Ein Anwalt kann prüfen, ob sich ein Rechtsstreit mit dem Versicherer überhaupt lohnt. Stellt sich heraus, dass der Kunde keine oder nur geringe Chancen hat, vermeidet er zumindest unnötige Mühen und Kosten. Dann haben sich die Ausgaben für den Anwalt schon gelohnt.
Geht der Streit vor Gericht, müssen Kläger einkalkulieren, dass sie den Prozess auch verlieren können. In unseren Beispielrechnungen weisen wir das Gesamtkostenrisiko für eine außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt und einen verlorenen Prozess in der ersten Gerichtsinstanz aus. Das Kostenrisiko kann durch Teil- oder Stufenklage oder Klagerücknahme verringert werden.
Wer ein sehr geringes Einkommen hat und sich einen Prozess nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Dann übernimmt die Staatskasse die eigenen Anwalts- und die Prozesskosten.
Streitwert 50 000 Euro
Außergerichtliche Vertretung nach RVG*: 1 641,96 Euro
Gerichtliche Vertretung: 2 326,57 Euro
Fremde Anwaltskosten: 3 135,65 Euro
Gerichtskosten: 1 368,00 Euro
Streitwert 5 000 Euro
Außergerichtliche Vertretung nach RVG*: 489,45 Euro
Gerichtliche Vertretung: 686,45 Euro
Fremde Anwaltskosten: 919,28 Euro
Gerichtskosten: 363,00 Euro
Streitwert 500 Euro
Außergerichtliche Vertretung nach RVG*: 83,54 Euro
Gerichtliche Vertretung: 122,87 Euro
Fremde Anwaltskosten: 157,68 Euro
Gerichtskosten: 105,00 Euro
* Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
** Gesamtkostenrisiko für einen durchschnittlich aufwendigen Standardfall, inklusive Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer. Die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit sind mit dem Faktor 1,3 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Je nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit kann der Faktor zwischen 0,5 und 2,5 liegen.
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