
Stirbt ein Riester-Sparer, bleibt Hinterbliebenen in vielen Fällen zumindest ein Teil des Vermögens. Die Förderung ist aber oft weg. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Großteil des Vorsorgevermögens aus. Finanztest erklärt, wie Ehepartner und eingetragene Lebenspartner die Förderung ihres verstorbenen Partners retten können. Der Gesetzgeber hat hier verschiedene Wege vorgesehen.
Das bietet der Finanztest-Artikel
- Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest beantworten häufige Fragen zum Thema „Riester vererben“.
- Eine Grafik zeigt für verschiedene Riester-Formen, welche Regelungen gelten – je nachdem, ob der Ehepartner in der Ansparphase oder in der Auszahlphase gestorben ist.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Vor mehr als drei Jahren ist Elisabeth Schneiders Mann gestorben. Doch für die Riester-Verwaltung lebt er weiter. Noch immer nicht ist geklärt, was mit dem hinterlassenen Riester-Vermögen geschehen soll.
Schneider und ihr Mann hatten im Jahr 2006 Riester-Fondssparpläne abgeschlossen. „Ein Grund war, dass Ehepaare, die mit der Riester-Rente fürs Alter vorsorgen, kein Geld verlieren, wenn einer stirbt“, sagt die 39-jährige leitende Angestellte eines Musikverlags.
Der Gesetzgeber sieht vor: Stirbt ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, kann der andere das Kapital des Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verlust der staatlichen Förderung übernehmen. Andere Erben müssen diese zurückzahlen. Das kann je nach Vertrag richtig ins Geld gehen. In manchen Verträgen macht die Förderung sogar den Großteil des Vorsorgevermögens aus. (...)“