Soziale Pflege­versicherung

Beratung, wenn Pflege nötig wird

Wird ein Mensch pflegebedürftig, gibt es viele Fragen. Wie organisiert man die Pflege? Wer bietet finanzielle Unterstüt­zung? Unterschiedliche Anlauf­stellen helfen weiter.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Leistungen der Pflege­versicherung erhält, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Der Anspruch besteht auch für Versicherte, die noch keine Leistungen erhalten, aber bei denen bereits ein Hilfe- und Beratungs­bedarf besteht und die beispiels­weise eine Begut­achtung beantragt haben. Die Pflege­versicherung benennt Anlauf­stellen und zuständige Berate­rinnen und Berater. Einen eigen­ständigen Anspruch auf Pflegeberatung haben zudem pflegende Angehörige oder ehren­amtliche Helfende. Allerdings muss die pflegebedürftige Person dem zustimmen.

Die Teil­nahme an einer Pflegeberatung ist zwar freiwil­lig, aber empfehlens­wert. Die Profis in den Beratungs­stellen wurden für ihre Aufgabe speziell qualifiziert und verfügen über umfang­reiches Wissen zum Thema Pflege. Etwa bei Fragen des Sozial- und Sozial­versicherungs­rechts, mit denen sich Laien nur ungenügend auskennen, können sie oft weiterhelfen.

Beratung steht jedem zu

Rechts­anspruch. Pflegebedürftige und Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung, die oft von Pfle­gestütz­punkten über­nommen wird. Inhalt der Beratung soll die umfassende Unterstüt­zung bei der Auswahl notwendiger Hilfe- und Pflege­leistungen in der Pflegesituation sein.

Neutrale Auskunft. Die Beratung sollte neutral sein und auf individuelle Bedürf­nisse eingehen. Beraterin oder Berater darf keine bestimmte Einrichtung oder Pflege­dienst empfehlen. Sie oder er kann allerdings Dienste in Wohn­ortnähe auflisten und Auswahl­tipps geben.

Im Austausch bleiben. Selbst­hilfe­gruppen vor Ort, Webseiten sowie Angehörigenforen im Internet informieren und ermöglichen den Austausch mit anderen Menschen in gleicher Situation. Das kann den Pfle­geall­tag erleichtern.

Den Pfle­geall­tag organisieren

Eine Pflegeberatung kann wesentlich dabei helfen, den Pfle­geall­tag zu Hause zu organisieren. Pflegeberater unterstützen etwa bei der Suche nach einem Kurz­zeit­pfle­geplatz oder einem Heim. Sie begleiten außerdem pflegende Angehörige in schwierigen Situationen, helfen beim Ausfüllen von Anträgen und erstellen, wenn notwendig, einen Versorgungs­plan.

Versorgungs­plan: Wer finanziert welche Leistung?

In einem Versorgungs­plan wird aufgelistet, wie die Pflege zu Hause bewerk­stel­ligt werden kann. Mögliche Inhalte sind der pflegerische Hilfs­bedarfs, die Behand­lungs­pflege, Heil­mittel, Hilfs­mittel oder Rehabilitations­maßnahmen. Aufgeführt wird auch, welche Aufgaben etwa der ambulante Pflege­dienst, ehren­amtliche Helfe­rinnen und Helfer sowie Angehörige über­nehmen. Der Plan zeigt zudem, wie die unterschiedlichen Leistungen finanziert werden. Ist eine komplexe Pflegesituation zu klären, kann die Beratung auch bei Pflegebedürftigen zu Hause statt­finden. Dort kann der Berater oder die Beraterin die Situation am besten einschätzen und sehen, welche Hilfs­mittel oder Umbaumaß­nahmen nötig werden. Erforderliche Anträge können dann gemein­sam vorbereitet und das weitere Vorgehen koor­diniert werden.

Tipp: Vereinbaren Sie telefo­nisch einen Beratungs­termin und notieren Sie sich bis dahin alle wichtigen Fragen. Bringen Sie zum Gespräch alle bereits vorhandenen Pflege­unterlagen mit. Die Mitarbeiter der Beratungs­stellen wissen, welche Hilfen es wo gibt und wie Sie diese beantragen und finanzieren können. Machen Sie sich während des Gesprächs Notizen und bitten Sie um schriftliche Informationen, insofern diese vorliegen.

Beratungs­pflicht der Kassen

Den Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die Pflegekasse besteht gleichermaßen für gesetzlich und privat Kranken­versicherte. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der beiden Versicherungs­varianten.

Gesetzlich Versicherte

Oft können Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter der Kassen Auskunft über Hilfs­angebote in der Nähe des Pflegebedürftigen geben, wenn nötig beraten sie auch vor Ort bei einem Haus­besuch. Bietet die Kasse selbst keine Beratungs­angebote an, muss sie eine Anlauf­stelle nennen, die den Service in ihrem Auftrag über­nimmt. Nach dem Willen des Gesetz­gebers sollen Pflege­versicherte ihren Anspruch auf eine unabhängige und fachlich kompetente Beratung vor allem in Pfle­gestütz­punkten einlösen. Diese Anlauf­stellen werden von Krankenkassen, Kommunen oder Wohl­fahrts­verbänden organisiert, oft aber auch gemein­sam von mehreren der Institutionen. Pfle­gestütz­punkte gibt es in vielen Wohn­orten.

Privat Kranken­versicherte

Die privaten Kranken­versicherungen haben für ihre pflegebedürftigen Mitglieder und deren Angehörige eine Pflegeberatung einge­richtet. Die Compass Pflegeberatung (compass-pflegeberatung.de oder 0 800/1 01 88 00) gibt Informationen am Telefon. Berater kommen aber auch zu Versicherten nach Hause oder ins Pfle­geheim. Auch über­nehmen die Pflegeberater, die gesetzlich vorgeschrieben Beratungs­besuche, wenn Versicherte ausnahms­los Pflegegeld bekommen (siehe auch Beratung durch Pflege­dienste).

Leistungs- und Preislisten von Pfle­geheimen

Die Krankenkassen müssen außerdem ihren Versicherten auf Anfrage Leistungs- und Preislisten von Pfle­geheimen, Pflege­diensten und weiteren Hilfs­angeboten zusenden. Viele große Kassen geben auf Onlineportalen einen Über­blick über zugelassene Dienste und Einrichtungen, ihre Leistungen und Preise:

aok-pflegedienstnavigator.de (AOK)
der-pflegekompass.de (Deutsche Renten­versicherung Knapp­schaft)
pflegelotse.de (Verband der Ersatz­kassen)
bkk-pflegefinder.de (BKK)

Beratungs­angebote der Kommunen

Auch Pflege­dienste oder freie Pflegeberater helfen weiter. Ihre Kontakt­daten sind in der Daten­bank des Zentrums für Qualität in der Pflege aufgeführt. Ein genauer Blick in die Daten­bank zeigt jedoch: Nicht über­all haben Pflege­versicherte gleich gute Chancen, in unmittel­barer Nähe ihres Wohn­orts beraten zu werden. Vor allem außer­halb größerer Städte müssen Interes­sierte bis zur nächsten Pflegeberatung oftmals weit fahren. In ländlichen Gegenden fehlt eine bedarfs­gerechte und unabhängige Beratung oftmals ganz. Um dieses Problem zu lösen und mehr Versicherten eine anbieter­unabhängige Beratung zu ermöglichen, will der Gesetz­geber die Kommunen mit dem Pfle­gestärkungs­gesetz III stärker an der Beratung beteiligen. In 60 Städten und Kreisen entstehen seither modell­haft kommunale Beratungs­stellen, die Beratungs­aufgaben der Pflegekassen mit über­nehmen.

Was in einer Pflegeberatung passiert, erklärt der Sozial­arbeiter Dietmar Kruschel im Interview.

„Gut vorbereitet zu sein, hilft sehr“

Soziale Pflege­versicherung - Pflege – die staatlichen Leistungen im Über­blick

Dietmar Kruschel ist Sozial­arbeiter und Sozialpädagoge. Er leitet den Pfle­gestütz­punkt Berlin-Mitte. © Dietmar Kruschel

Herr Kruschel, Sie beraten Betroffene und deren Angehörige in Sachen Pflege­begut­achtung. Wie läuft die Beratung ab?

Zunächst lassen wir uns die aktuelle Situation genau schildern und fragen, in welchen Bereichen Unterstüt­zung gewollt und gebraucht wird. Dann fragen wir gezielt nach, etwa ob Duschen noch selbst­ständig möglich ist – oder Treppen­steigen. Ist absehbar, dass Pflegebedarf besteht, besprechen wir weitere Schritte, klären über Leistungen der Pflege­versicherung auf und helfen etwa beim Ausfüllen der Antrags­formulare.

Welche Unterstüt­zung bieten Sie, wenn voraus­sicht­lich kein Pfle­gegrad bewil­ligt wird?

Wir hören oft: „Ich kann mich zwar noch gerade so alleine Waschen und Anziehen, aber ich brauche Unterstüt­zung bei Arzt­besuchen und beim Einkaufen.“ Ein Pfle­gegrad wird in solchen Fällen voraus­sicht­lich nicht bewil­ligt. Also zeigen wir andere Möglich­keiten auf. Vielleicht kann ein meist kosten­pflichtiger Begleit­dienst die Aufgaben über­nehmen. Abhängig vom Einzel­fall raten wir auch, Wider­spruch einzulegen.

Wie bereiten sich Laien am besten auf die Begut­achtung vor?

Wir empfehlen, sich bei der Begut­achtung von Angehörigen, Freunden, Nach­barn oder – falls bereits durch einen Pflege­dienst betreut wird – von bekannten Pflegefach­kräften begleiten zu lassen. Wichtig ist, dass Betroffene oder Angehörige vorab alle nötigen Unterlagen zusammen­stellen: etwa Arzt­briefe, Entlassungs­berichte nach einem Kranken­haus­auf­enthalt, Medikations­pläne oder eine Liste bereits genutzter Hilfs­mittel. Auch Notizen, wann und welche Unterstüt­zung im Alltag nötig ist, helfen bei der Begut­achtung.

Die Kriterien für die Bewil­ligung eines Pfle­gegrads sind trans­parent. Wer über gute kognitive Fähig­keiten verfügt, kann sie im Netz nach­lesen. Ist das sinn­voll?

Gut informiert zu sein, hilft in jedem Fall weiter. Man darf aber nicht vergessen: Wer sich zum ersten Mal zu dem Thema schlau macht, trifft auf eine wahre Flut an neuen Informationen. Dabei den Durch­blick zu behalten, ist für Laien sehr schwierig.

Begut­achtungen können schief­gehen. Manchmal wirken Menschen, die im Alltag orientierungs­los sind, während der Begut­achtung klar und fokussiert. Wie lässt sich das vermeiden?

Menschen mit einer Demenz-Erkrankung können ihren Zustand bei Beginn ihrer Erkrankung oftmals gut verbergen. Angehörige, die in dieser Hinsicht Befürchtungen haben, können Gutachter dazu vorab informieren. Entgleitet die Situation, sollte man dementen Menschen nicht wider­sprechen. Besser: Die Gutachterin oder den Gutachter zur Tür begleiten und um ein Nachgespräch bitten.

Pflegeberatung im Kranken­haus

Wird nach einem Unfall oder einer Krankheit im Kranken­haus klar, dass ein Mensch pflegebedürftig wird, berät häufig der Sozial­dienst der jeweiligen Klinik. Die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter können sagen, ob Anspruch auf eine Reha-Maßnahme besteht, welche Unterstüt­zungs­leistungen und Hilfs­mittel der Patient vermutlich brauchen wird und wie diese beantragt werden.

Pflegeberatung durch Verbraucherzentralen und Verbände

Wohl­fahrts­verbände wie Arbeiter­wohl­fahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz, Malteser, Caritas oder Diakonie beraten ebenfalls oftmals persönlich vor Ort. Meist bieten die Verbände auch einen Pflege­dienst oder andere Unterstüt­zungs­möglich­keiten an. Über Ansprüche, Hilfs­mittel und die Leistungen der Pflegekassen informieren die Verbände neutral, wenn es um konkrete Hilfe geht, schlagen sie allerdings unter Umständen ihren eigenen Dienst vor. Verbraucherzentralen gehören zu den möglichen Ansprech­part­nern, wenn beantragte Leistungen durch die Pflege­versicherung abge­lehnt wurde. Sie geben kostenlosen Rat zu möglichen Wider­spruchs­verfahren.

Kostenfreie Beratung bei der UPD

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft Ratsuchenden bei allen Fragen und Problemen rund ums deutsche Gesund­heits­system – auch im Bereich Pflege. Zum Berater­team gehören etwa Ärzte, Juristen und Sozial­versicherungs­angestellte. Wer ein persönliches Gespräch möchte, kann sich an eine der bundes­weit 30 festen Beratungs­stellen wenden. Darüber hinaus bietet die UPD Online- und telefo­nische Beratung (0800 / 011 77 22) und eine Beratungs-App an. Alle Informationen finden Ratsuchende auf der Internetseite der UPD.

Pflegeberatung durch Pflege­dienst und Sozialstation

Bei Fragen zu Leistungen der Pflege­versicherung zu Hause sind ebenfalls Pflege­dienste und Sozialstationen zuständig. Sie beraten vor allem dann, wenn eine Pfle­gekraft schon ins Haus kommt oder kommen soll. Der Dienst kann einschätzen, wie viel Pflege notwendig ist und ab wann mehr nötig sein wird. Dann muss der oder die Pflegebedürftige eine Höher­stufung des Pfle­gegrades bei der Kasse beantragen. Pflege­dienste beraten auch, wenn nur Pflegegeld gezahlt wird – das ist der Fall, wenn sich ausschließ­lich nahe­stehende Personen kümmern. Mit Bewil­ligung der Leistung informiert die Kasse den Versicherten darüber, dass er sich regel­mäßig beraten lassen muss. Das Gesetz schreibt bei Pfle­gegrad 2 und 3 eine halb­jähr­liche und bei Pfle­gegrad 4 und 5 eine vierteljähr­liche Beratung vor.

Beratung durch freie Pflegeberater

Wissen Angehörige nicht, wie sie den Alltag eines oder einer Pflegebedürftigen organisieren sollen oder fehlt ihnen schlicht die Zeit dazu, helfen freie Pflegeberater weiter. Gegen Honorar beraten sie in der Wohn­umgebung. Oft rufen hier erwachsene Kinder an, die nicht in der Nähe der Eltern wohnen oder die mit der Pflege über­fordert sind. Freie Berater helfen unter anderem dabei, geeignete Pfle­geanbieter zu finden.

Hilfe aus dem Internet

Einen ersten Über­blick über Leistungen der Pflege­versicherung liefert das Internet. Die großen Kassen bieten auf ihren Webseiten Daten­banken zur Suche nach Pfle­geanbietern vor Ort und Formulare wie den Antrag auf Pflege­leistungen. Zudem können Pflegende sich auf Internet­seiten und in Foren mit Psycho­logen und anderen Betroffenen austauschen, etwa auf den Platt­formen

pflegen-und-leben.de
pflegendeangehoerige.info
elternpflege-forum.de.

In den Foren werden Fragen beant­wortet und Betroffene erhalten Tipps, wie der Pfle­geall­tag leichter zu bewältigen ist. Für pflegende Kinder und Jugend­liche gibt es das Internetportal Young Helping Hands .Bei schweren Konflikten in Zusammen­hang mit Pflegesituationen finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Ansprech­partner unter pflege-gewalt.de.

So helfen Wohn­beratungs­stellen

Vor allem zu Beginn Anfang einer Pflegesituation ist es sinn­voll, sich nicht nur an eine Pflegeberatungs-, sondern auch an eine Wohn­beratungs­stelle zu wenden. Geschulte Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter kommen auf Wunsch zu den Pflegebedürftigen nach Hause und zeigen ihnen, wie sie ihre Wohnung sicherer gestalten können. Meist sind es bereits kleine Veränderungen, die das Leben in den eigenen vier Wänden angenehmer machen. Der Wohn­berater klärt meist kostenlos zum barrierefreien Umbau und beant­wortet mit einem Wohnungs­wechsel verbundenen Fragen, wenn ein Umzug ansteht. Adressen gibt es unter wohnungsanpassung-bag.de und Haus­besuche unter online-wohnberatung.de.

Das Pflegetelefon des Bundes­familien­ministeriums

Jeder mit Fragen zur Pflege kann sich an das Beratungs­telefon des Bundes­familien­ministeriums wenden. Ratsuchende werden hier zum Thema und den Leistungs­ansprüchen informiert. Beratende Pflegefach­kräfte und Psycho­logen sind von Montag bis Donners­tag zwischen 9 und 18 Uhr unter der Rufnummer 030/ 20 17 91 31 erreich­bar. Die Fragen können auch per Mail unter info@wege-zur-pflege.de gestellt werden.

Hilfe durch Pflege­begleiter und Selbst­hilfe

Außen­stehende können oft nur schwer nach­voll­ziehen, wie der Alltag in Pflegefamilien aussieht und sich anfühlt. Vor allem Angehörige von Demenz­kranken leiden oft darunter, dass der geliebte Mensch sein Wesen verändert und zunehmend Hilfe braucht. Der Austausch mit anderen, die in ähnlicher Lage sind, macht die Situation meist etwas leichter. Senioren- und Pflege­begleiter beraten kostenlos zu Hause (pflegebegleiter.de) und auch Selbst­hilfe­gruppen – etwa für pflegenden Angehörige, von der Alzheimer Gesell­schaft oder auch regionale Gruppen – bieten Gelegenheit zum gegen­seitigen Erfahrungs­austausch.

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18 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.01.2025 um 14:56 Uhr
    Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung

    @alle: Wechseln Sie die gesetzliche Krankenversicherung, heißt das nicht automatisch, dass Sie die privaten Pflegezusatzversicherung wechseln sollten. Denn beim Wechsel des Anbieters der privaten Pflegezusatzversicherung erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung, soweit es sich um keinen Pflege-Bahr-Tarif handelt.

  • clausem2707 am 05.01.2025 um 05:19 Uhr
    Gesund­heits­prüfung? auch über GKV Angebote?

    Hallo Stiftung Warentest!
    Bitte berichten, ob bei Vermittlung einer PV-Zusatzversicherung durch eine GKV, an die jeweiligen Partner, auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
    Ich habe ca. 2004, gesetzlich versichert bei der DAK, eine Pflegezusatzversicherung bei der Hanse-Merkur (Versicherungspartner der DAK, Angebot exklusiv für DAK Versicherte) abgeschlossen. Es wurden keine Gesundheitsfragen erhoben.
    Aktuell bin ich bei der TK gesetzlich versichert. Diese GKV arbeitet z.B. mit der Envivas Versicherung zusammen.
    Mein Wechsel von der DAK zur TK führte nicht zu einer Veränderung meiner zuvor abgeschlossenen PV-Zusatzversicherung bei Hanse-Merkur.

  • Innoc11 am 02.07.2024 um 02:04 Uhr
    Zinsloses Darlehhen

    Wie hoch darf der zinlose Kredit sein ?

  • Testjunkie am 24.11.2023 um 22:43 Uhr
    Hanse Merkur private Pflegeversicherung

    2014 eingestiegen 79€ monatliche Beiträge
    Ab 2024 178€ monatliche Beiträge
    Die Beiträge stiegen kontinuierlich JEDES Jahr ❗️❗️❗️

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2023 um 10:56 Uhr
    Pflegezusatzversicherung

    @moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/