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- Apotheken bieten gesetzlich krankenversicherten Kunden fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen an – die Krankenkassen bezahlen.
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- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
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- Treppenlifte – die günstige Alternative zum Aufzug. Gehbehinderte haben einen Rechtsanspruch darauf. Aber der Markt ist unübersichtlich, manche Verkäufer sind skrupellos.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
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- Wer auf eigene Kosten etwas für seine Gesundheit tut, bekommt häufig von der Krankenkasse Geld zurück. Wir erklären, wie Finanzämter Bonuszahlungen berücksichtigen.
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- E-Mobile erhalten Bewegungsfreiheit. Sieben Modelle hat der Touring Club Schweiz geprüft. Die zwei besten sind in Deutschland erhältlich. Was beim Kauf zu beachten ist.
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- Ein Ausstieg aus dem laufenden Riester-Vertrag kann die beste Option sein. Aber das müssen Sparende genau prüfen. Die Stiftung Warentest sagt, worauf es ankommt.
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- Sind Arbeitnehmer sehr lange krank, endet auch das Krankengeld. Wir zeigen drei Wege auf, wie es danach weitergehen kann: Hamburger Modell, ALG 1, Erwerbsminderungsrente.
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- Die Techniker-Krankenkasse verlangt eine Extravollmacht, um Briefe an eine Bevollmächtigte senden zu dürfen. Die Begründung ist nachvollziehbar, aber etwas spitzfindig.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Gesetzliche Krankenkassen müssen oft für eine Perücke zahlen, wenn Versicherte krankheitsbedingt die Haare verlieren. Ob Anspruch auf eine Echthaarperücke besteht, hängt vom Einzelfall ab.
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- Die soziale Absicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten über die Künstlersozialkasse bleibt 2021 auch dann bestehen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nichts verdienen konnten. Die Regelung ist Teil des Sozialschutzpakets III der...
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- Wenn die Ärztin ihrem schwerkranken Patienten keine Hoffnung mehr machen kann, ist es Zeit für die Palliativmedizin. Dann geht es darum, die Lebensqualität der verbleibenden Tage zu verbessern: Symptome wie Schmerz, Atemnot oder Übelkeit lindern,...
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- „Sie wollen sich beim Arzt nicht wie Schlachtvieh fühlen?“, fragt ein Manfred Speitelsbach im Internet auf ämg.de, das für „Ärzte mit Grenzen“ steht. Er bietet eine Krankenversicherung an, die nur zahlt, wenn die Behandlung Erfolg hatte. Die...
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- Eine private Krankentagegeldversicherung ersetzt Verdienstausfall bei langer Krankheit. Die Verträge enden in der Regel mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Wann das der Fall ist, ist manchmal umstritten, wie zwei Urteile zeigen.
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- Nach einer Narkose sterben zwei Chinchillas. Die Halterin glaubt an Behandlungsfehler. Sie will die Tierärzte nicht bezahlen. Zu Recht?
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- Die Alpha Assay GmbH & Co. KG aus Bochum verspricht Anlegern in zahllosen Werbeanzeigen unter der Internetadresse geldanlagen-kapitalanlagen.de hohe Festzinsen von zum Beispiel 4 bis 12 Prozent im Jahr. Das Unternehmen erweckt den Eindruck, dass...
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- Die Bundesanstalt für Finanzdienstsleistungsaufsicht (Bafin) hat der vPE Wertpapierhandelsbank AG aus München die Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, -beratung und -verwaltung entzogen. Die...
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- Ein Schwerhöriger hat Anspruch auf einen Bluetooth-Hörverstärker für sein Hörgerät, der es ihm möglich macht, mit seinem Mobiltelefon zu telefonieren. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 8 KR 1441/15).