- Der Versicherungsombudsmann bietet außergerichtliche Rechtshilfe beim Konflikt mit Versicherern. Für private Kranken- und Pflegeversicherungen gibt es den Ombudsmann Private Krankenversicherung.
- Versicherungsombudsmann. Die Schlichtungsstelle überprüft kostenfrei die Entscheidung des Versicherers und entscheidet bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro für den Versicherer verbindlich. Sind Kunden mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg weiterhin offen. Bei höheren Streitwerten bis 100 000 Euro spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus. Im Jahr 2011 wandten sich etwa 18 000 Kunden an die Schlichtungsstelle. Rund 40 Prozent aller Beschwerden waren erfolgreich, bei Lebens- und Rentenversicherungen lag die Erfolgsquote bei knapp 20 Prozent.
- Der Verein wird von der Versicherungswirtschaft finanziert. Rund 95 Prozent der Versicherer in Deutschland sind angeschlossen. Kunden können sich per Post, Fax, Telefon oder E-Mail beschweren. Die Entscheidung trifft der Ombudsmann anhand der schriftlich eingereichten Unterlagen. Kontakt: www.versicherungsombudsmann.de, Tel. 0 800/3 69 60 00.
- Ombudsmann Private Krankenversicherung. Die außergerichtliche Schlichtungsstelle für die private Kranken- und private Pflegeversicherung nimmt bei Meinungsverschiedenheiten Stellung, trifft aber keine verbindliche Entscheidung. Kontakt: www.pkv-ombudsmann.de, Tel. 0 180 2/55 04 44.
- Bafin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nimmt Beschwerden von Kunden entgegen, schreibt die Versicherungen an und bittet um Stellungnahme. Die Behörde trifft keine verbindliche Entscheidung im Einzelfall. Kontakt: www.bafin.de, Tel. 02 28/29 97 02 99.
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