Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

Rechts­schutz – was Sie wissen sollten

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Rechts­schutz­versicherung im Vergleich - Gehen Sie finanziell abge­sichert vor Gericht – mit gutem Rechts­schutz

FAQ Rechts­schutz­versicherung. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Versicherungs­fragen. © mauritius images / Westend61 / Martin Moxter

Oft sind im Klein­gedruckten Streitig­keiten ausgeschlossen, was zu Über­raschungen führen kann. Was Sie von einer Rechts­schutz-Police erwarten können und was nicht.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

Alle Fragen im Überblick

Allgemeine Fragen

Warum brauche ich eine Rechts­schutz­versicherung?

Nach einem Streit mit dem Arbeit­geber, Vermieter und Nach­bar oder als Verkehrs­teilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung über­nimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrens­kosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungs­risiken abge­deckt: Mieter­ver­ein, Gewerk­schaften oder Auto­mobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungs­schutz zu Sonder­konditionen für die jeweiligen Bereiche.
Die Rechts­schutz­versicherung gehört zu den sinn­vollen Versicherungen (Welche Versicherungen Sie brauchen) – aber nicht zu den Policen, die unbe­dingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungs­schutz leisten können, kommt Rechts­schutz infrage.

Wozu eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung?

Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung kann in solchen Fällen hilf­reich sein, denn sie über­nimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schaden­ersatz- oder Schmerzens­geld­ansprüche gegen den Unfall­gegner oder dessen Versicherung durch­setzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:

- Fußgänger und Radfahrer.
- Streitig­keiten rund um den Auto­kauf, wenn der Tarif Rechts­schutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet.
- Fahr­gäste von Bussen und Bahnen.

Tipp: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbst­behalt, denn der Preis­vorteil der Tarife mit Selbst­behalt ist relativ gering. Schutz gibt es schon für wenig Geld, wie unser jüngster Artikel Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich zeigt.

Warum gibt es eine Warte­zeit, und ab wann greift der Versicherungs­schutz?

Um reine Zweck­abschlüsse zu vermeiden, gibt es die Warte­zeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risiko­ausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abge­schlossen werden. Eine Warte­zeit gilt in der Regel für die Rechts­bereiche Arbeits­recht, Wohnungs- und Grundstücks­recht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungs­recht in Verkehrs­sachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeits­recht manchmal sogar 6 Monate).

Keine Warte­zeiten gibt es im Schadens­ersatz-, Straf-, Ordnungs­widrigkeiten-, Disziplinar- und Standes­rechts­schutz, sowie im Beratungs­rechts­schutz im Familien-, Lebens­part­nerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechts­schutz erst nach einer Vertrags­lauf­zeit von meist drei Monaten. Für Schaden­ersatz­fälle besteht keine Warte­zeit.

Fragen zum Vertrag

Mein Partner und ich haben je eine Versicherung. Können wir eine kündigen?

In der Regel wird der ältere Vertrag über­nommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie beide Ihrem jeweiligen Versicherer die Vertrags­nummern und Namen der bei der anderen Gesell­schaft versicherten Personen mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familien­tarif umge­wandelt.

Tipp: Gute Rechts­schutz-Pakete finden Sie in unserem Test von Familienpolicen.

Ist meine Familie auto­matisch über meine Police mitversichert?

Nur wenn Sie einen Familien­tarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinn­voll, Änderungen Ihrer Lebens­umstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungs­unternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familien­tarif wechseln. Uneheliche Lebens­partner können mit in die Police aufgenommen werden.

Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufs­leben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburts­tag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungs­nehmers oder seines Lebens­part­ners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.

Ist meine Familie in meiner Verkehrs­rechts­schutz­versicherung mitversichert?

Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. In der jüngsten Untersuchung zur Verkehrsrechtsschutzversicherung haben wir Policen für Familien mit mehreren Kraft­fahr­zeugen untersucht. Für die untersuchten Angebote gilt: Ehe-, Lebens­partner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radler, Fahr­gast im ÖPNV. Partner und voll­jährige Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahr­zeuge Schutz. Voraus­setzung: meist ein gemein­samer Haushalt mit dem Versicherungs­nehmer. Voll­jährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpart­nert sein und kein Einkommen haben.

Über­nimmt ein neuer Versicherer nach einem Wechsel die „alten“ Rechts­schutz­fälle?

Grund­sätzlich haben einige Leistungs­arten in der Rechts­schutz­versicherung eine Warte­zeit und der Rechts­schutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem nahtlosen Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Warte­zeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Warte­zeit­verzicht schriftlich bestätigen.

Hat ein versicherter Rechts­streit seine Ursache in der Zeit als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Miet­minderung wegen Schimmel in der Wohnung) und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässig­keit der Miet­minderung), über­nimmt der neue Rechts­schutz­versicherer die Sache, wenn der Versicherer­wechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechts­schutz­versicherung, über­nimmt der neue Versicherer den Fall nicht.

Mein Vertrag wurde gekündigt. In der Kündigung heißt es, laufende Rechts­streitig­keiten seien abge­deckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirk­sam wird und ich eine neue Versicherung suche?

Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risiko­bewertungen der Versicherer (sogenannte „schlechte Risiken“) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadens­fälle, können die Versicherten beim Anbieter nach­fragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurück­zunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Meine Rechts­schutz­versicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?

Uns ist bekannt, dass es für Kunden, denen der Rechts­schutz­versicherer gekündigt hat, schwer werden kann, einen neuen Vertrag zu finden. Einen besseren Tipp, als geduldig bei vielen Versicherern konkret einen Antrag zu stellen und die Frage nach der Kündigung ehrlich zu beant­worten, haben wir leider nicht für Sie.

Tipp: Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte lieber selbst kündigen, bevor es der Versicherer tut (siehe auch vorherige Frage).

Ob Ihnen zuvor gekündigt worden ist, erfährt der Versicherer nicht nur über Ihren Antrag, sondern auch über die HIS-Datei des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV), in der Versicherte geführt werden, die negativ aufgefallen sind. Ob hier etwas über Sie gespeichert wurde, erfahren Sie von Ihrem alten Versicherer oder direkt vom GDV. Die Daten werden nach 5 Jahren auto­matisch gelöscht.

Ich habe eine Hausrat­versicherung. Sollte ich beim selben Versicherer den Rechts­schutz abzu­schließen oder habe ich Nachteile, wenn ich mal die Hausrat­versicherung verklagen muss?

Der Gesetz­geber hat die Gefahr eines Interes­senkonflikts gesehen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist deshalb vorgeschrieben, dass bei Versicherungs­unternehmen mit mehreren Versicherungs­sparten die Fall­bearbeitung der Rechts­schutz­versicherung in einem recht­lich selbst­ständigen Unternehmen statt­findet.

Beispiel: In dem großen Versicherungs­konzern Allianz über­nimmt die eigen­ständige Tochter Allianz Rechts­schutz-Service GmbH die Schaden­bearbeitung von Rechts­schutz-Fällen. Zudem darf der zuständige Sach­bearbeiter der Rechts­schutz­versicherung nicht auch noch die Schaden­bearbeitung von Hausrat-Fällen im Versicherungs­konzern über­nehmen.

Eine Garantie, dass Interes­senkonflikte in der Praxis ganz vermieden werden, bietet das Gesetz freilich nicht. Möglicher­weise wird der Rechts­schutz-Mitarbeiter des Versicherungs­konzerns X eher die Leistung verweigern, wenn ein Rechts­schutz­kunde gegen die konzern­eigene Hausrat­versicherung von X klagen will. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, fährt besser, den Rechts­schutz nicht beim selben Versicherer abzu­schließen.

Tipp: Gute Rechts­schutz-Pakete („Familien­policen“) finden Sie in unserem Rechtsschutzversicherungsvergleich.

Wann die Rechts­schutz­versicherung zahlt

Für welche Leistungen zahlt die Rechts­schutz­versicherung?

Eine Rechts­schutz­versicherung über­nimmt Anwalts- und Verfahrens­kosten für verschiedene Rechts­bereiche. Alle Details zum Schutz von Kombipolicen im Artikel Leistungen im Detail.

Es gibt so viele Ausschlüsse – warum soll ich über­haupt eine Rechts­schutz­versicherung abschließen?

Ob Sie eine Rechts­schutz­versicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechts­schutz­versicherung ist nicht billig. Die Rechts­schutz­versicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen. Diese sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen.

Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind, als in anderen Lebens­bereichen. Sinn­voll ist in jedem Fall der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenz­lige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Miet­angelegenheiten. Beides kann man mit Einzel­policen absichern. Wichtig kann auch der Berufs­rechts­schutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.

Kurz nach Abschluss der Rechts­schutz­versicherung habe ich vom Arbeit­geber ein mieses Zeugnis bekommen. Hilft mir die Versicherung, dagegen vorzugehen?

Höchst­wahr­scheinlich nicht, in der Regel gilt nämlich eine dreimonatige Warte­zeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.

Meine Rechts­schutz­versicherung will die Anwalts­kosten im Sorgerechts­streit nicht über­nehmen. Darf sie das?

Ja. Rechts­schutz­versicherungen decken nie alle Lebens­lagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwalt­liche Beratung.

Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Marken­streit, Kapital­anlagen, Halt- und Park­verstöße, Wett­verträge, Gewinn­zusagen sowie schwerwiegende Straf­verfahren (Details zu den Leistungsausschlüssen).

Test­verfahren der Stiftung Warentest

Beim letzten Test von Rechts­schutz­versicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?

Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produkt­informationen zu schi­cken. Nicht immer erhalten wir eine Rück­meldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer über­arbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffent­lichungs­zeit­punkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.

In jedem Fall über­prüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.

Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahl­kriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.

Rechts­schutz­versicherer zahlt nicht

Wie gehe ich vor, wenn mein Rechts­schutz­versicherer nicht zahlt?

Lehnt die Versicherung die Über­nahme Ihrer Anwalts- und Gerichts­kosten ab, können Sie über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Den Antrag können Sie auch per Brief, Fax oder E-Mail einreichen (Kontakt­daten: Versicherungs­ombuds­mann e.V., Post­fach 080632, 10006 Berlin, Fax: 0800/3699000, Telefon: 0800/3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombuds­mann bietet auch ein Formular für den Schlichtungs­antrag an. Das Schlichtungs­verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Kommt der Schlichter zum Ergebnis, dass die Beschwerde des Verbrauchers begründet ist, kann er den Versicherer (bei einem Beschwerde­wert bis 10 000 Euro) zur Kosten­über­nahme der Rechts­streitig­keit verpflichten. Aus Verbrauchersicht kommt das Schlichtungs­ergebnis damit einem gewonnenen Prozess gleich. Liegt der Beschwerde­wert über 10 000 Euro, ist der Schlichter­spruch für den Versicherer nicht verbindlich. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus, die der Rechts­schutz­versicherer annehmen oder ablehnen kann. Für Verbraucher ist der Schlichtungs­vorschlag nie verbindlich. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er den Schlichtungs­vorschlag ablehnen und anschließend immer noch Klage gegen die Versicherung einreichen.

Ist ein Kunde bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombuds­mann ist (in der Sparte Rechts­schutz ist das aktuell nur der ADAC), muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungs­klage selbst ist nicht rechts­schutz­versichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Nieder­lage also auf den Prozess­kosten sitzen. Ein Risiko, das er mit dem Abschluss der Rechts­schutz­versicherung ja eigentlich ausschließen wollte.

Kündigung der Rechts­schutz­versicherung

Der Versicherer hat die Versicherung vorzeitig gekündigt, bekomme ich einen Teil des im Voraus gezahlten Jahres­beitrags zurück?

Ja, das ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Beispiel: Eine Rechts­schutz­versicherung läuft über zwölf Monate, von November 2020 bis Ende Oktober 2021 (Versicherungs­jahr). Der Kunde bezahlt den Jahres­beitrag in Höhe von 300 Euro im Voraus. Weil der Kunde während des Versicherungs­jahres zwei Prozesse führt, die von der Rechts­schutz­versicherung über­nommen werden, kündigt der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Ende des Monats August 2021. Die Versicherungs­prämie, die auf die Monate September und Oktober 2021 entfällt (zwei Zwölftel der 300 Euro), muss der Versicherer dem Kunden erstatten. Dieser erhält also 50 Euro zurück.

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich Alle Testergebnisse für Rechts­schutz­ver­sicherung

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.03.2023 um 18:27 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle

@Grummelbär: Die Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle ist in die Gesamtbewertung der ADAC-Angebote eingeflossen. Die Tarifbedingungen der ADAC Versicherung waren aber so vorteilhaft, dass die Gesamtnote so ausgefallen ist. Umfangreiche Leistungsarten (also der Rechtsschutz laut Tarifwerk) ist das A und O einer Rechtsschutz-Police - nur was dort steht, ist verbindlich und lässt sich rechtlich auch einklagen. Die Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann ist das Tüpfelchen auf dem I. In unseren Tabellen weisen wir auf die Nichtmitgliedschaft hin. Der mündige Verbraucher kann entscheiden, ob er bei einem Nichtmitglied abschließen will oder nicht. Die Anwaltsumfrage ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Sie spiegelt "nur" allgemeine Erfahrungswerte der Anwaltschaft bezüglich der Regulierungspraxis einzelner Versicherer wider. Wir bekommen von Verbrauchern durchaus die Rückmeldung, dass diese Erfahrungswerte (sprich: die sich in der Tabelle zeigenden Regulierungs-Tendenzen) in der Praxis zutreffend sind. Da es sich aber um keine repräsentative Umfrage handelt, konnte das Umfrageergebnis nicht in das Qualitätsurteil einfließen.

Grummelbär am 15.03.2023 um 17:40 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle

Ich verstehe nicht, gerade bei ihrer eigenen Einstellung zu der Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle, wie der ADAC an der Spitze ihrer Bewertung stehen kann.
Was nutzen tolle Vertragsbedingungen, wenn diese im Ernstfall einfach so negiert werden können? Man will doch gerade das Prozesskostenrisiko ausschließen und nicht ein weiteres mit einer Deckungsklage eingehen.
Übrigens ähnlich bei der ARAG, wenn auch aus anderem Grund: die Erfahrung der Anwälte mit den Versicherungen sollte nicht nur in der Tabelle gezeigt werden, sondern sich auch im Ergebnis widerspiegeln.
Nochmal: was nutzen gute Bedingungen auf dem Papier, wenn die Ansprüche daraus einfach von Seiten der Versicherung abgelehnt werden können?

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.02.2023 um 09:33 Uhr
Schulplatzklagen / Verwaltungsrechtsschutz

@steve958: Der (verwaltungsrechtliche) Streit um einen Schulplatz ist über den (allgemeinen) Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt. Die allermeisten Rechtsschutz-Policen beinhalten diesen Rechtsschutz. Wer daran Interesse hat, sollte bei der Auswahl des Angebots auf das schwarze Kästchen beim Prüfkriterium „Verwaltungsrechtschutz“ darauf achten, dass sich in der interaktiven Tabelle zu diesem Punkt ein grünes Häkchen befindet (schwarzes Kästchen in der Zeitschrift).

steve958 am 29.01.2023 um 16:50 Uhr
schulplatzklagen mit Versichert?

Hallo,
Sie haben ja Studienplatzklagen mit berücksichtigt. Gilt dies im gleichen Maße auch für eine Klage und/oder Widerspruch um einen Schulplatz?
Was ist ggf. zu beachten?
Danke und Gruß

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2022 um 11:37 Uhr
Mieter-/Vermieterrechtsschutz

@Luckylok: Angebote für Mieter- und Vermieterrechtsschutz finden Sie unter Punkt 8.
Wir haben den Baustein Wohnen bzw. die Mietrechtsschutz-Policen für Mieter und Vermieter (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) nicht qualitativ bewertet. Beim Rechtsschutz für Mieter gibt es zwischen den Anbietern keine relevanten inhaltlichen Unterschiede. Mieter, die allein an diesem Baustein interessiert sind und eine Einzelpolice abschließen wollen, können eigentlich allein nach dem Preis wählen.
Bei den Vermieter-Rechtsschutz-Policen sind die Unterschiede etwas größer, Beispiel:
- es gibt Anbieter, die versichern für den genannten Preis nicht nur eine, sondern mehrere vermietete Wohnungen.
- Manche Police enthält neben dem klassischen Kostenschutz für Rechtstreitigkeiten Unterstützungsleistungen, etwa Hilfe beim Miet-Forderungseinzug gegenüber dem Mieter.
Wer aber nur eine Wohnung vermietet hat und insbesondere Kostenschutz für Rechtsärger mit dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft sucht (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), kann seine Vermieter-Rechtsschutz-Policen aus den genannten Policen ebenfalls nach dem Preis aussuchen.
Allerdings ist der "Vertrags-Rechtsschutz" (für vertragsrechtliche Streitigkeiten außerhalb des Mietvertrages) für Vermieter ebenfalls interessant (siehe unter "Heftartikel als PDF": Finanztest 11/2021 Rechtsschutz für Mieter und Vermieter: Kostenschutz für Wohnungsärger). Diesen Vertrags-Rechtsschutz können Vermieter (aber auch die Mieter) häufig gegen Aufpreis dazubuchen.