Versicherungs­leistung durch­setzen

Rechts­streit: Klagen kostet:

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Ein Anwalt kann prüfen, ob sich ein Rechts­streit mit dem Versicherer über­haupt lohnt. Stellt sich heraus, dass der Kunde keine oder nur geringe Chancen hat, vermeidet er zumindest unnötige Mühen und Kosten. Dann haben sich die Ausgaben für den Anwalt schon gelohnt.

Geht der Streit vor Gericht, müssen Kläger einkalkulieren, dass sie den Prozess auch verlieren können. In unseren Beispiel­rechnungen weisen wir das Gesamt­kostenrisiko für eine außerge­richt­liche Vertretung durch einen Anwalt und einen verlorenen Prozess in der ersten Gerichts­instanz aus. Das Kostenrisiko kann durch Teil- oder Stufenklage oder Klagerück­nahme verringert werden.

Wer ein sehr geringes Einkommen hat und sich einen Prozess nicht leisten kann, hat die Möglich­keit, beim zuständigen Gericht Prozess­kosten­hilfe (PKH) zu beantragen. Dann über­nimmt die Staats­kasse die eigenen Anwalts- und die Prozess­kosten.

Streit­wert 50 000 Euro

Außerge­richt­liche Vertretung nach RVG*: 1 641,96 Euro
Gericht­liche Vertretung: 2 326,57 Euro
Fremde Anwalts­kosten: 3 135,65 Euro
Gerichts­kosten: 1 368,00 Euro
Gesamt­kostenrisiko**: 8 472,18 Euro

Streit­wert 5 000 Euro

Außerge­richt­liche Vertretung nach RVG*: 489,45 Euro
Gericht­liche Vertretung: 686,45 Euro
Fremde Anwalts­kosten: 919,28 Euro
Gerichts­kosten: 363,00 Euro
Gesamt­kostenrisiko**: 2 458,18 Euro

Streit­wert 500 Euro

Außerge­richt­liche Vertretung nach RVG*: 83,54 Euro
Gericht­liche Vertretung: 122,87 Euro
Fremde Anwalts­kosten: 157,68 Euro
Gerichts­kosten: 105,00 Euro
Gesamt­kostenrisiko**: 469,09 Euro

* Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz.

** Gesamt­kostenrisiko für einen durch­schnitt­lich aufwendigen Stan­dard­fall, inklusive Auslagenpauschalen und Umsatz­steuer. Die Anwalts­gebühren für die außerge­richt­liche Tätig­keit sind mit dem Faktor 1,3 nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz berechnet. Je nach Umfang und Schwierig­keit der anwalt­lichen Tätig­keit kann der Faktor zwischen 0,5 und 2,5 liegen.

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