Kryptowährungs­automaten Nicht ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht

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Zum Aufstellen von Auto­maten für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin ist eine Erlaubnis der Bundesfinanz­aufsicht (Bafin) nötig. Wer Aufsteller ohne Erlaubnis mit Raum, Strom oder Internet und Ähnlichem versorge, werde in unerlaubte Geschäfte einbezogen, warnt die Bafin. Sie rät, sich über das Vorliegen einer Bafin-Lizenz zu vergewissern, eine Gewer­beanmeldung reiche nicht aus.

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