Die sogenannte Verhinderungspflege kann nötig sein, wenn Pflegende eine Zeit lang nicht selbst pflegen können, etwa wenn sie krank sind, Urlaub machen oder zum Arzt müssen. Die Pflege wird dann vertretungsweise von einer anderen vertrauten Person oder einem Pflegedienst übernommen. Lässt sich das nicht arrangieren, kommt eine vorübergehende stationäre Pflege infrage. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für bis zu sechs Wochen im Jahr.
Diese Voraussetzungen gelten
Die verhinderte Pflegeperson
- muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben, wobei auch Zeiten ohne Pflegegrad zählen,
- muss der Pflegekasse bekannt sein und
- darf nicht erwerbsmäßig tätig sein, wie etwa Betreuungskräfte aus Osteuropa oder Pflegeassistenten.
Wer erst kürzlich zu pflegen angefangen hat, sollte sich umgehend bei der Pflegekasse als Hauptpflegeperson registrieren lassen. Sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 1 774 Euro für die Versorgung des Pflegebedürftigen während der Abwesenheit der Pflegeperson. Das bisherige Pflegegeld wird zur Hälfte weiterbezahlt.
Am Stück, tage- oder stundenweise, zu Hause oder auswärts
Hat die Pflegekasse eine Verhinderungspflege bewilligt, lässt sich diese bis zu sechs Wochen
- am Stück nehmen oder
- auf einzelne Tage aufteilen.
Während die Pflegeperson abwesend ist, kann
- ein ambulanter Pflegedienst oder
- eine Ersatz-Pflegekraft die pflegebedürftige Person zu Hause versorgen, oder diese
- kann in einer anderen Wohnung, einer Tagespflegeeinrichtung oder im Pflegeheim im Rahmen der Kurzzeitpflege gepflegt werden.
Mit Kurzzeitpflege kombinieren
Die Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren, wenn die pflegebedürftige Person im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat. Umgekehrt gilt das genauso. Die Umwidmung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Möglich sind diese Varianten:
- Die Pflegekasse stockt den Betrag für die Verhinderungspflege um die Hälfte des aktuell geltenden Betrages für die Kurzzeitpflege von 1 774 Euro auf maximal 2 661 Euro auf oder
- erhöht den Zuschuss zur Kurzzeitpflege auf bis zu 3 386 Euro, wenn die Pflegeperson im laufenden Kalenderjahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen hat.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@moby_HH: Wir empfehlen den Abschluss eine Pflegeversicherung nur in ganz bestimmten Fällen. Da diese Art der Versicherung aber durch unsere Leser nachgefragt ist, haben wir einen Vergleich vorgenommen. Bitte lesen Sie dazu auch: www.test.de/Private-Pflegeversicherung-im-Test-So-fuellen-Sie-die-Pflegeluecke-4837475-5717054/
In 2021 stiegen die Beiträge bei einigen Pflegeversicehrungen um bis zu 300% !!
Es ist schon sehr merkwürdig, dass die Stiftung Warentst hier weiterhin den Abschluss entsprechender Produkte empfiehlt, gleichzeitig aber schreibt:
- Zitat 1:"Wer sichere und [..] als Rentner ausreichend hohe Einkünfte hat, kann [..] einer privaten Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen."
- Zitat 2: "Es ist leider so, dass niemand weiß, was der Schutz einer privaten Pflegetagegeldversicherung in Zukunft kosten wird."
Kurzum: Man weist darauf hin, dass die Beträge steigen, kann oder will aber nicht sagen , wieviel.
Das die Steigerung beriets bis zu 300% betragen, fällt unter den Tisch.
Man kann doch nicht ernsthaft irgendjemanden eine Versicherung empfehlen, bei der die Beträge auch für Rentner jährlich um bis zu 300% steigen können!!!
@mhen000: Einen Schutz wie bei der Einlagensicherung bei Banken für Sichteinlagen gibt es für private Zusatzversicherungen nicht.
Ich habe mir im Dezember 2022 ein Angebot der UKV für eine PflegePRIVAT Premium Plus-Tagesgeldversicherung machen lassen und habe festgestellt, dass die Preise seit diesem Test zu Beginn des Jahres 2021 stark angestiegen sind. Dies wird ja bereits in anderen Kommentaren in anschaulichen Zahlen festgestellt (obwohl man annehmen sollte, dass die Altersrückstellungen der Versicherungsnehmer solche Beitragssprünge weitgehend verhindern). Wenn ich mir zusätzlich überlege, dass ich bei Abschluss einer solchen Versicherung mein Wohl und Wehe über Jahrzehnte in die Hände eines Versicherers lege, der dann, wenn ich die Leistung benötige, vielleicht schon gar nicht mehr am Markt bin, dann wird mir Angst und bange.
Daher die Frage an test: was würde passieren, falls in 20 Jahren eine Versicherung insolvent ginge? Gibt es für die Versicherungsnehmer einer Pflegezusatzversicherung einen Einlagenschutz ähnlich einer Bank, oder stünden diese Menschen dann im Alter ohne jeden Zusatzschutz da?
Auch ich kam diese Woche in den Genuss einer Erhöhung von der DFV von +20% ab 2023 für meine Pflegeversicherung (bei gleichbleibender Leistung). 2021 waren es +18% und 2020 durch die Pflegegrad-Umstellung +45%. Bisher konnte ich das dadurch kompensieren, dass ich wie von Test empfohlen die Leistungen reduziert habe.
In der aktuellen Situation, wo vmtl. immer weniger Menschen sich das noch leisten können und ggf. kündigen, frage ich mich, ob die Kostenerhöhungen zum gewissen Teil auch einfach nur daher kommen, dass die Anzahl der Versicherten immer weiter schrumpft und immer weniger die anfallenden Kosten schultern müssen.
Macht es unter dieser Annahme überhaupt noch sinn die Leistungen immer weiter zu reduzieren und den Vertrag zu behalten?
Ich habe die Vermutung, dass die Beiträge dadurch zukünftig zusätzlich stark steigen werden und man über die Zeit (bin jetzt 49) die Leistungen so weit reduzieren muss, dass es sich fast kaum noch lohnt, was man dann am Schluss rausbekommen kann.