Versicherungs­leistung durch­setzen

Beschwerde­stellen: 40 Prozent beschwerten sich beim Ombuds­mann mit Erfolg

0
  • Der Versicherungs­ombuds­mann bietet außerge­richt­liche Rechts­hilfe beim Konflikt mit Versicherern. Für private Kranken- und Pflege­versicherungen gibt es den Ombuds­mann Private Kranken­versicherung.
  • Versicherungs­ombuds­mann. Die Schlichtungs­stelle über­prüft kostenfrei die Entscheidung des Versicherers und entscheidet bis zu einem Streit­wert von 10 000 Euro für den Versicherer verbindlich. Sind Kunden mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg weiterhin offen. Bei höheren Streit­werten bis 100 000 Euro spricht der Ombuds­mann eine Empfehlung aus. Im Jahr 2011 wandten sich etwa 18 000 Kunden an die Schlichtungs­stelle. Rund 40 Prozent aller Beschwerden waren erfolg­reich, bei Lebens- und Renten­versicherungen lag die Erfolgs­quote bei knapp 20 Prozent.
  • Der Verein wird von der Versicherungs­wirt­schaft finanziert. Rund 95 Prozent der Versicherer in Deutsch­land sind ange­schlossen. Kunden können sich per Post, Fax, Telefon oder E-Mail beschweren. Die Entscheidung trifft der Ombuds­mann anhand der schriftlich einge­reichten Unterlagen. Kontakt: www.versicherungsombudsmann.de, Tel. 0 800/3 69 60 00.
  • Ombuds­mann Private Kranken­versicherung. Die außerge­richt­liche Schlichtungs­stelle für die private Kranken- und private Pflege­versicherung nimmt bei Meinungs­verschiedenheiten Stellung, trifft aber keine verbindliche Entscheidung. Kontakt: www.pkv-ombudsmann.de, Tel. 0 180 2/55 04 44.
  • Bafin. Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) nimmt Beschwerden von Kunden entgegen, schreibt die Versicherungen an und bittet um Stellung­nahme. Die Behörde trifft keine verbindliche Entscheidung im Einzel­fall. Kontakt: www.bafin.de, Tel. 02 28/29 97 02 99.
0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.