Unser Rat
Beratung. Melden Sie einen Schaden sofort und schriftlich dem Versicherer. Danach können Sie sich früh Beratung für das weitere Vorgehen holen. Schon das Ausfüllen des Formulars zum Schadensverlauf, das Sie nach der Meldung vom Versicherer bekommen, kann tückisch sein. Die Versicherer stellen hohe Anforderungen an die Angaben der Kunden. Lassen Sie sich fachkundig von einem Rechtsanwalt (Anwaltsuche) oder in einer Verbraucherzentrale beraten.
Konflikt. Holen Sie sich Hilfe, wenn ein Versicherer ganz oder teilweise die Leistung verweigert. Verbraucherzentralen beraten gegen Gebühr, Rechtsanwälte dürfen für eine Erstberatung maximal 190 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann ist kostenlos.
Rechtsschutz. Meist deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Streits mit dem Versicherer.