Miet­wohnung Ihre Rechte bei Schimmelbefall

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Miet­wohnung - Ihre Rechte bei Schimmelbefall

Schimmel an der Wand. Kein schöner Anblick – und vor allem gesund­heits­gefähr­dend. © Adobe Stock / amixstudio

Schimmel in der Wohnung führt oft zu Krach mit dem Vermieter. Wir sagen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben.

Der erste Winter in der Energiekrise liegt hinter uns. In einigen Wohnungen ist die Heizung angesichts hoher Energiepreise häufiger als früher ausgeblieben. Das freut den Schimmel. „Wer die Heizung komplett abstellt, riskiert zu hohe Feuchte in den Wohn­räumen, die zu Schimmel an den Wänden und in den Raum­ecken führt“, warnt der Sach­verständigen­verband BVS. Und weiter: „Bei Raum­temperaturen unter 18 Grad sehen wir bereits die Gefahr von Schimmel­bildung.“ Sobald der ungebetene Gast im Haus ist, stellt sich die Frage, wer kümmert sich um die Beseitigung des Schimmels, wer bezahlt sie – und: Darf der Mieter die Miete kürzen? Üblicher­weise schieben sich Vermieter und Mieter gegen­seitig die Schuld am Schimmel zu: „Sie haben zu wenig geheizt und gelüftet“, heißt es oft von Vermieterseite. „Die Schimmel­ursache muss im Gebäude liegen“, entgegnen darauf viele Mieter. Stiftung Warentest stellt die Rechts­lage dar.

Unser Rat

Befall anzeigen. Haben Sie Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollten Sie das umge­hend dem Vermieter melden. Fordern Sie ihn zur Beseitigung des Schimmels und der Schimmel­ursache auf – wenn Sie sicher sind, dass Sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen (So vermeiden Sie Schimmel in Ihren Räumen).

Miete mindern. Bei Schimmel in der Wohnung dürfen Sie die Miete kürzen. Lassen Sie sich vorher von einem Mieter­ver­ein oder Anwalt beraten. Mindern Sie auf eigene Faust, sollte der Gesamt­betrag aller Kürzungen die Summe einer Monats­miete nicht erreichen. Sonst droht eine Kündigung, falls Sie als Schimmel­ver­ursacher ermittelt werden. Wie Gerichte in der Vergangenheit entschieden haben, zeigt unsere Tabelle.

Schimmel entfernen. In unserem Schimmelentferner-Test erfahren Sie, welche Mittel gegen Schimmel helfen und wie Sie Schimmel vorbeugen

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.12.2021 um 10:16 Uhr
    Hausrat Schadenersatz

    @Georg4712: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Eine Hausratversicherung zahlt hauptsächlich für Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Feuer entstehen. Schimmelbefall gehört nicht dazu. Ob und in welchem Umfang der Vermieter für Schäden an den Möbeln des Mieters haftet, kommt immer auf den Einzelfall an. Eine Rechtsberatung hierzu bekommt man beim örtlichen Mieterverein oder in der Mieterberatung der Verbraucherzentrale.

  • Georg4712 am 07.12.2021 um 15:57 Uhr
    Hausrat Schadenersatz

    Wenn der Schimmelbefall so heftig ist, dass der gesamte Hausrat befallen ist, aber keine Hausratversicherung existiert, zahlt dann der Vermieter, falls den Mieter keine Schuld trifft?

  • Jacck am 30.04.2021 um 21:17 Uhr
    Bitte sachlich bleiben

    Der Fairness halber sollten hier zusätzlich die aktuellen Urteile zu diesem sehr komplexen Themenkreis publiziert werden.
    Urteile vom 5. Dezember 2018 - VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18

  • CFaßbender am 14.11.2018 um 19:54 Uhr
    Wenn ein Streit unausweichlich erscheint

    Regelmäßig melden sich Mieter bei mir mit der Frage wie sie mit der Situation des Schimmelbefalls in ihrer Wohnung umgehen können. Grundsätzlich obliegt dabei die medizinische Bewertung den Medizinern. Bezüglich der gutachterlichen Tätigkeit wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine sachgemäße Untersuchung der Ursachen und des Umfangs regelmäßig kostenintensiv ist. Ich rate einem Mieter daher zunächst den Weg zum Fachanwalt für Mietrecht. Dieser sollte klären, ob eine privat in Auftrag gegebene Begutachtung in dem jeweiligen Fall notwendig und der richtige Weg ist.
    Faßbender Bausachverständiger