Zum Aufstellen von Automaten für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin ist eine Erlaubnis der Bundesfinanzaufsicht (Bafin) nötig. Wer Aufsteller ohne Erlaubnis mit Raum, Strom oder Internet und Ähnlichem versorge, werde in unerlaubte Geschäfte einbezogen, warnt die Bafin. Sie rät, sich über das Vorliegen einer Bafin-Lizenz zu vergewissern, eine Gewerbeanmeldung reiche nicht aus.
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