Unfallärger oder Montagsauto – Verkehrsrechtsschutz kann in solchen Fällen nützlich sein. Wir haben 15 Policen verglichen. Sie finden Sie im Heft-PDF Finanztest 4/2021.
Rechtsschutzversicherung im Vergleich
Alle Testergebnisse für Rechtsschutzversicherung
Wir haben 15 Verkehrsrechtsschutzversicherungen dieser 13 Anbieter unter die Lupe genommen:
ADAC
Allianz
Allrecht
BGV Badische
Condor
Deurag
Ergo
Huk24
Huk-Coburg
R+V
VGH
VRK
WGV
Für wen lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Eindrucksvolle Zahlen. Im Jahr 2019 haben Amts- und Landgerichte in rund 160 000 Verkehrsunfallsachen über Haftung und Schadenersatz entschieden. In 170 000 Prozessen befassten sie sich mit Streit zwischen Käufer und Verkäufer, dabei dürfte es oft um Autokäufe gegangen sein. 2019 sprachen die Verwaltungsbehörden 460 000 Fahrverbote aus und ordneten 90 000 Mal den Führerscheinentzug an.
Günstiger Schutz. Wer Ärger dieser Art hat und rechtsschutzversichert ist, muss sich keine Gedanken um Anwalts- und Gerichtskosten machen. Denn Verkehrsunfälle, Ärger nach einem Autokauf und der Einspruch gegen einen Führerscheinentzug sind über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert. Unser Test von 15 Angeboten zeigt: Den Schutz gibt es schon für unter 100 Euro pro Jahr.
Hohe Kosten. Ohne den Schutz muss die Klägerin den Anwalt selbst bezahlen. Verliert sie den Prozess, kommen Gerichtskosten dazu, Ausgaben für einen Sachverständigen – etwa beim Streit um einen Mangel am Auto – und Anwaltskosten des Gegners. Das kann teuer werden.
Langwierige Streits. Auch wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde, kann Rechtsschutz gut gebrauchen. Selbst wenn die Schuldfrage recht klar ist, müssen Geschädigte mit der Versicherung des Unfallverursachers manchmal lange vor Gericht um die Höhe des Schadenersatzes streiten.
Ist Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?
Einzeln oder im Paket. Die Stiftung Warentest hält den Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzes für nützlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung können Interessierte als einzelne Police abschließen oder als Teil eines großen Rechtsschutzpakets, das etwa zusätzlich die Bereiche Privat, Beruf und Wohnen versichert.
Verkehrsrechtsschutz im Test. Von den Rechtsschutzpaketen für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) haben wir diejenigen Angebote ausgewählt, die mindestens das Qualitätsurteil Gut erreicht haben, und untersucht, welchen Schutz sie bieten, wenn man nur den Streit rund um den Straßenverkehr versichern möchte. Den Leistungsvergleich für 15 Einzelpolicen zum Verkehrsrechtsschutz finden Sie im PDF zum Artikel Wenns kracht – Geld für Streit. Dort zeigen wir auch, in welchen typischen Fällen alle Angebote greifen und in welchen Punkten sich die 15 Angebote unterscheiden.
Verkehrsrechtsschutz einzeln oder im Paket?
Wer möglichst umfassend versichert sein will, schließt am besten das große Paket für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) ab. Denn Rechtsstreit lauert überall: Der Vermieter zahlt die Mietkaution nicht zurück, die Airline erstattet nach Flugannullierung die Ticketkosten nicht, das neu gekaufte Auto hat einen Mangel, der Arbeitgeber droht mit Kündigung. Mit meist rund 300 Euro Jahresbeitrag bei einem Selbstbehalt von 150 Euro ist ein PBV-Paket aber recht teuer.
Wer nicht so viel Geld für Versicherungsschutz ausgeben will, aber wenigstens rund ums Thema Ärger im Straßenverkehr abgesichert sein will, kann Verkehrsrechtsschutz als Einzelpolice abschließen. Leistungsstarke Angebote gibt es schon für unter 100 Euro pro Jahr. Unser Vergleich zeigt die Preise für Einzelpolicen, die Familien mit mehreren Fahrzeugen Rechtsschutz bietet. Wer als Single oder Familie nur ein Auto versichert, zahlt oft noch weniger.
Häufig vorkommende Streitereien rund um Führerschein, Autokauf und Höhe des Schadenersatzes nach einem Verkehrsunfall sind bei allen Tarifen versichert. Deshalb kann bei der Auswahl der Preis ausschlaggebend sein. Preisgünstige Angebote haben wir im PDF gelb markiert. Die genannten Versicherungsbeiträge fallen bei jährlicher Zahlweise an. Bei monatlicher Zahlungsweise wird es meist teurer.
Rechtsschutzversicherung im Vergleich
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Punkte in Flensburg – wann greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich versichert jede Verkehrsrechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten rund um Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. Wer etwa einen Bußgeldbescheid erhalten hat, weil er angeblich während der Autofahrt ein Handy in der Hand gehalten hat, das aber bestreitet, kann sich einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen. Auch die Abwehr eines Bußgelds wegen eines mutmaßlichen Tempoverstoßes ist versichert. Bei einigen Anbietern greift dieser Schutz aber erst ab einer bestimmten Bußgeldhöhe, in der Regel 40 bis 60 Euro.
Kleine Unterschiede gibt es auch beim Rechtsschutz fürs Falschparken. Der Einspruch gegen ein Knöllchen ist nur bei zwei Anbietern versichert. Nämlich dann, wenn die Behörde dem Fahrer zum Bußgeld noch einen Punkt in Flensburg aufbrummt.
Beispiel. Ein Autofahrer soll 70 Euro Bußgeld für das Parken auf einem Radweg zahlen. Da er dort länger als 60 Minuten geparkt haben soll, erhält er zudem einen Punkt. Ist sich der Fahrer sicher, dass er nicht so lange dort stand und will er gegen den Bescheid Einspruch einlegen, wäre er bei Allianz und Ergo versichert.
Wichtig: Der Leistungsausschluss vieler Versicherer für Streit um behördliche Parkknöllchen gilt nicht bei „Vertragsstrafen“, die private Parkplatzüberwacher für angeblich rechtswidriges Parken auf Supermarktparkplätzen verteilen. Zoff um diese Privatknöllchen fällt unter den Vertrags-Rechtsschutz, den jeder Verkehrsrechtsschutz bietet.
Wer zahlt bei Streit nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Wegeunfälle vor Gericht. Wie der Verkehrsrechtsschutz-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt, bietet nicht jede Verkehrsrechtsschutzversichreung „Sozialgerichts-Rechtsschutz“. Zunächst mag man denken: Welcher Autofahrer braucht so etwas? Aber diese Leistungsart kann durchaus wichtig sein. Einen Streit um eine Unfallrente etwa wegen eines Autounfalls auf dem Weg zur Arbeit müssen Betroffene mit der gesetzlichen Unfallversicherung vor den Sozialgerichten ausfechten. 2019 gab es rund 190 000 solcher Wegeunfälle.
Dienstlich oder privat? Regelmäßig müssen Sozialgerichte darüber entscheiden, ob ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit noch ein versicherter Wegeunfall ist oder nur ein nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckter reiner Privatunfall. So landete im Jahr 2017 zum Beispiel der Streit eines Angestellten vor dem Bundessozialgericht. Der Mann hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher zum Bäcker gemacht und sich dabei verletzt. Das Bayerische Landessozialgericht hatte die Fahrt trotz der Unterbrechung noch als Wegeunfall eingestuft, das Bundessozialgericht entschied schließlich gegen ihn (Az. B 2 U 1/16 R).
Immerhin 10 der 15 untersuchten Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für einen solchen Prozess.
Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Bei vielen Rechtsschutzversicherungen gilt zu Beginn in einigen Rechtsbereichen eine Wartezeit. Steht im Vertrag zum Beispiel eine dreimonatige Wartezeit für Vertragsärger, ist der Versicherungskunde in dieser Zeit hierfür nicht versichert. Das kann sich auswirken, wenn er direkt nach dem Versicherungsabschluss ein Auto kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt. Die Stiftung Warentest rät daher, bei einem Verkehrsrechtsschutz-Anbieter abzuschließen, der generell auf Wartezeiten verzichtet.
Versicherung früh abschließen
So oder so müssen Interessierte aufpassen, dass sie ihre Rechtsschutzversicherung nicht zu spät abschließen. Zu spät ist es in der Regel, wenn das Problem schon da ist. Es hat also keinen Sinn, nach einem Wegeunfall für den Streit mit der Unfallversicherung noch eine Police abzuschließen.
Wer für einen möglichen Streit mit seinem Autohändler im Falle eines Mangels am Fahrzeug versichert sein will, muss die Verkehrsrechtsschutzversicherung schon vor dem Autokauf abgeschlossen haben.
Verkehrsrechtsschutz rückwirkend
Rückwärtsversicherung. Eine interessante Verkehrsrechtsschutzversicherung hat der Versicherer Arag vor Jahren auf den Markt gebracht: den Verkehrsrechtsschutz Sofort. Das Besondere an dieser Rechtsschutzversicherung ist, dass Kunden darüber teilweise Rechtsschutz sogar dann bekommen, wenn sie die Versicherung erst nach dem streitursächlichen Ereignis (etwa Bußgeld für einen Rotlichtverstoß) abschließen.
Versicherungsbedingungen. Im Jahr 2018 hatten wir dieses Sonderprodukt näher unter die Lupe genommen: Arag Verkehrsrechtsschutz: Diese Police können Sie nachträglich kaufen. Unser Fazit damals: Ein teures, aber interessantes Produkt, insbesondere für Opfer, die bei einem Autounfall gravierende Körperschäden erlitten haben und zum Zeitpunkt des Unfalls ohne Rechtsschutzversicherung waren. Inzwischen hat die Arag die Versicherungsbedingungen aber leider verschlechtert. Der für Unfallopfer so wichtige Schadenersatz-Rechtsschutz kann nach den aktuellen Versicherungsbedingungen (Stand Oktober 2019) nicht mehr rückwirkend abgeschlossen werden.
Dreijahresvertrag. Die Rückwirkung gilt jetzt nur noch für den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Das heißt: Wenn Autofahrer einen Bußgeldbescheid etwa für einen Rotlicht- oder Tempoverstoß bekommen haben, können Sie nachträglich noch Rechtsschutz für den Streit mit der Bußgeldbehörde bekommen. Allerdings ist dieser Schutz teuer: 349 Euro (Rechtsschutzschutz für ein Fahrzeug) beziehungsweise 389 Euro (Rechtsschutz für mehrere Fahrzeuge) beträgt der Jahresbeitrag für den Arag Verkehrsrechtsschutz Sofort. Da der Vertrag mindestens drei Jahre lang läuft, zahlt der Kunde für diese Verkehrsrechtsschutzversicherung also insgesamt deutlich über 1 000 Euro.
- Das Internetportal Mieterengel.de vermittelt Anwälte zur Rechtsberatung und bietet Rechtsschutz. Die Stiftung Warentest hat das Angebot unter die Lupe genommen.
- Das Internetportal Conny.de bietet außer Rechtsdurchsetzung auch Mieterschutz mit Beratung und Prozesskostenschutz. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.
Vielen Dank für den ausführlichen Test. Als Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei habe ich häufig mit Mandanten zu tun, die eine Rechtsschutzversicherung haben und die aus allen Wolken fallen, wenn sie hören, dass die Versicherungen unsere Kosten nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren übernehmen. Wir schließen in der Regel Vergütungsvereinbarungen und somit müssen unsere Mandanten einen Teil der Kosten selber tragen. Ich würde es begrüßen, wenn im Test aufgenommen wird, dass RSVs Honorarvereinbarungen - die aber manchmal notwendig sind - nicht übernehmen.
@gagarin48: Bitten entschuldigen Sie die späte Antwort. Haben Sie noch die Versicherungsbedingungen WGV-ARB 2004? Im Jahr 2004 hatten wir noch keine Qualitätsurteile für Rechtsschutztarife vergeben. Wir haben daher einmal überblicksartig den damaligen WGV-Tarif (ARB 2004) mit dem heutigen Huk-Coburg Tarif PBV Plus verglichen. Danach gelten Steuer- und Sozialrechtsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren (nicht wie beim Huk-Tarif bereits ab dem einem Gerichtsverfahren vorhergehenden Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren). Außerdem hat der WGV-Tarif keinen allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz (sondern Verwaltungsrechtsschutz nur in Verkehrssachen – wenn Ihnen etwa wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr der Führerscheinentzug droht). Besser als der Huk-Tarif ist der alte WGV-Tarif beim Kapitalanlage-Rechtsschutz. Die Huk zahlt für einen Rechtsstreit zum Beispiel rund um einen Aktienkauf im PBV-Plus-Tarif maximal 10.000 Euro. Das ist zwar nicht schlecht, aber der WGV-Tarif übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vollen Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro (eine übrigens absolut ausreichende Versicherungssumme). Zwar hat die WGV damals mit der sogenannten Effekten-Klausel versucht, den Rechtsschutz für Kapitalanlagen auszuschließen. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 84/12; die Folge: der Ausschluss gilt nicht!). Besser schneidet die Huk beim Punkt Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht ab. Hier bezahlt sie 1000 Euro Anwaltskosten, wohingegen die WGV nur eine Erstberatung bezahlt (im Wert von in der Regel maximal 250 Euro). Beim Thema Streit rund um einen Kreditwiderruf hat die WGV die Nase vorn: Widerrufsstreitigkeiten sind in dem alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Bei der Huk ist der Rechtsstreit rund um Widerrufe, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgten (und die dann zu einem Rechtsstreit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung führen), ausgeschlossen. Ergebnis: In Ihrem Fall stimmt die von uns im Artikel genannte Faustregel also nicht ganz. Einiges spricht für einen Wechsel, einiges dagegen. Es kommt also darauf an, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Ihnen ein möglichst umfassender Kapitalanlage-Rechtsschutz wichtig ist, sollten sie nicht wechseln. Ist Ihnen hingegen der Rechtsschutz für Streit rund um Scheidung und Erbe wichtig, spricht das eher für die Huk. Natürlich ist auch die Versicherungsprämie im Blick zu behalten. Der Huk-Tarif kann (je nach Postleitzahl des Versicherungsnehmers) immerhin das Doppelte der WGV-Prämie kosten.
@testomate: Mit den Leistungen der Mietervereine haben wir uns in Finanztest 11/2021 befasst. Sie finden den Artikel nach Freischaltung unter Punkt 10 "Heftartikel als PDF". Mieter-Rechtsschutz ist bei vielen Mietervereinen Bestandteil der Mitgliedschaft. Es gibt aber auch Mietervereins-Mitgliedschaften, die keine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Wer auf den Mieter-Rechtsschutz Wert legt, sollte sich daher vor dem Erwerb der Mitgliedschaft über die Leistungen des Mietervereins erkundigen.
Sie weisen in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz zwar auf die Rechtsschutzleistungen der Gewerkschaften hin (die ich aus nicht so guter persönlicher Erfahrung nicht empfehlen kann), vergessen aber, dass bei einer Mitgliedschaft im Mieterbund neben der nichtanwaltlichen Hilfe auch eine Mietrechtsschutzversicherung im Beitrag enthalten ist. Hier habe ich schon oft Hilfe erhalten. Es wäre schön, wenn Sie die Leistungen sowohl der Gewerkschaften als auch des Mieterbundes intensiver Beleuchten.
@oezcanc: Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 300 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut ausreichend. Regelmäßig treffen wir uns auch mit Vertretern der Rechtsschutzversicherer und diskutieren mit ihnen unsere Testkriterien. Dass es mal einen Fall gibt, bei dem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten jenseits von 300 000 Euro anfallen, ist extrem selten. Bitte bedenken Sie: Der Streitwert einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen, die man für den Deckungsschutz benötigt. Der Streitwert ist nur die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert ist immer viel höher als die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Für den Deckungsschutz benötigten Sie eine Versicherungssumme, die "nur" die Gerichts- und Anwaltskosten abdeckt. Beispiel: Ein Autokäufer klagt vor Gericht den Kaufpreis seines Ferrari SF90 ein (Kaufpreis rund 400.00 Euro), wegen eines nicht beseitigten Mangels. Für diesen Rechtsstreit benötigt der Autokäufer nicht etwa eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro („Streitwert“). Denn die Rechtsschutzversicherung sichert die Gerichts- und Anwaltskosten ab und diese liegen bei einem Streitwert von 400 000 Euro in der ersten Instanz bei etwa 24.000 Euro. Landet der Rechtsstreit tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof, fallen zwar rund 100.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an. Aber diese Summe wäre über eine Rechtsschutzversicherung mit „nur“ 300 000 Euro Versicherungssumme ebenfalls abgedeckt.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Vielen Dank für den ausführlichen Test.
Als Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei habe ich häufig mit Mandanten zu tun, die eine Rechtsschutzversicherung haben und die aus allen Wolken fallen, wenn sie hören, dass die Versicherungen unsere Kosten nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren übernehmen.
Wir schließen in der Regel Vergütungsvereinbarungen und somit müssen unsere Mandanten einen Teil der Kosten selber tragen.
Ich würde es begrüßen, wenn im Test aufgenommen wird, dass RSVs Honorarvereinbarungen - die aber manchmal notwendig sind - nicht übernehmen.
@gagarin48: Bitten entschuldigen Sie die späte Antwort.
Haben Sie noch die Versicherungsbedingungen WGV-ARB 2004? Im Jahr 2004 hatten wir noch keine Qualitätsurteile für Rechtsschutztarife vergeben. Wir haben daher einmal überblicksartig den damaligen WGV-Tarif (ARB 2004) mit dem heutigen Huk-Coburg Tarif PBV Plus verglichen.
Danach gelten Steuer- und Sozialrechtsschutz erst ab dem Gerichtsverfahren (nicht wie beim Huk-Tarif bereits ab dem einem Gerichtsverfahren vorhergehenden Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren).
Außerdem hat der WGV-Tarif keinen allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz (sondern Verwaltungsrechtsschutz nur in Verkehrssachen – wenn Ihnen etwa wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr der Führerscheinentzug droht).
Besser als der Huk-Tarif ist der alte WGV-Tarif beim Kapitalanlage-Rechtsschutz. Die Huk zahlt für einen Rechtsstreit zum Beispiel rund um einen Aktienkauf im PBV-Plus-Tarif maximal 10.000 Euro. Das ist zwar nicht schlecht, aber der WGV-Tarif übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vollen Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro (eine übrigens absolut ausreichende Versicherungssumme). Zwar hat die WGV damals mit der sogenannten Effekten-Klausel versucht, den Rechtsschutz für Kapitalanlagen auszuschließen. Aber der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (Aktenzeichen: IV ZR 84/12; die Folge: der Ausschluss gilt nicht!).
Besser schneidet die Huk beim Punkt Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht ab. Hier bezahlt sie 1000 Euro Anwaltskosten, wohingegen die WGV nur eine Erstberatung bezahlt (im Wert von in der Regel maximal 250 Euro).
Beim Thema Streit rund um einen Kreditwiderruf hat die WGV die Nase vorn: Widerrufsstreitigkeiten sind in dem alten Vertrag nicht ausgeschlossen. Bei der Huk ist der Rechtsstreit rund um Widerrufe, die vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung erfolgten (und die dann zu einem Rechtsstreit nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung führen), ausgeschlossen.
Ergebnis: In Ihrem Fall stimmt die von uns im Artikel genannte Faustregel also nicht ganz. Einiges spricht für einen Wechsel, einiges dagegen. Es kommt also darauf an, was Ihnen persönlich wichtig ist. Wenn Ihnen ein möglichst umfassender Kapitalanlage-Rechtsschutz wichtig ist, sollten sie nicht wechseln. Ist Ihnen hingegen der Rechtsschutz für Streit rund um Scheidung und Erbe wichtig, spricht das eher für die Huk. Natürlich ist auch die Versicherungsprämie im Blick zu behalten. Der Huk-Tarif kann (je nach Postleitzahl des Versicherungsnehmers) immerhin das Doppelte der WGV-Prämie kosten.
@testomate: Mit den Leistungen der Mietervereine haben wir uns in Finanztest 11/2021 befasst. Sie finden den Artikel nach Freischaltung unter Punkt 10 "Heftartikel als PDF". Mieter-Rechtsschutz ist bei vielen Mietervereinen Bestandteil der Mitgliedschaft. Es gibt aber auch Mietervereins-Mitgliedschaften, die keine Rechtsschutzversicherung beinhalten. Wer auf den Mieter-Rechtsschutz Wert legt, sollte sich daher vor dem Erwerb der Mitgliedschaft über die Leistungen des Mietervereins erkundigen.
Sie weisen in Bezug auf den Arbeitsrechtsschutz zwar auf die Rechtsschutzleistungen der Gewerkschaften hin (die ich aus nicht so guter persönlicher Erfahrung nicht empfehlen kann), vergessen aber, dass bei einer Mitgliedschaft im Mieterbund neben der nichtanwaltlichen Hilfe auch eine Mietrechtsschutzversicherung im Beitrag enthalten ist. Hier habe ich schon oft Hilfe erhalten. Es wäre schön, wenn Sie die Leistungen sowohl der Gewerkschaften als auch des Mieterbundes intensiver Beleuchten.
@oezcanc: Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 300 000 Euro ist aus unserer Sicht absolut ausreichend.
Regelmäßig treffen wir uns auch mit Vertretern der Rechtsschutzversicherer und diskutieren mit ihnen unsere Testkriterien. Dass es mal einen Fall gibt, bei dem Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten jenseits von 300 000 Euro anfallen, ist extrem selten.
Bitte bedenken Sie: Der Streitwert einer Rechtsstreitigkeit vor Gericht ist nicht mit der Versicherungssumme gleichzusetzen, die man für den Deckungsschutz benötigt. Der Streitwert ist nur die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Der Streitwert ist immer viel höher als die entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren. Für den Deckungsschutz benötigten Sie eine Versicherungssumme, die "nur" die Gerichts- und Anwaltskosten abdeckt.
Beispiel: Ein Autokäufer klagt vor Gericht den Kaufpreis seines Ferrari SF90 ein (Kaufpreis rund 400.00 Euro), wegen eines nicht beseitigten Mangels. Für diesen Rechtsstreit benötigt der Autokäufer nicht etwa eine Rechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro („Streitwert“). Denn die Rechtsschutzversicherung sichert die Gerichts- und Anwaltskosten ab und diese liegen bei einem Streitwert von 400 000 Euro in der ersten Instanz bei etwa 24.000 Euro. Landet der Rechtsstreit tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof, fallen zwar rund 100.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten an. Aber diese Summe wäre über eine Rechtsschutzversicherung mit „nur“ 300 000 Euro Versicherungssumme ebenfalls abgedeckt.