Versicherungs­leistung durch­setzen So wehren Sie sich richtig

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Will der Versicherer nicht zahlen, ist oft Druck nötig. Das zeigt das Beispiel eines Unfall­opfers aus Nieder­sachsen.

Am Freitag, den 9. Oktober 2009, ändert sich das Leben des damals 25 Jahre alten Dennis Maack aus Nieder­sachsen. Am Nach­mittag bringt er mit seiner Mutter die ersten Möbel in sein neues Zuhause, das ehemalige Haus der Groß­eltern, Baujahr 1950. Der junge Maler und Lackierer hat gerade seine Gesellen­prüfung bestanden und freut sich auf das neue Leben, unabhängig von den Eltern.

Da passiert das Unglück: Im Bade­zimmer rutscht Maack auf einer Badematte aus und fällt mit seinem linken Auge in die vier­eckige Metall­stange einer Bade­zimmer-Armatur. Er wird ohnmächtig. Als er wieder zu sich kommt, kniet seine Mutter neben ihm. Der junge Mann liegt inmitten von Blut und Augen­flüssig­keit.

Stunden später sagen die Ärzte in einer Hamburger Augen­klinik, dass er nie wieder mit dem linken Auge wird sehen können.

Unfall binnen 48 Stunden gemeldet

Die Eltern melden den Unfall dem Versicherer VGH inner­halb der im Vertrag vorgeschriebenen Frist von 48 Stunden. Der Sohn hatte dort eine Unfall­versicherung abge­schlossen.

„Außerdem erhielten wir von einem Versicherungs­vertreter den Tipp, bei so einer Sache besser einen Fach­anwalt für Versicherungs­recht aufzusuchen“, sagt Frau Maack. „Da ich keinen Anwalt kannte, habe ich in den Gelben Seiten gesucht.“ Sie wendet sich an die nächst­liegende Fach­anwalts­kanzlei in Buch­holz und beauftragt den Versicherungs­fach­anwalt Jürgen Hennemann.

Der Anwalt schreibt an den Versicherer und verlangt für seinen Mandanten die im Vertrag vorgesehene Unfall­entschädigung von 50 000 Euro und eine monatliche Unfall­rente von 250 Euro. „Eigentlich eine klare Sache“, findet Hennemann.

Doch die VGH verweigert die Leistung. Dennis Maack sei schon vor dem Sturz ohnmächtig geworden, damit handele es sich nicht um einen Unfall, argumentiert der Versicherer. „Eine Begründung, für die es keine Anhalts­punkte gab“, sagt der Anwalt. Er rät zur Klage.

Prozess kostet mehrere tausend Euro

Für die Maacks ist die Sache klar: Den Prozess wollen sie auf jeden Fall führen. Sie nehmen in Kauf, dass sie auf Kosten von mehreren tausend Euro sitzenbleiben, falls sie vor Gericht verlieren (siehe Beispielrechnungen „Klagen kostet“).

Im Prozess bekommt das Unfall­opfer recht: Das Gericht verurteilt die VGH, die Entschädigung plus Zinsen sowie eine lebens­lange Unfall­rente zu zahlen. Etwa ein Jahr dauerte der Rechts­streit. „Ein völlig über­flüssiger Prozess“, sagt Hennemann.

Dennis Maack geht es mitt­lerweile besser. Er hat eine Augen­prothese aus Glas und arbeitet wieder in seinem Beruf. Er möchte vor allem eins: Einen Schluss­strich unter den Unfall ziehen.

Kampf um große Summen lohnt

Die Praxis zeigt, dass Versicherer oft nicht zahlen wollen – vor allem, wenn es um große Beträge geht. Das berichten Fach­anwälte für Versicherungs­recht genauso wie Leser, die Finanztest schreiben.

Beim Versicherungs­ombuds­mann beschwerten sich im vergangenen Jahr 932 Personen über ihren Unfall­versicherer und 496 über ihren Berufs­unfähigkeits­versicherer. Kunden ärgerten sich über unver­ständliche Unterlagen, versteckte Risiko­ausschlüsse und abge­lehnte Zahlungen. Die Zahl der Auseinander­setzungen, die außerge­richt­lich und vor Gericht geführt werden, ist dagegen statistisch kaum erfasst.

Der Gesamt­verband der deutschen Versicherungs­wirt­schaft argumentiert, die Beschwerdezahlen seien in Anbetracht von mehr als 450 Millionen Versicherungs­verträgen in Deutsch­land gering. Außerdem müsse jeder Versicherer genau prüfen, ob ein Anspruch berechtigt ist. Denn jede Leistung trägt das Versichertenkollektiv. Doch jeder einzelne Fall kann für den Kunden existentiell sein.

Versicherte lassen sich einschüchtern

Es lohnt sich in vielen Fällen, mit einem Versicherer zu streiten, bestätigt die Fach­anwältin für Versicherungs­recht Beatrix Hüller aus Bonn. Sie ist auf Personenschäden spezialisiert und hat viel mit privaten Berufs­unfähigkeits- und Unfall­versicherungen zu tun: „In vielen Fällen, die auf den ersten Blick aussichts­los erschienen, bekamen Versicherte doch noch ihre Versicherungs­leistung.“

Die Betroffenen müssen allerdings Zeit und Geduld mitbringen. „Solche Prozesse dauern schon mal zwei bis drei Jahre.“

„Bei Unfall- und Berufs­unfähigkeits­versicherern gibt es die Tendenz, Leistungen erst einmal kategorisch abzu­lehnen“, sagt die Fach­anwältin. Die Ablehnungs­schreiben der Versicherer wirkten sehr fundiert, „auch wenn die Unternehmen oft mit Text­bausteinen arbeiten.“

Von solchen Schreiben lassen sich Versicherte schnell einschüchtern. „Leider werfen viele dann schon das Hand­tuch“, sagt Hüller. Viele Menschen sind das erste Mal mit einem Versicherungs­fall konfrontiert. Die Versicherungs­sprache ist kompliziert und für Laien kaum zu verstehen. Die Fall­stricke lauern im Klein­gedruckten. Meldet ein Versicherter den Schaden zu spät oder reicht er ein Gutachten nicht frist­gerecht ein, kann er schon Leistungen einbüßen.

Versicherte sind deshalb gut beraten, wenn sie sich bei einem Konflikt mit dem Versicherer Hilfe holen. Insbesondere wenn es um Leistungen aus Personen­versicherungen oder um größere Schäden nach einem Hausbrand, einem großen Leitungs­wasser­schaden oder einem Auto­unfall geht, kann es sinn­voll sein, wenn ein Anwalt die Sache prüft.

Die Experten können einschätzen, ob ein Anspruch auf Versicherungs­leistung besteht und welche Erfolgs­aussichten ein Rechts­streit hat (siehe „Rechtsbeistand“).

Von Auto- bis Zahn­police

Geht es um kleinere Sach­schäden und Versicherungs­leistungen aus Auto-, Kasko-, Hausrat-, privaten Haft­pflicht-, Wohn­gebäude- oder Zahn­policen, können auch Verbraucherzentralen weiterhelfen. Manche bieten eine spezielle Beratung für einen Schadens­fall an (siehe „Beratung bei einer Verbraucherzentrale“).

Die Berater sind ausschließ­lich außerge­richt­lich tätig und vertreten Versicherte nicht vor Gericht. „In rund der Hälfte der Fälle, in denen wir im vergangenen Jahr für einen Versicherten ein oder zwei Schreiben an den Versicherer geschickt haben, wurde gezahlt“, sagt die Juristin und Referentin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen.

Viele Fragen lassen sich schon in einem ersten Beratungs­gespräch klären. „Manche abge­lehnte Schadens­regulierung durch den Versicherer ist durch­aus berechtigt“, sagt Weidenbach. Oft geht es dann um Obliegenheiten, also Pflichten aus dem Vertrag.

Zur Pflicht gehört es beispiels­weise, nach einem Einbruch dem Hausrat­versicherer und der Polizei eine Stehl­gutliste einzureichen. Liegt diese nicht recht­zeitig vor, dürfen Versicherer die Leistung kürzen.

Es kann sinn­voll sein, schon vor der Schil­derung des Schadens­verlaufs Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine korrekte Schadens­meldung ist das A und O. Die Formulare der Versicherer über­fordern viele. Für Ärger sorgen beispiels­weise immer wieder unvoll­ständige Angaben zu Vorschäden.

Versicherer lässt Glas­auge über­prüfen

Selbst wenn Versicherte Geld erhalten, kommen sie trotzdem nicht zur Ruhe. Geht es um Renten­leistungen für die Zukunft, knüpfen Versicherer daran häufig Bedingungen.

Dennis Maack bekommt die monatliche Unfall­rente vom Versicherer VGH nur unter dem Vorbehalt, dass er später durch medizi­nische Gutachten klären lässt, ob sich sein Gesund­heits­zustand in der Zwischen­zeit eventuell verbessert hat. Wäre das der Fall, könnte der Versicherer die Leistung kürzen oder einstellen.

Maack wird etwa zwei Jahre nach dem Unfall in das Universitäts­kranken­haus Hamburg-Eppen­dorf einbestellt. Die Gutachter sollen prüfen, ob sich die Sehkraft des Glas­auges seit der Schadens­regulierung gesteigert hat. Nur: Wie soll sich die Sehkraft eines Glas­auges verbessern?

Tatsäch­lich untersuchten die Ärzte das gesunde Auge und nicht das verletzte. Als die Ärzte Chemikalien für das gesunde Auge verwenden wollen, greifen die Eltern ein. „Diese Art der Schadens­bearbeitung durch den Versicherer ist bizarr“, sagt Fach­anwalt Hennemann.

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