Ster­begeld­versicherung Schlechtes Geschäft

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Verstirbt ein Kunde bereits kurz nach Abschluss einer Ster­begeld­versicherung, muss der Versicherer nicht die vereinbarte Summe zahlen, sondern nur die einge­zahlten Beiträge erstatten. Das Land­gericht Köln wies die Klage einer Witwe ab, deren Mann neun Monate nach Vertrags­abschluss verstorben war (Az. 26 O 209/13). Statt der vereinbarten 7 500 Euro erhielt sie lediglich 432 Euro. Laut Versicherungs­bedingungen gibt es die vereinbarte Todes­fall­summe in den ersten drei Jahren nur, wenn jemand durch einen Unfall ums Leben kommt.

Tipp: Wer schon ein hohes Alter erreicht hat oder an einer schweren Krankheit leidet, sollte für die Bestattungs­kosten keine Ster­begeld­versicherung abschließen.

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