
Schimmel an der Wand. Kein schöner Anblick – und vor allem gesundheitsgefährdend. © Adobe Stock / amixstudio
Schimmel in der Wohnung führt oft zu Krach mit dem Vermieter. Wir sagen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben.
Der erste Winter in der Energiekrise liegt hinter uns. In einigen Wohnungen ist die Heizung angesichts hoher Energiepreise häufiger als früher ausgeblieben. Das freut den Schimmel. „Wer die Heizung komplett abstellt, riskiert zu hohe Feuchte in den Wohnräumen, die zu Schimmel an den Wänden und in den Raumecken führt“, warnt der Sachverständigenverband BVS. Und weiter: „Bei Raumtemperaturen unter 18 Grad sehen wir bereits die Gefahr von Schimmelbildung.“ Sobald der ungebetene Gast im Haus ist, stellt sich die Frage, wer kümmert sich um die Beseitigung des Schimmels, wer bezahlt sie – und: Darf der Mieter die Miete kürzen? Üblicherweise schieben sich Vermieter und Mieter gegenseitig die Schuld am Schimmel zu: „Sie haben zu wenig geheizt und gelüftet“, heißt es oft von Vermieterseite. „Die Schimmelursache muss im Gebäude liegen“, entgegnen darauf viele Mieter. Stiftung Warentest stellt die Rechtslage dar.
Unser Rat
Befall anzeigen. Haben Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollten Sie das umgehend dem Vermieter melden. Fordern Sie ihn zur Beseitigung des Schimmels und der Schimmelursache auf – wenn Sie sicher sind, dass Sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen (So vermeiden Sie Schimmel in Ihren Räumen).
Miete mindern. Bei Schimmel in der Wohnung dürfen Sie die Miete kürzen. Lassen Sie sich vorher von einem Mieterverein oder Anwalt beraten. Mindern Sie auf eigene Faust, sollte der Gesamtbetrag aller Kürzungen die Summe einer Monatsmiete nicht erreichen. Sonst droht eine Kündigung, falls Sie als Schimmelverursacher ermittelt werden. Wie Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben, zeigt unsere Tabelle.
Schimmel entfernen. In unserem Schimmelentferner-Test erfahren Sie, welche Mittel gegen Schimmel helfen und wie Sie Schimmel vorbeugen
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- Schimmelbekämpfungsmittel aus der Drogerie oder Hausmittel? Alkohol oder chemische Keule? Wo gibt es günstige professionelle Unterstützung? Antworten auf Ihre Fragen.
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- Die Experten der Stiftung Warentest beantworten die wichtigsten Fragen zur Schimmelvorbeugung, zu besonders gefährdeten Räumen und zu hilfreichen Baumaßnahmen.
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- Rauchen ist laut Bundesregierung eine „der größten Risikofaktoren für die Gesundheit“. Darum bemüht sich der Staat die Raucherquote zu senken.
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@Georg4712: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Eine Hausratversicherung zahlt hauptsächlich für Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Feuer entstehen. Schimmelbefall gehört nicht dazu. Ob und in welchem Umfang der Vermieter für Schäden an den Möbeln des Mieters haftet, kommt immer auf den Einzelfall an. Eine Rechtsberatung hierzu bekommt man beim örtlichen Mieterverein oder in der Mieterberatung der Verbraucherzentrale.
Wenn der Schimmelbefall so heftig ist, dass der gesamte Hausrat befallen ist, aber keine Hausratversicherung existiert, zahlt dann der Vermieter, falls den Mieter keine Schuld trifft?
Der Fairness halber sollten hier zusätzlich die aktuellen Urteile zu diesem sehr komplexen Themenkreis publiziert werden.
Urteile vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18
Regelmäßig melden sich Mieter bei mir mit der Frage wie sie mit der Situation des Schimmelbefalls in ihrer Wohnung umgehen können. Grundsätzlich obliegt dabei die medizinische Bewertung den Medizinern. Bezüglich der gutachterlichen Tätigkeit wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine sachgemäße Untersuchung der Ursachen und des Umfangs regelmäßig kostenintensiv ist. Ich rate einem Mieter daher zunächst den Weg zum Fachanwalt für Mietrecht. Dieser sollte klären, ob eine privat in Auftrag gegebene Begutachtung in dem jeweiligen Fall notwendig und der richtige Weg ist.
Faßbender Bausachverständiger