Oft sind im Kleingedruckten Streitigkeiten ausgeschlossen, was zu Überraschungen führen kann. Was Sie von einer Rechtsschutz-Police erwarten können und was nicht.
Rechtsschutzversicherung im Vergleich
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Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nach einem Streit mit dem Arbeitgeber, Vermieter und Nachbar oder als Verkehrsteilnehmer können erhebliche Kosten auf Sie zukommen, wenn der Streit eskaliert und vor Gericht verhandelt wird. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dann für Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten. Über die Mitgliedschaft in manchen Verbänden sind bereits einige Versicherungsrisiken abgedeckt: Mieterverein, Gewerkschaften oder Automobilklubs bieten ihren Mitgliedern oft Versicherungsschutz zu Sonderkonditionen für die jeweiligen Bereiche. Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den sinnvollen Versicherungen (Welche Versicherungen Sie brauchen) – aber nicht zu den Policen, die unbedingt notwendig sind. Wichtiger sind Versicherungen wie eine private Haftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur wenn Sie sich mehr Versicherungsschutz leisten können, kommt Rechtsschutz infrage.
Wozu eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Nach einem Unfall im Straßenverkehr geraten die Beteiligten oft in Streit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein, denn sie übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen muss. Vor allem Vielfahrer sind mit der Versicherung gut beraten. Der Schutz greift zum Beispiel auch für:
- Fußgänger und Radfahrer. - Streitigkeiten rund um den Autokauf, wenn der Tarif Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bietet. - Fahrgäste von Bussen und Bahnen.
Tipp: Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt, denn der Preisvorteil der Tarife mit Selbstbehalt ist relativ gering. Schutz gibt es schon für wenig Geld, wie unser jüngster Artikel Verkehrsrechtsschutzversicherungen im Vergleich zeigt.
Warum gibt es eine Wartezeit, und ab wann greift der Versicherungsschutz?
Um reine Zweckabschlüsse zu vermeiden, gibt es die Wartezeit. Das ist ein zeitlich beschränkter Risikoausschluss, der verhindern soll, dass Verträge für einen bereits schwelenden Streit abgeschlossen werden. Eine Wartezeit gilt in der Regel für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht in Verkehrssachen. Sie beträgt in der Regel 3 Monate (im Arbeitsrecht manchmal sogar 6 Monate).
Keine Wartezeiten gibt es im Schadensersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, sowie im Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten bei einigen Anbietern Leistungen wie Vertrags-Rechtsschutz erst nach einer Vertragslaufzeit von meist drei Monaten. Für Schadenersatzfälle besteht keine Wartezeit.
Fragen zum Vertrag
Mein Partner und ich haben je eine Versicherung. Können wir eine kündigen?
In der Regel wird der ältere Vertrag übernommen. Der Partner, der den jüngeren Vertrag besitzt, darf seine Police kündigen. Teilen Sie beide Ihrem jeweiligen Versicherer die Vertragsnummern und Namen der bei der anderen Gesellschaft versicherten Personen mit. Nach Prüfung wird die Police in einen Familientarif umgewandelt.
Tipp: Gute Rechtsschutz-Pakete finden Sie in unserem Test von Familienpolicen.
Ist meine Familie automatisch über meine Police mitversichert?
Nur wenn Sie einen Familientarif haben, ist die Familie mitversichert. Es ist sinnvoll, Änderungen Ihrer Lebensumstände – wie Heirat oder Geburt eines Kindes – dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Wer einen Singletarif hat, muss in einen Familientarif wechseln. Uneheliche Lebenspartner können mit in die Police aufgenommen werden.
Erwachsene Kinder in der Ausbildung sind mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind und noch nicht im Berufsleben stehen. Die Mitversicherung erwachsener Kinder endet in der Regel aber spätestens mit dem 25. Geburtstag. Manche Unternehmen versichern auch weitere Personen mit. Das sind zum Beispiel die Eltern des Versicherungsnehmers oder seines Lebenspartners. Diese müssen dann aber meist im selben Haushalt leben oder bereits in Rente sein.
Ist meine Familie in meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert?
Das hängt von dem Tarif ab, den Sie gewählt haben. In der jüngsten Untersuchung zur Verkehrsrechtsschutzversicherung haben wir Policen für Familien mit mehreren Kraftfahrzeugen untersucht. Für die untersuchten Angebote gilt: Ehe-, Lebenspartner, Kinder sind mitversichert, auch als Fußgänger, Radler, Fahrgast im ÖPNV. Partner und volljährige Kinder haben auch als Fahrer fremder Fahrzeuge Schutz. Voraussetzung: meist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Versicherungsnehmer. Volljährige Kinder dürfen weder verheiratet noch verpartnert sein und kein Einkommen haben.
Übernimmt ein neuer Versicherer nach einem Wechsel die „alten“ Rechtsschutzfälle?
Grundsätzlich haben einige Leistungsarten in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit und der Rechtsschutz beginnt erst danach. Etliche Versicherer verzichten bei einem nahtlosen Wechsel von einem anderen Anbieter auf diese Wartezeit. Fragen Sie beim Abschluss danach und lassen sich gegebenenfalls den Wartezeitverzicht schriftlich bestätigen.
Hat ein versicherter Rechtsstreit seine Ursache in der Zeit als Sie noch beim alten Versicherer waren (etwa Mietminderung wegen Schimmel in der Wohnung) und eskaliert der Streit dann erst beim neuen Versicherer (Streit mit Vermieter um Zulässigkeit der Mietminderung), übernimmt der neue Rechtsschutzversicherer die Sache, wenn der Versichererwechsel nahtlos erfolgte. Waren Sie beim Wechsel nur einen Tag ohne Rechtsschutzversicherung, übernimmt der neue Versicherer den Fall nicht.
Mein Vertrag wurde gekündigt. In der Kündigung heißt es, laufende Rechtsstreitigkeiten seien abgedeckt. Was passiert, wenn die Kündigung wirksam wird und ich eine neue Versicherung suche?
Eine ordentliche Kündigung führt nicht zum Eintrag in die HIS-Datei der deutschen Versicherungswirtschaft, in der Risikobewertungen der Versicherer (sogenannte „schlechte Risiken“) vermerkt sind. Kündigt der Versicherer aufgrund zu vieler Schadensfälle, können die Versicherten beim Anbieter nachfragen, ob dieser bereit ist, die Kündigung zurückzunehmen, um dem Versicherten damit die Gelegenheit zu geben, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
Meine Rechtsschutzversicherung wurde gekündigt, und ich möchte einen neuen Vertrag abschließen. Welche Versicherer holen Auskünfte über Vorversicherungen ein?
Uns ist bekannt, dass es für Kunden, denen der Rechtsschutzversicherer gekündigt hat, schwer werden kann, einen neuen Vertrag zu finden. Einen besseren Tipp, als geduldig bei vielen Versicherern konkret einen Antrag zu stellen und die Frage nach der Kündigung ehrlich zu beantworten, haben wir leider nicht für Sie.
Tipp: Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte lieber selbst kündigen, bevor es der Versicherer tut (siehe auch vorherige Frage).
Ob Ihnen zuvor gekündigt worden ist, erfährt der Versicherer nicht nur über Ihren Antrag, sondern auch über die HIS-Datei des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in der Versicherte geführt werden, die negativ aufgefallen sind. Ob hier etwas über Sie gespeichert wurde, erfahren Sie von Ihrem alten Versicherer oder direkt vom GDV. Die Daten werden nach 5 Jahren automatisch gelöscht.
Ich habe eine Hausratversicherung. Sollte ich beim selben Versicherer den Rechtsschutz abzuschließen oder habe ich Nachteile, wenn ich mal die Hausratversicherung verklagen muss?
Der Gesetzgeber hat die Gefahr eines Interessenkonflikts gesehen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist deshalb vorgeschrieben, dass bei Versicherungsunternehmen mit mehreren Versicherungssparten die Fallbearbeitung der Rechtsschutzversicherung in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen stattfindet.
Beispiel: In dem großen Versicherungskonzern Allianz übernimmt die eigenständige Tochter Allianz Rechtsschutz-Service GmbH die Schadenbearbeitung von Rechtsschutz-Fällen. Zudem darf der zuständige Sachbearbeiter der Rechtsschutzversicherung nicht auch noch die Schadenbearbeitung von Hausrat-Fällen im Versicherungskonzern übernehmen.
Eine Garantie, dass Interessenkonflikte in der Praxis ganz vermieden werden, bietet das Gesetz freilich nicht. Möglicherweise wird der Rechtsschutz-Mitarbeiter des Versicherungskonzerns X eher die Leistung verweigern, wenn ein Rechtsschutzkunde gegen die konzerneigene Hausratversicherung von X klagen will. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, fährt besser, den Rechtsschutz nicht beim selben Versicherer abzuschließen.
Für welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für verschiedene Rechtsbereiche. Alle Details zum Schutz von Kombipolicen im Artikel Leistungen im Detail.
Es gibt so viele Ausschlüsse – warum soll ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung trotz der Lücken im Schutz abschließen wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht billig. Die Rechtsschutzversicherung gehört auch nicht zu den wichtigsten Policen. Diese sind die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen.
Es gibt aber Bereiche, in denen Risiken häufiger sind, als in anderen Lebensbereichen. Sinnvoll ist in jedem Fall der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im Straßenverkehr kann man am leichtesten und häufigsten in brenzlige Situationen geraten. Häufig gibt es auch Streit um Mietangelegenheiten. Beides kann man mit Einzelpolicen absichern. Wichtig kann auch der Berufsrechtsschutz werden, der allerdings nur im Paket angeboten wird.
Kurz nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung habe ich vom Arbeitgeber ein mieses Zeugnis bekommen. Hilft mir die Versicherung, dagegen vorzugehen?
Höchstwahrscheinlich nicht, in der Regel gilt nämlich eine dreimonatige Wartezeit. Erst nach Ablauf der Frist können Sie alle Leistungen in Anspruch nehmen.
Meine Rechtsschutzversicherung will die Anwaltskosten im Sorgerechtsstreit nicht übernehmen. Darf sie das?
Ja. Rechtsschutzversicherungen decken nie alle Lebenslagen ab. Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht gibt es bei vielen Angeboten nur eine einmalige anwaltliche Beratung.
Ebenfalls oft vom Schutz ausgenommen sind: Hausbau, Urheber- und Markenstreit, Kapitalanlagen, Halt- und Parkverstöße, Wettverträge, Gewinnzusagen sowie schwerwiegende Strafverfahren (Details zu den Leistungsausschlüssen).
Testverfahren der Stiftung Warentest
Beim letzten Test von Rechtsschutzversicherungen habe ich meinen Versicherer vermisst. Warum fehlen manche Unternehmen?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das hat verschiedene Gründe: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht mehr erhältlich, das neue zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Versicherer und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer.
Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell.
Rechtsschutzversicherer zahlt nicht
Wie gehe ich vor, wenn mein Rechtsschutzversicherer nicht zahlt?
Lehnt die Versicherung die Übernahme Ihrer Anwalts- und Gerichtskosten ab, können Sie über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Den Antrag können Sie auch per Brief, Fax oder E-Mail einreichen (Kontaktdaten: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Fax: 0800/3699000, Telefon: 0800/3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de). Der Ombudsmann bietet auch ein Formular für den Schlichtungsantrag an. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Kommt der Schlichter zum Ergebnis, dass die Beschwerde des Verbrauchers begründet ist, kann er den Versicherer (bei einem Beschwerdewert bis 10 000 Euro) zur Kostenübernahme der Rechtsstreitigkeit verpflichten. Aus Verbrauchersicht kommt das Schlichtungsergebnis damit einem gewonnenen Prozess gleich. Liegt der Beschwerdewert über 10 000 Euro, ist der Schlichterspruch für den Versicherer nicht verbindlich. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus, die der Rechtsschutzversicherer annehmen oder ablehnen kann. Für Verbraucher ist der Schlichtungsvorschlag nie verbindlich. Ist er mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann er den Schlichtungsvorschlag ablehnen und anschließend immer noch Klage gegen die Versicherung einreichen.
Ist ein Kunde bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombudsmann ist (in der Sparte Rechtsschutz ist das aktuell nur der ADAC), muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungsklage selbst ist nicht rechtsschutzversichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Niederlage also auf den Prozesskosten sitzen. Ein Risiko, das er mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung ja eigentlich ausschließen wollte.
Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer hat die Versicherung vorzeitig gekündigt, bekomme ich einen Teil des im Voraus gezahlten Jahresbeitrags zurück?
Beispiel: Eine Rechtsschutzversicherung läuft über zwölf Monate, von November 2020 bis Ende Oktober 2021 (Versicherungsjahr). Der Kunde bezahlt den Jahresbeitrag in Höhe von 300 Euro im Voraus. Weil der Kunde während des Versicherungsjahres zwei Prozesse führt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, kündigt der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Ende des Monats August 2021. Die Versicherungsprämie, die auf die Monate September und Oktober 2021 entfällt (zwei Zwölftel der 300 Euro), muss der Versicherer dem Kunden erstatten. Dieser erhält also 50 Euro zurück.
- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
- Wenn das Gehalt ausbleibt, sollten Beschäftigte schriftlich Zahlung fordern. Bringt das nichts, können sie das Arbeitsgericht einschalten. Das geht auch ohne Anwalt.
- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
@gagarin48: Bitten entschuldigen Sie die späte Antwort. Haben Sie noch die Versicherungsbedingungen WGV-ARB 2004? Im Jahr 2004 hatten wir noch keine Qualitätsurteile für Rechtsschutztarife vergeben. Wir haben daher einmal überblicksartig den damaligen WGV-Tarif (ARB 2004) mit dem heutigen Huk-Coburg Tarif PBV Plus verglichen. Danach gelten Steuer- und Sozialrechtsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren (nicht wie beim Huk-Tarif bereits ab dem einem Gerichtsverfahren vorhergehenden Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren). Außerdem hat der WGV-Tarif keinen allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz (sondern Verwaltungsrechtsschutz nur in Verkehrssachen – wenn Ihnen etwa wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr der Führerscheinentzug droht). Besser als der Huk-Tarif ist der alte WGV-Tarif beim Kapitalanlage-Rechtsschutz. Die Huk zahlt für einen Rechtsstreit zum Beispiel rund um einen Aktienkauf im PBV-Plus-Tarif maximal 10.000 Euro. Das ist zwar nicht schlecht, aber der WGV-Tarif übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vollen Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro (eine übrigens absolut ausreichende Versicherungssumme). Zwar hat die WGV damals mit der sogenannten Effekten-Klausel versucht, den Rechtsschutz für Kapitalanlagen auszuschließen. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 84/12; die Folge: der Ausschluss gilt nicht!). Besser schneidet die Huk beim Punkt Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht ab. Hier bezahlt sie 1000 Euro Anwaltskosten, wohingegen die WGV nur eine Erstberatung bezahlt (im Wert von in der Regel maximal 250 Euro). Beim Thema Streit rund um einen Kreditwiderruf hat die WGV die Nase vorn: Widerrufsstreitigkeiten sind in dem alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Bei der Huk ist der Rechtsstreit rund um Widerrufe, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgten (und die dann zu einem Rechtsstreit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung führen), ausgeschlossen. Ergebnis: In Ihrem Fall stimmt die von uns im Artikel genannte Faustregel also nicht ganz. Einiges spricht für einen Wechsel, einiges dagegen. Es kommt also darauf an, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Ihnen ein möglichst umfassender Kapitalanlage-Rechtsschutz wichtig ist, sollten sie nicht wechseln. Ist Ihnen hingegen der Rechtsschutz für Streit rund um Scheidung und Erbe wichtig, spricht das eher für die Huk. Natürlich ist auch die Versicherungsprämie im Blick zu behalten. Der Huk-Tarif kann (je nach Postleitzahl des Versicherungsnehmers) immerhin das Doppelte der WGV-Prämie kosten.
@testomate: Mit den Leistungen der Mietervereine haben wir uns in Finanztest 11/2021 befasst. Sie finden den Artikel nach Freischaltung unter Punkt 10 "Heftartikel als PDF". Mieter-Rechtsschutz ist bei vielen Mietervereinen Bestandteil der Mitgliedschaft. Es gibt aber auch Mietervereins-Mitgliedschaften, die keine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Wer auf den Mieter-Rechtsschutz Wert legt, sollte sich daher vor dem Erwerb der Mitgliedschaft über die Leistungen des Mietervereins erkundigen.
Sie weisen in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz zwar auf die Rechtsschutzleistungen der Gewerkschaften hin (die ich aus nicht so guter persönlicher Erfahrung nicht empfehlen kann), vergessen aber, dass bei einer Mitgliedschaft im Mieterbund neben der nichtanwaltlichen Hilfe auch eine Mietrechtsschutzversicherung im Beitrag enthalten ist. Hier habe ich schon oft Hilfe erhalten. Es wäre schön, wenn Sie die Leistungen sowohl der Gewerkschaften als auch des Mieterbundes intensiver Beleuchten.
@oezcanc: Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 300 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut ausreichend. Regelmäßig treffen wir uns auch mit Vertretern der Rechtsschutzversicherer und diskutieren mit ihnen unsere Testkriterien. Dass es mal einen Fall gibt, bei dem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten jenseits von 300 000 Euro anfallen, ist extrem selten. Bitte bedenken Sie: Der Streitwert einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen, die man für den Deckungsschutz benötigt. Der Streitwert ist nur die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert ist immer viel höher als die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Für den Deckungsschutz benötigten Sie eine Versicherungssumme, die "nur" die Gerichts- und Anwaltskosten abdeckt. Beispiel: Ein Autokäufer klagt vor Gericht den Kaufpreis seines Ferrari SF90 ein (Kaufpreis rund 400.00 Euro), wegen eines nicht beseitigten Mangels. Für diesen Rechtsstreit benötigt der Autokäufer nicht etwa eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro („Streitwert“). Denn die Rechtsschutzversicherung sichert die Gerichts- und Anwaltskosten ab und diese liegen bei einem Streitwert von 400 000 Euro in der ersten Instanz bei etwa 24.000 Euro. Landet der Rechtsstreit tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof, fallen zwar rund 100.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an. Aber diese Summe wäre über eine Rechtsschutzversicherung mit „nur“ 300 000 Euro Versicherungssumme ebenfalls abgedeckt.
Sehr geehrtes Finanztest-Team, ich habe im Jahr 2004 bei der WGV eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein "Wohnen" abgeschlossen. Es gelten die ARB 11/04. Ich habe auch noch einen vergleichsweise moderaten Beitrag von insgesamt 155,00 €. Sie schreiben als Faustregel gilt: "neue Angebote sind selten besser ..." Ich habe nach Ihrem neuen Test über einen Wechsel zur HUK bzw. um Anpassung an den aktuellen Tarif der WGV (Optimal) nachgedacht. Ja, die Versicherungssumme ist in aktuellen Tarifen deutlich höher; in meinem Alttarif 300.000,00 € (sollte aber dennoch reichen). Zur WGV: Ich hatte in dieser Zeit zwei Rechtsschutzfälle im Bereich "Wohnen" (einen Prozess gewonnen, einen außergerichtlich verloren); lobenswert: ich habe keine Kündigung erhalten, stets sehr schnell eine Deckungszusage bekommen, auch haben sich die Anwälte mir gegenüber nicht beschwert.) Ist ein Wechsel zur HUK oder eine Anpassung bei der WGV mit höherem Beitrag sinnvoll? Schon mal Danke für eine Antwort.
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@gagarin48: Bitten entschuldigen Sie die späte Antwort.
Haben Sie noch die Versicherungsbedingungen WGV-ARB 2004? Im Jahr 2004 hatten wir noch keine Qualitätsurteile für Rechtsschutztarife vergeben. Wir haben daher einmal überblicksartig den damaligen WGV-Tarif (ARB 2004) mit dem heutigen Huk-Coburg Tarif PBV Plus verglichen.
Danach gelten Steuer- und Sozialrechtsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren (nicht wie beim Huk-Tarif bereits ab dem einem Gerichtsverfahren vorhergehenden Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren).
Außerdem hat der WGV-Tarif keinen allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz (sondern Verwaltungsrechtsschutz nur in Verkehrssachen – wenn Ihnen etwa wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr der Führerscheinentzug droht).
Besser als der Huk-Tarif ist der alte WGV-Tarif beim Kapitalanlage-Rechtsschutz. Die Huk zahlt für einen Rechtsstreit zum Beispiel rund um einen Aktienkauf im PBV-Plus-Tarif maximal 10.000 Euro. Das ist zwar nicht schlecht, aber der WGV-Tarif übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vollen Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro (eine übrigens absolut ausreichende Versicherungssumme). Zwar hat die WGV damals mit der sogenannten Effekten-Klausel versucht, den Rechtsschutz für Kapitalanlagen auszuschließen. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 84/12; die Folge: der Ausschluss gilt nicht!).
Besser schneidet die Huk beim Punkt Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht ab. Hier bezahlt sie 1000 Euro Anwaltskosten, wohingegen die WGV nur eine Erstberatung bezahlt (im Wert von in der Regel maximal 250 Euro).
Beim Thema Streit rund um einen Kreditwiderruf hat die WGV die Nase vorn: Widerrufsstreitigkeiten sind in dem alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Bei der Huk ist der Rechtsstreit rund um Widerrufe, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgten (und die dann zu einem Rechtsstreit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung führen), ausgeschlossen.
Ergebnis: In Ihrem Fall stimmt die von uns im Artikel genannte Faustregel also nicht ganz. Einiges spricht für einen Wechsel, einiges dagegen. Es kommt also darauf an, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Ihnen ein möglichst umfassender Kapitalanlage-Rechtsschutz wichtig ist, sollten sie nicht wechseln. Ist Ihnen hingegen der Rechtsschutz für Streit rund um Scheidung und Erbe wichtig, spricht das eher für die Huk. Natürlich ist auch die Versicherungsprämie im Blick zu behalten. Der Huk-Tarif kann (je nach Postleitzahl des Versicherungsnehmers) immerhin das Doppelte der WGV-Prämie kosten.
@testomate: Mit den Leistungen der Mietervereine haben wir uns in Finanztest 11/2021 befasst. Sie finden den Artikel nach Freischaltung unter Punkt 10 "Heftartikel als PDF". Mieter-Rechtsschutz ist bei vielen Mietervereinen Bestandteil der Mitgliedschaft. Es gibt aber auch Mietervereins-Mitgliedschaften, die keine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Wer auf den Mieter-Rechtsschutz Wert legt, sollte sich daher vor dem Erwerb der Mitgliedschaft über die Leistungen des Mietervereins erkundigen.
Sie weisen in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz zwar auf die Rechtsschutzleistungen der Gewerkschaften hin (die ich aus nicht so guter persönlicher Erfahrung nicht empfehlen kann), vergessen aber, dass bei einer Mitgliedschaft im Mieterbund neben der nichtanwaltlichen Hilfe auch eine Mietrechtsschutzversicherung im Beitrag enthalten ist. Hier habe ich schon oft Hilfe erhalten. Es wäre schön, wenn Sie die Leistungen sowohl der Gewerkschaften als auch des Mieterbundes intensiver Beleuchten.
@oezcanc: Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 300 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut ausreichend.
Regelmäßig treffen wir uns auch mit Vertretern der Rechtsschutzversicherer und diskutieren mit ihnen unsere Testkriterien. Dass es mal einen Fall gibt, bei dem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten jenseits von 300 000 Euro anfallen, ist extrem selten.
Bitte bedenken Sie: Der Streitwert einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen, die man für den Deckungsschutz benötigt. Der Streitwert ist nur die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert ist immer viel höher als die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Für den Deckungsschutz benötigten Sie eine Versicherungssumme, die "nur" die Gerichts- und Anwaltskosten abdeckt.
Beispiel: Ein Autokäufer klagt vor Gericht den Kaufpreis seines Ferrari SF90 ein (Kaufpreis rund 400.00 Euro), wegen eines nicht beseitigten Mangels. Für diesen Rechtsstreit benötigt der Autokäufer nicht etwa eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro („Streitwert“). Denn die Rechtsschutzversicherung sichert die Gerichts- und Anwaltskosten ab und diese liegen bei einem Streitwert von 400 000 Euro in der ersten Instanz bei etwa 24.000 Euro. Landet der Rechtsstreit tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof, fallen zwar rund 100.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an. Aber diese Summe wäre über eine Rechtsschutzversicherung mit „nur“ 300 000 Euro Versicherungssumme ebenfalls abgedeckt.
Sehr geehrtes Finanztest-Team, ich habe im Jahr 2004 bei der WGV eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein "Wohnen" abgeschlossen. Es gelten die ARB 11/04. Ich habe auch noch einen vergleichsweise moderaten Beitrag von insgesamt 155,00 €. Sie schreiben als Faustregel gilt: "neue Angebote sind selten besser ..." Ich habe nach Ihrem neuen Test über einen Wechsel zur HUK bzw. um Anpassung an den aktuellen Tarif der WGV (Optimal) nachgedacht. Ja, die Versicherungssumme ist in aktuellen Tarifen deutlich höher; in meinem Alttarif 300.000,00 € (sollte aber dennoch reichen).
Zur WGV: Ich hatte in dieser Zeit zwei Rechtsschutzfälle im Bereich "Wohnen" (einen Prozess gewonnen, einen außergerichtlich verloren); lobenswert: ich habe keine Kündigung erhalten, stets sehr schnell eine Deckungszusage bekommen, auch haben sich die Anwälte mir gegenüber nicht beschwert.)
Ist ein Wechsel zur HUK oder eine Anpassung bei der WGV mit höherem Beitrag sinnvoll? Schon mal Danke für eine Antwort.