Was als Schokolade deklariert sein darf, regelt die Kakaoverordnung. Mindestens 35 Prozent Gesamtkakaobestandteile müssen es sein, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter. Für Milch-, Vollmilch-, Zartbitter- und weiße Schokolade gelten unterschiedliche Anforderungen. Schokolade darf bis zu fünf Prozent kakaofremdes Fett enthalten, zum Beispiel Kokosfett.
Kakaohaltige Fettglasur fällt nicht unter die Kakaoverordnung. Nach den Richtlinien für Zuckerwaren soll sie aus mindestens 5 Prozent Kakaobestandteilen bestehen. Sie enthält weniger Zucker und mehr Fett als Schokolade.
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