
Wirecard. Die spektakuläre Pleite des Zahlungsdienstleisters beschäftigt immer noch die Gerichte. © imago images / Lackovic
Die Insolvenz des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat hohe Wellen geschlagen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, Aktionäre erleiden hohe Verluste.
Wirecard – die Folgen für Aktionäre
Es ist nicht einfach für Aktionäre, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Zunächst müssen Sie womöglich sogar die Dividenden für die Jahre 2017 und 2018 zurückzahlen. Das Landgericht München I hat auf Antrag des Insolvensverwalters die Jahresabschlüsse für nichtig erklärt. Hier erklären wir die Rechtslage und sagen, was Anleger tun können.
Chance auf Schadenersatz ...
Das Risiko von Kursverlusten müssen Aktionäre eigentlich selbst tragen. Wenn das Unternehmen seine Lage aber zu Unrecht besser dargestellt hat, als sie es tatsächlich war, oder die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzen geprüft haben, dabei Fehler gemacht haben, steht Anlegern Schadenersatz zu, sofern sie im Vertrauen auf die falschen oder unzureichenden Informationen und die Bilanzen Anteile erworben haben. Als Voraussetzung für Schadenersatz müssen die Anleger ein Verschulden nachweisen, was wegen Wirecard und seiner Manager wahrscheinlich ist. Wirecard selbst ist aber insolvent und auch die verantwortlichen Manager werden wahrscheinlich allenfalls einen kleinen Teil der Kursverluste ausgleichen können. Möglich ist aber auch, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young haften muss. Sie stellte die Testate für die letztlich gefälschten Bilanzen bei Wirecard aus. Das weltweit fast 300 000 Mitarbeiter starke Unternehmen setzte zuletzt 37,2 Milliarden Euro pro Jahr um.
... von Wirecard
Nach Einschätzung von test.de schuldet das Unternehmen Aktionären Schadenersatz, die ihre Anteile erworben haben, nachdem das Unternehmen – mutmaßlich bereits im Jahr 2016 oder noch früher – angefangen hat, die Bilanz rechtswidrig schön zu tricksen. Voraussetzung: Aktionäre melden ihre Forderung wirksam zur Insolvenztabelle an. Das ist noch möglich, obwohl die Frist dafür längst abgelaufen ist. Allerdings müssen Gläubiger die Kosten für die zusätzliche Prüfung ausgleichen. In der Regel setzt das Insolvenzgericht 20 Euro pro Anmeldung fest. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat bereits angekündigt, dass er berechtigte Forderungen so gut es geht ausgleichen wird. Ob und wie viel Geld von dort kommt, bleibt aber abzuwarten. In aller Regel bekommen die Gläubiger insolventer Unternehmen am Ende allenfalls einen kleinen Teil ihrer Forderung. Entscheidend ist, wie viel Insolvenzmasse noch übrig ist, nachdem vorrangige Forderungen etwa von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern ausgeglichen sind.
... von Wirecard-Managern persönlich
Ex-Wirecard-Vorstandschef Markus Braun, Ex-Vorstand Jan Marsalek und weitere Manager stehen unter dem dringenden Verdacht, persönlich verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wenn sich der Betrugsverdacht bestätigt, schulden sie Anlegern auch persönlich Schadenersatz. Vermutlich wird ihr Privatvermögen allerdings nicht annähernd ausreichen, um alle Forderungen auszugleichen. Es ist daher kaum abschätzbar, ob es sich überhaupt lohnt, gegen die Manager vorzugehen.
... von den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young
Normalerweise gelingt es Anleger nur selten, Wirtschaftsprüfern ein Verschulden nachzuweisen und Schadenersatz durchzusetzen. Einzelheiten finden Sie in unserem Artikel Wirtschaftsprüfer: Wie Sie Berichte nutzen, wann Sie Prüfer verklagen können. Ernst & Young haben aber womöglich handfeste Fehler gemacht. Das Oberlandesgericht München jedenfalls geht davon aus: Es ist eine umfangreiche Beweisaufnahme nötig. Die Abweisung von Schadenersatzklagen durch das Landgericht München sei nicht überzeugend.
Oberlandesgericht München, Hinweise vom 13.12.2021
Aktenzeichen: 8 U 6063/21 (u. a.)
... von Anlageberatern
Wer anderthalb Jahre vor der Wirecard-Pleite auf Empfehlung eines Anlageberaters Wirecard-Aktien oder -Zertifikate kaufte, ohne auf die bereits bestehenden kritischen Berichte hingewiesen zu werden, kann Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung fordern. Das meint jedenfalls das Landgericht Chemnitz. Es verurteilte die Erzgebirgssparkasse, einem Ehepaar Schadenersatz zu zahlen. Es hatte auf Empfehlung der Sparkasse 43 „Deep-Express“-Zertifikate der Landesbank Baden-Württemberg mit Bezug auf Aktien der Wirecard AG gekauft. Die Papiere verloren über 43 000 Euro. Die muss die Erzgebirgssparkasse jetzt ersetzen.
Landgericht Chemnitz, Urteil vom 03.05.2022
Aktenzeichen: 6 O 598/21 (nicht rechtskräftig)
Klägeranwälte: MZS Rechtsanwälte, Düsseldorf
... von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin)
Theoretisch ist auch eine Amtshaftung der Bafin-Beamten denkbar. Praktisch halten die test.de-Juristen die Aussicht auf Schadenersatz von der Behörde für so gering, dass es nicht lohnt, gegen sie vorzugehen.
Risiko Dividendenrückforderung
Es ist einer der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik: Der Dax-Konzern Wirecard hatte Bilanzen gefälscht und brach im August 2020 zusammen. Das Landgericht München I hat jetzt auf Antrag von Insolvenzverwalter Michael Jaffé die Bilanzen von 2017 und 2018 für nichtig erklärt.
Landgericht München I, Urteil vom 05.05.2022
Aktenzeichen: 5 HK O 15710/20
Das bedeutet: Wirecard hätte keine Dividenden ausschütten dürfen. Es geht um rund 47 Millionen Euro. Insolvenzverwalter haben schon in diversen Fällen Geld von Anlegern zurückgefordert. Wirecard-Insolvenzverwalter Jaffé meint allerdings: Privatanleger trifft das so oder so kaum. Wirecard zahlte für die beiden Jahre insgesamt 0,38 Euro je Aktie. Der Kurs der Aktien lag von 2015 bis 2018 zwischen 28,40 und 199,00 Euro. Wer in diesem Zeitraum 10 000 Euro in Wirecard investiert hat, muss also mit Rückforderungen zwischen höchstens 19,40 Euro und 129,25 Euro rechnen.
Doch müssen die Aktionäre ihre Dividenden wirklich zurückerstatten? Laut Aktiengesetz sind zwar Leistungen, die vorschriftswidrig gezahlt wurden, zurückzugewähren – aber nur, wenn Aktionäre wussten, dass es für die Ausschüttung keine Grundlage gab.
Richterspruch steht noch aus
Das ist ein Widerspruch zum Gläubigerschutz des Insolvenzrechts. Hier zählt allein, ob Ausschüttungen Scheingeschäfte waren, egal, was die Empfänger wussten.
Gelten nun die Besonderheiten des Aktienrechts vor dem Insolvenzrecht? Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist fest davon überzeugt, dass das Aktienrecht vorgeht und gutgläubige Aktionäre damit geschützt sind. Dividendenrückforderungen könnten daher allenfalls den Vorstand und seine Mitwisser treffen. Alles andere würde zu einem „enormen Vertrauensverlust in die Aktie als Anlageform“ führen. Ein Richterspruch dazu steht noch aus.
Tipps für Wirecard-Aktionäre
- Beobachtung.
- Wenn Sie noch nichts unternommen haben, sollten Sie weiter abwarten. Forderungen gegen Wirecard selbst können Sie zwar nach wie vor beim Insolvenzverwalter anmelden, aber Sie werden allenfalls einen Teil des Geldes bekommen, das Ihnen zusteht. Alle übrigen Forderungen – etwa gegen die Wirtschaftsprüfer und persönlich verantwortliche Manager – verjähren frühestens im Jahr 2023. Verfolgen Sie die Nachrichten. Achten Sie insbesondere darauf, ob Verbraucher- oder Anlegerschützer Musterfeststellungsklagen erheben. Dort können Sie Ihre Rechte bis zum Tag der ersten mündlichen Verhandlung über die Klage kostenlos anmelden. Ansonsten müssen Sie erst bis rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist entscheiden, ob und was Sie unternehmen.
- Rechtsschutz.
- Bei älteren Rechtsschutzversicherungsverträgen haben Versicherer die Kosten zu übernehmen, wenn Wirecard-Aktionäre Schadenersatz fordern wollen. Das gilt für bis ins Jahr 2009 hinein abgeschlossene Rechtsschutzverträge. Bei jüngeren Policen ist der Ersatz von Kosten für Anlegerklagen in der Regel ausgeschlossen.
- Anlegerschutzvereine
- . Hilfe bekommen Sie bei der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK. Sie können sich dort für Informationen kostenlos registrieren. Mehr Unterstützung gibt es für zahlende Mitglieder.
- Interessengemeinschaften
- . Auch Zusammenschlüsse von Anlegern können hilfreiche Informationen bieten. Nicht jede Interessengemeinschaft ist allerdings seriös. Zuweilen dienen sie Anwälten zur Mandantenakquise; auch versuchen Prozessfinanzierer so, geschädigte Anleger zu ködern. Schauen Sie unbedingt, wer hinter einer Interessengemeinschaft steckt, bevor Sie Geld bezahlen und/oder sich auf die Informationen von dort verlassen.
- Rechtsanwälte
- . Die sicherste Art, sein Recht durchzusetzen, ist einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Die sind nur ihren Mandanten verpflichtet und haften auf Schadenersatz, wenn sie Fehler machen. Zur Not springt die Berufshaftpflicht ein. Geeignet sind Fachanwälte für Kapitalanlagerecht, die bereits Erfahrung in der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach Anlageskandalen haben. Allerdings: Rechtsanwälte sind teuer. Schon die außergerichtliche Vertretung wegen 10 000 Euro Schadenersatzforderung kostet mindestens 973,66 Euro. Meist fordern Anwälte schon bei Auftragserteilung einen Vorschuss. Wenn Ihre Forderung berechtigt ist, muss Ihr Gegner Ihren Anwalt bezahlen. Wenn der es nicht kann, bleiben Sie allerdings selbst auf den Kosten sitzen.
- Finanzamt.
- Sie können Verluste mit Wirecard-Aktien mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien verrechnen. Sollten Sie in diesem Jahr keine Gewinne aus Aktienverkäufen haben, trägt die depotführende Bank den Verlust in die Folgejahre fort. Haben Sie mehrere Depots, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Gewinne im einen mit Verlusten aus anderen Depots verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Special Verluste steuerlich nutzen.
Wirecard – Folgen für Anleger mit Fonds, Anleihen, Zertifikaten
Betroffen sind auch Anleger mit Anleihen und Zertifikaten. Fondsanleger trifft es in geringerem Maße. Fonds investieren in eine Vielzahl von Unternehmen, sodass selbst der Ausfall eines ganzen Unternehmens selten stark ins Gewicht fällt.
Was mache ich, wenn ich eine Wirecard-Anleihe habe?
Als Anleihekäufer sind Sie Gläubiger von Wirecard, ähnlich wie Handwerker oder Banken, die Kredite an die Pleitefirma vergeben haben. Für alle Anleihegläubiger ist ein gemeinsamer Vertreter gewählt worden, die K&E Treuhand GmbH. Sie ist dafür zuständig, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren der Wirecard AG wahrzunehmen. Selbst tätig werden muss allerdings, wer als Käufer der Anleihe Schadenersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer geltend machen will, sagt Rechtsanwalt Peter Mattil.
Ich habe ein Wirecard-Zertifikat gekauft. Was tun?
Anders als damals bei der Pleite der US-Bank Lehman Brothers ist nicht die Pleitefirma selbst der Emittent der Zertifikate. Zwar beziehen sich die Zertifikate auf Wirecard als Basiswert, herausgegeben wurden sie aber von verschiedenen Banken. Die Zertifikatekäufer sind daher nicht Gläubiger von Wirecard. Allerdings kann es sein, dass ihnen die Papiere in einem Beratungsgespräch verkauft wurden. Bei bestimmten strukturierten Papieren, etwa Aktienanleihen, kann das der Fall sein. „Dann haben Anleger womöglich Ansprüche aus Falschberatung“, sagt Rechtsanwältin Alice D. Wotsch, die mit der SdK zusammenarbeitet. Diese seien womöglich werthaltiger als Schadenersatz aus der Insolvenzmasse. Hebelzertifikate dagegen werden meist von den Anlegern in Eigenregie gekauft. Sie können ihre Schadenersatzforderungen ebenfalls zur Insolvenztabelle anmelden.
Wie groß sind die Schäden für Fondsanleger?
Dax. Die Auswirkungen auf den deutschen Leitindex Dax waren moderat, weil Wirecard auch bei Kursen von über 100 Euro dort nicht viel mehr als 1 Prozent ausmachte. Einige Fondsmanager hatten die Wirecard-Aktie insbesondere in Deutschland-Fonds deutlich höher gewichtet, sodass Anleger bei aktiv gemanagten Fonds mitunter stärker in Mitleidenschaft gezogen wurden.
TecDax. Deutliche Spuren zeigten sich im TecDax, der die 30 wichtigsten einheimischen Technologieaktien zusammenfasst. Wirecard war darin zwischenzeitlich mit rund 10 Prozent Anteil ein Schwergewicht.
MSCI World. Für ETF-Anleger, die breit gestreut in den globalen Aktienmarkt investieren, hatte die Wirecard-Pleite dagegen so gut wie keine Auswirkungen. Die Aktie war unter den mehr als 1 600 Indexmitgliedern des MSCI World eine so kleine Nummer, dass ihr Niedergang im Indexverlauf nur bei detaillierter Analyse zu erkennen ist.
Ich habe einen Dax-ETF. Sind Wirecard-Aktien dort noch enthalten?
Nein, die Wirecard-Aktie ist nicht mehr im Dax. Sie wurde dort durch den Lieferdienst Delivery Hero ersetzt. Wirecard ist auch aus dem TecDax ausgeschieden. Nachfolger war das Maschinenbauunternehmen LPKF Laser & Electronics AG.
Wirecard - Folgen für Riestersparer
Die Wirecard-Aktie hat es auch in Riester-Fondssparpläne „geschafft“. Die Fondsgesellschaft Union Investment — Anbieter der UniProfiRente – war einst einer der größten Einzelaktionäre von Wirecard.
Riester-Fonds der Union setzten auch auf Wirecard
Auch die drei Fonds, die Kunden mit einem Riester-Fondssparplan (UniProfiRente) angeboten werden, hatten Wirecard-Aktien in ihrem Bestand: Im September 2019 waren es im UniGlobal Vorsorge 1,4 Prozent, im UniGlobal II 1,5 und im UniNachhaltig Aktien Global 1,8 Prozent. Ausgerechnet in dem als „nachhaltig“ bezeichneten Fonds war der Anteil der Wirecard-Aktien am größten – dabei gehört gute Unternehmensführung auch zu den ESG-Kriterien, die zur Analyse nachhaltiger Investments in der Regel herangezogen werden. ESG steht für Environment, Social und Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Union räumt ein, dass die von ihnen verwendeten ESG-Scores bereits im Herbst 2019 Schwächen in der Unternehmensführung angezeigt hatten. „Wir verstehen ESG-Scores allerdings nicht als alleiniges Investitionskriterium, sondern ergänzen diese um einen konstruktiven, zugleich aber kritischen Unternehmensdialog“, heißt es. „Den dort gemachten Aussagen durften wir zum damaligen Zeitpunkt Vertrauen entgegen bringen.“
Fonds der UniProfiRente stiegen bis Ende April aus
Im August 2020 war Wirecard in allen genannten Fonds nicht mehr vorhanden. „Der weit überwiegende Teil der Wirecard-Aktien wurde bis Ende April verkauft“, sagt ein Union-Investmentsprecher zu test.de. Beim Fonds UniGlobal betrug der Anteil der Wirecard-Aktie an der Wertentwicklung in der Zeit von Januar bis Ende April 2020 demnach minus 0,4 Prozent. Beim UniGlobal Vorsorge sei der „negative Performancebeitrag etwas niedriger ausfallen“, so der Sprecher. Beim UniNachhaltig Aktien Global betrug der Performancebeitrag der Wirecard-Aktie den Angaben zufolge plus 0,02 Prozent.
Großes Übergewicht
Diese Zahlen im niedrigen Prozent-Bereich dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in den Riester-Fonds richtig viele dieser am Ende toxischen Wirecard-Aktien gab. Wirecard hatte Ende September 2019 einen Anteil von 0,05 Prozent am MSCI World. Das heißt: Bei einem Anteil von 1,5 Prozent im Fonds UniGlobal II – einem Aktienfonds Welt – betrug der Anteil der Wirecard-Aktien hier rund 30 Mal so viel wie im MSCI World.
Aktien spielen bei DWS-Riester-Fondssparplänen kaum noch eine Rolle
Bei der DWS beträgt der Anteil der „risikobehafteten Fonds“ in Riester-Fondssparplänen nach Angaben eines DWS-Sprechers insgesamt „unter 10 Prozent“. Die Aktienquoten liegen demzufolge bei „der überwiegenden Mehrzahl der DWS-Riester-Kunden im niedrigen einstelligen Prozentbereich oder … bei null Prozent“. Der Anteil einer speziellen Aktie sei „für den einzelnen Kunden per se praktisch nicht mehr messbar.“ Schuld an der niedrigen Aktienquote sei die Garantie für den Beitragserhalt. Sie ist bei der Riester-Rente jedoch aus guten Gründen vorgeschrieben.
Blackbox Riester-Fonds
DWS sei mit ihren Riester-Fonds in Wirecard „unterinvestiert“ gewesen – im Vergleich zum Wirecard-Anteil im MSCI World. Genaue Angaben dazu konnte DWS aber nicht machen. Das liege daran, dass die Riesterfonds nicht in Einzelaktien, sondern ihrerseits in Fonds investieren. Um den Anteil der Wirecard-Aktien in den Dachfonds zu bestimmen, müssten sämtliche Zielfonds analysiert werden, auch die von Drittanbietern. „Das können wir leider nicht darstellen“, heißt es, „zumal wir strenggenommen für diese Analyse die Transaktionsdaten der Zielfonds benötigen würden.“
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32 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Till_Wollheim: Danke für Ihren Hinweis, wir haben das Fristende zum 26. Oktober 2020 aus dem Text herausgenommen.
Das ist gar nicht so schwer, wenn man sich dieses Formulars bedient: https://betterfinance.eu/wp-content/uploads/Formular-2.pdf
Oben im Artikel heisst es: Voraussetzung: Aktionäre haben die Forderung bis zum 26. Oktober 2020 wirksam zur Insolvenztabelle angemeldet.
"In Bezug auf § 20 Absatz 6 SATZ 6 EStG dürfte aber gelten, dass eine Verrechnung mit Dividenden und ähnlichem bis 10.000 Euro sehr wohl möglich ist."
Die Sätze 5 und 6 ergänzen die allgemeine Beschränkung für die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen, wonach diese nach § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen.
Das ist aber verfassungswidrig! https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/01/11/verlustbeschraenkung-des-%C2%A7-20-abs-6-estg-veraergert-anleger/
Es können noch immer Forderungen beim Insolvenzverwalter Jaffé angemeldet werden: hierfür läuft eine Frist noch bis zum April 2022. Kostet eine Gebühr von 20 €.
Die Klage gegen EY wird erfolgreich sein. Das ist keine Frage mehr. Umso deutlicher wird aber die Frage der Leistungsfähigkeit von EY! Vor einem Prozessfinanzierer zu warnen ist Unfug. Wenn man über die SdK oder berühmte Kanzlei geht, muß man sich keine Sorgen machen.
Die Klage gegen die BaFin ist vorsichtig gesagt nicht aussichtslos. Das Haftungsprivileg wird nicht ziehen. Insofern sind die 4 Urteile am 19.1.22 des LG Frankfurt Skandalurteile und nur dem Abwimmeln von Klagen geschuldet - anstatt eine Musterfeststellungsklage zuzulassen. Vielleicht wird es auch hierfür im Laufe der nächsten Monate eine Prozessfinanzierung geben durch die führenden Kanzleien, dann kann man sich bedenkenlos dem anschließen.