Verstirbt ein Kunde bereits kurz nach Abschluss einer Sterbegeldversicherung, muss der Versicherer nicht die vereinbarte Summe zahlen, sondern nur die eingezahlten Beiträge erstatten. Das Landgericht Köln wies die Klage einer Witwe ab, deren Mann neun Monate nach Vertragsabschluss verstorben war (Az. 26 O 209/13). Statt der vereinbarten 7 500 Euro erhielt sie lediglich 432 Euro. Laut Versicherungsbedingungen gibt es die vereinbarte Todesfallsumme in den ersten drei Jahren nur, wenn jemand durch einen Unfall ums Leben kommt.
Tipp: Wer schon ein hohes Alter erreicht hat oder an einer schweren Krankheit leidet, sollte für die Bestattungskosten keine Sterbegeldversicherung abschließen.
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