirat zum Unterhalt der Kinder verpflichtet?
Nur die leiblichen Eltern sind unterhaltspflichtig. Eine Heirat ändert daran nichts. Etwas anderes gilt nur, wenn der Ehegatte das Kind seines Partners adoptiert. Dann ist er wie gegenüber seinen leiblichen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
Ändert sich etwas beim Sorgerecht?
Nein. Maria und ihr Exmann teilen sich weiter das Sorgerecht für ihre Kinder Lina und Tom, Wolfgang und die Mutter seiner Tochter Ina deren Sorgerecht. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Marias Exmann das Sorgerecht für Lina und Tom allein auf Maria überträgt. Das ist aber nur ratsam, wenn die Kinder ein zerrüttetes Verhältnis zu ihrem leiblichen Vater haben.
Kann Maria auch mal wichtige Entscheidungen zu Ina treffen?
Nicht ohne entsprechende Vorsorge. Wenn Ina krank ist und nicht zur Schule gehen kann, darf Maria nicht einfach eine Entschuldigung für sie schreiben, falls Wolfgang gerade auf Geschäftsreise ist. Sie müsste versuchen, Inas Mutter zu erreichen und sie um die erforderliche Unterschrift bitten. Das ist umständlich und unpraktisch. Für diesen und ähnliche Fälle könnten Inas leibliche Eltern Maria bevollmächtigen, dass sie ausnahmsweise Entscheidungen, die Ina betreffen, wie Entschuldigungen für die Schule, Arztbesuche und Ähnliches treffen kann.
Qual der Namenswahl
Was gilt bei der Namenswahl?
Maria und Wolfgang haben viele Möglichkeiten. Der Nachname der Kinder kann aufgrund der Heirat allerdings nur geändert werden, wenn Vater und Mutter einverstanden sind.
Finanzielle Haftung
Haftet Maria für Wolfgangs Kredite?
Nein. Maria haftet nach der Heirat nicht automatisch für Kredite, die Wolfgang vorher allein aufgenommen hat. Das gilt auch, wenn Wolfgang sich erst nach der Heirat entscheiden würde, zum Beispiel das Haus zu kaufen, in dem die Familie wohnt. Auch dann wäre Maria nicht aufgrund der Heirat verpflichtet, seine Schulden mit abzutragen. Es sei denn, auch sie hätte den Kreditvertrag unterschrieben oder sich verbürgt. Auch nach dem Gang zum Standesamt gilt: Deine Schulden sind deine Schulden, meine Schulden sind meine Schulden.
Vorsorgen für den Todesfall
Ist es ratsam, dass Wolfgang Maria die Hälfte seines Hauses überträgt?
Das wäre eine Überlegung wert, um sie für den Todesfall abzusichern. Zumal das Familienheim und Anteile daran zwischen Ehegatten steuerfrei übertragen werden können. Wolfgang sollte sich im Schenkungsvertrag aber ein Rückforderungsrecht für den Fall der Scheidung vorbehalten. Nach der Übertragung bleibt er übrigens weiterhin allein zur Tilgung des Kredits nebst Zinsen verpflichtet. Steht die Bank als Gläubigerin im Grundbuch, wird sie einer Übertragung auf Maria zustimmen müssen und entsprechende Sicherheiten von ihr fordern.
Wie kann Wolfgang Maria ein Wohnrecht an seinem Haus sichern?
Wolfgang hat drei Möglichkeiten: Er setzt Maria als Alleinerbin ein, sodass ihr das Haus im Fall seines Todes automatisch gehört. Oder er könnte ihr von Todes wegen ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht an dem Haus einräumen oder drittens, es ihr bereits zu Lebzeiten einräumen und sich ein Rückforderungsrecht für den Scheidungsfall vorbehalten.
Was müssen Maria und Wolfgang für den Erbfall beachten?
Ab der Heirat erbt der überlebende Partner neben den leiblichen Kindern automatisch mit, wenn die Ehegatten kein Testament hatten. Bei Wolfgangs Tod ginge die Hälfte seines Vermögens an Maria, die andere Hälfte an seine Tochter Ina. Im Fall von Marias Tod würde Wolfgang die Hälfte ihres Vermögens erben, die andere Lina und Tom zu je gleichen Teilen. Die Kinder des Partners aus einer früheren Beziehung gehen stets leer aus – vor wie nach der Heirat. Falls das nicht im Sinne von Wolfgang und Maria ist und sie alle Kinder gleichmäßig bedenken wollten, müssen sie das in ihrem letzten Willen entsprechend festlegen.
Ehevertrag
Was können Wolfgang und Maria in einem notariellen Ehevertrag regeln?
Im Prinzip alles, was sie sich für den Scheidungsfall gegenseitig zubilligen wollen – an Unterhalt, an Altersversorgung und beim Vermögensausgleich. Wichtig: Derjenige Partner, der überwiegend die Kinder in der Patchworkfamilie betreut und deshalb nur Teilzeit arbeitet, sollte auf eine Regelung zum nachehelichen Unterhalt pochen. Ohne entsprechende Vereinbarung geht er seit der Reform des Unterhaltsrechts nach der Scheidung meist leer aus. Möglich wäre zum Beispiel eine Regelung, nach der Wolfgang im Falle einer Scheidung Maria, die sich überwiegend um die Kinder kümmert, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren 500 Euro Unterhalt pro Monat zahlt. Vorausgesetzt, ihr gelingt es trotz intensiver Bemühungen nicht, eine Vollzeitstelle zu finden.
Wie stellt Wolfgang sicher, dass ihm das Haus und erwartete Wertsteigerungen allein zustehen?
Da Wolfgang das Haus zu Beginn der Ehe allein gehört hat, bleibt es beim Vermögensausgleich in einem Scheidungsfall außen vor. Anders dagegen die Wertsteigerungen während der Ehezeit: Die stehen beiden zur Hälfte zu. Durch eine Vereinbarung in einem notariellen Ehevertrag kann Wolfgang sicherstellen, dass ihm allein die Wertzuwächse beim Haus zustehen.
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