Die Bundesfinanzaufsicht hat die Anleihe 2020/2022 der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG mit Sitz in Berlin wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die DEG GmbH & Co. II KG darf die Anleihe nicht mehr zum Kauf in Deutschland anbieten. Das Unternehmen steht seit August wegen unseriöser Werbung für ein riskantes Genussrecht auf unserer Warnliste Geldanlage.
-
- Mitte 2020 hat die Stiftung Warentest die Deutsche Edelfisch DEG aus Berlin auf ihre Warnliste Geldanlage gesetzt. Grund: Die Firma hatte nicht ausreichend über die...
-
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (afin) hat der Adcada GmbH aus Bentwisch das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt. Die Firma müsse...
-
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt Verbraucher vor Anrufen angeblicher Bafin-Mitarbeiter. Diese hätten in mehreren Fällen...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.