
Hörverstärker erleichtern Hörgeschädigten das Telefonieren. © Getty Images / Westend61
Ein Schwerhöriger hat Anspruch auf einen Bluetooth-Hörverstärker für sein Hörgerät, der es ihm möglich macht, mit seinem Mobiltelefon zu telefonieren. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 8 KR 1441/15).
Kasse: Festnetz reicht
Der 68-Jährige leidet an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Seinen Antrag auf ein neues, für Mobiltelefonie taugliches Hörgerät hatte die Krankenkasse zurückgewiesen, der Mann könne ein Festnetztelefon nutzen.
Gericht: Kasse muss zahlen
Der Kläger beantragte nun einen Hörverstärker – und bekam recht. Der Sachverständige bescheinigte eine deutliche Hörverbesserung bei der Mobiltelefonie. Das Zubehörteil sei relativ günstig, so die Richter. Die Kosten seien also überschaubar.
Voller Beihilfebeitrag für Beamte
Sind Hörgeräte absolut notwendig, haben Beamte einen Anspruch auf den vollen Beihilfebetrag, entschied ein Gericht bereits 2015. Eine hessische Beamtin hatte geklagt, weil die Beihilfe nur die geltenden Höchstsätze für die Hörgeräte ihres siebenjährigen Sohnes übernahm. Dieser war von Geburt an schwer hörgeschädigt und brauchte neue Geräte.
Die Ärzte empfahlen ein über den Sätzen liegendes Hörgerätesystem für 3 268 Euro. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab der Mutter recht. Da die Entwicklung des Kindes wesentlich von diesem Hörgerätesystem abhänge, sei es von existenzieller Bedeutung und die Beamtin habe Anspruch auf die volle Beihilfe (Az. 3 E 271/14.WI).
PKV muss auch für teures Hörgerät blechen
Doch selbst wenn die Kosten beträchtlich sind, muss der Krankenversicherer manchmal zahlen – zumindest, wenn es sich um eine private Krankenversicherung (PKV) handelt. Bereits 2010 hatte das Landgericht Regensburg (Az. 2 S 311/08) entschieden, dass der Versicherer ein medizinisch notwendiges Hörgerät auch dann bezahlen muss, wenn die Kosten dafür höher als 6 000 Euro sind. Bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit müssten Kostengründe außer Acht bleiben. Ein Hilfsmittel sei nicht allein deshalb unnötig, weil es teurer sei als eine andere Behandlung oder andere Geräte.
Diese Meldung ist erstmals am 15. Dezember 2015 auf test.de erschienen. Sie wurde am 7. Oktober 2020 aktualisiert.
-
- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
-
- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
-
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für die Haltung eines Haustiers. Selbst wenn jemand Hunde oder Katzen auf ärztliche Empfehlung hält, bleiben...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Für mich war der Test nicht hilfreich. Ich brauche Bluetooth Kopfhörer, die ich über die Hörgeräte tragen möchte und die ich mit dem Fernseher und Handy verbinde.
Danke für ihre Hilfe. Vielleicht finde ich etwas Online.
@HeinzPF: Wir berichten hier über ein Urteil, das von einer privat versicherten Person erstritten wurde. Insofern kann man das Urteil nicht automatisch auch auf die gesetzlichen Kassen und ihre Leistungen anwenden. Informationen über Urteile zur Leistung der GKV bei Hörgeräten finden Sie unter anderem unter den nachstehenden Links. (PH)
https://www.test.de/Mehrkostenuebernahme-Kosten-fuer-Hoergeraete-4446324-0/
https://www.test.de/Teures-Hoergeraet-Krankenkasse-muss-zahlen-4763833-0/
Warum wird hier wieder zwischen Patienten in PKV und GKV unterschieden. Hat nicht auch ein Patient in der GKV Anspruch auf optimale Unterstützung bei seiner Schwerhörigkeit?
Ich verstehe Deutschland und die Gerichte nicht mehr. Bei 5 Jahren Tragezeit sprechen wir bei einem Kaufpreis von 6000€ von monatlichen Kosten von 100€.