Wer ausschließlich von professionellen Pflegefachkräften gepflegt werden möchte, kann sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Die Pflegekasse finanziert Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einer bestimmten Grenze abhängig vom Pflegegrad. Das sind monatlich bis zu
- 724 Euro in Pflegegrad 2,
- 1 363 Euro in Pflegegrad 3,
- 1 693 Euro in Pflegegrad 4,
- 2 095 Euro in Pflegegrad 5.
Das leistet ein Pflegedienst
Die Pflegedienste beschäftigen ausgebildete Pflegekräfte, Betreuer und Pflegehilfskräfte, die Pflegebedürftige bei sich zu Hause versorgen. Sie leisten dort vor allem klassische Pflege, aber auch medizinische und hauswirtschaftliche Hilfe – je nachdem, was individuell abgesprochen wurde. Zu Beginn einer Pflegesituation kommt die ambulante Pflegekraft meist nur ein- bis zweimal pro Woche. Wird mehr Unterstützung nötig, sind auch tägliche Besuche oder sogar eine 24-Stunden-Versorgung möglich.
Das gehört zu den üblichen Aufgaben eines Pflegedienstes
Körperpflege. In diese Kategorie fallen das Waschen, Duschen oder Baden, das Frisieren und Rasieren, die Hautpflege und der Gang zur Toilette sowie die eventuell notwendige Inkontinenzpflege.
Ernährung. Dazu zählen das Zubereiten von Mahlzeiten und Getränken, das Zerkleinern von Speisen in mundgerechte Stücke sowie das Anreichen von Essen und Trinken bis hin zum Füttern.
Mobilität. Damit sind Hilfen zu Hause und unterwegs gemeint, also etwa Hilfe beim Aufstehen, Betten und Lagern, aber auch die Begleitung zum Amt, zum Pflegestützpunkt oder zum Arzt.
Hauswirtschaft. Wenn gewünscht, übernehmen Pflegedienst-Profis das Einkaufen und Putzen sowie das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Falten der Wäsche. Bedingung ist, dass nur die pflegebedürftige Person unterstützt wird. Lebt beispielsweise ein Paar zu Hause und nur der Mann ist pflegebedürftig, kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur um die Wäsche des Mannes.
Betreuung. Üblich ist die stundenweise Betreuung von Demenzerkrankten. Einige Dienste bieten auch Betreuungsgruppen an.
Behandlungspflege. Wenn bei einer Krankheit oder nach einem Unfall ein Pflegedienst beispielsweise zum Wechseln der Verbände oder zum Einreiben der Schulter kommt, zahlt dies die gesetzliche Krankenversicherung und nicht die Pflegeversicherung. Voraussetzung: Ein Arzt bescheinigt die Notwendigkeit aufgrund einer Erkrankung.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, aber einige Tätigkeiten wie etwa die Körperpflege von Pflege-Profis durchführen lassen? Auch das ist möglich. Für diesen Fall unterstützt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 mit der sogenannten Kombinationsleistung und zahlt sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen. Bei Kombinationsleistungen verringert sich der Anspruch um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Das heißt: Je höher die Pflegesachleistungen sind, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Pflegebedürftigen mehr Pflegegeld zusteht, wenn die Pflegesachleistungen geringer sind. Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Wichtig: Hat die Pflegekasse die Kombinationsleistungen bewilligt, sind Pflegebedürftige sechs Monate an sie gebunden. Verändert sich die Pflegesituation jedoch wesentlich, dann kann die Versorgung vorzeitig geändert werden. Ein typisches Beispiel wäre, dass sich der Gesundheitszustand plötzlich derartig verschlechtert, dass eine intensivere Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nötig wird.
Pflegedienst – so wird abgerechnet
Am Monatsanfang werden die Leistungen für den vorausgegangenen Monat abgerechnet. Gibt es einen Versorgungsvertrag zwischen dem Pflegedienst und der gesetzlichen Pflegekasse, überweist diese ihren Anteil direkt an den Dienst. Pflegebedürftige erhalten dann ausschließlich eine Rechnung für den Anteil, den sie selbst bezahlen müssen. Ist das nicht der Fall oder ist der oder die Pflegebedürftige privat versichert, müssen die Kosten zunächst aus eigener Tasche beglichen werden. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung einen Teil der Ausgaben. Wie genau die Abrechnung im Einzelfall funktioniert, muss im Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten festgelegt sein.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/
In 2021 stiegen die Beiträge bei einigen Pflegeversicehrungen um bis zu 300% !!
Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Stiftung Warentst hier weiterhin den Abschluss entsprechender Produkte empfiehlt, gleichzeitig aber schreibt:
- Zitat 1:"Wer sichere und [..] als Rentner ausreichend hohe Einkünfte hat, kann [..] einer privaten Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen."
- Zitat 2: "Es ist leider so, dass niemand weiß, was der Schutz einer privaten Pflegetagegeldversicherung in Zukunft kosten wird."
Kurzum: Man weist darauf hin, dass die Beträge steigen, kann oder will aber nicht sagen , wieviel.
Das die Steigerung beriets bis zu 300% betragen, fällt unter den Tisch.
Man kann doch nicht ernsthaft irgendjemanden eine Versicherung empfehlen, bei der die Beträge auch für Rentner jährlich um bis zu 300% steigen können!!!
@mhen000: Einen Schutz wie bei der Einlagensicherung bei Banken für Sichteinlagen gibt es für private Zusatzversicherungen nicht.
Ich habe mir im Dezember 2022 ein Angebot der UKV für eine PflegePRIVAT Premium Plus-Tagesgeldversicherung machen lassen und habe festgestellt, dass die Preise seit diesem Test zu Beginn des Jahres 2021 stark angestiegen sind. Dies wird ja bereits in anderen Kommentaren in anschaulichen Zahlen festgestellt (obwohl man annehmen sollte, dass die Altersrückstellungen der Versicherungsnehmer solche Beitragssprünge weitgehend verhindern). Wenn ich mir zusätzlich überlege, dass ich bei Abschluss einer solchen Versicherung mein Wohl und Wehe über Jahrzehnte in die Hände eines Versicherers lege, der dann, wenn ich die Leistung benötige, vielleicht schon gar nicht mehr am Markt bin, dann wird mir Angst und bange.
Daher die Frage an test: was würde passieren, falls in 20 Jahren eine Versicherung insolvent ginge? Gibt es für die Versicherungsnehmer einer Pflegezusatzversicherung einen Einlagenschutz ähnlich einer Bank, oder stünden diese Menschen dann im Alter ohne jeden Zusatzschutz da?
Auch ich kam diese Woche in den Genuss einer Erhöhung von der DFV von +20% ab 2023 für meine Pflegeversicherung (bei gleichbleibender Leistung). 2021 waren es +18% und 2020 durch die Pflegegrad-Umstellung +45%. Bisher konnte ich das dadurch kompensieren, dass ich wie von Test empfohlen die Leistungen reduziert habe.
In der aktuellen Situation, wo vmtl. immer weniger Menschen sich das noch leisten können und ggf. kündigen, frage ich mich, ob die Kostenerhöhungen zum gewissen Teil auch einfach nur daher kommen, dass die Anzahl der Versicherten immer weiter schrumpft und immer weniger die anfallenden Kosten schultern müssen.
Macht es unter dieser Annahme überhaupt noch sinn die Leistungen immer weiter zu reduzieren und den Vertrag zu behalten?
Ich habe die Vermutung, dass die Beiträge dadurch zukünftig zusätzlich stark steigen werden und man über die Zeit (bin jetzt 49) die Leistungen so weit reduzieren muss, dass es sich fast kaum noch lohnt, was man dann am Schluss rausbekommen kann.