Oft sind im Kleingedruckten Streitigkeiten ausgeschlossen, was zu Überraschungen führen kann. Was Sie von einer Rechtsschutz-Police erwarten können und was nicht.
freischalten
Alle Testergebnisse für RechtsschutzversicherungenAlle Fragen im Überblick
- Mein Partner und ich haben je eine Versicherung. Können wir eine kündigen?
- Ist meine Familie automatisch über meine Police mitversichert?
- Ist meine Familie in meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert?
- Übernimmt ein neuer Versicherer nach einem Wechsel die „alten“ Rechtsschutzfälle?
- Mein Vertrag wurde gekündigt. In der Kündigung heißt es, laufende Rechtsstreitigkeiten seien abgedeckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirksam wird und ich eine neue Versicherung suche?
- Meine Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?
- Ich habe eine Hausratversicherung. Sollte ich beim selben Versicherer den Rechtsschutz abzuschließen oder habe ich Nachteile, wenn ich mal die Hausratversicherung verklagen muss?
- Für welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung?
- Es gibt so viele Ausschlüsse – warum soll ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich vom Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Hilft mir die Versicherung, dagegen vorzugehen?
- Meine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten im Sorgerechtsstreit nicht übernehmen. Darf sie das?
Allgemeine Fragen
-
Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
-
Nach einem Streit mit dem Arbeitgeber, Vermieter und Nachbar oder als Verkehrsteilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungsrisiken abgedeckt: Mieterverein, Gewerkschaften oder Automobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen für die jeweiligen Bereiche.
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen (Welche Versicherungen Sie brauchen) – aber nicht zu den Policen, die unbedingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungsschutz leisten können, kommt Rechtsschutz infrage.
-
Wozu eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
-
Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, denn sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:
Tipp: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt, denn der Preisvorteil der Tarife mit Selbstbehalt ist relativ gering. Schutz gibt es schon für rund 100 Euro Jahresbeitrag.
- Fußgänger und Radfahrer.
- Streitigkeiten rund um den Autokauf, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet.
- Fahrgäste von Bussen und Bahnen.
-
Warum gibt es eine Wartezeit, und ab wann greift der Versicherungsschutz?
-
Um reine Zweckabschlüsse zu vermeiden, gibt es die Wartezeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risikoausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abgeschlossen werden. Eine Wartezeit gilt in der Regel für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht in Verkehrssachen. Sie beträgt in der Regel drei Monate (im Arbeitsrecht manchmal sogar sechs Monate).
Keine Wartezeiten gibt es im Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechtsschutz erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten. Für Schadenersatzfälle besteht keine Wartezeit.
Fragen zum Vertrag
-
Mein Partner und ich haben je eine Versicherung. Können wir eine kündigen?
-
In der Regel wird der ältere Vertrag übernommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie beide Ihrem jeweiligen Versicherer die Vertragsnummern und Namen der bei der anderen Gesellschaft versicherten Personen mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familientarif umgewandelt.
-
Ist meine Familie automatisch über meine Police mitversichert?
-
Nur wenn Sie einen Familientarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinnvoll, Änderungen Ihrer Lebensumstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familientarif wechseln. Uneheliche Lebenspartner können mit in die Police aufgenommen werden.
Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufsleben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburtstag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.
-
Ist meine Familie in meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert?
-
Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. Vor einigen Jahren haben wir Policen für Familien mit mehreren Kraftfahrzeugen untersucht: Ehe-, Lebenspartner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radler, Fahrgast im ÖPNV. Partner und volljährige Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahrzeuge Schutz. Voraussetzung: meist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Versicherungsnehmer. Volljährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpartnert sein und kein Einkommen haben.
-
Übernimmt ein neuer Versicherer nach einem Wechsel die „alten“ Rechtsschutzfälle?
-
Grundsätzlich haben einige Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit und der Rechtsschutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem nahtlosen Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Wartezeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Wartezeitverzicht schriftlich bestätigen.
Hat ein versicherter Rechtsstreit seine Ursache in der Zeit, als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung), und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässigkeit der Mietminderung), übernimmt der neue Rechtsschutzversicherer die Sache, wenn der Versichererwechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechtsschutzversicherung, übernimmt der neue Versicherer den Fall nicht.
-
Mein Vertrag wurde gekündigt. In der Kündigung heißt es, laufende Rechtsstreitigkeiten seien abgedeckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirksam wird und ich eine neue Versicherung suche?
-
Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risikobewertungen der Versicherer (sogenannte schlechte Risiken) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadensfälle, können die Versicherten beim Anbieter nachfragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
-
Meine Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?
-
Uns ist bekannt, dass es für Kunden, denen der Rechtsschutzversicherer gekündigt hat, schwer werden kann, einen neuen Vertrag zu finden. Einen besseren Tipp, als geduldig bei vielen Versicherern konkret einen Antrag zu stellen und die Frage nach der Kündigung ehrlich zu beantworten, haben wir leider nicht für Sie.
Ob Ihnen zuvor gekündigt worden ist, erfährt der Versicherer nicht nur über Ihren Antrag, sondern auch über die HIS-Datei des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in der Versicherte geführt werden, die negativ aufgefallen sind. Ob hier etwas über Sie gespeichert wurde, erfahren Sie von Ihrem alten Versicherer oder direkt vom GDV. Die Daten werden nach fünf Jahren automatisch gelöscht.
Tipp: Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte lieber selbst kündigen, bevor es der Versicherer tut (siehe auch vorherige Frage).
-
Ich habe eine Hausratversicherung. Sollte ich beim selben Versicherer den Rechtsschutz abzuschließen oder habe ich Nachteile, wenn ich mal die Hausratversicherung verklagen muss?
-
Der Gesetzgeber hat die Gefahr eines Interessenkonflikts gesehen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist deshalb vorgeschrieben, dass bei Versicherungsunternehmen mit mehreren Versicherungssparten die Fallbearbeitung der Rechtsschutzversicherung in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen stattfindet.
Beispiel: In dem großen Versicherungskonzern Allianz übernimmt die eigenständige Tochter Allianz Rechtsschutz-Service GmbH die Schadenbearbeitung von Rechtsschutz-Fällen. Zudem darf der zuständige Sachbearbeiter der Rechtsschutzversicherung nicht auch noch die Schadenbearbeitung von Hausrat-Fällen im Versicherungskonzern übernehmen.
Eine Garantie, dass Interessenkonflikte in der Praxis ganz vermieden werden, bietet das Gesetz freilich nicht. Möglicherweise wird der Rechtsschutz-Mitarbeiter des Versicherungskonzerns X eher die Leistung verweigern, wenn ein Rechtsschutzkunde gegen die konzerneigene Hausratversicherung von X klagen will. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, fährt besser, den Rechtsschutz nicht beim selben Versicherer abzuschließen.
Tipp: Gute Rechtsschutz-Pakete finden Sie in unserem Rechtsschutzversicherungsvergleich.
Wann die Rechtsschutzversicherung zahlt
-
Für welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung?
-
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für verschiedene Rechtsbereiche. Was versichert ist und was nicht, erklären wir mit Beispielen für die wichtigen Bereiche.
-
Es gibt so viele Ausschlüsse – warum soll ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
-
Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht billig. Die Rechtsschutzversicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen. Diese sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen.
Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind als in anderen Lebensbereichen. Sinnvoll ist der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenzlige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Mietangelegenheiten. Beides kann man mit Einzelpolicen absichern. Wichtig kann auch der Berufsrechtsschutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.
-
Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich vom Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Hilft mir die Versicherung, dagegen vorzugehen?
-
Höchstwahrscheinlich nicht, in der Regel gilt nämlich eine dreimonatige Wartezeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.
-
Meine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten im Sorgerechtsstreit nicht übernehmen. Darf sie das?
-
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken nie alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwaltliche Beratung.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren.
Testverfahren der Stiftung Warentest
-
Beim letzten Test von Rechtsschutzversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
-
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, sodass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.
Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
Rechtsschutzversicherer zahlt nicht
-
Wie gehe ich vor, wenn mein Rechtsschutzversicherer nicht zahlt?
-
Lehnt die Versicherung die Übernahme Ihrer Anwalts- und Gerichtskosten ab, können Sie über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Den Antrag können Sie auch per Brief, Fax oder E-Mail einreichen (Kontaktdaten: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Fax: 0800/3699000, Telefon: 0800/3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombudsmann-Verein bietet auch ein Formular für den Schlichtungsantrag an. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Kommt der Schlichter zum Ergebnis, dass die Beschwerde des Verbrauchers begründet ist, kann er den Versicherer bei einem Beschwerdewert bis 10 000 Euro zur Kostenübernahme der Rechtsstreitigkeit verpflichten. Aus Verbrauchersicht kommt das Schlichtungsergebnis damit einem gewonnenen Prozess gleich. Liegt der Beschwerdewert über 10 000 Euro, ist der Schlichterspruch für den Versicherer nicht verbindlich. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus, die der Rechtsschutzversicherer annehmen oder ablehnen kann. Für Verbraucher ist der Schlichtungsvorschlag nie verbindlich. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er den Schlichtungsvorschlag ablehnen und anschließend immer noch Klage gegen die Versicherung einreichen.
Ist ein Kunde bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombudsmann-Verein ist (aktuell sind alle Unternehmen im Test Mitglied), muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungsklage selbst ist nicht rechtsschutzversichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Niederlage also auf den Prozesskosten sitzen. Ein Risiko, das er mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung ja eigentlich ausschließen wollte.
Kündigung der Rechtsschutzversicherung
-
Der Versicherer hat die Versicherung vorzeitig gekündigt, bekomme ich einen Teil des im Voraus gezahlten Jahresbeitrags zurück?
-
Ja, das ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
Beispiel: Eine Rechtsschutzversicherung läuft über zwölf Monate, von November 2024 bis Ende Oktober 2025 (Versicherungsjahr). Der Kunde bezahlt den Jahresbeitrag in Höhe von 300 Euro im Voraus. Weil der Kunde während des Versicherungsjahres zwei Prozesse führt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, kündigt der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Ende des Monats August 2025. Die Versicherungsprämie, die auf die Monate September und Oktober 2025 entfällt (zwei Zwölftel der 300 Euro), muss der Versicherer dem Kunden erstatten. Dieser erhält also 50 Euro zurück.
freischalten
Alle Testergebnisse für Rechtsschutzversicherungen-
- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
-
- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
-
- Der Beitrag steigt, was tun? Um ihn zu senken, können Sie in einen anderen Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung wechseln. Wir zeigen, wie der Wechsel läuft.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@amai: Die Beschwerdestatistik der BaFin gibt (nur) an, wie viele Beschwerden die BaFin pro Jahr für den Geschäftsbereich der Versicherungsaufsicht abschließend bearbeitet hat. Darüber, ob die bearbeiteten Beschwerden begründet sind und damit auch über die Qualität des Versicherungsgeschäfts, trifft die Statistik keine Aussage. Deswegen können wir aus der Statistik keinen Schluss auf die Qualität der Schadensbearbeitung ziehen.
Die Bafin dokumentiert die Anzahl der Beschwerden über die jeweiligen Versicherungen unter
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Statistiken/Beschwerde/beschwerdestatistik_node.html
Müsste nicht außer Ihrer theoretischen Bewertungen auch Erfahrungen aus der Praxis wie diese einfließen?
Das bereits erwähnte Thema "Umgehende Kündigung" nach Leistungsfall ist auch ein sehr wichtiges. Inwieweit sich das z.B. in obiger Statistik widerspiegelt, weiss ich nicht.
@alle: Die Klauseln für den Rechtsschutz für Vermieter haben wir nicht getestet, bzw. bewertet. Denn hier bieten eigentlich alle Rechtsschutzversicherer im Baustein Mietrechtsschutz (oder auch Baustein Wohnen genannt) den gleichen Schutz an. Heißt: Mieter oder Vermieter, die nur eine Mietrechtspolice suchen, können diese eigentlich allein nach dem Preis aussuchen. Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten den Mietrechtsschutz als Einzelpolice an. In diesem Artikel befindet sich deswegen eine Liste der Anbieter, die 2021 Mietern und Vermietern den Mieterrechtsschutz als Einzelpolice angeboten hatten.
In unserem Test der Rechtsschutzpakete, die die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr nebst Mietrechtsschutz als Baustein vereinen, haben wir die Jahresbeiträge genannt, die Mieter für den Baustein Mietrechtsschutz zusätzlich bezahlen.
Nach einer Recherche aus dem Jahr 2021 (Finanztest, November 2021, Seite 68) zahlen Vermieter zum Teil erheblich mehr Aufpreis für den Baustein als Mieter.
@yatr: Unter Punkt 9 finden Sie den Heftartikel als PDF in einem Dokument.
Hallo, seit wann enthält denn runtergeladene Artikel nicht mehr sämtliche Inhalte der Web-Seiten? Jetzt muss man stattdessen jeden Abschnitt einzeln als PDF drucken? Das finde ich sehr umständlich.