
Steuerliche Anerkennung. Wer für Vereine, Verbände oder andere soziale Einrichtungen im Ehrenamt oder als Trainer, Betreuer, Ausbilder tätig ist, kann besondere Freibeträge in Anspruch nehmen. © Getty Images
Gemeinnützig Engagierte profitieren von Steuerfreibeträgen. Wir liefern Tipps für Jobs und Versicherung: So nutzen Sie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale richtig!
Ehrenamt, Übungsleiter - die wichtigsten Regeln
Was zählt? Um von einem Ehrenamt sprechen zu können, müssen fünf Merkmale erfüllt sein: Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich, wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zugute.
Steuerfreibeträge. Bei der Übungsleiterpauschale bleiben seit 2021 Aufwandsentschädigungen bis 3 000 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei, bei der Ehrenamtspauschale sind es 840 Euro im Jahr. Bis 2020 galten noch die alten Pauschalen von 720 Euro und 2 400 Euro.
Übungsleiterpauschale. Das Finanzamt gewährt einen Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen von bis zu 3 000 Euro im Jahr für Engagement im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Er gilt außerdem für Tätigkeiten bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie Schule, Volkshochschule, Universität und Sportverein. Parteien und Gewerkschaften sind außen vor. Begünstigt sind zum Beispiel:
- Trainer, Übungsleiter und Ausbilder in Vereinen,
- Dozenten, Lehrende und Prüfer an Universitäten, Schulen, Volkshochschulen und öffentlichen Einrichtungen oder Dienststellen,
- Pfleger, Spielkreis- oder Ferienbetreuer, Betreuer in Kirchen, Kulturstätten oder im Umwelt- und Katastrophenschutz, Chorleiter, Dirigenten und Künstler in Vereinen.
Betreuerfreibetrag. Ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer und Fürsorgepfleger haben über die 3 000-Euro-Pauschale hinaus einen weiteren Steuerfreibetrag für ihre Aufwandsentschädigungen von 256 Euro im Jahr. So sind bis zu 3 256 Euro steuerfrei.
Ehrenamtspauschale. Den Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen von 840 Euro im Jahr gewährt das Finanzamt für Tätigkeiten wie:
- Kassierer, Platzwart, Bürokraft, Vorstand, Reinigungspersonal oder Schiedsrichter in Vereinen,
- Eltern, die im gemeinnützigen Verein Fahrdienste übernehmen,
- Betreuer in öffentlichen Jugendklubs, Seelsorger in Kirchen oder als Helfer in Wohlfahrtsorganisationen.
Corona-Sonderregelung. Infolge der Pandemie gelten die Steuerfreibeträge 2021 und 2022 auch für die Mitarbeit in einem Impf- oder Testzentrum. Führen Helfer etwa Aufklärungsgespräche im Impfzentrum, steht ihnen die Übungsleiterpauschale zu. Sind sie eher in der Verwaltung tätig, gilt die Ehrenamtspauschale.
Tätigkeit finden. Wenn Sie nach einem geeigneten ehrenamtlichen Engagement suchen, können Sie sich bei gemeinnützigen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden wie Aktion Mensch, Diakonie oder Caritas informieren. Die Webseiten der Bundesländer und Kommunen bieten oft ebenfalls entsprechende Infos.
Versicherungsschutz. Fragen Sie bei dem Verein oder der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, ob Sie bei Ihrem Einsatz gesetzlich oder privat unfallversichert sind und welche Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Sie einen Schaden verursachen – auch wenn Sie Ihr eigenes Auto benutzen.
Information. Zu all Ihren Fragen rund um die Steuererklärung liefert Ihnen die Stiftung Warentest Antworten im Finanztest Spezial Steuern. Details zum Ehrenamt und zum Versicherungsschutz bei freiwilligen Einsätzen finden Sie in den Broschüren Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit und Unfallversichert im freiwilligen Engagement des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Übungsleiterpauschale: Das müssen sie wissen
Wer sich zum Beispiel als Fußballtrainerin engagiert, kann von der Übungsleiterpauschale profitieren. Dank der Pauschale bleiben Einnahmen bis 3 000 Euro im Jahr (2020: 2 400 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei.
Für gemeinnützige und soziale Aktivitäten
Die Übungsleiterpauschale gewährt das Finanzamt denen, die sich im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich engagieren. Sie gilt auch für Tätigkeiten in öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaften. Dazu zählen Universitäten, Schulen, Sportvereine und Volkshochschulen – nicht jedoch Parteien und Gewerkschaften. Die Pauschale steht auch einem ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuer, Vormund oder Fürsorgepfleger zu. In die Summe von 3 000 Euro (2020: 2 400 Euro) werden jedoch die Einnahmen aus anderen ehrenamtlichen Jobs eingerechnet.
Betreuer. Wenn jemand als Betreuer tätig ist, hat er außerdem Anspruch auf eine zusätzliche Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Sind die Einkünfte jedoch insgesamt höher als 3 256 Euro (3 000 + 256 Euro), sind sie voll steuerpflichtig. Im Gegenzug dürfen Betreuer aber pauschal 25 Prozent ihrer Einnahmen für ihre Aufwendungen absetzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Minijob. Wer seine Übungsleitertätigkeit mit einem 450-Euro-Minijob kombiniert, kann bis zu 650 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen – bis zu 200 Euro über die Pauschale und bis zu 450 Euro für die Beschäftigung.
Nebenjob. Die Übungsleiterpauschale wird aber nur für nebenberufliches Engagement gewährt. Die Zeit fürs Ehrenamt darf – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs ausmachen. Geht man von einer 39-Stunden-Woche aus, wären das also höchstens 13 Stunden pro Woche.
Ehrenamt anmelden. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Bestimmung, wonach ein Mitarbeiter dem Chef seine Nebentätigkeit anzeigen muss. Dieser muss zwar nicht zustimmen, darf aber eine Nebentätigkeit untersagen, wenn sie dem Ruf des Unternehmens schadet oder mit betrieblichen Interessen in Konflikt gerät. Der jeweilige Verdienst in Haupt- und Nebenjob spielt jedoch keine Rolle.
Für jeden. Auch Arbeitslose, Studenten, Rentner, Hausfrauen oder -männer können die Übungsleiterpauschale nutzen, wenn sie eine entsprechende Tätigkeit ausüben.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Übungsleiterpauschale
Ab Herbst kann ich nebenbei als Jugendtrainerin arbeiten. Gilt für mich die Übungsleiterpauschale?
Ja, als Trainerin im Verein steht Ihnen dieser Freibetrag zu. Weitere begünstigte Tätigkeiten – etwa Chorleiterin, Ferienbetreuer und Dozentin an der Volkshochschule.
Tipp: Sind Sie bereits als Trainer oder in einem sozialen Bereich tätig, haben Sie durch die seit 2021 erhöhte Pauschale etwas mehr Freiraum. Bei Bedarf können Sie beispielsweise einige Stunden mehr steuerfrei arbeiten.
Wie viel Zeit darf ich in die Vereinsarbeit stecken?
Anspruch auf die Übungsleiterpauschale haben Sie nur für nebenberufliche Tätigkeiten. Aufs Kalenderjahr gesehen, darf das Engagement höchstens ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs ausmachen.
Wichtig: Die Vorgabe der Nebentätigkeit gilt auch, wenn Sie keinen Hauptberuf haben. Sie können die Übungsleiterpauschale für begünstigte Tätigkeiten nutzen, sofern Sie den Zeitrahmen einhalten.
Ich habe nur von März bis Juni 2021 im Impfzentrum gearbeitet. Steht mir trotzdem die volle Übungsleiterpauschale zu?
Darf ich als Studentin neben meinem Minijob im Café zusätzlich als Hausaufgabenbetreuung in einer Schule arbeiten?
Ja, beide Jobs sind nebeneinander möglich, sodass Sie auf Dauer bis zu 700 Euro monatlich steuerfrei verdienen können: 250 Euro (insgesamt im Jahr 3 000 Euro) bleiben durch die Übungsleiterpauschale für den Job in der Schule steuerfrei. Und 450 Euro bleiben im Minijob steuerfrei, wenn der Café-Betreiber Ihren Minijobverdienst pauschal versteuert.
Klären Sie am besten vor Antritt einer neuen Tätigkeit in der Schule, ob Sie von der 3000-Euro-Übungsleiterpauschale profitieren können. Ist Ihr Job begünstigt, sparen Sie nicht nur die Steuer, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch kann eine eher niedrige Bruttovergütung netto attraktiver sein als erwartet.
Tipp: Sie können eine begünstigte Tätigkeit und einen Minijob auch beim selben Arbeitgeber kombinieren. Mehr Informationen finden Sie unter minijob-zentrale.de.
Was gilt, wenn ich zwei begünstigte Zusatzjobs annehme?
Kommt darauf an. Fallen beide Tätigkeiten unter die Übungsleiterpauschale, sind insgesamt im Jahr trotzdem nur 3 000 Euro steuerfrei.
Mehr Spielraum haben Sie, wenn Sie sich beispielsweise neben einem Trainerjob auch im Vereinsvorstand engagieren. Erhalten Sie für beides eine Aufwandsentschädigung, können Sie neben der Übungsleiter- auch die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr beanspruchen (siehe rechts). Insgesamt bleiben dann jährlich 3 840 Euro steuerfrei.
Muss ich einen Zusatzverdienst in der Steuererklärung angeben, obwohl er innerhalb der steuerfreien Pauschale liegt?
Ja, Sie müssen den Zusatzverdienst angeben. Üben Sie die begünstigte Tätigkeit als Selbstständiger aus, tragen Sie Ihre Einnahmen in Anlage S zur Steuererklärung ein. Sind Sie angestellt beschäftigt, geben Sie Ihren Zusatzverdienst in Anlage N an.
Ich habe meinen Trainerschein selbst bezahlt. Kann ich die Ausgaben beim Finanzamt abrechnen?
Ja, Sie dürfen diese und andere eigene Ausgaben, etwa Fahrtkosten, geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass das auch möglich ist, wenn Ihr Verdienst innerhalb der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale bleibt (BFH, Az. VIII R 17/16). Bis dahin konnten eigene Ausgaben nur abgerechnet werden, wenn Einnahmen und Ausgaben oberhalb der Pauschale erzielt wurden.
Wichtig: Ihre Ausgaben für den Trainerschein waren höher als die Jahreseinnahmen aus dem Trainerjob? Dann erzielen Sie einen steuerlichen Verlust, den das Finanzamt mit anderen Einkünften verrechnet. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast insgesamt. Voraussetzung ist aber – so der Bundesfinanzhof im genannten Verfahren –, dass Sie mit Ihrer Tätigkeit einen Gewinn erzielen wollen. Einen dauerhaften Verlust wird das Finanzamt nicht akzeptieren.
Durch Corona hat unser Schwimmverein viele Mitglieder verloren. Darum verzichte ich derzeit auf mein Trainerhonorar. Kann ich das irgendwie steuerlich geltend machen?
Ja, Sie können entgangenes Honorar als sogenannte Aufwandsspende abrechnen. Der Verein muss Ihnen eine Spendenbescheinigung über die Summe ausstellen, und Sie geben sie in der Anlage Sonderausgaben als Spende an.
Tipp: Achten Sie außerdem darauf, dass Sie in der Steuererklärung nur die Einnahmen eintragen, die Sie tatsächlich bekommen haben. Übernehmen Sie nicht einfach aus Gewohnheit den Wert aus den Vorjahren.
Ehrenamtspauschale: Das müssen Sie wissen
Nicht bei allen Tätigkeiten greift die Übungsleiterpauschale. Manche Entschädigungen für Tätigkeiten in Vereinen oder Institutionen fallen unter die Ehrenamtspauschale. Ab 2021 können ehrenamtlich Tätige bis 840 Euro pauschal steuerfrei im Jahr verdienen (2020: 720 Euro). Dieser Steuerfreibetrag steht Steuerpflichtigen zum Beispiel für folgende Tätigkeiten zu:
- Kassierer, Platzwart, Vorstand, Reinigungspersonal oder Schiedsrichter in Vereinen,
- Fahrdienste, die Eltern im gemeinnützigen Verein übernehmen,
- Betreuer in öffentlichen Jugendklubs, Seelsorger in Kirchen oder als Helfer in Wohlfahrtsorganisationen.
Tipp: Sie können auch die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen, aber nur für unterschiedliche Aufgaben.
So rechnen Sie in der Steuererklärung ab
Wer mit seinem Engagement Einnahmen erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Angestellte im Ehrenamt geben sie in der Anlage N zur Steuererklärung an, Selbstständige in der Anlage S.
Zusatzverdienst oft steuerfrei
Selbst wenn die Einnahmen oberhalb der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale liegen, bleibt der Zusatzverdienst häufig steuerfrei. Denn Ehrenamtliche können eigene Ausgaben für ihr Engagement entweder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten absetzen.
BFH-Grundsatzurteil
Freibetrag nicht mehr ausschlaggebend. Viele Ehrenamtliche können von einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) profitieren (Az. VIII R 17/16): Früher war es nur möglich, eigene Ausgaben abzurechnen, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Aufwendungen über den Pauschalen von 840 Euro oder 3 000 Euro im Jahr lagen (Bis 2020: 720 Euro und 2 400 Euro). Inzwischen können Steuerzahler Ausgaben auch abrechnen, wenn sie unter den Freibeträgen liegen.
Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Ergibt sich aus der Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben ein Verlust, sinkt insgesamt die Steuerlast. Dafür müssen sie aber nachweisen können, so die obersten Finanzrichter, dass sie mit Ihrer Tätigkeit Gewinne erzielen wollen.
Aufwandsspende: Bei unentgeltlicher Arbeit
Wer für seinen ehrenamtlichen Einsatz auf die Vergütung verzichtet, kann den Gegenwert als sogenannte Aufwandsspende als Sonderausgabe steuermindernd gelten machen. Dazu müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Weitere Infos gibt es im Finanztest Spezial Steuern.
Gut versichert im Ehrenamt
Freiwillige Helfer oft über die Unfallkasse abgesichert
Viele Freiwillige sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert, weil sie im Auftrag von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden tätig sind. Das gilt auch für Helfer in Rettungsorganisationen wie der Freiwilligen Feuerwehr – ebenso für Freiwillige in der freien Wohlfahrtspflege. Die Leistungen sind umfassender als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Betroffene muss sich zum Beispiel nicht an den Kosten einer Heilbehandlung beteiligen.
Schutz auch für Weiterbildung
Gemeinnützige Organisationen wie Naturschutzvereine und Fördervereine können eine freiwillige gesetzliche Unfallversicherung für Vorstand oder Kassenwart abschließen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Weiterbildung im Ehrenamt sowie auf dem Hin- und Rückweg zu der ehrenamtlichen Arbeit. Doch wer während des Ehrenamts für zu Hause einkauft oder zur Bank geht, ist in dieser Zeit nicht versichert.
Versicherung für Sportvereine
Für ehrenamtliche Helfer in Sportvereinen gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Übungsleiter sind in der Regel über den Verein mit einer privaten Gruppenunfallversicherung geschützt. Daneben kann eine gute private Unfallversicherung sinnvoll sein, um die finanziellen Folgen dauerhafter Gesundheitsschäden abzusichern.
Ist jemand durch den Unfall auf Dauer in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen erst eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung zahlt dagegen oft schon beim kleinsten messbaren Invaliditätsgrad eine Leistung.
Ehrenamt und private Haftpflichtversicherung
Freiwillige Helfer sind bei Schäden, die sie selbst verursachen, durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Auch eine ehrenamtliche Tätigkeit ist in vielen dieser Tarife versichert. Viele gemeinnützige Vereine treffen weitere Vorsorge über eine private Gruppenhaftpflichtversicherung. Sie kommt auch für Sachschäden auf, die Vereinsmitglieder Dritten bei ihrem Einsatz im Verein zufügen.
Diese Vorteile bietet die Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte ist der Eintritt in staatliche Museen ermäßigt. © StMAS
Eine Würdigung des Ehrenamtes
Ehrenamtliche Arbeit wird gewürdigt. Die meisten Bundesländer vergeben eine Ehrenamtskarte, die materielle Vergünstigungen bringt. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich von Land zu Land unterscheiden. In Bayern beispielsweise vergeben fast alle Landkreise und kreisfreien Städte die blaue Karte, die ermäßigten Eintritt für staatliche Sammlungen und Museen sowie für Freizeitparks ermöglicht und Rabatt bei Einkäufen gewährt. Sie gilt für drei Jahre. Voraussetzung: Man sollte bereits zwei Jahre lang mindestens fünf Stunden pro Woche freiwillig und unentgeltlich im Einsatz gewesen sein. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
So beantragen Sie die Ehrenamtskarte
Ehrenamtlich Tätige können die Karte beim Landratsamt oder bei ihrer Stadtverwaltung beantragen. Unbegrenzt gültig ist die goldene Ehrenamtskarte für freiwillige Helfer in Bayern, die mindestens 25 Jahre lang fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig waren. Außerdem können Ehrenamtliche einen Nachweis über ihren Einsatz und über Weiterbildungen bekommen. Er kann bei Bewerbungen oder Vorstellungsgesprächen wichtig sein. Es gibt unter anderem den Berliner Freiwilligenpass, den Hamburger Nachweis und das Ehrenamtszertifikat in Thüringen.
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Arbeitsunfall In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft
- Nach Arbeits- oder Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für Behandlung, Reha oder eine Unfallrente. Der Schutz im Homeoffice ist inzwischen umfassender.
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Nebenjob in Impf- oder Testzentren 3 000 Euro steuerfrei für Helfer
- Wer sich nebenberuflich im (mobilen) Test- oder Impfcenter in Corona-Zeiten engagiert, kann bis zu 3 000 Euro steuerfrei erhalten. Das gilt auch im Jahr 2022.
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Sozialversicherung Gesetzliche Unfallversicherung – einfach erklärt
- Alle Beschäftigten stehen automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Was das für sie bedeutet und in welchen Fällen die Versicherung hilft.
7 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@fischerdi: Auch beim Ehrenamt ist zu unterscheiden, bei welcher Tätigkeit der Unfall passiert und ob der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes oder aufgrund einer freiwilligen Versicherung oder aufggrund einer privaten Versicherung greift.
Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes:
Ehrenamtlich tätige Personen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz besteht in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dorthin. Voraussetzung: Das Ehrenamt steht im Auftrag einer Schule, Körperschaft, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder bei Vereinen/Verbänden im Auftrag/Einwilligung von Kommunen. Das Ehrenamt muss unentgeltlich sein und darf nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden.
Viele Sportvereine dürften diese Voraussetzungen das nicht erfüllen.
Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einer Vereinbarung:
Diese Vereine können ihre Ehrenamtlichen freiwillig gesetzlich unfallversichern. Zuständig ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die freiwillige Ehrenamtsversicherung kann auch von den ehrenamtlich tätigen Personen selbst beantragt werden.
Unfallversicherungsschutz über eine private Versicherung:
Mitglieder eines Sportvereins sind über die (private) Vereinshaftpflicht- und Vereinsunfallversicherung versichert. Diese Vereinsversicherungen haben mindestens alle Vereine, die Mitglied in einem Landessportbund sind. Hierbei handelt sich aber um eine Ausschnittdeckung: Die Sportler und Sportlerinnen sind nur während des Vereinssports versichert und die Vereinsversicherung springt nur ein, wenn keine andere (private) Versicherung zahlt.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in dem die Details zum Schutz ausführlicher dargestellt sind:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a329-zu-ihrer-sicherheit-unfallversichert-im-ehrenamt.html
https://www.finanztip.de/unfallversicherung/im-ehrenamt/
Weshalb widersprechen sich Finanztip und test.de?
Danke und Gruß
Dieter Fischer
Bezüglich der Haftpflichtversicherung von ehrenamtlich tätigen Menschen, möchte ich etwas aus meiner Sicht Wichtiges ergänzen:
Man sollte sich hier die Bedingungen seiner eigenenWichtig bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Haftpflichtversicherung unbedingt genau durchlesen. So gibt es private Haftpflichtversicherungen, die leitende Tätigkeiten ehrenamtlicher Natur vom Versicherungsschutz ausschließen. Dabei wird in den Bedingungen nirgends definiert, was eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit ist. Versicherungen mit solch schwammigen Formulierungen und solchen Ausschlüssen sollte man meiner Ansicht nach meiden. Es gibt genügend Versicherer, die grundsätzlich und ohne Einschränkungen ehrenamtliche Tätigkeiten Haftpflicht versichern.
@testi63: Danke für Ihre Nachfrage. Das ist wirklich etwas verwirrend. In der Grafik sind die Zahlen aus 2016 dargestellt, im Schriftteil des Artikels die Zahlen aus 2018. 2016 lag die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen bei etwas über 14 Millionen. 2018 hat Allensbacher in Deutschland ca.16 Millionen Ehrenamtliche gezählt. Wir werden die Darstellung überarbeiten. (maa)
Frage: Sind es nun "Rund 16 Millionen der über 14-Jährigen in Deutschland" - wie in Absatz 1 - oder "mehr als 14 Millionen Freiwillige in der Bevölkerung ab 14 Jahre" - wie in der Grafikunterschrift?