Horst J. aus Köln: Mein Bruder ist vor zwei Jahren gestorben. Er hatte eine Wohnung vermietet. Da kein Testament vorlag, erbten seine Frau und seine beiden Kinder je 50 Prozent. Die Kinder verzichten auf die Mieteinnahmen. Dennoch verlangt das Finanzamt, dass sie ihre fiktiven Mieteinnahmen versteuern. Ist das rechtens?
Finanztest: Ja, die Vorgehensweise des Finanzamtes ist korrekt. Denn Mutter und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft mit folgenden Anteilen: die Mutter mit 50 und die beiden Kinder jeweils mit 25 Prozent. Jährlich muss eine „Einheitliche und gesonderte Feststellung“ für die Vermietungseinkünfte, also für Miet- und Umlageeinnahmen abzüglich der Ausgaben, gemacht werden. Der Betrag, egal ob positiv oder negativ, wird zu 50 Prozent der Mutter und zu je 25 Prozent jedem Kind zugerechnet. In der Steuererklärung werden diese Beträge bei den Beteiligten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt. Wenn die Kinder auf die Mieteinnahmen verzichten, ist das steuerlich nicht relevant. Anders liegt der Fall jedoch, wenn die Kinder ihre Eigentumsanteile an die Mutter übertragen. Dann sind die gesamten Einkünfte nur der Mutter zuzurechnen.