Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

Rechts­schutz – was Sie wissen sollten

847
Rechts­schutz­versicherung im Vergleich - Mit gutem Rechts­schutz finanziell abge­sichert

FAQ Rechts­schutz­versicherung. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Versicherungs­fragen. © mauritius images / Westend61 / Martin Moxter

Oft sind im Klein­gedruckten Streitig­keiten ausgeschlossen, was zu Über­raschungen führen kann. Was Sie von einer Rechts­schutz-Police erwarten können und was nicht.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

Alle Fragen im Überblick

Allgemeine Fragen

Warum brauche ich eine Rechts­schutz­versicherung?

Nach einem Streit mit dem Arbeit­geber, Vermieter und Nach­bar oder als Verkehrs­teilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung über­nimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrens­kosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungs­risiken abge­deckt: Mieter­ver­ein, Gewerk­schaften oder Auto­mobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungs­schutz zu Sonder­konditionen für die jeweiligen Bereiche.
Die Rechts­schutz­versicherung gehört zu den sinn­vollen Versicherungen (Welche Versicherungen Sie brauchen) – aber nicht zu den Policen, die unbe­dingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungs­schutz leisten können, kommt Rechts­schutz infrage.

Wozu eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung?

Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung kann in solchen Fällen hilf­reich sein, denn sie über­nimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schaden­ersatz- oder Schmerzens­geld­ansprüche gegen den Unfall­gegner oder dessen Versicherung durch­setzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:

- Fußgänger und Radfahrer.
- Streitig­keiten rund um den Auto­kauf, wenn der Tarif Rechts­schutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet.
- Fahr­gäste von Bussen und Bahnen.

Tipp: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbst­behalt, denn der Preis­vorteil der Tarife mit Selbst­behalt ist relativ gering. Schutz gibt es schon für wenig Geld, wie unser jüngster Artikel Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich zeigt.

Warum gibt es eine Warte­zeit, und ab wann greift der Versicherungs­schutz?

Um reine Zweck­abschlüsse zu vermeiden, gibt es die Warte­zeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risiko­ausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abge­schlossen werden. Eine Warte­zeit gilt in der Regel für die Rechts­bereiche Arbeits­recht, Wohnungs- und Grundstücks­recht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungs­recht in Verkehrs­sachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeits­recht manchmal sogar 6 Monate).

Keine Warte­zeiten gibt es im Schadens­ersatz-, Straf-, Ordnungs­widrigkeiten-, Disziplinar- und Standes­rechts­schutz, sowie im Beratungs­rechts­schutz im Familien-, Lebens­part­nerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechts­schutz erst nach einer Vertrags­lauf­zeit von meist drei Monaten. Für Schaden­ersatz­fälle besteht keine Warte­zeit.

Fragen zum Vertrag

Mein Partner und ich haben je eine Versicherung. Können wir eine kündigen?

In der Regel wird der ältere Vertrag über­nommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie beide Ihrem jeweiligen Versicherer die Vertrags­nummern und Namen der bei der anderen Gesell­schaft versicherten Personen mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familien­tarif umge­wandelt.

Tipp: Gute Rechts­schutz-Pakete finden Sie in unserem Test von Familienpolicen.

Ist meine Familie auto­matisch über meine Police mitversichert?

Nur wenn Sie einen Familien­tarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinn­voll, Änderungen Ihrer Lebens­umstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungs­unternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familien­tarif wechseln. Uneheliche Lebens­partner können mit in die Police aufgenommen werden.

Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufs­leben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburts­tag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungs­nehmers oder seines Lebens­part­ners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.

Ist meine Familie in meiner Verkehrs­rechts­schutz­versicherung mitversichert?

Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. In der jüngsten Untersuchung zur Verkehrsrechtsschutzversicherung haben wir Policen für Familien mit mehreren Kraft­fahr­zeugen untersucht. Für die untersuchten Angebote gilt: Ehe-, Lebens­partner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radler, Fahr­gast im ÖPNV. Partner und voll­jährige Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahr­zeuge Schutz. Voraus­setzung: meist ein gemein­samer Haushalt mit dem Versicherungs­nehmer. Voll­jährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpart­nert sein und kein Einkommen haben.

Über­nimmt ein neuer Versicherer nach einem Wechsel die „alten“ Rechts­schutz­fälle?

Grund­sätzlich haben einige Leistungs­arten in der Rechts­schutz­versicherung eine Warte­zeit und der Rechts­schutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem nahtlosen Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Warte­zeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Warte­zeit­verzicht schriftlich bestätigen.

Hat ein versicherter Rechts­streit seine Ursache in der Zeit als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Miet­minderung wegen Schimmel in der Wohnung) und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässig­keit der Miet­minderung), über­nimmt der neue Rechts­schutz­versicherer die Sache, wenn der Versicherer­wechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechts­schutz­versicherung, über­nimmt der neue Versicherer den Fall nicht.

Mein Vertrag wurde gekündigt. In der Kündigung heißt es, laufende Rechts­streitig­keiten seien abge­deckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirk­sam wird und ich eine neue Versicherung suche?

Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risiko­bewertungen der Versicherer (sogenannte „schlechte Risiken“) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadens­fälle, können die Versicherten beim Anbieter nach­fragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurück­zunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Meine Rechts­schutz­versicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?

Uns ist bekannt, dass es für Kunden, denen der Rechts­schutz­versicherer gekündigt hat, schwer werden kann, einen neuen Vertrag zu finden. Einen besseren Tipp, als geduldig bei vielen Versicherern konkret einen Antrag zu stellen und die Frage nach der Kündigung ehrlich zu beant­worten, haben wir leider nicht für Sie.

Tipp: Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte lieber selbst kündigen, bevor es der Versicherer tut (siehe auch vorherige Frage).

Ob Ihnen zuvor gekündigt worden ist, erfährt der Versicherer nicht nur über Ihren Antrag, sondern auch über die HIS-Datei des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV), in der Versicherte geführt werden, die negativ aufgefallen sind. Ob hier etwas über Sie gespeichert wurde, erfahren Sie von Ihrem alten Versicherer oder direkt vom GDV. Die Daten werden nach 5 Jahren auto­matisch gelöscht.

Ich habe eine Hausrat­versicherung. Sollte ich beim selben Versicherer den Rechts­schutz abzu­schließen oder habe ich Nachteile, wenn ich mal die Hausrat­versicherung verklagen muss?

Der Gesetz­geber hat die Gefahr eines Interes­senkonflikts gesehen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist deshalb vorgeschrieben, dass bei Versicherungs­unternehmen mit mehreren Versicherungs­sparten die Fall­bearbeitung der Rechts­schutz­versicherung in einem recht­lich selbst­ständigen Unternehmen statt­findet.

Beispiel: In dem großen Versicherungs­konzern Allianz über­nimmt die eigen­ständige Tochter Allianz Rechts­schutz-Service GmbH die Schaden­bearbeitung von Rechts­schutz-Fällen. Zudem darf der zuständige Sach­bearbeiter der Rechts­schutz­versicherung nicht auch noch die Schaden­bearbeitung von Hausrat-Fällen im Versicherungs­konzern über­nehmen.

Eine Garantie, dass Interes­senkonflikte in der Praxis ganz vermieden werden, bietet das Gesetz freilich nicht. Möglicher­weise wird der Rechts­schutz-Mitarbeiter des Versicherungs­konzerns X eher die Leistung verweigern, wenn ein Rechts­schutz­kunde gegen die konzern­eigene Hausrat­versicherung von X klagen will. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, fährt besser, den Rechts­schutz nicht beim selben Versicherer abzu­schließen.

Tipp: Gute Rechts­schutz-Pakete („Familien­policen“) finden Sie in unserem Rechtsschutzversicherungsvergleich.

Wann die Rechts­schutz­versicherung zahlt

Für welche Leistungen zahlt die Rechts­schutz­versicherung?

Eine Rechts­schutz­versicherung über­nimmt Anwalts- und Verfahrens­kosten für verschiedene Rechts­bereiche. Alle Details zum Schutz von Kombipolicen im Artikel Leistungen im Detail.

Es gibt so viele Ausschlüsse – warum soll ich über­haupt eine Rechts­schutz­versicherung abschließen?

Ob Sie eine Rechts­schutz­versicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechts­schutz­versicherung ist nicht billig. Die Rechts­schutz­versicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen. Diese sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen.

Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind, als in anderen Lebens­bereichen. Sinn­voll ist in jedem Fall der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenz­lige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Miet­angelegenheiten. Beides kann man mit Einzel­policen absichern. Wichtig kann auch der Berufs­rechts­schutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.

Kurz nach Abschluss der Rechts­schutz­versicherung habe ich vom Arbeit­geber ein mieses Zeugnis bekommen. Hilft mir die Versicherung, dagegen vorzugehen?

Höchst­wahr­scheinlich nicht, in der Regel gilt nämlich eine dreimonatige Warte­zeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.

Meine Rechts­schutz­versicherung will die Anwalts­kosten im Sorgerechts­streit nicht über­nehmen. Darf sie das?

Ja. Rechts­schutz­versicherungen decken nie alle Lebens­lagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwalt­liche Beratung.

Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Marken­streit, Kapital­anlagen, Halt- und Park­verstöße, Wett­verträge, Gewinn­zusagen sowie schwerwiegende Straf­verfahren (Details zu den Leistungsausschlüssen).

Test­verfahren der Stiftung Warentest

Beim letzten Test von Rechts­schutz­versicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?

Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produkt­informationen zu schi­cken. Nicht immer erhalten wir eine Rück­meldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer über­arbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffent­lichungs­zeit­punkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.

In jedem Fall über­prüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.

Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahl­kriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.

Rechts­schutz­versicherer zahlt nicht

Wie gehe ich vor, wenn mein Rechts­schutz­versicherer nicht zahlt?

Lehnt die Versicherung die Über­nahme Ihrer Anwalts- und Gerichts­kosten ab, können Sie über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Den Antrag können Sie auch per Brief, Fax oder E-Mail einreichen (Kontakt­daten: Versicherungs­ombuds­mann e.V., Post­fach 080632, 10006 Berlin, Fax: 0800/3699000, Telefon: 0800/3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombuds­mann bietet auch ein Formular für den Schlichtungs­antrag an. Das Schlichtungs­verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Kommt der Schlichter zum Ergebnis, dass die Beschwerde des Verbrauchers begründet ist, kann er den Versicherer (bei einem Beschwerde­wert bis 10 000 Euro) zur Kosten­über­nahme der Rechts­streitig­keit verpflichten. Aus Verbrauchersicht kommt das Schlichtungs­ergebnis damit einem gewonnenen Prozess gleich. Liegt der Beschwerde­wert über 10 000 Euro, ist der Schlichter­spruch für den Versicherer nicht verbindlich. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus, die der Rechts­schutz­versicherer annehmen oder ablehnen kann. Für Verbraucher ist der Schlichtungs­vorschlag nie verbindlich. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er den Schlichtungs­vorschlag ablehnen und anschließend immer noch Klage gegen die Versicherung einreichen.

Ist ein Kunde bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombuds­mann ist (in der Sparte Rechts­schutz ist das aktuell nur der ADAC), muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungs­klage selbst ist nicht rechts­schutz­versichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Nieder­lage also auf den Prozess­kosten sitzen. Ein Risiko, das er mit dem Abschluss der Rechts­schutz­versicherung ja eigentlich ausschließen wollte.

Kündigung der Rechts­schutz­versicherung

Der Versicherer hat die Versicherung vorzeitig gekündigt, bekomme ich einen Teil des im Voraus gezahlten Jahres­beitrags zurück?

Ja, das ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Beispiel: Eine Rechts­schutz­versicherung läuft über zwölf Monate, von November 2020 bis Ende Oktober 2021 (Versicherungs­jahr). Der Kunde bezahlt den Jahres­beitrag in Höhe von 300 Euro im Voraus. Weil der Kunde während des Versicherungs­jahres zwei Prozesse führt, die von der Rechts­schutz­versicherung über­nommen werden, kündigt der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Ende des Monats August 2021. Die Versicherungs­prämie, die auf die Monate September und Oktober 2021 entfällt (zwei Zwölftel der 300 Euro), muss der Versicherer dem Kunden erstatten. Dieser erhält also 50 Euro zurück.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

847

Mehr zum Thema

847 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

tlang am 27.09.2023 um 19:47 Uhr
Tarif der HUK24

Nach meiner Erinnerung schnitt in einem früheren Test die Rechtschutzversicherung der HUK24 gut ab. Die HUK24 ist im aktuellen Test nicht enthalten. Ist das Bedingungswerk Rechtsschutz plus nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015) von der Leistung her mit dem aktuell gesteteten Tarif der HUK Coburg vergleichbar oder raten Sie Kunden zum Wechsel?

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.09.2023 um 12:59 Uhr
Auxilia

@SeiK183: Die Verständlichkeit der Bedingungen ist mit lediglich 10 Prozent in die Bewertung eingeflossen. Stark gewichtet ist der Umfang des Rechtsschutzes in wichtigen Lebensbereichen, siehe auch unter: So haben wir getestet. In dem Vergleich der Tarife finden Sie auch solche, die einen umfassenderen Versicherungsschutz bieten.

SeiK183 am 18.09.2023 um 21:42 Uhr
KS Auxilia

Bei den Anbietern im Test landet die KS nicht unbedingt im Top-Segment. In einschlägigen Vergleichsportalen ist die KS jedoch vermeintlich immer unter den Top-Anbietern, insb. was Preis/Leistung betrifft. Auch Makler scheinen diesen Anbieter gerne zu empfehlen. Spricht aber ggf. für entsprechendes „Marketing“ des Anbieters. Mich würde daher interessieren, welche Punkte denn konkret zu einer Abwertung der KS im Test geführt haben. z.T. liest man es seien unklare Bedingungen - aber ist dies der einzige Grund?

SeiK183 am 18.09.2023 um 08:46 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

eisentest am 16.09.2023 um 10:32 Uhr
Beschränkung auf gesetzliche Kosten

Als Angestellter einer Rechtsanwaltskanzlei habe ich es häufig mit Mandanten zu tun, die erwarten, dass die RSV die Kosten komplett trägt - das ist nicht der Fall.
Bei niedrigen Streitwerten müssen wir eine Vergütungsvereinbarung mit den Mandanten schliessen. Die RSV deckt nur ca. 30 % der Kosten.
Hier wäre ein Hinweis im Text hilfreich.