Riester vererben So retten Sie das Riester-Vermögen Ihres Part­ners

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Stirbt ein Riester-Sparer, bleibt Hinterbliebenen in vielen Fällen zumindest ein Teil des Vermögens. Die Förderung ist aber oft weg. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Groß­teil des Vorsorgever­mögens aus. Finanztest erklärt, wie Ehepartner und einge­tragene Lebens­partner die Förderung ihres verstorbenen Part­ners retten können. Der Gesetz­geber hat hier verschiedene Wege vorgesehen.

Das bietet der Finanztest-Artikel

  • Die Alters­vorsorge-Experten der Stiftung Warentest beant­worten häufige Fragen zum Thema „Riester vererben“.
  • Eine Grafik zeigt für verschiedene Riester-Formen, welche Rege­lungen gelten – je nachdem, ob der Ehepartner in der Anspar­phase oder in der Auszahl­phase gestorben ist.

Der Einstieg in den Finanztest-Artikel

„Vor mehr als drei Jahren ist Elisabeth Schneiders Mann gestorben. Doch für die Riester-Verwaltung lebt er weiter. Noch immer nicht ist geklärt, was mit dem hinterlassenen Riester-Vermögen geschehen soll.

Schneider und ihr Mann hatten im Jahr 2006 Riester-Fonds­sparpläne abge­schlossen. „Ein Grund war, dass Ehepaare, die mit der Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, kein Geld verlieren, wenn einer stirbt“, sagt die 39-jährige leitende Angestellte eines Musik­verlags.

Der Gesetz­geber sieht vor: Stirbt ein Ehepartner oder einge­tragener Lebens­partner, kann der andere das Kapital des Verstorbenen unter bestimmten Voraus­setzungen ohne Verlust der staatlichen Förderung über­nehmen. Andere Erben müssen diese zurück­zahlen. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Groß­teil des Vorsorgever­mögens aus. (...)“

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  • nikameba am 17.01.2020 um 15:13 Uhr

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