Conny Miet­preisbremse per Inkasso durch­setzen

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Conny - Miet­preisbremse per Inkasso durch­setzen

Rechts­dienst­leister für Mieter. Conny startete als Wenigermiete.de. Eins der Angebote: Miet­preisbremse ohne Kostenrisiko. © Conny GmbH

Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Miet­preisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.

Verbraucherinkasso: Rechts­dienst­leistung für Mieter

Das Inkasso-Portal Conny ist aus Wenigermiete.de hervorgegangen. Das Unternehmen hat die Genehmigung, Verbraucher­forderungen bei Unternehmen zu kassieren. Solches Verbraucherinkasso gibt es bereits bei Fluggastrechten und im VW-Skandal.

Über­all wo es Miet­preisspiegel gibt

Wenigermiete.de startete mit Miet­preisbremsungen in Berlin, Düssel­dorf, Hamburg, Köln und München. Dort gab es effektive und gut hand­habbare Mietspiegel. Inzwischen bietet Conny seine Miet­preisbremsungen in allen Städten und Gemeinden an, in denen ein Miet­preisspiegel gilt.

Tipp: Alle Informationen zum Thema liefert Ihnen unser Report Mietpreisbremse: Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren.

Vieler­orts sind satte Mietsenkungen drin

Die in Immobilien­anzeigen und -portalen geforderten Mieten zeigen: Viele Vermieter in den genannten Städten verlangen wohl mehr als erlaubt; vor allem in innen­stadt­nahen Gegenden mit früher geringen Mieten dürften reihen­weise satte Mietsenkungen drin sein.

Beispiel: Ein Mieter aus dem Berliner Stadt­teil Neukölln erzwang vor Gericht eine Senkung der Miete um 782,11 Euro pro Monat oder 54 Prozent. Er spart damit 9 385,32 Euro pro Jahr.
Land­gericht Berlin, Urteil vom 30.07.2020
Aktenzeichen: 65 S 69/20
Mieter­anwalt: Max Althoff, Berlin

Wie funk­tioniert Conny?

Der Einstieg in die Miet­preisbremse über Conny ist leicht und bequem: Interes­senten müssen nur die wesentlichen Daten zu ihrer Wohnung eingeben und erhalten sofort die vorläufige Einschät­zung, wie viel Euro Miet­ersparnis maximal drin ist. Anschließend sind etwas genauere Daten gefragt. Mit diesen errechnet das Portal, wie viel Miet­ersparnis exakt möglich ist.

Wann startet die Miet­preisbremsung?

Soll es wirk­lich losgehen, müssen Mieter Conny verbindlich beauftragen. Erster Schritt: Das Unternehmen schreibt den Vermieter an, weist auf die nach Daten­lage über­zogene Miete hin.

Achtung: Sobald der Vermieter das Schreiben erhält, kann seine Neigung abnehmen, auf Mängelmeldungen oder Anfragen etwa wegen Tierhaltung oder Unter­vermietung kulant zu reagieren. Die Miet­preisbremse zu nutzen, ist das gute Recht jedes betroffenen Mieters. Mieter müssen sich aber darauf einstellen, dass Vermieter im Gegen­zug alle ihre tatsäch­lichen und vermeintlichen Rechte zur Geltung zu bringen versuchen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Miet­preisbremse zeigen: Vor allem große Vermieter tragen Miet­preisbrems­versuche mit Fassung und reagieren nicht mit Schikanen.

Was kostet die Miet­preisbremsung bei Conny?

Erst mal gar nichts. Bleibt die Miet­preisbremsung ohne Erfolg, wird kein Honorar fällig. Sinkt die Miete tatsäch­lich, steht Conny.legal die Miet­ersparnis für inzwischen sechs Monate als Honorar zu. Hinzu kommt: Muss der Vermieter am Ende über­zahlte Miete erstatten, die der Mieter vor Einschaltung von Conny gezahlt hat, dann gehen von diesem Betrag zwei Drittel zusätzlich als Honorar an das Unternehmen. In der Regel verrechnet Conny das Honorar mit dem Anspruch auf Erstattung über­zahlter Miete. Conny-Kunden müssen also meist nichts zahlen, bekommen aber entsprechend weniger Geld zurück.

Gibt es einen Haken?

Die Geschäfts­bedingungen, wie sie im Februar 2017 für Wenigermiete.de galten, waren in Ordnung. Wir haben sie nicht erneut über­prüft. Wir haben uns aber von Conny versichern lassen: Wie früher bei Wenigermiete.de können Mieter auch bei Conny ihren Auftrag jeder­zeit stoppen, ohne dass Kosten anfallen.

Ausnahme: Führt der Einsatz von Conny zu einer Mietsenkung, obwohl der Kunde seinen Auftrag bereits zurück­genommen hat, steht dem Unternehmen ein Honorar zu. Ansonsten endet der Auftrag erst mit der erfolg­reichen Durch­setzung der Ansprüche – oder wenn Connys Versuche gescheitert sind.

Was Conny-Kunden klar sein muss: Geht der Fall vor Gericht und zieht sich das Verfahren womöglich noch über mehrere Instanzen hin, kann es Jahre dauern, bis der Streit beendet ist. Bei der über­wiegenden Zahl der Fälle kommt es aber zu einer außerge­richt­lichen Lösung – das geht deutlich schneller.

Wie geht Conny konkret vor?

Abtretungs­erklärung. Die Conny GmbH setzt die Miet­preisbremse fast immer durch, indem sie sich die Forderungen des Mieters gegen den Vermieter abtreten lässt. Im Einzel­fall beauftragt sie als Vertreter des Kunden einen Anwalt, der den Vermieter in die Pflicht nimmt.

Recht­licher Hintergrund: Die in Ausnahme­fällen nötige gericht­liche Fest­stellung, dass eine Miete von nicht mehr als X Euro (X=Vergleichs­miete plus 10 Prozent) geschuldet ist, kann nur der Mieter selbst beantragen. Lediglich die Forderung auf Erstattung über­zahlter Miete und auf Auskunft ist abtret­bar.

Risiko. Wenn Conny die ihr vom Mieter abge­tretene Forderung auf Erstattung über­zahlter Miete durch­setzt, gibt es kein Kostenrisiko. Vermittelt Conny einen Anwalt für die gericht­liche Fest­stellung der gebremsten Miete und wird das Unternehmen nach Erhebung der Miet­preisbremsenklage insolvent, dann stehen Mieter für die Bezahlung zumindest eines Teils der Gerichts­kosten und der Anwalts­kosten des Vermieters gerade, wenn es nicht gelingt, den Rechts­streit trotz der Insolvenz zu gewinnen. Dieses Risiko besteht indes bei jeder Prozess­finanzierung.

Welche Pflichten haben Conny-Kunden?

Es ist Aufgabe der Kunden, Conny korrekt über die Wohnung und den Miet­vertrag zu informieren. Macht der Kunde infolge grober Fahr­lässig­keit falsche Angaben, durch die der Conny GmbH ein Schaden entsteht, muss er Schaden­ersatz leisten. Kaum vermeid­bare Fehler bei der für die Benut­zung des Mietbrems­rechners nötigen Bewertung, ob und welche miet­werterhöhende und -verringernde Umstände vorliegen, sind kein Problem; dieses Risiko trägt Conny.

Was passiert bei Meinungs­verschiedenheiten?

Will sich der Mieter mit dem Vermieter gütlich einigen, kann er das stets tun. Das Honorar von Conny richtet sich dann nach der möglichen Miet­ersparnis. Ist das Unternehmen einverstanden mit der Einigung, dann ist die Miet­ersparnis, wie sie sich aus der Vereinbarung ergibt, die Grund­lage für die Berechnung des Honorars. Ansonsten geht der Streit mit dem Vermieter so lange weiter, wie Conny ihn nicht für aussichts­los hält oder bis der Mieter den Auftrag storniert.

Wie sieht es mit dem Daten­schutz aus?

Daten­sicherheit. test.de hat den Daten­schutz bei Conny im Juli 2021 neu über­prüft. Ergebnis: Das Unternehmen verschlüsselt alle Daten, die Kunden auf der Conny-Website eingeben. Website und Formular­felder sind gegen die Eingabe von Programm­code für Angriffe abge­sichert.

Cookies. Conny schickte damals selbst 15 sogenannte „Cookies“ an Besucher, um sie wieder­zuerkennen und zu erfahren, wie sie die Seite nutzen. Cookies sind Daten, die der Browser des Benutzers abspeichert, wenn der Benutzer das nicht unterbindet, und die Conny lesen kann, solange Besucher die Seite mit dem gleichen Browser benutzen und die Cookies nicht löschen. Manche Cookies werden nach Ende eines Besuchs auto­matisch gelöscht, andere bleiben für bestimmte Zeiten erhalten.
Cookies ermöglichen es, Besucher einer Seite wieder­zuerkennen. Außer den eigenen Conny-Cookies lieferte die Seite zehn weitere Cookies, über die Dritt­anbieter von dem Besuch auf den Conny-Seiten erfahren und dies für Werbung nutzen können. Acht davon kommen vom sozialen Netz­werk Linkedin.
Damit steht das Unternehmen im Vergleich noch ganz gut da. Viele andere Seiten sammeln von Besuchern noch viel mehr Daten ein (Cookie-Banner im Test: Wie gut lassen sich Schnüffler verbannen?).

Werbung. Conny selbst blendet keine Werbung ein.

Mängel. Allerdings flossen Daten zum Teil in die USA, wo die Daten­schutz­regelungen nicht europäischen Stan­dards genügen und vor allem Behörden viel öfter auf Daten zugreifen dürfen, als das nach Europäischem Recht zulässig ist. Die Daten­schutz­erklärung von Conny.legal hatte Stand 2021 erhebliche Mängel. Es fehlt an Kontakt­möglich­keiten, Angaben zur Dauer der Speicherung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Betroffenen. Außerdem bleibt unklar, ob Google-Analytics die voll­ständige IP-Adresse abspeichert, von der aus Besucher Conny.de aufrufen.

Fazit: Klagen ohne Risiko

Das Angebot von Conny ermöglicht tatsäch­lich eine Miet­preisbremsung ohne nennens­wertes Prozess­kostenrisiko. Das gilt aber auch dann, wenn man sich selbst einen Rechts­anwalt sucht – zumindest dort, wo ein gut hand­habbarer Mietspiegel gilt. Wer Mitglied im Mieter­ver­ein ist oder eine Rechtsschutzversicherung mit Mieter­schutz hat, hat in der Regel keine weiteren Kosten und kann die gesamte Miet­preissenkung in die eigene Tasche stecken.

Tipp: In unserem Report Mietpreisbremse: Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren erklären wir, wie Sie die Miet­preisbremse selbst in die Hand nehmen und was zu beachten ist.

Bundes­gerichts­hof bestätigt Geschäfts­modell

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat das Geschäfts­modell von Conny bestätigt. Einzelne Gerichte waren zuvor der Meinung, dass Conny Rechts­anwälten vorbehaltene Rechts­dienst­leistungen anbiete und nicht bloß Prozess­finanzierung und Verbraucherinkasso betreibe. „Die [...] Prüfung [...] ergibt, dass die im vorliegenden Fall für den Mieter erbrachten Tätig­keiten [...] (noch) als Inkasso­dienst­leistung [...] anzu­sehen und deshalb von der erteilten Erlaubnis gedeckt sind“, findet der BGH.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.11.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 285/18
Weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung des BGH

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MeRecker am 11.09.2023 um 11:12 Uhr
Conny betreibt Abzocke

Ich wurde als Vermieter von Conny verklagt. Die Aktenführung bei Conny ist das reinste Chaos. Nach drei Jahren bekommt der Mieter jetzt 70,23 € und Conny die vorprozessuale Kosten von weit über 500 €. Das Geschäftsmodell besteht darin, die vorprozessualen Kosten zu bekommen. Was der Mieter davon hat, sind Peanuts und ein zerrüttetes Mietverhältnis. Mieter sollten besser selbst mit dem Vermieter sprechen, eventuell mit Hilfe des Mietervereins.

sisiphos am 30.07.2018 um 18:49 Uhr
Mietspiegel

Viel Gift wäre schon mal vorgebeugt, wenn die Gemeinden wieder zu aussagekräftigen Mietspiegeln zurück finden würden! Aus dem novellierten "Micky-Maus"-Mietspiegel für in meinem Fall Stuttgart kann jeder rauslesen, was er will, so windelweich wie die Kriterien dort formuliert sind! Damit sind unterschiedliche Interpretationen des Vermieters bzw. des Mieters geradezu zwangsläufig.
Bei so vorprogrammierten Streitigkeiten geradezu ein Selbstbedienungsladen für Anwälte & Co.: jedenfalls die gewinnen immer!

Daniel888 am 19.08.2017 um 00:53 Uhr
Es generiert sich eine Automatisierungswelle

...und zwar, wird das Intrigantentum zunehmen, die Unruhe die ich eh schon so schlimm habe weiterhin auch. Das Mürbe-Machen und Rausekeln. Schikanen fangen damit erst an! So bleibt man niemals ein ganzes Jahr darin wohnen...
Ich habe die RVG an wenigermiete.de zu zahlen, dann ein ganzes Drittel ersparter Jahresmiete, selbst auch dann, wenn ich schon bereits 3 Mon danach draussen wäre!
Man kann dort nichteinmal Details eintragen: bspw. bestehende Fülle an Mängeln, woraus sich ohnehin ein noch viel niedriger Preis (Mietzins) ergeben müsste, fehlende EBK, der fehlende 2. Balkon, der zugesichert war, fehlender Stellplatz etc.
Nach meiner Ansicht und für meinen persönlichen Fall hier ist das eher nichts!
Sie haben das auch nicht alles hervorgehoben, welche sonstigen Haken es hat, mir fallen Einige noch ein.
Diese Instanz ist dennoch interessant für diejenigen, die tagsüber arbeiten gehen, der Vermieter nicht im selben Haus wohnt etc...Und die wohnen bleiben wollen auf längere Sicht

Daniel888 am 19.08.2017 um 00:52 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Daniel888 am 19.08.2017 um 00:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.