Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

Das leistet die Rechts­schutz­versicherung

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Rechts­schutz­versicherung im Vergleich - Gehen Sie finanziell abge­sichert vor Gericht – mit gutem Rechts­schutz

Rechts­schutz­versicherungen im Vergleich: Die Leistungs­unterschiede sind enorm. Empfehlens­werte Angebote bieten Rechts­schutz in möglichst vielen Lebens­lagen und arbeiten nicht mit nach­teiligen Klauseln. © Your Photo Today / Voisin / Phanie

Diese Beispiele zeigen, welche Fälle über die meisten Recht­schutz-Policen versichert sind – und wo die von der Stiftung Warentest getesteten Tarife mehr Schutz bieten.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

Vertrags-Rechts­schutz

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

  • Ärger mit Hand­werkern über mangelhafte Arbeit.
  • Streit mit Reise­ver­anstaltern über Mängel im Urlaubs­hotel oder mit Air­lines um Entschädigung für Verspätung oder Flugannullierung.
  • Hilfe, wenn Berufs­unfähigkeits­versicherung oder private Kranken­versicherung nicht zahlen.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Einfordern von Gewinn­zusagen (etwa von dubiosen Kaffee­fahrten­anbietern).
  • Ärger nach Kauf oder Verkauf von Bauland, Planung und Errichtung von Bauvorhaben oder Finanzierung eines Hausbaus.
  • Streit um Kapital­anlagen und Kredite.

Vertrags-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Der Rechtsschutz-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt, dass einige Tarife Rechts­schutz für Kapital­anleger gewähren.

Arbeits-Rechts­schutz

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

  • Ärger um Einstufung in Besoldungs­gruppe.
  • Hilfe, wenn der Arbeit­geber Urlaub nicht gewährt, Lohn nicht zahlt oder ein unfaires Arbeitszeugnis ausstellt.
  • Hilfe für Beamte oder Soldaten, wenn gegen sie ein Disziplinar­verfahren läuft.
  • Hilfe für Arbeitnehmer bei Abmahnung oder Kündigung, wenn eine Kündigung droht oder der Arbeit­geber einen Aufhebungs­vertrag anbietet.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Streit wegen einer selbst­ständigen Tätig­keit.
  • Bei Kündigung wegen einer vorsätzlichen Straftat, etwa Diebstahl von Firmen­eigentum oder Spesen­betrug.

Wichtig bei strafrecht­lich relevanten Vorwürfen

Einige Rechts­schutz­versicherer gewähren in solchen Fällen zunächst Rechts­schutz, damit sich der Versicherte für den Kündigungs­schutz­prozess einen Anwalt nehmen kann. Im frühen Stadium des Streits steht in der Regel noch gar nicht fest, ob der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Allerdings verbinden Rechts­schutz­versicherer ihre Deckungs­zusage dann mit dem Vorbehalt, bezahlte Anwalts- und Gerichts­kosten zurück­zufordern, sofern später eine strafrecht­liche Schuld fest­gestellt wird. Sieht der Rechts­schutz­versicherer eine Straftat als verwirk­licht an und verklagt den Versicherten, muss er im Rück­zahlungs­prozess beweisen, dass der Versicherte eine Straftat begangen hat.

Ärger mit Finanz­amt

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Ärger um die steuerliche Bewertung von Grund­stücken und Gebäuden.
  • Streit um Erschließungs­abgaben.
  • Bei vorgericht­lichem Einspruch etwa gegen die Nicht­anerkennung von Werbungs­kosten oder Sonder­ausgaben.

Steuer-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Viele der im Test mit Gut oder Befriedigend bewerteten Rechtsschutzversicherungen bieten Steuer-Rechts­schutz bereits ab dem vorgericht­lichen Einspruchs­verfahren.

Verkehrs-Rechts­schutz

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

  • Autokauf: Streit mit dem Verkäufer über verschwiegene Mängel am Auto (Beispiel: Unfall­wagen).
  • Streit um Entzug der Fahr­erlaubnis.
  • Fahrten­buch­auflage oder psycho­logischen Test (MPU) verhindern.
  • Hilfe beim Durch­setzen von Ansprüchen auf Schaden­ersatz oder Schmerzens­geld gegen­über Unfall­ver­ursacher.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Bei Knöll­chen wegen Falsch­parkens. Allerdings gibt es einige wenige Verkehrsrechtsschutzversicherungen, die einen Streit rund ums Bußgeld über­nehmen, wenn dem Fahrer zusätzlich auch ein Punkt in Flens­burg droht.
  • Abwehr von Schaden­ersatz­ansprüchen eines Unfall­opfer. Das über­nimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfall­ver­ursachers.
  • Bei schweren Straftaten im Straßenverkehr, etwa bei einem Mord­vorwurf nach einem illegalen Auto­rennen.
  • Vertrags­ärger etwa mit Reise­ver­anstaltern oder Air­lines, zum Beispiel wegen Annullierungen oder Verspätungen. Solche Vertrags­streitig­keiten sind nur dann versichert, wenn Kunden auch den Baustein „Privat“ gebucht haben. Nicht aber, wenn jemand nur die Verkehrs­rechts­schutz­versicherung als Einzel­police abge­schlossen hat.

Verkehrs-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Verkehrs­rechts­schutz bekommen Sie als Teil des Rechts­schutz-Pakets PBV (Privat, Beruf, Verkehr) oder als Einzel­police. Die Stiftung Warentest hat die Leistungen und Preise von 15 Verkehrsrechtsschutzversicherungen verglichen und empfehlens­werte Angebote gefunden.

Sozial-Rechts­schutz

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Im vorgericht­lichen Wider­spruchs­verfahren, etwa wenn eine Kur von der Kasse abge­lehnt wird.
  • Bei Ärger rund ums Bafög.

Sozial-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Einige der Rechts­schutz­versicherungen, die im Test mit Gut oder Befriedigend abge­schnitten haben, bieten allgemeinen Verwaltungs-Rechts­schutz, der auch Streit rund ums Bafög abdeckt. Bafög gehört zwar zum Sozialrecht, Streitig­keiten werden aber vor den Verwaltungs­gerichten ausgetragen.

Viele der gut bewerteten Rechtsschutzversicherungen im Test heben sich zudem positiv ab, indem sie bei Streit mit einer Sozialbehörde Anwalts­kosten schon für Hilfe im vorgericht­lichen Wider­spruchs­verfahren über­nehmen.

Schadens­ersatz-Rechts­schutz

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

  • Hilfe beim Einfordern von Schaden­ersatz, etwa, wenn der Rechts­schutz­kunde von einem Hund gebissen oder sein Eigentum beschädigt wird.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Wenn Hunde­besitzer sich gegen Ansprüche von Personen wehren wollen, die vom Hund gebissen wurden. Hier bekommen Tierhalter Unterstüt­zung von ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
  • Sons­tige Abwehr von Schaden­ersatz­ansprüchen. Bei Ärger rund um das Urheberrecht gibt es in der Regel keinen Rechts­schutz, etwa nach einer Abmahnung wegen illegalem Download von Musik oder Filmen. Inzwischen gibt es einige Rechts­schutz­versicherungen, die in diesen Fällen doch eine anwalt­liche Erst­beratung oder sogar darüber hinaus zahlen.

Schadens­ersatz-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Inzwischen gibt es einige Anbieter, die bis zu 1 000 Euro Anwalts­kosten über­nehmen, wenn dem Kunde ein illegaler Download von Filmen oder Musik („Filesharing“) vorgeworfen wird. Welche Versicherungen das sind, steht im Rechtsschutz-Vergleich der Stiftung Warentest.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

Rechts­schutz im Familien- und Erbrecht

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Anwalt­liche Hilfe, die über die Erst­beratung hinaus­geht – etwa Schrift­verkehr oder gericht­liche Vertretung in allen Fragen des Familien- und Erbrechts.

Rechts­schutz im Familien- und Erbrecht: Unser Testfazit

Viele Rechts­schutz-Policen, die im Test mit der Note Gut abge­schnitten haben, bezahlen bei Fragen rund um Erbschaft und (teil­weise auch) Scheidung über die Erst­beratung hinaus Anwalts­kosten von 1 000 Euro und mehr .

Rechts­schutz für strafrecht­liche Verfahren

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

  • Streit um ein Verkehrs­delikt wie Unfall­flucht oder Alkohol am Steuer.
  • Vorwurf einer Ordnungs­widrigkeit (Fahren ohne Gurt, Lärmbelästigung).
  • Verteidigung gegen den Vorwurf, ein Vergehen fahr­lässig begangen zu haben (leicht­fertige Steuer­verkürzung, einfache Körperverletzung). Wird dem Versicherungs­nehmer ein vorsätzliches Vergehen vorgeworfen, hat er zunächst keinen Rechts­schutz. Er bekommt ihn aber rück­wirkend, wenn das Gericht ihn frei­spricht oder nur wegen eines fahr­lässig begangenen Vergehens verurteilt – oder das Verfahren ganz einstellt.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Straf­verfahren bei reinen „Vorsatz­delikten“ wie Diebstahl, Betrug, Beleidigung und Nötigung.
  • Verbrechen wie Mord und Raub. Diese Straf­verfahren sind nicht rechts­schutz­versichert, selbst wenn sich der Vorwurf der Staats­anwalt­schaft später als unbe­rechtigt heraus­stellt oder das Gericht den Angeklagten frei­spricht. Ein Frei­gesprochener bekommt notwendige Auslagen wie Verteidiger­kosten von der Staatskasse erstattet.
  • Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahr­lässig begangenen Straftat, wenn ein Gericht am Ende rechts­kräftig fest­stellt, dass der Versicherte die Tat vorsätzlich begangen hat. Dieser hat nach Aufnahme der Ermitt­lungen zunächst Rechts­schutz, verliert ihn aber, sobald die Ermitt­lungs­behörden ihm vorsätzliches Handeln vorwerfen.
    Beispiel: Dem Versicherungs­nehmer wird fahr­lässige Körperverletzung vorgeworfen. Nach einer Zeugen­aussage stellt die Staats­anwalt­schaft den Vorwurf auf vorsätzliche Körperverletzung um. Ab diesem Zeit­punkt entfällt der Rechts­schutz.

Rechts­schutz für Mieter

Verbraucher, die als Mieter oder Vermieter auch für Miet­rechts­streitig­keiten rechts­schutz­versichert sein möchten, können den Baustein „Wohnen“ zu ihrem Rechts­schutz-Paket – in der Regel gegen Aufpreis – dazu­buchen (sogenannter Wohnungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz). Einige Rechts­schutz­versicherer bieten den Baustein Wohnen auch als Einzel­versicherung an.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

Mieter-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Wichtig für alle diejenigen, die nur die Einzel­versicherung Rechts­schutz für Mieter buchen (sogenannter Wohnungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz): Sie sind nicht für Streitig­keiten mit Vertrags­part­nern versichert, die mit dem Miet­verhältnis unmittel­bar nichts zu tun haben (etwa Streit mit Strom­anbieter, Streit mit Verkäufer einer Einbauküche). Wer als Vermieter oder Mieter auch dafür versichert sein möchte, muss zusätzlich den Baustein „Privat“ inklusive Vertrags-Rechts­schutz abschließen.

Rechts­schutz für Vermieter und Eigentümer

Wer eine Eigentums­wohnung vermietet und für potenzielle Streitig­keiten mit seinem Mieter oder der Eigentümer­gemeinschaft versichert sein möchte, kann den Baustein „Wohnen“ – in der Regel gegen Aufpreis – dazu­buchen (sogenannter Wohnungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz). Einige Rechts­schutz­versicherer bieten diesen Baustein auch als Einzel­versicherung an.

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung

  • Der Vermieter will gegen den Mieter vorgehen, der die Miete nicht zahlt, die Miet­erhöhung nicht akzeptiert, die Wohnung trotz Kündigung nicht räumt oder die Betriebs­kosten­nach­zahlung nicht leistet.
  • Der Vermieter will selbst in die Wohnung und meldet Eigenbedarf an, den der Mieter aber bestreitet.
  • Vermietete Eigentums­wohnung: Vermieter ficht Beschluss der Eigentümer­gemeinschaft an.
  • Streit mit Mieter um Wohnungs­renovierung (Schön­heits­reparaturen).

Hier zahlt die Rechts­schutz­versicherung nicht

  • Streit mit dem vom Vermieter beauftragten Hand­werker, der in der Miet­wohnung die Heizung repariert hat.
  • Vermieter kauft für Miet­wohnung eine neue Einbauküche. Wegen Mängeln an der Küche entsteht Streit mit dem Küchen­verkäufer.
  • Streit um Bebauungs­plan, der für Versicherungs­kunden nachteilhaft ist. Aber: In sehr alten Verträgen, die vor 1994 abge­schlossen wurden, ist ein solcher Streit noch versichert.

Vermieter-Rechts­schutz: Unser Testfazit

Wichtig für Vermieter, die nur den Baustein „Wohnen“ buchen (sogenannter Wohnungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz“): Sie sind nicht für Streitig­keiten mit Vertrags­part­nern versichert, die mit dem Miet­verhältnis unmittel­bar nichts zu tun haben (etwa Streit mit Hand­werker, der die Wohnung reno­viert oder Verkäufer einer Einbauküche). Wer als Vermieter auch dafür versichert sein möchte, muss zusätzlich den Baustein „Privat“ inklusive Vertrags-Rechts­schutz abschließen.

Urteils­liste zur Rechts­schutz­versicherung

Für alle, die sich in weitere Feinheiten der Rechts­schutz­versicherung vertiefen wollen: Die Versicherungs-Experten der Stiftung Warentest haben eine Urteils-Datenbank Rechtsschutz aufgebaut, die kontinuierlich weiter­entwickelt wird. Wer an einer Klage gegen eine Rechts­schutz­versicherung beteiligt war, kann uns eine Kopie der Entscheidung etwa per E-Mail schi­cken. Bitte schreiben Sie an Michael Sittig und Christoph Herrmann. Auch an Schlichtungs­entscheidungen des Versicherungs­ombuds­manns sind unsere beiden Rechts­redak­teure interes­siert. Die Namen der Versicherungs­kunden behandeln wir selbst­verständlich vertraulich.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

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818 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.03.2023 um 18:27 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle

@Grummelbär: Die Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle ist in die Gesamtbewertung der ADAC-Angebote eingeflossen. Die Tarifbedingungen der ADAC Versicherung waren aber so vorteilhaft, dass die Gesamtnote so ausgefallen ist. Umfangreiche Leistungsarten (also der Rechtsschutz laut Tarifwerk) ist das A und O einer Rechtsschutz-Police - nur was dort steht, ist verbindlich und lässt sich rechtlich auch einklagen. Die Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann ist das Tüpfelchen auf dem I. In unseren Tabellen weisen wir auf die Nichtmitgliedschaft hin. Der mündige Verbraucher kann entscheiden, ob er bei einem Nichtmitglied abschließen will oder nicht. Die Anwaltsumfrage ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Sie spiegelt "nur" allgemeine Erfahrungswerte der Anwaltschaft bezüglich der Regulierungspraxis einzelner Versicherer wider. Wir bekommen von Verbrauchern durchaus die Rückmeldung, dass diese Erfahrungswerte (sprich: die sich in der Tabelle zeigenden Regulierungs-Tendenzen) in der Praxis zutreffend sind. Da es sich aber um keine repräsentative Umfrage handelt, konnte das Umfrageergebnis nicht in das Qualitätsurteil einfließen.

Grummelbär am 15.03.2023 um 17:40 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle

Ich verstehe nicht, gerade bei ihrer eigenen Einstellung zu der Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle, wie der ADAC an der Spitze ihrer Bewertung stehen kann.
Was nutzen tolle Vertragsbedingungen, wenn diese im Ernstfall einfach so negiert werden können? Man will doch gerade das Prozesskostenrisiko ausschließen und nicht ein weiteres mit einer Deckungsklage eingehen.
Übrigens ähnlich bei der ARAG, wenn auch aus anderem Grund: die Erfahrung der Anwälte mit den Versicherungen sollte nicht nur in der Tabelle gezeigt werden, sondern sich auch im Ergebnis widerspiegeln.
Nochmal: was nutzen gute Bedingungen auf dem Papier, wenn die Ansprüche daraus einfach von Seiten der Versicherung abgelehnt werden können?

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2023 um 09:33 Uhr
Schulplatzklagen / Verwaltungsrechtsschutz

@steve958: Der (verwaltungsrechtliche) Streit um einen Schulplatz ist über den (allgemeinen) Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt. Die allermeisten Rechtsschutz-Policen beinhalten diesen Rechtsschutz. Wer daran Interesse hat, sollte bei der Auswahl des Angebots auf das schwarze Kästchen beim Prüfkriterium „Verwaltungsrechtschutz“ darauf achten, dass sich in der interaktiven Tabelle zu diesem Punkt ein grünes Häkchen befindet (schwarzes Kästchen in der Zeitschrift).

steve958 am 29.01.2023 um 16:50 Uhr
schulplatzklagen mit Versichert?

Hallo,
Sie haben ja Studienplatzklagen mit berücksichtigt. Gilt dies im gleichen Maße auch für eine Klage und/oder Widerspruch um einen Schulplatz?
Was ist ggf. zu beachten?
Danke und Gruß

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2022 um 11:37 Uhr
Mieter-/Vermieterrechtsschutz

@Luckylok: Angebote für Mieter- und Vermieterrechtsschutz finden Sie unter Punkt 8.
Wir haben den Baustein Wohnen bzw. die Mietrechtsschutz-Policen für Mieter und Vermieter (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) nicht qualitativ bewertet. Beim Rechtsschutz für Mieter gibt es zwischen den Anbietern keine relevanten inhaltlichen Unterschiede. Mieter, die allein an diesem Baustein interessiert sind und eine Einzelpolice abschließen wollen, können eigentlich allein nach dem Preis wählen.
Bei den Vermieter-Rechtsschutz-Policen sind die Unterschiede etwas größer, Beispiel:
- es gibt Anbieter, die versichern für den genannten Preis nicht nur eine, sondern mehrere vermietete Wohnungen.
- Manche Police enthält neben dem klassischen Kostenschutz für Rechtstreitigkeiten Unterstützungsleistungen, etwa Hilfe beim Miet-Forderungseinzug gegenüber dem Mieter.
Wer aber nur eine Wohnung vermietet hat und insbesondere Kostenschutz für Rechtsärger mit dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft sucht (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), kann seine Vermieter-Rechtsschutz-Policen aus den genannten Policen ebenfalls nach dem Preis aussuchen.
Allerdings ist der "Vertrags-Rechtsschutz" (für vertragsrechtliche Streitigkeiten außerhalb des Mietvertrages) für Vermieter ebenfalls interessant (siehe unter "Heftartikel als PDF": Finanztest 11/2021 Rechtsschutz für Mieter und Vermieter: Kostenschutz für Wohnungsärger). Diesen Vertrags-Rechtsschutz können Vermieter (aber auch die Mieter) häufig gegen Aufpreis dazubuchen.