
Pflegekosten. Ab 2024 werden Heimbewohner finanziell stärker entlastet, zuvor steigen die Beiträge. © Getty Images / Abel Mitjà Varela
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden zum 1. Juli 2023 erhöht. Ab 2024 gibt es höhere Zuschüsse für die häusliche und stationäre Pflege.
Mit einer erneuten Pflegereform reagiert die Bundesregierung auf steigende Kosten in der Pflege. Bevor Pflegebedürftige und deren Angehörige von der Reform und besseren Leistungen profitieren, geht es aber zunächst den Pflegeversicherten ans Geld. Die Beiträge zur seit 1995 bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherung steigen ab Juli 2023 erneut.
Derzeit liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für Menschen mit Kindern. Die Hälfte davon – also 1,525 Prozent – übernehmen bei Angestellten jeweils Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Wie hoch die Beiträge für die soziale Pflegeversicherung für die einzelne Person ausfallen, ist abhängig von ihrem oder seinem Einkommen: Denn der Beitrag wird wie bei den anderen Sozialversicherungen prozentual auf die beitragspflichtigen Einnahmen erhoben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von in diesem Jahr 59 850 Euro im Jahr (monatlich 4 987,50 Euro).
Kinderlose zahlen mehr
Kinderlose zahlen bereits seit 2005 etwas mehr als Menschen mit Kindern. Aktuell beläuft sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei ihnen auf 3,4 Prozent. Zum 1. Juli 2023 wird er auf 4 Prozent erhöht. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,7 Prozent, so dass angestellte Kinderlose dann insgesamt 2,3 Prozent selbst zahlen. Rentnerinnen und Rentner zahlen den regulären Pflegebeitrag allein, ebenso den Aufschlag von 0,6 Prozent, wenn sie kinderlos sind. Als kinderlos gelten alle Versicherten nach dem vollendeten 23. Lebensjahr, die weder leibliche Kinder noch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder haben.
Entlastung für Familien mit mehreren Kindern
Auch für Eltern mit einem Kind erhöht sich der Beitrag, nämlich von aktuell 3,05 auf 3,4 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 7. April 2022 aber eine noch stärkere Berücksichtigung von Elternschaft beim Beitragssatz verlangt. Das wird nun umgesetzt. Ab zwei Kindern sinkt der Beitrag je Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte ab – bis zum fünften Kind. Diese zusätzliche Entlastung gilt jeweils aber nur, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Der Nachlass für das erste Kind ist dagegen dauerhaft. Die Entlastung für Eltern wird sowohl an die Mütter als auch die Väter weitergegeben.
Die neuen Beitragssätze im Überblick
Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung variieren nach Kinderzahl. Nur der Kinderabschlag für das erste Kind gilt lebenslang, für weitere Kinder nur bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
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Versicherte ohne Kinder |
= 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
Versicherte mit 1 Kind |
= 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
Versicherte mit 2 Kindern |
= 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
Versicherte mit 3 Kindern |
= 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%) |
Versicherte mit 4 Kindern |
= 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%) |
Versicherte mit 5 und mehr Kindern |
= 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%) |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium.
Der Arbeitgeberanteil, der bei angestellten Versicherten übernommen wird, beläuft sich bei allen Beitragssätzen konstant auf 1,7 Prozent.
Mehr Pflegeleistungen
Zum 1. Januar 2024 steigen auch die Leistungen für Pflegebedürftige.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld für pflegende Angehörige wird um 5 Prozent angehoben. Auch die für Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) gezahlten Beträge steigen um 5 Prozent.
Pflegeunterstützungsgeld. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld wird ausgeweitet: Angehörige können den Zuschuss pro Kalenderjahr dann für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person erhalten. Bisher gab es ihn nur einmalig für insgesamt zehn Tage.
Zuschuss zu den Heimkosten steigt. Die Zuschläge, die die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen zahlt, steigen von 5 auf 15 Prozent bei bis zu 12 Monaten Verweildauer im Heim, von 25 auf 30 Prozent bei 13 bis 24 Monaten, von 45 auf 50 Prozent bei 25 bis 36 Monaten und von 70 auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten.
Pflegeeinstufung. Auch die gesetzlichen Regeln zur Ermittlung des Pflegegrads werden überarbeitet, das Verfahren soll jetzt transparenter werden. Nicht selten waren Angehörige mit dem bisherigen Einstufungsverfahren unzufrieden.
Weitere Anpassungen geplant
Seit Jahren wächst die Zahl der Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen pflegebedürftig werden. Da der Trend noch anhalten wird, plant die Bundesregierung weitere Anpassungen. Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 sollen die Zuschüsse durch die Pflegeversicherung entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden.
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