Eine private Krankentagegeldversicherung ersetzt Verdienstausfall bei langer Krankheit. Die Verträge enden in der Regel mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Wann das der Fall ist, ist manchmal umstritten, wie zwei Urteile zeigen.
Fall 1: Versicherer muss 3240 Euro nachzahlen
Kündigungsrecht bei Berufsunfähigkeit. Ein Krankentagegeld-Versicherer muss einer Frau 3 240 Euro nachzahlen. Der Versicherer hatte den Vertrag gekündigt, in dem ein Tagegeld von 18 Euro vereinbart war. Als Grund führte er an, die erkrankte Industriekauffrau sei berufsunfähig. Für diesen Fall sah der Vertrag ein Kündigungsrecht vor. Dagegen wehrt sich die Frau erfolgreich vor Gericht.
Berufsunfähigkeit nicht belegt. Die Frau war nach mehreren Hüftoperationen arbeitsunfähig und nahm an Reha-Maßnahmen teil. Die Berufsunfähigkeit behauptete der Versicherer auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens. Diesem fehle jedoch eine differenzierte Auseinandersetzung mit der konkreten beruflichen Tätigkeit vor der Erkrankung, so die Richter. Auch die Tatsache, dass die Frau einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt hatte, rechtfertige die Kündigung nicht. Die Frau wollte ihre Ansprüche für den Fall sichern, dass sie weiter arbeitsunfähig wäre (Amtsgericht Menden, Az. 3 C 262/18).
Fall 2: Versicherer darf 40 000 Euro zurückfordern
Wird jemand berufsunfähig, muss sein Krankentagegeldversicherer ihm kein Krankentagegeld mehr zahlen, so das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 15/17). Der Berufsunfähigkeitsversicherer eines Mannes hatte nach knapp zwei Jahren rückwirkend dessen Berufsunfähigkeit anerkannt und ihm die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente von 3 600 Euro im Monat nachgezahlt. Daraufhin forderte der Krankentagegeldversicherer die für diesen Zeitraum von 656 Krankheitstagen insgesamt an den Mann ausgezahlten 40 300 Euro von ihm zurück – zu Recht.
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Diese Meldung ist erstmals am 16. Oktober 2018 auf test.de erschienen. Sie wurde am 1. Dezember 2020 aktualisiert.
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