Herrmann W., Duisburg: Der Bausparvertrag meines verstorbenen Vaters ist zugeteilt worden. Die Bausparkasse hat mir mitgeteilt, ich müsse als Erbe den Betrag umgehend abrufen, weil ich sonst Wohnungsbauprämien und Bonuszinsen verlieren würde. Stimmt das?
Finanztest: Nein. Sie müssen die Zuteilung nicht annehmen, sondern können den Vertrag fortsetzen. Nach dem Tod eines Bausparers geht sein Vertrag auf die Erben über. Alle Rechte aus dem Vertrag bleiben erhalten. Das gilt auch für den Fall, dass dem Bausparer Bonuszinsen zustehen, wenn er sich irgendwann das Guthaben auszahlen lässt und auf das Bauspardarlehen verzichtet.
Die Wohnungsbauprämien stehen Ihnen ebenfalls zu. Als Erbe dürfen Sie über das bis zum Tod Ihres Vaters angesammelte Bausparguthaben jederzeit verfügen, ohne die Förderung zu verlieren.