Wirecard Was die Insolvenz für Anleger bedeutet

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Wirecard - Was die Insolvenz für Anleger bedeutet

Wirecard. Die spektakuläre Pleite des Zahlungs­dienst­leisters beschäftigt immer noch die Gerichte. © imago images / Lackovic

Die Insolvenz des Zahlungs­dienst­leisters Wirecard hat hohe Wellen geschlagen. Die Staats­anwalt­schaft ermittelt, Aktionäre erleiden hohe Verluste.

Wirecard – die Folgen für Aktionäre

Es ist nicht einfach für Aktionäre, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Zunächst müssen Sie womöglich sogar die Dividenden für die Jahre 2017 und 2018 zurückzahlen. Das Land­gericht München I hat auf Antrag des Insolvens­verwalters die Jahres­abschlüsse für nichtig erklärt. Hier erklären wir die Rechts­lage und sagen, was Anleger tun können.

Chance auf Schaden­ersatz ...

Das Risiko von Kurs­verlusten müssen Aktionäre eigentlich selbst tragen. Wenn das Unternehmen seine Lage aber zu Unrecht besser dargestellt hat, als sie es tatsäch­lich war, oder die Wirt­schafts­prüfer, die die Bilanzen geprüft haben, dabei Fehler gemacht haben, steht Anlegern Schaden­ersatz zu, sofern sie im Vertrauen auf die falschen oder unzu­reichenden Informationen und die Bilanzen Anteile erworben haben. Als Voraus­setzung für Schaden­ersatz müssen die Anleger ein Verschulden nach­weisen, was wegen Wirecard und seiner Manager wahr­scheinlich ist. Wirecard selbst ist aber insolvent und auch die verantwort­lichen Manager werden wahr­scheinlich allenfalls einen kleinen Teil der Kurs­verluste ausgleichen können. Möglich ist aber auch, dass die Wirt­schafts­prüfungs­gesell­schaft Ernst & Young haften muss. Sie stellte die Testate für die letzt­lich gefälschten Bilanzen bei Wirecard aus. Das welt­weit fast 300 000 Mitarbeiter starke Unternehmen setzte zuletzt 37,2 Milliarden Euro pro Jahr um.

... von Wirecard

Nach Einschät­zung von test.de schuldet das Unternehmen Aktionären Schaden­ersatz, die ihre Anteile erworben haben, nachdem das Unternehmen – mutmaß­lich bereits im Jahr 2016 oder noch früher – ange­fangen hat, die Bilanz rechts­widrig schön zu tricksen. Voraus­setzung: Aktionäre melden ihre Forderung wirk­sam zur Insolvenz­tabelle an. Das ist noch möglich, obwohl die Frist dafür längst abge­laufen ist. Allerdings müssen Gläubiger die Kosten für die zusätzliche Prüfung ausgleichen. In der Regel setzt das Insolvenzge­richt 20 Euro pro Anmeldung fest. Insolvenz­verwalter Michael Jaffé hat bereits angekündigt, dass er berechtigte Forderungen so gut es geht ausgleichen wird. Ob und wie viel Geld von dort kommt, bleibt aber abzu­warten. In aller Regel bekommen die Gläubiger insolventer Unternehmen am Ende allenfalls einen kleinen Teil ihrer Forderung. Entscheidend ist, wie viel Insolvenzmasse noch übrig ist, nachdem vorrangige Forderungen etwa von Finanz­ämtern und Sozial­versicherungs­trägern ausgeglichen sind.

... von Wirecard-Managern persönlich

Ex-Wirecard-Vorstands­chef Markus Braun, Ex-Vorstand Jan Marsalek und weitere Manager stehen unter dem dringenden Verdacht, persönlich verantwort­lich zu sein. Die Staats­anwalt­schaft ermittelt. Wenn sich der Betrugs­verdacht bestätigt, schulden sie Anlegern auch persönlich Schaden­ersatz. Vermutlich wird ihr Privatvermögen allerdings nicht annähernd ausreichen, um alle Forderungen auszugleichen. Es ist daher kaum abschätz­bar, ob es sich über­haupt lohnt, gegen die Manager vorzugehen.

... von den Wirt­schafts­prüfern Ernst & Young

Normaler­weise gelingt es Anleger nur selten, Wirt­schafts­prüfern ein Verschulden nach­zuweisen und Schaden­ersatz durch­zusetzen. Einzel­heiten finden Sie in unserem Artikel Wirtschaftsprüfer: Wie Sie Berichte nutzen, wann Sie Prüfer verklagen können. Ernst & Young haben aber womöglich hand­feste Fehler gemacht. Das Ober­landes­gericht München jedenfalls geht davon aus: Es ist eine umfang­reiche Beweis­aufnahme nötig. Die Abweisung von Schaden­ersatz­klagen durch das Land­gericht München sei nicht über­zeugend.
Ober­landes­gericht München, Hinweise vom 13.12.2021
Aktenzeichen: 8 U 6063/21 (u. a.)

... von Anla­geberatern

Wer andert­halb Jahre vor der Wirecard-Pleite auf Empfehlung eines Anla­geberaters Wirecard-Aktien oder -Zertifikate kaufte, ohne auf die bereits bestehenden kritischen Berichte hingewiesen zu werden, kann Schaden­ersatz wegen fehler­hafter Anla­geberatung fordern. Das meint jedenfalls das Land­gericht Chemnitz. Es verurteilte die Erzgebirgss­parkasse, einem Ehepaar Schaden­ersatz zu zahlen. Es hatte auf Empfehlung der Sparkasse 43 „Deep-Express“-Zertifikate der Landes­bank Baden-Württem­berg mit Bezug auf Aktien der Wirecard AG gekauft. Die Papiere verloren über 43 000 Euro. Die muss die Erzgebirgs­sparkasse jetzt ersetzen.

Land­gericht Chemnitz, Urteil vom 03.05.2022
Aktenzeichen: 6 O 598/21 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­anwälte: MZS Rechtsanwälte, Düsseldorf

... von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin)

Theoretisch ist auch eine Amts­haftung der Bafin-Beamten denk­bar. Praktisch halten die test.de-Juristen die Aussicht auf Schaden­ersatz von der Behörde für so gering, dass es nicht lohnt, gegen sie vorzugehen.

Risiko Dividendenrück­forderung

Es ist einer der größten Wirt­schafts­skandale der Bundes­republik: Der Dax-Konzern Wirecard hatte Bilanzen gefälscht und brach im August 2020 zusammen. Das Land­gericht München I hat jetzt auf Antrag von Insolvenz­verwalter Michael Jaffé die Bilanzen von 2017 und 2018 für nichtig erklärt.
Land­gericht München I, Urteil vom 05.05.2022
Aktenzeichen: 5 HK O 15710/20

Das bedeutet: Wirecard hätte keine Dividenden ausschütten dürfen. Es geht um rund 47 Millionen Euro. Insolvenz­verwalter haben schon in diversen Fällen Geld von Anlegern zurück­gefordert. Wirecard-Insolvenz­verwalter Jaffé meint allerdings: Privat­anleger trifft das so oder so kaum. Wirecard zahlte für die beiden Jahre insgesamt 0,38 Euro je Aktie. Der Kurs der Aktien lag von 2015 bis 2018 zwischen 28,40 und 199,00 Euro. Wer in diesem Zeitraum 10 000 Euro in Wirecard investiert hat, muss also mit Rück­forderungen zwischen höchs­tens 19,40 Euro und 129,25 Euro rechnen.

Doch müssen die Aktionäre ihre Dividenden wirk­lich zurück­erstatten? Laut Aktiengesetz sind zwar Leistungen, die vorschrifts­widrig gezahlt wurden, zurück­zugewähren – aber nur, wenn Aktionäre wussten, dass es für die Ausschüttung keine Grund­lage gab.

Richter­spruch steht noch aus

Das ist ein Wider­spruch zum Gläubiger­schutz des Insolvenz­rechts. Hier zählt allein, ob Ausschüttungen Schein­geschäfte waren, egal, was die Empfänger wussten.

Gelten nun die Besonderheiten des Aktien­rechts vor dem Insolvenzrecht? Marc Tüngler von der Deutschen Schutz­ver­einigung für Wert­papier­besitz (DSW) ist fest davon über­zeugt, dass das Aktienrecht vorgeht und gutgläubige Aktionäre damit geschützt sind. Dividendenrück­forderungen könnten daher allenfalls den Vorstand und seine Mitwisser treffen. Alles andere würde zu einem „enormen Vertrauens­verlust in die Aktie als Anlageform“ führen. Ein Richter­spruch dazu steht noch aus.

Tipps für Wirecard-Aktionäre

Beob­achtung.
Wenn Sie noch nichts unternommen haben, sollten Sie weiter abwarten. Forderungen gegen Wirecard selbst können Sie zwar nach wie vor beim Insolvenz­verwalter anmelden, aber Sie werden allenfalls einen Teil des Geldes bekommen, das Ihnen zusteht. Alle übrigen Forderungen – etwa gegen die Wirt­schafts­prüfer und persönlich verantwort­liche Manager – verjähren frühestens im Jahr 2023. Verfolgen Sie die Nach­richten. Achten Sie insbesondere darauf, ob Verbraucher- oder Anlegerschützer Musterfeststellungsklagen erheben. Dort können Sie Ihre Rechte bis zum Tag der ersten mündlichen Verhand­lung über die Klage kostenlos anmelden. Ansonsten müssen Sie erst bis recht­zeitig vor Ablauf der Verjährungs­frist entscheiden, ob und was Sie unternehmen.
Rechts­schutz.
Bei älteren Rechts­schutz­versicherungs­verträgen haben Versicherer die Kosten zu über­nehmen, wenn Wirecard-Aktionäre Schaden­ersatz fordern wollen. Das gilt für bis ins Jahr 2009 hinein abge­schlossene Rechts­schutz­verträge. Bei jüngeren Policen ist der Ersatz von Kosten für Anlegerklagen in der Regel ausgeschlossen.
Anleger­schutz­ver­eine
. Hilfe bekommen Sie bei der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK. Sie können sich dort für Informationen kostenlos registrieren. Mehr Unterstüt­zung gibt es für zahlende Mitglieder.
Interes­sengemeinschaften
. Auch Zusam­menschlüsse von Anlegern können hilf­reiche Informationen bieten. Nicht jede Interes­sengemeinschaft ist allerdings seriös. Zuweilen dienen sie Anwälten zur Mandanten­akquise; auch versuchen Prozess­finanzierer so, geschädigte Anleger zu ködern. Schauen Sie unbe­dingt, wer hinter einer Interes­sengemeinschaft steckt, bevor Sie Geld bezahlen und/oder sich auf die Informationen von dort verlassen.
Rechts­anwälte
. Die sicherste Art, sein Recht durch­zusetzen, ist einen Rechts­anwalt damit zu beauftragen. Die sind nur ihren Mandanten verpflichtet und haften auf Schaden­ersatz, wenn sie Fehler machen. Zur Not springt die Berufs­haft­pflicht ein. Geeignet sind Fach­anwälte für Kapital­anlagerecht, die bereits Erfahrung in der Durch­setzung von Schaden­ersatz­ansprüchen nach Anlage­skan­dalen haben. Allerdings: Rechts­anwälte sind teuer. Schon die außerge­richt­liche Vertretung wegen 10 000 Euro Schaden­ersatz­forderung kostet mindestens 973,66 Euro. Meist fordern Anwälte schon bei Auftrags­er­teilung einen Vorschuss. Wenn Ihre Forderung berechtigt ist, muss Ihr Gegner Ihren Anwalt bezahlen. Wenn der es nicht kann, bleiben Sie allerdings selbst auf den Kosten sitzen.
Finanz­amt.
Sie können Verluste mit Wirecard-Aktien mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien verrechnen. Sollten Sie in diesem Jahr keine Gewinne aus Aktien­verkäufen haben, trägt die depotführende Bank den Verlust in die Folge­jahre fort. Haben Sie mehrere Depots, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Gewinne im einen mit Verlusten aus anderen Depots verrechnet werden. Eine Verlust­verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Ausführ­liche Informationen dazu finden Sie in unserem Special Verluste steuerlich nutzen.

Wirecard – Folgen für Anleger mit Fonds, Anleihen, Zertifikaten

Betroffen sind auch Anleger mit Anleihen und Zertifikaten. Fonds­anleger trifft es in geringerem Maße. Fonds investieren in eine Vielzahl von Unternehmen, sodass selbst der Ausfall eines ganzen Unter­nehmens selten stark ins Gewicht fällt.

Was mache ich, wenn ich eine Wirecard-Anleihe habe?

Als Anleihekäufer sind Sie Gläubiger von Wirecard, ähnlich wie Hand­werker oder Banken, die Kredite an die Pleitefirma vergeben haben. Für alle Anleihegläubiger ist ein gemein­samer Vertreter gewählt worden, die K&E Treu­hand GmbH. Sie ist dafür zuständig, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenz­verfahren der Wirecard AG wahr­zunehmen. Selbst tätig werden muss allerdings, wer als Käufer der Anleihe Schaden­ersatz­ansprüche gegen den Wirt­schafts­prüfer geltend machen will, sagt Rechts­anwalt Peter Mattil.

Ich habe ein Wirecard-Zertifikat gekauft. Was tun?

Anders als damals bei der Pleite der US-Bank Lehman Brothers ist nicht die Pleitefirma selbst der Emittent der Zertifikate. Zwar beziehen sich die Zertifikate auf Wirecard als Basis­wert, heraus­gegeben wurden sie aber von verschiedenen Banken. Die Zertifikatekäufer sind daher nicht Gläubiger von Wirecard. Allerdings kann es sein, dass ihnen die Papiere in einem Beratungs­gespräch verkauft wurden. Bei bestimmten strukturierten Papieren, etwa Aktien­anleihen, kann das der Fall sein. „Dann haben Anleger womöglich Ansprüche aus Falsch­beratung“, sagt Rechts­anwältin Alice D. Wotsch, die mit der SdK zusammen­arbeitet. Diese seien womöglich wert­haltiger als Schaden­ersatz aus der Insolvenzmasse. Hebelzertifikate dagegen werden meist von den Anlegern in Eigen­regie gekauft. Sie können ihre Schaden­ersatz­forderungen ebenfalls zur Insolvenz­tabelle anmelden.

Wie groß sind die Schäden für Fonds­anleger?

Dax. Die Auswirkungen auf den deutschen Leit­index Dax waren moderat, weil Wirecard auch bei Kursen von über 100 Euro dort nicht viel mehr als 1 Prozent ausmachte. Einige Fonds­manager hatten die Wirecard-Aktie insbesondere in Deutsch­land-Fonds deutlich höher gewichtet, sodass Anleger bei aktiv gemanagten Fonds mitunter stärker in Mitleidenschaft gezogen wurden.

TecDax. Deutliche Spuren zeigten sich im TecDax, der die 30 wichtigsten einheimischen Technologie­aktien zusammenfasst. Wirecard war darin zwischen­zeitlich mit rund 10 Prozent Anteil ein Schwergewicht.

MSCI World. Für ETF-Anleger, die breit gestreut in den globalen Aktienmarkt investieren, hatte die Wirecard-Pleite dagegen so gut wie keine Auswirkungen. Die Aktie war unter den mehr als 1 600 Index­mitgliedern des MSCI World eine so kleine Nummer, dass ihr Nieder­gang im Index­verlauf nur bei detaillierter Analyse zu erkennen ist.

Ich habe einen Dax-ETF. Sind Wirecard-Aktien dort noch enthalten?

Nein, die Wirecard-Aktie ist nicht mehr im Dax. Sie wurde dort durch den Liefer­dienst Deli­very Hero ersetzt. Wirecard ist auch aus dem TecDax ausgeschieden. Nach­folger war das Maschinenbau­unternehmen LPKF Laser & Electronics AG.

Wirecard - Folgen für Riest­ersparer

Die Wirecard-Aktie hat es auch in Riester-Fonds­sparpläne „geschafft“. Die Fonds­gesell­schaft Union Investment — Anbieter der UniProfiRente – war einst einer der größten Einzel­aktionäre von Wirecard.

Riester-Fonds der Union setzten auch auf Wirecard

Auch die drei Fonds, die Kunden mit einem Riester-Fonds­sparplan (UniProfiRente) angeboten werden, hatten Wirecard-Aktien in ihrem Bestand: Im September 2019 waren es im UniGlobal Vorsorge 1,4 Prozent, im UniGlobal II 1,5 und im UniNach­haltig Aktien Global 1,8 Prozent. Ausgerechnet in dem als „nach­haltig“ bezeichneten Fonds war der Anteil der Wirecard-Aktien am größten – dabei gehört gute Unter­nehmens­führung auch zu den ESG-Kriterien, die zur Analyse nach­haltiger Investments in der Regel heran­gezogen werden. ESG steht für Environment, Social und Gover­nance (Umwelt, Soziales und Unter­nehmens­führung). Union räumt ein, dass die von ihnen verwendeten ESG-Scores bereits im Herbst 2019 Schwächen in der Unter­nehmens­führung ange­zeigt hatten. „Wir verstehen ESG-Scores allerdings nicht als alleiniges Investitions­kriterium, sondern ergänzen diese um einen konstruktiven, zugleich aber kritischen Unter­nehmens­dialog“, heißt es. „Den dort gemachten Aussagen durften wir zum damaligen Zeit­punkt Vertrauen entgegen bringen.“

Fonds der UniProfiRente stiegen bis Ende April aus

Im August 2020 war Wirecard in allen genannten Fonds nicht mehr vorhanden. „Der weit über­wiegende Teil der Wirecard-Aktien wurde bis Ende April verkauft“, sagt ein Union-Investment­sprecher zu test.de. Beim Fonds UniGlobal betrug der Anteil der Wirecard-Aktie an der Wert­entwick­lung in der Zeit von Januar bis Ende April 2020 demnach minus 0,4 Prozent. Beim UniGlobal Vorsorge sei der „negative Performancebeitrag etwas nied­riger ausfallen“, so der Sprecher. Beim UniNach­haltig Aktien Global betrug der Performancebeitrag der Wirecard-Aktie den Angaben zufolge plus 0,02 Prozent.

Großes Überge­wicht

Diese Zahlen im nied­rigen Prozent-Bereich dürfen aber nicht darüber hinweg­täuschen, dass es in den Riester-Fonds richtig viele dieser am Ende toxischen Wirecard-Aktien gab. Wirecard hatte Ende September 2019 einen Anteil von 0,05 Prozent am MSCI World. Das heißt: Bei einem Anteil von 1,5 Prozent im Fonds UniGlobal II – einem Aktienfonds Welt – betrug der Anteil der Wirecard-Aktien hier rund 30 Mal so viel wie im MSCI World.

Aktien spielen bei DWS-Riester-Fonds­sparplänen kaum noch eine Rolle

Bei der DWS beträgt der Anteil der „risiko­behafteten Fonds“ in Riester-Fonds­sparplänen nach Angaben eines DWS-Sprechers insgesamt „unter 10 Prozent“. Die Aktienquoten liegen demzufolge bei „der über­wiegenden Mehr­zahl der DWS-Riester-Kunden im nied­rigen einstel­ligen Prozent­bereich oder … bei null Prozent“. Der Anteil einer speziellen Aktie sei „für den einzelnen Kunden per se praktisch nicht mehr mess­bar.“ Schuld an der nied­rigen Aktienquote sei die Garantie für den Beitrags­erhalt. Sie ist bei der Riester-Rente jedoch aus guten Gründen vorgeschrieben.

Black­box Riester-Fonds

DWS sei mit ihren Riester-Fonds in Wirecard „unter­investiert“ gewesen – im Vergleich zum Wirecard-Anteil im MSCI World. Genaue Angaben dazu konnte DWS aber nicht machen. Das liege daran, dass die Riesterfonds nicht in Einzel­aktien, sondern ihrer­seits in Fonds investieren. Um den Anteil der Wirecard-Aktien in den Dachfonds zu bestimmen, müssten sämtliche Zielfonds analysiert werden, auch die von Dritt­anbietern. „Das können wir leider nicht darstellen“, heißt es, „zumal wir streng­genommen für diese Analyse die Trans­aktions­daten der Zielfonds benötigen würden.“

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 24.01.2022 um 12:39 Uhr
    Anmeldung Insolvenztabelle noch möglich

    @Till_Wollheim: Danke für Ihren Hinweis, wir haben das Fristende zum 26. Oktober 2020 aus dem Text herausgenommen.

  • Till_Wollheim am 21.01.2022 um 18:34 Uhr
    Insolvenzforderung selbst anmelden - aber richtig.

    Das ist gar nicht so schwer, wenn man sich dieses Formulars bedient: https://betterfinance.eu/wp-content/uploads/Formular-2.pdf

  • Till_Wollheim am 21.01.2022 um 18:31 Uhr
    Warum wird Text nicht korrigiert?

    Oben im Artikel heisst es: Voraus­setzung: Aktionäre haben die Forderung bis zum 26. Oktober 2020 wirk­sam zur Insolvenz­tabelle angemeldet.

  • Till_Wollheim am 21.01.2022 um 18:26 Uhr
    @t.lex1987: Wohl keine Verrechnung möglich.

    "In Bezug auf § 20 Absatz 6 SATZ 6 EStG dürfte aber gelten, dass eine Verrechnung mit Dividenden und ähnlichem bis 10.000 Euro sehr wohl möglich ist."
    Die Sätze 5 und 6 ergänzen die allgemeine Beschränkung für die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen, wonach diese nach § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen.
    Das ist aber verfassungswidrig! https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2021/01/11/verlustbeschraenkung-des-%C2%A7-20-abs-6-estg-veraergert-anleger/

  • Till_Wollheim am 21.01.2022 um 17:48 Uhr
    Klage gegen BaFin ist nicht aussichtslos!

    Es können noch immer Forderungen beim Insolvenzverwalter Jaffé angemeldet werden: hierfür läuft eine Frist noch bis zum April 2022. Kostet eine Gebühr von 20 €.
    Die Klage gegen EY wird erfolgreich sein. Das ist keine Frage mehr. Umso deutlicher wird aber die Frage der Leistungsfähigkeit von EY! Vor einem Prozessfinanzierer zu warnen ist Unfug. Wenn man über die SdK oder berühmte Kanzlei geht, muß man sich keine Sorgen machen.
    Die Klage gegen die BaFin ist vorsichtig gesagt nicht aussichtslos. Das Haftungsprivileg wird nicht ziehen. Insofern sind die 4 Urteile am 19.1.22 des LG Frankfurt Skandalurteile und nur dem Abwimmeln von Klagen geschuldet - anstatt eine Musterfeststellungsklage zuzulassen. Vielleicht wird es auch hierfür im Laufe der nächsten Monate eine Prozessfinanzierung geben durch die führenden Kanzleien, dann kann man sich bedenkenlos dem anschließen.