Element Insurance AG Wegen Insolvenz sind rund 320 000 Kunden ohne Versicherung

Element Insurance AG - Wegen Insolvenz sind rund 320 000 Kunden ohne Versicherung

Verträge mit Versicherer Element endeten auto­matisch mit Ablauf des 1. April 2025. © Getty Images / Corinna71

Die Element Insurance AG steckt im Insolvenz­verfahren. Zum 2. April wurden alle Verträge beendet. Rund 320 000 Kunden müssen sich um eine neue Versicherung kümmern.

Der Versicherer Element ist pleite. Am 1. März 2025 ist das Insolvenz­verfahren über das noch vorhandene Vermögen eröffnet worden. Es gibt konkrete Konsequenzen für die Kunden des Versicherers.

Verträge endeten auto­matisch

Alle Verträge, hinter denen Element noch als Versicherer steht, sind einen Monat nach Insolvenz­eröff­nung, also mit Ablauf des 1. April 2025, auto­matisch beendet worden. Betroffene Kundinnen und Kunden haben keine Kündigung erhalten.

Versicherer Element hatte als Sach- und Unfall­versicherer haupt­sächlich private Unfall- und Haft­pflicht­versicherungen sowie Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherungen, aber auch Fahr­rad-, Handy- und Tier­versicherungen im Bestand. Für einige Pflicht­versicherungen gelten im Insolvenz­verfahren teils andere Fristen.

Versicherungs-Check hilft bei Suche nach neuem Vertrag

Kunden sollten sich um einen Vertrag bei einem neuen Versicherer kümmern, wenn sie den Schutz weiterhin haben wollen. Bei der Suche nach neuen Policen hilft der Versicherungscheck der Stiftung Warentest mit aktuellen Tests und Tipps für eine best­mögliche Absicherung. Sinn­voll ist, eine Bestands­aufnahme zu machen: Welche Versicherungen sind wirk­lich notwendig, welche über­flüssig? Dabei hilft unsere Tabelle für einen persönlichen Check. Beispiels­weise ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die von ihrem Arbeits­einkommen leben existenziell. Hingegen lohnt sich eine Handyversicherung meist nicht.

Forderungen von Element-Kunden in Bearbeitung

Wer seit der Fest­stellung der finanziellen Schieflage des Versicherer bis zum 1. April 2025 einen Schaden hatte, konnte gegen­über Element keinen Auszahlungs­anspruch geltend machen. Die Schadens­meldungen werden aber weiterhin bearbeitet. Zuständig ist der Insolvenz­verwalter Rechts­anwalt Friedemann Schade. Auf einem Onlineportal können Betroffene ihre Forderungen anmelden und sich unter www.element-insolvenz.de informieren.

Kunden mit Schaden erhalten eine PIN per Post

Kunden mit ausstehenden Zahlungen sind Gläubiger. Wichtig: Alle bekannten Gläubiger der Element Insurance AG werden schriftlich per Brief­post informiert. Sie erhalten vom Insolvenz­verwalter ein Schreiben mit einer PIN, mit der eine beschleunigte Forderungs­anmeldung möglich ist.

Der Insolvenz­verwalter bittet darum, Forderungen nur mit der bereit­gestellten PIN anzu­melden. Außerdem wurde eine Hotline einge­richtet, die allgemeine Fragen zum Verfahren und zur Forderungs­anmeldung erklärt. Die Beant­wortung individueller Anfragen ist über die Hotline nicht möglich. Die Hotline ist erreich­bar von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr unter der Telefon­nummer 089 / 54 225 42 00.

Forderungs­ansprüche von Kunden wohl abge­deckt

Die gute Nach­richt: Ansprüche von Kunden werden vorrangig vor allen anderen Gläubigern behandelt.

Zum jetzigen Zeit­punkt steht allerdings noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche von Kundinnen und Kunden beglichen werden können und ob Abschlags­zahlungen geleistet werden. Betroffen sind zirka 15 000 bis 20 000 Schadengläubiger. Nach erster Einschät­zung der Bundes­anstalt für Finanz­aufsicht (Bafin) ist ein Groß­teil der voraus­sicht­lichen Ansprüche durch das Sicherungs­vermögen abge­deckt. Reicht das Sicherungs­vermögen jedoch nicht zur voll­ständigen Schaden­regulierung aus, werden die Ansprüche nach Quoten bedient.

Rück­zahlung von Versicherungs­beiträgen dauert einige Monate

Oft haben Versicherte ihren Versicherungs­beitrag im Voraus gezahlt, für das ganze Jahr oder für sechs oder drei Monate. Der Beitrag, der über das Vertrags­ende am 1. April 2025 hinaus zu viel gezahlt wurde, soll zurück­erstattet werden – das sieht die Insolvenz­ordnung vor. Aber Achtung: Das passiert nicht auto­matisch. Kundinnen und Kunden müssen ihre Forderungen direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wurde eine Frist bis zum 27. Mai 2025 gesetzt.

Die Abwick­lung der Rück­zahlung von Beiträgen wird einige Monate dauern. In welcher Höhe die Beiträge erstattet werden, ergibt sich im Verlauf des Insolvenz­verfahrens.

Bei Fragen unterstützt gegebenenfalls der betreuende Versicherungs­makler oder Assekuradeur, mit dem der Versicherungs­vertrag abge­schlossen wurde. Ebenso informiert die Bafin rund um Forderungs­ansprüche und die Rück­erstattung von Versicherungs­beiträgen.

Versicherer Element als Risikoträger

Kundinnen und Kunden von Element haben ihre Versicherung nicht direkt bei Element abge­schlossen, sondern bei einem der Koope­rations­partner. Das führt dazu, dass Kunden manchmal gar nicht wissen, dass Element Risikoträger ihres Vertrages ist. Zu den Koope­rations­part­nern zählen zum Beispiel Asspario, direkt-AS, DEMA, Manu­faktur Augs­burg, Schutz­garant oder Panda. Die Koope­rations­partner sind so genannte Assekuradeure oder Versicherungs­vermittler, die eigene Angebote entwickeln und die Tätig­keit eines traditionellen Versicherers über­nehmen – in der Regel von der Entwick­lung eines Versicherungs­tarifs bis zur Schadens­abwick­lung – ohne jedoch für die Versicherungs­ansprüche des Kunden zu haften. Element selbst bezeichnet Koope­rations­partner als Managing General Agent (MGA).

Tipp: Sind Sie nicht sicher, ob Element hinter einem Ihrer Versicherungs­verträge als Risikoträger steht, finden Sie die Information darüber im Klein­gedruckten. Oder Sie fragen direkt Ihren Vertrags­partner. Dieser hat die Pflicht, Kundinnen und Kunden über das Insolvenz­verfahren zu informieren. Teils sind Kunden schon informiert.

Wohn­gebäude-, Fahr­rad-, Handy-, Unfall­versicherung

In Tests der Stiftung Warentest war Element Risikoträger bei folgenden Tarifen von Koope­rations­part­nern:

  • Wohngebäudeversicherung. Dema Deutsche Versicherungs­makler AG (Tarif: Wohn­gebäude Exklusiv).
  • Fahrradversicherung. Asspario Versicherungs­dienst GmbH (Tarife: AllRisk fair select / AllRisk best select) und Die Bayerische (Tarife: Bike Protect Komfort / Bike Protect Prestige).
  • Handyversicherung. Schutz­garant GmbH (Tarif: Hand­ySchutz­brief Basis).
  • Unfallversicherung. Manu­faktur Augs­burg GmbH (Tarife: Premium / Premium-Plus).

Es gibt weitere Koope­rations­partner, deren Tarife nicht in Tests der Stiftung Warentest vorkommen, bei denen Kunden Sach­versicherungen abge­schlossen haben. Dazu gehören neben der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung etwa auch Tierversicherungen.

Koope­rations­partner bieten teils Lösungen an

Element-Koope­rations­partner haben zum Teil Gespräche mit alternativen Versicherern geführt, die bestehende Versicherungs­verträge über­nehmen könnten:

  • Asspario beispiels­weise bietet Kunden seiner Fahr­radversicherungs­tarife AllRisk an, die bestehenden Verträge sofort zu kündigen und inhalts­gleich beim Risikoträger GVO (Gegen­seitig­keit Versicherung Oldenburg VVaG) neu abzu­schließen. „Zur Sicherung der Versicherungs­tarife ist dies mit einer 20-prozentigen Beitrags­erhöhung verbunden“, sagt Geschäfts­führer Arne Buch­hop. „Den Kunden, die durch die vorzeitige Kündigung eines Jahres­vertrags zu viel Beiträge gezahlt haben, erstatten wir den Beitrag unserer­seits zurück.“
  • Die Manu­faktur Augs­burg bietet Kunden von den Unfall­versicherungen, hinter denen Element als Risikoträger stand, die Vertrags­weiterführung mit einem neuen Versicherer an. Neuer Risikoträger ist die Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe). Die Tarife werden jedoch nicht 1:1 fortgeführt. Alle Verträge unterliegen einer Beitrags­erhöhung von 15 Prozent. Außerdem reduziert sich im Tarif PremiumPlus die Versicherungs­summe für kosmetische Operationen und Bergungs­kosten auf 500 000 Euro. Verträge mit einer vereinbarten Progression von 1 000 Prozent werden nicht über­nommen und beendet.

Nicht betroffen: Renten-, Risikoleben- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung

Nicht betroffen sind Verträge von Lebens­versicherungen, wozu etwa Berufs­unfähigkeits-, Private Renten-, Risiko­lebens-, Ausbildungs-, Ster­begeld- oder Kapital­lebens­versicherungen zählen. Hierfür hatte der Sach­versicherer Element keine Lizenz, bot also keinerlei Produkte aus diesen Bereichen an. Anders als bei Sach­versicherungen gibt es für Lebens­versicherungen einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleite­schutz. Die Protektor AG, der Sicherungs­fonds der Versicherungs­wirt­schaft, über­nimmt im Insolvenzfall die Verträge und zahlt Versicherungs­kunden wenigs­tens ihre garan­tierte Leistung aus.

Element war erster deutscher voll­digitaler Versicherer

Element hatte im Oktober 2017 als erstes deutsches voll­digitales Versicherungs­unternehmen die Erlaubnis der Bafin für die Schaden- und Unfall­versicherung erhalten. Die Idee von Element: „Insurance-as-a-Platform“, wie es im Lagebericht 2017 heißt. Versicherer, die als Risikoträger mit Part­nern Versicherungs­produkte entwickeln, werden auch White-Label-Versicherer genannt. Im Juni 2022 erhielt Element die Bafin-Erlaubnis zur Erweiterung des Geschäfts­betriebs auf See-, Binnensee- und Fluss­schiff­fahrts-Kasko und -Haft­pflicht sowie auf verschiedene finanzielle Verluste. Am 20. Dezember 2024 zeigte Versicherer Element der Bafin nach der Kündigung ihres wichtigsten Rück­versicherers den Eintritt der Über­schuldung im Sinne der Insolvenz­ordnung an. Darauf­hin stellte die Bafin einen Insolvenz­antrag für Element.

Mehr zum Thema

8 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.08.2025 um 15:14 Uhr
    Prüfung der angemeldeten Forderungen dauert noch

    @barbara.idelmann: Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter können wir klarstellen: Die Prüfung der angemeldeten Forderungen dauert noch an. Forderungen, die noch nicht in der Prüfung sind, werden standardmäßig zunächst bestritten, das ist eine juristische Regelung. Im Schreiben des Insolvenzverwalters steht ebenfalls der Satz: „Die Abrechnung des Versicherungsvertrages dauert an.“ Betroffene müssen also noch etwas Geduld haben.

  • barbara.idelmann am 14.08.2025 um 18:23 Uhr
    Element Insolvenz Ablehnung der Forderung aus Beit

    Unser Sohn hatte eine Unfallversicherung über die Manufaktur Augsburg abgeschlossen (Beiträge wurden von unserem Konto eingezogen). Am 15.5.2025 haben wir den anteiligen Jahresbeitrag im Insolvenzportal angemeldet. Ende Juli erhielten wir ein Schreiben (vom 25.07.2025 datiert), in dem die Forderung "vom Insovenzverwalter in voller Höhe bestritten " wird. Bleibt abgesehen von einer Klage, eine Möglichkeit die Forderung anerkannt zu bekommen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.03.2025 um 16:54 Uhr
    Geld zurück bei Vorauszahlung des Jahresbeitrages?

    @alle: Ja. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können den Anteil der Prämie zurückfordern, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt. Doch das ist nicht so ganz einfach und das erfolgt nicht sofort. Auch diesen Rückzahlungsanspruch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher als offene Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. In welcher Höhe eine Prämienrückzahlung tatsächlich erfolgt, ergibt sich im Verlauf des Insolvenzverfahrens.
    Die dem Insolvenzverwalter bekannten Versicherten wurden vom ihm aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 27. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden, und zwar unter:
    www.element-insolvenz.de

    Eine Anleitung zur Forderungsanmeldung finden die Versicherten hier:
    www.element-insolvenz.de/info

    Weitere Infos zum Verfahren unter:
    www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/QuA_ELEMENT/Element_node.html;jsessionid=A96612842DD1FA0CB6BA2D8811C9926A.internet012

    www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2025/meldung_2025_02_07_ELEMENT_Insurance_AG_Insolvenz.html

  • holletester am 16.03.2025 um 09:56 Uhr
    Geld zurück bei Vorauszahlung des Jahresbeitrags?

    Ich habe im Oktober eine Selbstbeteiligungs-Versicherung bei Carassure abgeschlossen und dafür 149,- Jahresprämie vorausbezahlt. Nun endet die Versicherung wegen der Element-Pleite gezwungenermaßen bereits im April. Habe ich Anrecht auf Rückzahlung des Restbetrages?

  • mikepost am 11.03.2025 um 17:31 Uhr
    Trotz Insolvenz Beitrag eingezogen

    Infallversicherung bei der Manufaktur: Leider bin ich 2 Tage über die 8 Wochen Widerspruchsfrist beim Einzugsverfahren. Habe ich trotzdem eine Chance, das Geld zurückzubekommen? Der Einzug war im Januar, wenn ich das richtig verstehe, habe ich also jetzt keinen Schutz mehr?