Wird ein Mensch pflegebedürftig, gibt es viele Fragen. Wie organisiert man die Pflege? Wer bietet finanzielle Unterstützung? Unterschiedliche Anlaufstellen helfen weiter.
Das Wichtigste in Kürze
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Der Anspruch besteht auch für Versicherte, die noch keine Leistungen erhalten, aber bei denen bereits ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht und die beispielsweise eine Begutachtung beantragt haben. Die Pflegeversicherung benennt Anlaufstellen und zuständige Beraterinnen und Berater. Einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung haben zudem pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Helfende. Allerdings muss die pflegebedürftige Person dem zustimmen.
Die Teilnahme an einer Pflegeberatung ist zwar freiwillig, aber empfehlenswert. Die Profis in den Beratungsstellen wurden für ihre Aufgabe speziell qualifiziert und verfügen über umfangreiches Wissen zum Thema Pflege. Etwa bei Fragen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts, mit denen sich Laien nur ungenügend auskennen, können sie oft weiterhelfen.
Beratung steht jedem zu
Rechtsanspruch. Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, die oft von Pflegestützpunkten übernommen wird. Inhalt der Beratung soll die umfassende Unterstützung bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen in der Pflegesituation sein.
Neutrale Auskunft. Die Beratung sollte neutral sein und auf individuelle Bedürfnisse eingehen. Beraterin oder Berater darf keine bestimmte Einrichtung oder Pflegedienst empfehlen. Sie oder er kann allerdings Dienste in Wohnortnähe auflisten und Auswahltipps geben.
Im Austausch bleiben. Selbsthilfegruppen vor Ort, Webseiten sowie Angehörigenforen im Internet informieren und ermöglichen den Austausch mit anderen Menschen in gleicher Situation. Das kann den Pflegealltag erleichtern.
Den Pflegealltag organisieren
Eine Pflegeberatung kann wesentlich dabei helfen, den Pflegealltag zu Hause zu organisieren. Pflegeberater unterstützen etwa bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz oder einem Heim. Sie begleiten außerdem pflegende Angehörige in schwierigen Situationen, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und erstellen, wenn notwendig, einen Versorgungsplan.
Versorgungsplan: Wer finanziert welche Leistung?
In einem Versorgungsplan wird aufgelistet, wie die Pflege zu Hause bewerkstelligt werden kann. Mögliche Inhalte sind der pflegerische Hilfsbedarfs, die Behandlungspflege, Heilmittel, Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen. Aufgeführt wird auch, welche Aufgaben etwa der ambulante Pflegedienst, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Angehörige übernehmen. Der Plan zeigt zudem, wie die unterschiedlichen Leistungen finanziert werden. Ist eine komplexe Pflegesituation zu klären, kann die Beratung auch bei Pflegebedürftigen zu Hause stattfinden. Dort kann der Berater oder die Beraterin die Situation am besten einschätzen und sehen, welche Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen nötig werden. Erforderliche Anträge können dann gemeinsam vorbereitet und das weitere Vorgehen koordiniert werden.
Tipp: Vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin und notieren Sie sich bis dahin alle wichtigen Fragen. Bringen Sie zum Gespräch alle bereits vorhandenen Pflegeunterlagen mit. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen wissen, welche Hilfen es wo gibt und wie Sie diese beantragen und finanzieren können. Machen Sie sich während des Gesprächs Notizen und bitten Sie um schriftliche Informationen, insofern diese vorliegen.
Beratungspflicht der Kassen
Den Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die Pflegekasse besteht gleichermaßen für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der beiden Versicherungsvarianten.
Gesetzlich Versicherte
Oft können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassen Auskunft über Hilfsangebote in der Nähe des Pflegebedürftigen geben, wenn nötig beraten sie auch vor Ort bei einem Hausbesuch. Bietet die Kasse selbst keine Beratungsangebote an, muss sie eine Anlaufstelle nennen, die den Service in ihrem Auftrag übernimmt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Pflegeversicherte ihren Anspruch auf eine unabhängige und fachlich kompetente Beratung vor allem in Pflegestützpunkten einlösen. Diese Anlaufstellen werden von Krankenkassen, Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden organisiert, oft aber auch gemeinsam von mehreren der Institutionen. Pflegestützpunkte gibt es in vielen Wohnorten.
Privat Krankenversicherte
Die privaten Krankenversicherungen haben für ihre pflegebedürftigen Mitglieder und deren Angehörige eine Pflegeberatung eingerichtet. Die Compass Pflegeberatung (compass-pflegeberatung.de oder 0 800/1 01 88 00) gibt Informationen am Telefon. Berater kommen aber auch zu Versicherten nach Hause oder ins Pflegeheim. Auch übernehmen die Pflegeberater, die gesetzlich vorgeschrieben Beratungsbesuche, wenn Versicherte ausnahmslos Pflegegeld bekommen (siehe auch Beratung durch Pflegedienste).
Leistungs- und Preislisten von Pflegeheimen
Die Krankenkassen müssen außerdem ihren Versicherten auf Anfrage Leistungs- und Preislisten von Pflegeheimen, Pflegediensten und weiteren Hilfsangeboten zusenden. Viele große Kassen geben auf Onlineportalen einen Überblick über zugelassene Dienste und Einrichtungen, ihre Leistungen und Preise:
Auch Pflegedienste oder freie Pflegeberater helfen weiter. Ihre Kontaktdaten sind in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege aufgeführt. Ein genauer Blick in die Datenbank zeigt jedoch: Nicht überall haben Pflegeversicherte gleich gute Chancen, in unmittelbarer Nähe ihres Wohnorts beraten zu werden. Vor allem außerhalb größerer Städte müssen Interessierte bis zur nächsten Pflegeberatung oftmals weit fahren. In ländlichen Gegenden fehlt eine bedarfsgerechte und unabhängige Beratung oftmals ganz. Um dieses Problem zu lösen und mehr Versicherten eine anbieterunabhängige Beratung zu ermöglichen, will der Gesetzgeber die Kommunen mit dem Pflegestärkungsgesetz III stärker an der Beratung beteiligen. In 60 Städten und Kreisen entstehen seither modellhaft kommunale Beratungsstellen, die Beratungsaufgaben der Pflegekassen mit übernehmen.
Was in einer Pflegeberatung passiert, erklärt der Sozialarbeiter Dietmar Kruschel im Interview.
Herr Kruschel, Sie beraten Betroffene und deren Angehörige in Sachen Pflegebegutachtung. Wie läuft die Beratung ab?
Zunächst lassen wir uns die aktuelle Situation genau schildern und fragen, in welchen Bereichen Unterstützung gewollt und gebraucht wird. Dann fragen wir gezielt nach, etwa ob Duschen noch selbstständig möglich ist – oder Treppensteigen. Ist absehbar, dass Pflegebedarf besteht, besprechen wir weitere Schritte, klären über Leistungen der Pflegeversicherung auf und helfen etwa beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Welche Unterstützung bieten Sie, wenn voraussichtlich kein Pflegegrad bewilligt wird?
Wir hören oft: „Ich kann mich zwar noch gerade so alleine Waschen und Anziehen, aber ich brauche Unterstützung bei Arztbesuchen und beim Einkaufen.“ Ein Pflegegrad wird in solchen Fällen voraussichtlich nicht bewilligt. Also zeigen wir andere Möglichkeiten auf. Vielleicht kann ein meist kostenpflichtiger Begleitdienst die Aufgaben übernehmen. Abhängig vom Einzelfall raten wir auch, Widerspruch einzulegen.
Wie bereiten sich Laien am besten auf die Begutachtung vor?
Wir empfehlen, sich bei der Begutachtung von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder – falls bereits durch einen Pflegedienst betreut wird – von bekannten Pflegefachkräften begleiten zu lassen. Wichtig ist, dass Betroffene oder Angehörige vorab alle nötigen Unterlagen zusammenstellen: etwa Arztbriefe, Entlassungsberichte nach einem Krankenhausaufenthalt, Medikationspläne oder eine Liste bereits genutzter Hilfsmittel. Auch Notizen, wann und welche Unterstützung im Alltag nötig ist, helfen bei der Begutachtung.
Die Kriterien für die Bewilligung eines Pflegegrads sind transparent. Wer über gute kognitive Fähigkeiten verfügt, kann sie im Netz nachlesen. Ist das sinnvoll?
Gut informiert zu sein, hilft in jedem Fall weiter. Man darf aber nicht vergessen: Wer sich zum ersten Mal zu dem Thema schlau macht, trifft auf eine wahre Flut an neuen Informationen. Dabei den Durchblick zu behalten, ist für Laien sehr schwierig.
Begutachtungen können schiefgehen. Manchmal wirken Menschen, die im Alltag orientierungslos sind, während der Begutachtung klar und fokussiert. Wie lässt sich das vermeiden?
Menschen mit einer Demenz-Erkrankung können ihren Zustand bei Beginn ihrer Erkrankung oftmals gut verbergen. Angehörige, die in dieser Hinsicht Befürchtungen haben, können Gutachter dazu vorab informieren. Entgleitet die Situation, sollte man dementen Menschen nicht widersprechen. Besser: Die Gutachterin oder den Gutachter zur Tür begleiten und um ein Nachgespräch bitten.
Pflegeberatung im Krankenhaus
Wird nach einem Unfall oder einer Krankheit im Krankenhaus klar, dass ein Mensch pflegebedürftig wird, berät häufig der Sozialdienst der jeweiligen Klinik. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sagen, ob Anspruch auf eine Reha-Maßnahme besteht, welche Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel der Patient vermutlich brauchen wird und wie diese beantragt werden.
Pflegeberatung durch Verbraucherzentralen und Verbände
Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, Caritas oder Diakonie beraten ebenfalls oftmals persönlich vor Ort. Meist bieten die Verbände auch einen Pflegedienst oder andere Unterstützungsmöglichkeiten an. Über Ansprüche, Hilfsmittel und die Leistungen der Pflegekassen informieren die Verbände neutral, wenn es um konkrete Hilfe geht, schlagen sie allerdings unter Umständen ihren eigenen Dienst vor. Verbraucherzentralen gehören zu den möglichen Ansprechpartnern, wenn beantragte Leistungen durch die Pflegeversicherung abgelehnt wurde. Sie geben kostenlosen Rat zu möglichen Widerspruchsverfahren.
Kostenfreie Beratung bei der UPD
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft Ratsuchenden bei allen Fragen und Problemen rund ums deutsche Gesundheitssystem – auch im Bereich Pflege. Zum Beraterteam gehören etwa Ärzte, Juristen und Sozialversicherungsangestellte. Wer ein persönliches Gespräch möchte, kann sich an eine der bundesweit 30 festen Beratungsstellen wenden. Darüber hinaus bietet die UPD Online- und telefonische Beratung (0800 / 011 77 22) und eine Beratungs-App an. Alle Informationen finden Ratsuchende auf der Internetseite der UPD.
Pflegeberatung durch Pflegedienst und Sozialstation
Bei Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung zu Hause sind ebenfalls Pflegedienste und Sozialstationen zuständig. Sie beraten vor allem dann, wenn eine Pflegekraft schon ins Haus kommt oder kommen soll. Der Dienst kann einschätzen, wie viel Pflege notwendig ist und ab wann mehr nötig sein wird. Dann muss der oder die Pflegebedürftige eine Höherstufung des Pflegegrades bei der Kasse beantragen. Pflegedienste beraten auch, wenn nur Pflegegeld gezahlt wird – das ist der Fall, wenn sich ausschließlich nahestehende Personen kümmern. Mit Bewilligung der Leistung informiert die Kasse den Versicherten darüber, dass er sich regelmäßig beraten lassen muss. Das Gesetz schreibt bei Pflegegrad 2 und 3 eine halbjährliche und bei Pflegegrad 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vor.
Beratung durch freie Pflegeberater
Wissen Angehörige nicht, wie sie den Alltag eines oder einer Pflegebedürftigen organisieren sollen oder fehlt ihnen schlicht die Zeit dazu, helfen freie Pflegeberater weiter. Gegen Honorar beraten sie in der Wohnumgebung. Oft rufen hier erwachsene Kinder an, die nicht in der Nähe der Eltern wohnen oder die mit der Pflege überfordert sind. Freie Berater helfen unter anderem dabei, geeignete Pflegeanbieter zu finden.
Hilfe aus dem Internet
Einen ersten Überblick über Leistungen der Pflegeversicherung liefert das Internet. Die großen Kassen bieten auf ihren Webseiten Datenbanken zur Suche nach Pflegeanbietern vor Ort und Formulare wie den Antrag auf Pflegeleistungen. Zudem können Pflegende sich auf Internetseiten und in Foren mit Psychologen und anderen Betroffenen austauschen, etwa auf den Plattformen
In den Foren werden Fragen beantwortet und Betroffene erhalten Tipps, wie der Pflegealltag leichter zu bewältigen ist. Für pflegende Kinder und Jugendliche gibt es das Internetportal Young Helping Hands .Bei schweren Konflikten in Zusammenhang mit Pflegesituationen finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Ansprechpartner unter pflege-gewalt.de.
So helfen Wohnberatungsstellen
Vor allem zu Beginn Anfang einer Pflegesituation ist es sinnvoll, sich nicht nur an eine Pflegeberatungs-, sondern auch an eine Wohnberatungsstelle zu wenden. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen auf Wunsch zu den Pflegebedürftigen nach Hause und zeigen ihnen, wie sie ihre Wohnung sicherer gestalten können. Meist sind es bereits kleine Veränderungen, die das Leben in den eigenen vier Wänden angenehmer machen. Der Wohnberater klärt meist kostenlos zum barrierefreien Umbau und beantwortet mit einem Wohnungswechsel verbundenen Fragen, wenn ein Umzug ansteht. Adressen gibt es unter wohnungsanpassung-bag.de und Hausbesuche unter online-wohnberatung.de.
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
Jeder mit Fragen zur Pflege kann sich an das Beratungstelefon des Bundesfamilienministeriums wenden. Ratsuchende werden hier zum Thema und den Leistungsansprüchen informiert. Beratende Pflegefachkräfte und Psychologen sind von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer 030/ 20 17 91 31 erreichbar. Die Fragen können auch per Mail unter info@wege-zur-pflege.de gestellt werden.
Hilfe durch Pflegebegleiter und Selbsthilfe
Außenstehende können oft nur schwer nachvollziehen, wie der Alltag in Pflegefamilien aussieht und sich anfühlt. Vor allem Angehörige von Demenzkranken leiden oft darunter, dass der geliebte Mensch sein Wesen verändert und zunehmend Hilfe braucht. Der Austausch mit anderen, die in ähnlicher Lage sind, macht die Situation meist etwas leichter. Senioren- und Pflegebegleiter beraten kostenlos zu Hause (pflegebegleiter.de) und auch Selbsthilfegruppen – etwa für pflegenden Angehörige, von der Alzheimer Gesellschaft oder auch regionale Gruppen – bieten Gelegenheit zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
- Fallen Pflegende aus oder machen Urlaub, können Pflegebedürftige Ersatzpflege organisieren. Seit 1. Juli 2025 soll ein neues Entlastungsbudget vieles leichter machen.
- Hilfe für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es an vielen Stellen. Doch oft müssen Mütter und Väter die Hilfe mit hohem Bürokratieaufwand erkämpfen.
18 Kommentare
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Stiftung_Warentest am 27.01.2025 um 14:56 Uhr
Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung
@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest! Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt. Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben. Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen. Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/
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@alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.
Hallo Stiftung Warentest!
Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.
Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?
2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/