Oft sind im Kleingedruckten Streitigkeiten ausgeschlossen, was zu Überraschungen führen kann. Was Sie von einer Rechtsschutz-Police erwarten können und was nicht.
Rechtsschutzversicherung im Vergleich
Alle Testergebnisse für Rechtsschutzversicherung
Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nach einem Streit mit dem Arbeitgeber, Vermieter und Nachbar oder als Verkehrsteilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungsrisiken abgedeckt: Mieterverein, Gewerkschaften oder Automobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen für die jeweiligen Bereiche. Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen (Welche Versicherungen Sie brauchen) – aber nicht zu den Policen, die unbedingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungsschutz leisten können, kommt Rechtsschutz infrage.
Wozu eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, denn sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:
- Fußgänger und Radfahrer. - Streitigkeiten rund um den Autokauf, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet. - Fahrgäste von Bussen und Bahnen.
Tipp: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt, denn der Preisvorteil der Tarife mit Selbstbehalt ist relativ gering. Schutz gibt es schon für wenig Geld, wie unser jüngster Artikel Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich zeigt.
Warum gibt es eine Wartezeit, und ab wann greift der Versicherungsschutz?
Um reine Zweckabschlüsse zu vermeiden, gibt es die Wartezeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risikoausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abgeschlossen werden. Eine Wartezeit gilt in der Regel für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht in Verkehrssachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeitsrecht manchmal sogar 6 Monate).
Keine Wartezeiten gibt es im Schadensersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechtsschutz erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten. Für Schadenersatzfälle besteht keine Wartezeit.
Fragen zum Vertrag
Mein Partner und ich haben je eine Versicherung. Können wir eine kündigen?
In der Regel wird der ältere Vertrag übernommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie beide Ihrem jeweiligen Versicherer die Vertragsnummern und Namen der bei der anderen Gesellschaft versicherten Personen mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familientarif umgewandelt.
Tipp: Gute Rechtsschutz-Pakete finden Sie in unserem Test von Familienpolicen.
Ist meine Familie automatisch über meine Police mitversichert?
Nur wenn Sie einen Familientarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinnvoll, Änderungen Ihrer Lebensumstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familientarif wechseln. Uneheliche Lebenspartner können mit in die Police aufgenommen werden.
Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufsleben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburtstag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.
Ist meine Familie in meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert?
Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. In der jüngsten Untersuchung zur Verkehrsrechtsschutzversicherung haben wir Policen für Familien mit mehreren Kraftfahrzeugen untersucht. Für die untersuchten Angebote gilt: Ehe-, Lebenspartner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radler, Fahrgast im ÖPNV. Partner und volljährige Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahrzeuge Schutz. Voraussetzung: meist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Versicherungsnehmer. Volljährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpartnert sein und kein Einkommen haben.
Übernimmt ein neuer Versicherer nach einem Wechsel die „alten“ Rechtsschutzfälle?
Grundsätzlich haben einige Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit und der Rechtsschutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem nahtlosen Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Wartezeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Wartezeitverzicht schriftlich bestätigen.
Hat ein versicherter Rechtsstreit seine Ursache in der Zeit als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung) und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässigkeit der Mietminderung), übernimmt der neue Rechtsschutzversicherer die Sache, wenn der Versichererwechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechtsschutzversicherung, übernimmt der neue Versicherer den Fall nicht.
Mein Vertrag wurde gekündigt. In der Kündigung heißt es, laufende Rechtsstreitigkeiten seien abgedeckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirksam wird und ich eine neue Versicherung suche?
Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risikobewertungen der Versicherer (sogenannte „schlechte Risiken“) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadensfälle, können die Versicherten beim Anbieter nachfragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Meine Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?
Uns ist bekannt, dass es für Kunden, denen der Rechtsschutzversicherer gekündigt hat, schwer werden kann, einen neuen Vertrag zu finden. Einen besseren Tipp, als geduldig bei vielen Versicherern konkret einen Antrag zu stellen und die Frage nach der Kündigung ehrlich zu beantworten, haben wir leider nicht für Sie.
Tipp: Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte lieber selbst kündigen, bevor es der Versicherer tut (siehe auch vorherige Frage).
Ob Ihnen zuvor gekündigt worden ist, erfährt der Versicherer nicht nur über Ihren Antrag, sondern auch über die HIS-Datei des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in der Versicherte geführt werden, die negativ aufgefallen sind. Ob hier etwas über Sie gespeichert wurde, erfahren Sie von Ihrem alten Versicherer oder direkt vom GDV. Die Daten werden nach 5 Jahren automatisch gelöscht.
Ich habe eine Hausratversicherung. Sollte ich beim selben Versicherer den Rechtsschutz abzuschließen oder habe ich Nachteile, wenn ich mal die Hausratversicherung verklagen muss?
Der Gesetzgeber hat die Gefahr eines Interessenkonflikts gesehen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist deshalb vorgeschrieben, dass bei Versicherungsunternehmen mit mehreren Versicherungssparten die Fallbearbeitung der Rechtsschutzversicherung in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen stattfindet.
Beispiel: In dem großen Versicherungskonzern Allianz übernimmt die eigenständige Tochter Allianz Rechtsschutz-Service GmbH die Schadenbearbeitung von Rechtsschutz-Fällen. Zudem darf der zuständige Sachbearbeiter der Rechtsschutzversicherung nicht auch noch die Schadenbearbeitung von Hausrat-Fällen im Versicherungskonzern übernehmen.
Eine Garantie, dass Interessenkonflikte in der Praxis ganz vermieden werden, bietet das Gesetz freilich nicht. Möglicherweise wird der Rechtsschutz-Mitarbeiter des Versicherungskonzerns X eher die Leistung verweigern, wenn ein Rechtsschutzkunde gegen die konzerneigene Hausratversicherung von X klagen will. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, fährt besser, den Rechtsschutz nicht beim selben Versicherer abzuschließen.
Für welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für verschiedene Rechtsbereiche. Alle Details zum Schutz von Kombipolicen im Artikel Leistungen im Detail.
Es gibt so viele Ausschlüsse – warum soll ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht billig. Die Rechtsschutzversicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen. Diese sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen.
Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind, als in anderen Lebensbereichen. Sinnvoll ist in jedem Fall der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenzlige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Mietangelegenheiten. Beides kann man mit Einzelpolicen absichern. Wichtig kann auch der Berufsrechtsschutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.
Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich vom Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Hilft mir die Versicherung, dagegen vorzugehen?
Höchstwahrscheinlich nicht, in der Regel gilt nämlich eine dreimonatige Wartezeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Meine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten im Sorgerechtsstreit nicht übernehmen. Darf sie das?
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken nie alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwaltliche Beratung.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren (Details zu den Leistungsausschlüssen).
Testverfahren der Stiftung Warentest
Beim letzten Test von Rechtsschutzversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.
Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
Rechtsschutzversicherer zahlt nicht
Wie gehe ich vor, wenn mein Rechtsschutzversicherer nicht zahlt?
Lehnt die Versicherung die Übernahme Ihrer Anwalts- und Gerichtskosten ab, können Sie über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Den Antrag können Sie auch per Brief, Fax oder E-Mail einreichen (Kontaktdaten: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Fax: 0800/3699000, Telefon: 0800/3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombudsmann bietet auch ein Formular für den Schlichtungsantrag an. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Kommt der Schlichter zum Ergebnis, dass die Beschwerde des Verbrauchers begründet ist, kann er den Versicherer (bei einem Beschwerdewert bis 10 000 Euro) zur Kostenübernahme der Rechtsstreitigkeit verpflichten. Aus Verbrauchersicht kommt das Schlichtungsergebnis damit einem gewonnenen Prozess gleich. Liegt der Beschwerdewert über 10 000 Euro, ist der Schlichterspruch für den Versicherer nicht verbindlich. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus, die der Rechtsschutzversicherer annehmen oder ablehnen kann. Für Verbraucher ist der Schlichtungsvorschlag nie verbindlich. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er den Schlichtungsvorschlag ablehnen und anschließend immer noch Klage gegen die Versicherung einreichen.
Ist ein Kunde bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombudsmann ist (in der Sparte Rechtsschutz ist das aktuell nur der ADAC), muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungsklage selbst ist nicht rechtsschutzversichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Niederlage also auf den Prozesskosten sitzen. Ein Risiko, das er mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung ja eigentlich ausschließen wollte.
Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer hat die Versicherung vorzeitig gekündigt, bekomme ich einen Teil des im Voraus gezahlten Jahresbeitrags zurück?
Beispiel: Eine Rechtsschutzversicherung läuft über zwölf Monate, von November 2020 bis Ende Oktober 2021 (Versicherungsjahr). Der Kunde bezahlt den Jahresbeitrag in Höhe von 300 Euro im Voraus. Weil der Kunde während des Versicherungsjahres zwei Prozesse führt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, kündigt der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Ende des Monats August 2021. Die Versicherungsprämie, die auf die Monate September und Oktober 2021 entfällt (zwei Zwölftel der 300 Euro), muss der Versicherer dem Kunden erstatten. Dieser erhält also 50 Euro zurück.
- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 15.03.2023 um 18:27 Uhr
ADAC Bewertung / Schlichtungsstelle
@Grummelbär: Die Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle ist in die Gesamtbewertung der ADAC-Angebote eingeflossen. Die Tarifbedingungen der ADAC Versicherung waren aber so vorteilhaft, dass die Gesamtnote so ausgefallen ist. Umfangreiche Leistungsarten (also der Rechtsschutz laut Tarifwerk) ist das A und O einer Rechtsschutz-Police - nur was dort steht, ist verbindlich und lässt sich rechtlich auch einklagen. Die Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann ist das Tüpfelchen auf dem I. In unseren Tabellen weisen wir auf die Nichtmitgliedschaft hin. Der mündige Verbraucher kann entscheiden, ob er bei einem Nichtmitglied abschließen will oder nicht. Die Anwaltsumfrage ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Sie spiegelt "nur" allgemeine Erfahrungswerte der Anwaltschaft bezüglich der Regulierungspraxis einzelner Versicherer wider. Wir bekommen von Verbrauchern durchaus die Rückmeldung, dass diese Erfahrungswerte (sprich: die sich in der Tabelle zeigenden Regulierungs-Tendenzen) in der Praxis zutreffend sind. Da es sich aber um keine repräsentative Umfrage handelt, konnte das Umfrageergebnis nicht in das Qualitätsurteil einfließen.
Ich verstehe nicht, gerade bei ihrer eigenen Einstellung zu der Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle, wie der ADAC an der Spitze ihrer Bewertung stehen kann. Was nutzen tolle Vertragsbedingungen, wenn diese im Ernstfall einfach so negiert werden können? Man will doch gerade das Prozesskostenrisiko ausschließen und nicht ein weiteres mit einer Deckungsklage eingehen. Übrigens ähnlich bei der ARAG, wenn auch aus anderem Grund: die Erfahrung der Anwälte mit den Versicherungen sollte nicht nur in der Tabelle gezeigt werden, sondern sich auch im Ergebnis widerspiegeln. Nochmal: was nutzen gute Bedingungen auf dem Papier, wenn die Ansprüche daraus einfach von Seiten der Versicherung abgelehnt werden können?
@steve958: Der (verwaltungsrechtliche) Streit um einen Schulplatz ist über den (allgemeinen) Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt. Die allermeisten Rechtsschutz-Policen beinhalten diesen Rechtsschutz. Wer daran Interesse hat, sollte bei der Auswahl des Angebots auf das schwarze Kästchen beim Prüfkriterium „Verwaltungsrechtschutz“ darauf achten, dass sich in der interaktiven Tabelle zu diesem Punkt ein grünes Häkchen befindet (schwarzes Kästchen in der Zeitschrift).
Hallo, Sie haben ja Studienplatzklagen mit berücksichtigt. Gilt dies im gleichen Maße auch für eine Klage und/oder Widerspruch um einen Schulplatz? Was ist ggf. zu beachten? Danke und Gruß
@Luckylok: Angebote für Mieter- und Vermieterrechtsschutz finden Sie unter Punkt 8. Wir haben den Baustein Wohnen bzw. die Mietrechtsschutz-Policen für Mieter und Vermieter (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) nicht qualitativ bewertet. Beim Rechtsschutz für Mieter gibt es zwischen den Anbietern keine relevanten inhaltlichen Unterschiede. Mieter, die allein an diesem Baustein interessiert sind und eine Einzelpolice abschließen wollen, können eigentlich allein nach dem Preis wählen. Bei den Vermieter-Rechtsschutz-Policen sind die Unterschiede etwas größer, Beispiel: - es gibt Anbieter, die versichern für den genannten Preis nicht nur eine, sondern mehrere vermietete Wohnungen. - Manche Police enthält neben dem klassischen Kostenschutz für Rechtstreitigkeiten Unterstützungsleistungen, etwa Hilfe beim Miet-Forderungseinzug gegenüber dem Mieter. Wer aber nur eine Wohnung vermietet hat und insbesondere Kostenschutz für Rechtsärger mit dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft sucht (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), kann seine Vermieter-Rechtsschutz-Policen aus den genannten Policen ebenfalls nach dem Preis aussuchen. Allerdings ist der "Vertrags-Rechtsschutz" (für vertragsrechtliche Streitigkeiten außerhalb des Mietvertrages) für Vermieter ebenfalls interessant (siehe unter "Heftartikel als PDF": Finanztest 11/2021 Rechtsschutz für Mieter und Vermieter: Kostenschutz für Wohnungsärger). Diesen Vertrags-Rechtsschutz können Vermieter (aber auch die Mieter) häufig gegen Aufpreis dazubuchen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Grummelbär: Die Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle ist in die Gesamtbewertung der ADAC-Angebote eingeflossen. Die Tarifbedingungen der ADAC Versicherung waren aber so vorteilhaft, dass die Gesamtnote so ausgefallen ist. Umfangreiche Leistungsarten (also der Rechtsschutz laut Tarifwerk) ist das A und O einer Rechtsschutz-Police - nur was dort steht, ist verbindlich und lässt sich rechtlich auch einklagen. Die Mitgliedschaft beim Versicherungsombudsmann ist das Tüpfelchen auf dem I. In unseren Tabellen weisen wir auf die Nichtmitgliedschaft hin. Der mündige Verbraucher kann entscheiden, ob er bei einem Nichtmitglied abschließen will oder nicht. Die Anwaltsumfrage ist keine wissenschaftliche Untersuchung. Sie spiegelt "nur" allgemeine Erfahrungswerte der Anwaltschaft bezüglich der Regulierungspraxis einzelner Versicherer wider. Wir bekommen von Verbrauchern durchaus die Rückmeldung, dass diese Erfahrungswerte (sprich: die sich in der Tabelle zeigenden Regulierungs-Tendenzen) in der Praxis zutreffend sind. Da es sich aber um keine repräsentative Umfrage handelt, konnte das Umfrageergebnis nicht in das Qualitätsurteil einfließen.
Ich verstehe nicht, gerade bei ihrer eigenen Einstellung zu der Nichtmitgliedschaft bei der Schlichtungsstelle, wie der ADAC an der Spitze ihrer Bewertung stehen kann.
Was nutzen tolle Vertragsbedingungen, wenn diese im Ernstfall einfach so negiert werden können? Man will doch gerade das Prozesskostenrisiko ausschließen und nicht ein weiteres mit einer Deckungsklage eingehen.
Übrigens ähnlich bei der ARAG, wenn auch aus anderem Grund: die Erfahrung der Anwälte mit den Versicherungen sollte nicht nur in der Tabelle gezeigt werden, sondern sich auch im Ergebnis widerspiegeln.
Nochmal: was nutzen gute Bedingungen auf dem Papier, wenn die Ansprüche daraus einfach von Seiten der Versicherung abgelehnt werden können?
@steve958: Der (verwaltungsrechtliche) Streit um einen Schulplatz ist über den (allgemeinen) Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt. Die allermeisten Rechtsschutz-Policen beinhalten diesen Rechtsschutz. Wer daran Interesse hat, sollte bei der Auswahl des Angebots auf das schwarze Kästchen beim Prüfkriterium „Verwaltungsrechtschutz“ darauf achten, dass sich in der interaktiven Tabelle zu diesem Punkt ein grünes Häkchen befindet (schwarzes Kästchen in der Zeitschrift).
Hallo,
Sie haben ja Studienplatzklagen mit berücksichtigt. Gilt dies im gleichen Maße auch für eine Klage und/oder Widerspruch um einen Schulplatz?
Was ist ggf. zu beachten?
Danke und Gruß
@Luckylok: Angebote für Mieter- und Vermieterrechtsschutz finden Sie unter Punkt 8.
Wir haben den Baustein Wohnen bzw. die Mietrechtsschutz-Policen für Mieter und Vermieter (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz) nicht qualitativ bewertet. Beim Rechtsschutz für Mieter gibt es zwischen den Anbietern keine relevanten inhaltlichen Unterschiede. Mieter, die allein an diesem Baustein interessiert sind und eine Einzelpolice abschließen wollen, können eigentlich allein nach dem Preis wählen.
Bei den Vermieter-Rechtsschutz-Policen sind die Unterschiede etwas größer, Beispiel:
- es gibt Anbieter, die versichern für den genannten Preis nicht nur eine, sondern mehrere vermietete Wohnungen.
- Manche Police enthält neben dem klassischen Kostenschutz für Rechtstreitigkeiten Unterstützungsleistungen, etwa Hilfe beim Miet-Forderungseinzug gegenüber dem Mieter.
Wer aber nur eine Wohnung vermietet hat und insbesondere Kostenschutz für Rechtsärger mit dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft sucht (Leistungsart Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz), kann seine Vermieter-Rechtsschutz-Policen aus den genannten Policen ebenfalls nach dem Preis aussuchen.
Allerdings ist der "Vertrags-Rechtsschutz" (für vertragsrechtliche Streitigkeiten außerhalb des Mietvertrages) für Vermieter ebenfalls interessant (siehe unter "Heftartikel als PDF": Finanztest 11/2021 Rechtsschutz für Mieter und Vermieter: Kostenschutz für Wohnungsärger). Diesen Vertrags-Rechtsschutz können Vermieter (aber auch die Mieter) häufig gegen Aufpreis dazubuchen.